Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Frage:
Gibt es eine Frist, wie lange sich die Kassen für die Entscheidung über einen Widerspruch Zeit lassen kann?
Antwort: Nach § 88 Abs 2 SGG: 3 Monate. Danach kann man Untätigkeitsklage erheben. Einen Eilantrag kann man aber bereits ab Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse bei Gericht stellen. Man muss also nicht das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens abwarten (zumal Widerspruchsverfahren bei Krankenkassen ohnehin oft damit enden, dass der ablehnende Bescheid der ersten Instanz bestätigt wird).
Quelle:
https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabi ... antworten/
Nach der Überschrift:
OPTIMALES VORGEHEN BEIM WIDERSPRUCH GEGEN EINE KOSTENABLEHNUNG DURCH DIE KRANKENKASSE
Ob die 5 Wochenfrist auch im Widerspruchsverfahren gilt wurde in einem Aufsatz vom 30.03.2014 behandelt.... Der Autor spricht sich dafür aus, weil dies angemessen wäre...da sonst die Kasse einfach mal einen Bescheid loslassen könnte und schon hat die GKV nach dem Widerspruch wieder Zeit gewonnen.... Oder...
https://www.canzlei-cramer.de/die-geneh ... -3a-sgb-v/
Ich finde die Meinung aus den Artikel, richtig, habe aber „Zweifel“ ob sie sich durchgesetzt hat. Das müsste man schon z.B. juristische Datenbanken (z.B juris) befragen und tiefer in die Recherche einsteigen.
Ggf, findet jemand noch eine gute Quelle, denn auch ich habe den Eindruck die Kassen geben manchmal nur einen „flotten“ Bescheid und lehnen sich dann wieder (ein paar Monate) zurück
Gibt es eine Frist, wie lange sich die Kassen für die Entscheidung über einen Widerspruch Zeit lassen kann?
Antwort: Nach § 88 Abs 2 SGG: 3 Monate. Danach kann man Untätigkeitsklage erheben. Einen Eilantrag kann man aber bereits ab Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse bei Gericht stellen. Man muss also nicht das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens abwarten (zumal Widerspruchsverfahren bei Krankenkassen ohnehin oft damit enden, dass der ablehnende Bescheid der ersten Instanz bestätigt wird).
Quelle:
https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabi ... antworten/
Nach der Überschrift:
OPTIMALES VORGEHEN BEIM WIDERSPRUCH GEGEN EINE KOSTENABLEHNUNG DURCH DIE KRANKENKASSE
Ob die 5 Wochenfrist auch im Widerspruchsverfahren gilt wurde in einem Aufsatz vom 30.03.2014 behandelt.... Der Autor spricht sich dafür aus, weil dies angemessen wäre...da sonst die Kasse einfach mal einen Bescheid loslassen könnte und schon hat die GKV nach dem Widerspruch wieder Zeit gewonnen.... Oder...
https://www.canzlei-cramer.de/die-geneh ... -3a-sgb-v/
Ich finde die Meinung aus den Artikel, richtig, habe aber „Zweifel“ ob sie sich durchgesetzt hat. Das müsste man schon z.B. juristische Datenbanken (z.B juris) befragen und tiefer in die Recherche einsteigen.
Ggf, findet jemand noch eine gute Quelle, denn auch ich habe den Eindruck die Kassen geben manchmal nur einen „flotten“ Bescheid und lehnen sich dann wieder (ein paar Monate) zurück
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Duck hat geschrieben:Echt im wiederspruch gelten wieder 5 Wochen?
Sorry ist ja Widerspruch hast gut aufgepasst Duck, sind glaube ich 6 Monate bei Widerspruch. Nach 6 Monaten kann man dann bei Untätigkeit der KK Untätigkeitsklage einreichen. Trozdem kann man mit der ersten Ablehnung beim Sozialgericht Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen, bei Mittellosigkeit auch Eilantrag.
Am besten mal zu Rechtsanwalt
P.S. Die Frage ist halt ob die Einstweilige Anordnung durchgeht weil ja anhand fehlender Unterlagen abgelehnt wurde und dass auch relativ zügig?!?! Müsste man den Fall genau kennen, von daher im Zweifel Anwalt!
P.P.S. In dem Fall wäre es vermutlich besser gewesen keine Widerspruch zu schreiben sondern den Antrag komplett mit den neuen Unterlagen zu stellen?! Da würde dann wieder die 3 bzw. 5 Wochenfrist greifen.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Frist weg Untätigkeit ist glaube ich 3 Monat...Siehe mein Posting oben....
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Di 12. Dez 2017, 13:25
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ah Mist.
Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich direkt einen neuen Antrag gestellt.
Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich direkt einen neuen Antrag gestellt.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Wie gesagt bin ich mir nicht sicher mit der genauen Frist, Marc O Polo wirds ja nachlesen könnenGunter_H hat geschrieben:Frist weg Untätigkeit ist glaube ich 3 Monat...Siehe mein Posting oben....
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Di 12. Dez 2017, 13:25
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Das ist aber auch echt der Hammer mit den Krankenkassen!
Die machen anscheinend generell was die wollen und ohne Rücksicht auf Verluste.
Aber 3 Monate ab Widerspruch ist wohl rechtens habs auch nochmal gegoogelt.
Da werde ich wohl warten müssen
Gilt denn dann nach den 3 Monaten die Genehmigungsfiktion?
Die machen anscheinend generell was die wollen und ohne Rücksicht auf Verluste.
Aber 3 Monate ab Widerspruch ist wohl rechtens habs auch nochmal gegoogelt.
Da werde ich wohl warten müssen
Gilt denn dann nach den 3 Monaten die Genehmigungsfiktion?
-
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Herr Barmer hat mich heute angerufen. Er wollte mir mitteilen das die Barmer es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lässt. Die Barmer erkennt die unbefristete Übernahme für Cannabisblüten an und da mein Arzt ja die Behandlungshoheit hat ist die Einschränkung auf eine Sorte auch vom Tisch. Ich habe Herrn Barmer in kein Gespräch mehr verwickelt und nach 2 min war das Telefonat auch schon vorbei. Ich warte jetzt bis ich alles schriftlich habe und freue mich dann erst, die letzen Monate haben ziemlich geschlaucht und ich traue dem ganzen noch nicht.
Mein Anwalt sagte mir das die Barmer einen Präzedenzfall in meiner Region vermeiden möchte und fragte mich ob wir denn nun an die Öffentlichkeit gehen. Klar, müssen wir ja, es geht hier schließlich nicht nur um mich sondern auch um andere Patienten. Deutschland muss wissen wie die Barmer uns behandelt. Ich bleibe aber Anonym, kein Bock auf die Öffentlichkeit.
Danke an littleganja für deinen unermüdlichen support, danke an alle anderen hier im Forum die uns/mich aufklären, Mut machen und unterstützen.
Keep on the good fight
Mein Anwalt sagte mir das die Barmer einen Präzedenzfall in meiner Region vermeiden möchte und fragte mich ob wir denn nun an die Öffentlichkeit gehen. Klar, müssen wir ja, es geht hier schließlich nicht nur um mich sondern auch um andere Patienten. Deutschland muss wissen wie die Barmer uns behandelt. Ich bleibe aber Anonym, kein Bock auf die Öffentlichkeit.
Danke an littleganja für deinen unermüdlichen support, danke an alle anderen hier im Forum die uns/mich aufklären, Mut machen und unterstützen.
Keep on the good fight
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Di 12. Dez 2017, 13:25
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ja korrekt dann Glückwunsch und hoffentlich hast du jetzt Ruhe.
Die Barmer ist was das Thema angeht anscheinend echt stur.
Bin mal gespannt wie die jetzt bei mir entscheiden, Unterlagen liegen wohl beim MDK.
Ich hab für den weg mit Anwalt und Gericht glaub ich nicht die Kraft, das schlaucht so schon alles genug.
Aus welcher Region kommst du Vaporo?
Die Barmer ist was das Thema angeht anscheinend echt stur.
Bin mal gespannt wie die jetzt bei mir entscheiden, Unterlagen liegen wohl beim MDK.
Ich hab für den weg mit Anwalt und Gericht glaub ich nicht die Kraft, das schlaucht so schon alles genug.
Aus welcher Region kommst du Vaporo?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich gratuliere erst wenn du es schriftlich hast, dann gleich Widerspruch gegen die Befristung!
-
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich drücke dir die Daumen. Aber lass dich bitte nicht unterkriegen, darauf spekuliert doch die Barmer. Klar ist es ein ziemlicher mindrape aber mit jedem Patienten der dran bleibt merkt die Barmer und andere KK das Ihr perverser Plan nicht mehr aufgeht. Ich sehe es als Kampf für die nächste Patientengeneration. Ach ja, komme aus Niedersachsen.Marc O. Polo hat geschrieben:Ja korrekt dann Glückwunsch und hoffentlich hast du jetzt Ruhe.
Die Barmer ist was das Thema angeht anscheinend echt stur.
Bin mal gespannt wie die jetzt bei mir entscheiden, Unterlagen liegen wohl beim MDK.
Ich hab für den weg mit Anwalt und Gericht glaub ich nicht die Kraft, das schlaucht so schon alles genug.
Aus welcher Region kommst du Vaporo?
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
-
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich feier auch erst wenn ich es schriftlich habe. Sorry, das verstehe ich gerade nicht. RN4, 20 min nach dem Konsum bin ich meistens Derbe verpeilt. Befristung soll doch vom Tisch sein. Aber erstmal das Schreiben abwarten.littleganja hat geschrieben:Ich gratuliere erst wenn du es schriftlich hast, dann gleich Widerspruch gegen die Befristung!
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ah okay habe mich oben verlesen dachte da stand befristet, dann ist ja alles gut.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: Mi 3. Jan 2018, 13:32
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich hatte ja auch meine Ablehnung von der Barmer erhalten . Daraufhin habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt und das Gutachten vom MDK angefordert. Solangsam glaub ich bei Barmer und MDK sitzen echt nur behinderte. Ich habe den Antrag gestellt wegen meinen Chronischen Schmerzen. Jetzt steht in dem Gutachten, dass Medizinisches Cannabis kein Positiven Einfluss auf meine Osteoporose hat. HALLO GEHTS NOCH?? Ich will meine Osteoporose doch nicht mit Medizinischem Cannabis heilen sondern Cannabis gegen meine Schmerzen, anstelle von Opiaten.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich freue mich für jeden der solch tolle Ansatzpunkte findet.....Kyphoplastiker hat geschrieben:HALLO GEHTS NOCH?? Ich will meine Osteoporose doch nicht mit Medizinischem Cannabis heilen sondern Cannabis gegen meine Schmerzen, anstelle von Opiaten.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hier mal ein Negativ Beispiel wenn man selbst nicht auf die Fristen achtet
Cannabis-Aktivist scheitert mit Klage wegen Fristüberschreitung
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kra ... -1.3859700
Also immer Antworten und Widerspruch einlegen wenn was nicht okay ist, Einzeiler langt
(Fax oder Einwurf Einschreiben)
Zumal aber auch sein Anspruch meiner Meinung nach wie gefordert (Von der AOK forderte Wolf nun die Kostenübernahme auch vor diesem Zeitpunkt- vor März 2017), so nicht besteht, da keine Ausnahmeerlaubnis. Weiterhin vermute ich dass ihm jetzt ein Verfahren wegen Illegalen Besitz und Anbau blüht, wie Dumm muß der Anwalt sein?!?!
Cannabis-Aktivist scheitert mit Klage wegen Fristüberschreitung
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kra ... -1.3859700
Also immer Antworten und Widerspruch einlegen wenn was nicht okay ist, Einzeiler langt
(Fax oder Einwurf Einschreiben)
Zumal aber auch sein Anspruch meiner Meinung nach wie gefordert (Von der AOK forderte Wolf nun die Kostenübernahme auch vor diesem Zeitpunkt- vor März 2017), so nicht besteht, da keine Ausnahmeerlaubnis. Weiterhin vermute ich dass ihm jetzt ein Verfahren wegen Illegalen Besitz und Anbau blüht, wie Dumm muß der Anwalt sein?!?!
-
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Das meinte Herr Barmer also mit dem 4. Senat. Vor 2 Wochen habe ich ja noch einen Anruf bekommen wo mir gedroht wurde das die Barmer bis in die letzte Instanz Einspruch einlegen wird und ich mich auf eine langen Prozess einstellen soll. Ich sagte Herrn Barmer das sie scheitern werden, da unser BSG auf meiner Seite ist. Daraufhin faselte er was vom 4. Senat und das sie noch eine Entscheidung abwarten werden.littleganja hat geschrieben:Hier mal ein Negativ Beispiel wenn man selbst nicht auf die Fristen achtet
Cannabis-Aktivist scheitert mit Klage wegen Fristüberschreitung
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kra ... -1.3859700
Also immer Antworten und Widerspruch einlegen wenn was nicht okay ist, Einzeiler langt
(Fax oder Einwurf Einschreiben)
Zumal aber auch sein Anspruch meiner Meinung nach wie gefordert (Von der AOK forderte Wolf nun die Kostenübernahme auch vor diesem Zeitpunkt- vor März 2017), so nicht besteht, da keine Ausnahmeerlaubnis.
Also immer schön die Fristen einhalten.
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Lese dir mal den Artikel durch, der sogenannte Aktivist und vor allem dessen Rechtsanwalt haben doch nicht mehr alle beisammen!
-
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Wollte eigentlich nichts dazu schreiben denn ich habe da wirre Gedankengänge. Mir kann doch keiner erzählen das der Anwalt so unfähig ist und dachte sie werden vor Gericht erfolg haben. Das wirft natürlich ein "gutes" licht auf die Patienten. Kommt mir alles fake vor, wenn der mal nicht gecastet wurde. Habe halt keine Hintergrundinformation aber der Artikel reicht mir schon. Aktivist ist wer Aktiv ist, also ist er ein Aktivist denn er war aktiv. So ein mist, ich schreibe jetzt nicht weiter und behalte den Rest für mich.littleganja hat geschrieben:Lese dir mal den Artikel durch, der sogenannte Aktivist und vor allem dessen Rechtsanwalt haben doch nicht mehr alle beisammen!
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Im Artikel steht, er hätte "mittlerweile" einen Anwalt. Das heißt, er dürfte allein angefangen haben und dann irgendwie Zweifel bekommen haben, als es schon zu spät war. Da kann der Anwalt nur noch seinen Mandanten über die Situation aufklären und die Vertretung übernehmen, um wenigstens noch ein wenig Struktur in das Verfahren zu bekommen, damit es geordnet zuendegeht.vaporo redhalo hat geschrieben:
Mir kann doch keiner erzählen das der Anwalt so unfähig ist und dachte sie werden vor Gericht erfolg haben.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Der hätte ihm raten sollen das Verfahren einzustellen, dass wäre mein Rat gewesen und ich bin kein Anwalt. Vor Gericht dann so eine Show abzuziehen ohne an die Konsequenzen zu denken ist schon sehr naiv.