Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Wie ich von Anfang an sagte, dass Änderungsgesetz ist reine Vollksverarsche und dient nur der Wahlpropaganda!
Allein weil der GKV es obliegt zu bezahlen oder eben nicht, war doch klar, dass diejenigen die immer dagegen waren alles daran setzen nicht zu zahlen.
Und leidtragende ist wie immer der kleine Mann/kleine Frau; aber zu allem Übel in diesem Fall schwer kranke Menschen.

Wie sehr sich diese M. Bundeskanzlerin für die schwächsten in der Gesellschaft interessiert beweist diese wieder sehr deutlich mit ihre weiterhin ablehnenden Haltung gegen über Cannabis-Patienten.
Aber das schlimmste daran ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung dies schlicht nicht sehen will. Also wird diese Persönlichkeit wieder gewählt werden.
Himmel, hätte ich die Mittel auszuwandern, ich wäre längst weg.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

Bild
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von moepens »

Was sagt dein Anwalt dazu? Willst du in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil gesprochen ist?
Rockitsteady
Beiträge: 1
Registriert: So 3. Sep 2017, 17:40

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Rockitsteady »

Unfassbar! Wenn ich das lese, dann graust es mir schon vor meinem Antrag. Ich wünsche viel Kraft!
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

moepens hat geschrieben:Was sagt dein Anwalt dazu? Willst du in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil gesprochen ist?
Mein Anwalt sagt nicht viel dazu, außer das er Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, damit ich noch die Chance bekomme ggf. vom LandesSG eine vorläufige Kostenübernahme zu bekommen.
Zu dem bleibt dem Anwalt nicht viel, als eben die Gesetzestexte zu verwenden, da ja auch kein Mediziner, zu dem ist der rechtliche Sachverhalt absolut neu, also die Gesetzesänderung ist neu und somit noch nie Verhandelt worden.
Das Hauptverfahren hat ja im Grunde noch gar nicht angefangen; dazu gibt es erst seit 23.8. ein Aktenzeichen vom SG Köln (selber Richterin selber Tag an dem der Beschluss gefasst wurde mich einfach Leiden zu lassen.)

Obwohl ich mittlerweile meinen Glauben an unsere Rechtssprechung völlig verloren haben, hoffe ich doch sehr, dass das LSG sieht, dass die Ablehnungsbegründungen allesamt unzulässige Begründungen im Falle des Einstweiligen Rechtsschutz sind.
Allein schon die Bemerkung der Richterin J., dass ich eben bis zum Ende des Hauptverfahrens warten könne.
NEIN KANN ICH NICHT DU b..............................

Diese :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Beim Einstweiligen Rechtsschutz hat, bei Zweifel zum Fall, das vermeidlich schwächere Glied, in dem Fall der Patient, die Abwägung zu bekommen. D.h. das Gericht muss im Falle von Unklarheit dem Patienten zusprechen.

Der Witz, dass mein Antrag GAR NICHT abgelehnt werden durfte, weil alle Anforderungen erfüllt sind und eine Ablehnung eh NUR in begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf. Eine begründete Ausnahme aber nicht Vorliegt - nämlich zB. Suizidgefährdung, vorhergehende Suchterkrankung oder Erkrankungen bei denen Cannabis in jedem Fall kontraindiziert sind - all das liegt bei mir nicht vor.

Auch das wird von dieser Richterin einfach ignoriert.

---------------------------

Mal so nebenbei:
Entweder hat diese Richterin etwas persönlich gegen mich, woraus auch immer entstanden, oder das SG Köln hat im Falle meiner Person und Medizinal-Cannabis Anweisung von weiter oben, mir die Leistung zu verweigern, oder aber die ist schlicht absolut unqualifiziert.
Das was im Beschluss drin steht, ist sowas von rechtswidrig, dass sich schon die Balken biegen.

Es ist eine Anmaßung dieser Richterin eine Qulitätsbeurteilung meiner Hausärztin abzugeben.
Das meine HÄ qualifiziert ist hat die Bundesärztekammer zu entscheiden und keine Richterin an einem Sozialgericht.

Dann echauffiert sich diese Richterin in dem Beschluss über meine (schriftliche) Äußerung darüber, dass ich die meisten Psychologen für Quacksalber halte. Was hat die das zu interessieren.
So lange ich der nicht schreibe, dass ich sie für eine -wasauchimmer- halte haben meine Äußerungen, emotional ausgerichteten Kommentare, absolut rein gar nicht mit dem rechtlichen Sachverhalt zu tun und dürfen absolut keine Beeinflussung der Urteilsfindung darstellen.
(Rein persönliche Spekulation: Vielleicht sucht die selber seit Jahren nen psycho-doc auf und ist deswegen darüber so angepisst)

He mal im ernst, das bekomme ich nicht in meinen Schädel. Vor einigen Jahren, genau gesagt es war im Zeitraum 2007 bis 2009 hatte ich mich gegenüber meiner HÄ etwa 3x negativ in Bezug auf Sozialpädagogen geäußert. Die einzige Reaktion die von meiner HÄ kam war ein Grinsen. Damals wunderte ich mich über das Grinsen, ich konnte es nicht einordnen. Heute verstehe ich das Grinsen, denn meine HÄ ist ja unter anderem Dipl. Sozialpädagogin.
Also, wenn meine HÄ über meine Bemerkung, dass Sozialpädagogen nur möchtegern Psychologen sind, grinsen kann, wie kann sich dann eine Jura studierte Richterin über meine Äußerung (die Äußerung einer psychisch kranken) "Psycho-Quacksalber" aufregen? Da mangelt es scheinbar an gesundem Menschenverstand und angemessenem Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.

Und ich kann nichts dafür, dass seit meinem 18 Lebensjahr nicht ein Psycho-Quacksalber in der Lage war eine fundierte Diagnose zu meiner Psyche zu machen.

Wenn man nach diesen PSYCHO-QUACKSALBERN geht, dann leide ich unter Wahnvorstellungen. Und dafür hatte bisher bei jedem und jeder einzelnen Psycho-Q nur 1 einziger Satz von mir ausgereicht. Ein Satz der das Heile-Welt-Bild dieser Person wohl erschüttert hat.
Das letzte mal bekam ich 2009 von einer Psycho-Quacksalberin Wahnvorstellungen unterstellt, weil ich der erzählte, dass meine biologische Erzeugerin mich als "dreckige kleine Schlampe und Hure" bezeichnete, weil der ihr Eheman es vorzog mich sexuell zu Missbrauchen als mit der zu poppen.
Es für mich nicht wirklich zu beschreiben, wie diese Psycho-Tante daraufhin abgegangen ist, wie dich mich Reglrecht zur Sau gemacht hat .. ich hatte nur noch das weite suchen können.

Und genau das war dann der Ausschlaggebende Punkt, warum ich keine Psycho-wasauchimmer mehr aufsuche, denn so etwas muss ich mir nicht antun. Und dann werde ich von einer so genannten Richterin eines Sozialgericht im Grunde dafür bestraft das Psycho-Quacksalber mir gegenüber einen Ausraster bekommen (der Psycho-Tante gehört eh die Zulassung entzogen).

Nur komisch, dass noch NIE ein Psychiater zu dieser Diagnose gekommen ist.

Was nicht heißt, dass es keine guten Psychologen/innen gibt (zu meinen Traumata, also meiner Art der PTBS gibt es wohl in Hamburg, Dortmund und Regensburg tatsächlich qualifizierte Therapeuten die auf diese Art der PTBS spezialisiert sind), die gibt es ggf. noch wo anders in Deutschland, aber eben nicht in meiner Nähe und ich lasse ganz gewiss nicht wieder ein/en 08/15 Psychotehrapeuten/in an mir rumpfuschen! Solche haben schon in meiner Jugend mehr angerichtet als dieser Berufstand je wieder gut machen könnte. (ist auch egal)

In jedem Fall weiß ich schon jetzt zu sagen, dass ich diese ganzen Verfahren, d.h. komplett alles was dazu gehört wegen dem Med-Can früher oder später im Internet veröffentlichen werde (lediglich bestimmte Namen werde ich dabei schwärzen, aus Respekt vor diesen Personen, wie zB. meiner HÄ).

Je nach dem wie das LSG entscheidet auch schon früher. (d.h. wenn die dem Beschluss recht geben)
Und dann werde ich auch massiv Medienanstalten anschreiben. In keinem Fall lass ich diesen Beschluss und diese unqualifizierte Verurteilung dieser Richterin auf mir sitzen. :evil:

Zu dem werde ich evtl. den sinnlosen Versuch starten und bei der BfArM ein Anbaugenehmigung beantragen :roll:

Und wenn alles nichts mehr hilft bleibt mir nur der Weg in die Kriminalität um nicht vor lauter Schmerzen mir das Sterben herbeizusehenen.

---------------

Sorry Leute, ich verfange mich schon wieder in dem Thema. Leider kann das dauern, bis ich die Begründungen dieser Ablehnenden Haltung des SG Köln verkraftet/verarbeitet habe.

So ganz nebenbei gesagt, traue ich dem Anwalt und der Richterin so gar nciht mehr über den Weg.

Wie konnte der Anwalt den ablehnenden Beschluss zur Einstweiligen Kostenübernahme zugestellt bekommen, obwohl der Anwalt für dieses Verfahren gar keinen Beisitz von mir hatte? RECHTSWIDRIG !
Nur weil der als Anwalt im Hauptverfahren angegeben ist, nur weil der ein Gerichtsfach am SG Köln hat durfte dem dieser Beschluss ohne meine Zustimmung gar nicht übergeben werden! Auch in diesem Punkt ist es mega Faul.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Was bei dir abgeht ist schon krass, Gott sei Dank ist das aber eher die Ausnahme wie die Regel. Wenn du bei der Beschwerde auch scheiterst ist das mit rationalen Erklärungen nicht mehr zu erklären.
Da Richter auch nur Menschen sind und es leider auch unter Richtern sehr psychisch kranke Individuen gibt ist es leider Fakt dass manche Kläger oder beklagte eben diese bekommen. In deinem Fall hast du wohl mit deiner Random Richterwahl Pech gehabt, ein zweites mal so ein Pech zu haben ist wohl eher unwahrscheinlich.
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von moepens »

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!!!
Super, dass du dich nicht so leicht unterkriegen lässt und kämpfst!
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

So Leute, jetzt liegt mir die Begründung zur Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG Köln vor.
Diese Begründung wird dann auch mit in das Hauptsachenverfahren übernommen.

Achtung .... ich fasse es immer noch nicht, dass ich das nicht selber gemerkt habe :?

-- Genehmigungsfiktion --

(aber nicht nur die Genehmigungsfiktion, sondern auch alle schon von mir vorgetragenen Sachverhalte, wie langzeit Cannabis-Patientin mit Ausnahmegenehmigung usw.)

Meine Antrag auf Kostenübernahme stellte ich am 09.03.2017 Per Fax - damit gilt es am 09.03.17 als zugestellt.
Ablehnungsbescheid der IKKclassic wurde am 19.04.2017 datiert - damit sind die maximal 5 Wochen inkl. MDK überschritten.
D.h. heißt eigentlich, rein rechtlich, muss mir die Kostenübernahme vom SG zugesprochen werden.
Und eigentlich hätte das SG Köln, schon auf Grund der Genehmigungsfiktion, die Einstweilige Anordnung zusprechen müssen.

Da ich kein Anwalt bin, musste ich diesen Punkt gar nicht selber sehen, DENN

die Gerichtsgesetze/-ordnungen verlangen von den Richtern/innen, dass bei Nicht-Anwaltlicher-Vertretung, d.h. Privat Person vertritt sich selber, der Sachverhalt zu Gunsten des Klägers ausgelegt werden muss (gilt beim Sozialgericht als auch beim Verwaltungsgericht, als auch beim Amtsgericht (nicht Strafsachen, da Anwaltspflicht).

Das Sozialgericht Köln hat aber den Beschluss zu meinem Antrag auf Einstweilige Anordnung, eindeutig zu Gunsten der IKKclassic (wegen nicht austherapiert) und zu lasten von mir ausgelegt. Allein das widerspricht schon dem SGG (SozialGerichtGesetz).

Da soll noch einer behaupten, dass diese Richterin nicht aus persönlichen Gründen gegen mich geurteilt hat.
Zuletzt geändert von Christiane B. am Mo 11. Sep 2017, 15:00, insgesamt 2-mal geändert.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

moepens hat geschrieben:Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!!!
Super, dass du dich nicht so leicht unterkriegen lässt und kämpfst!
Lieben Dank für deine zusprechenden Worte. :)
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Florian hat geschrieben:Also das mit dem Eilantrag lief bei die wirklich sch..... :?
Wie erfolgreich Hauptverfahren sind glaub ich kann man überhaupt noch nicht bewerten, dazu gibt es seit dem neuen Gesetz sehr wenig Urteile. Und die die ich veröffentlicht gesehen habe waren alle ablehnend.
Mir steht das auch noch bevor, und obwohl ich einen guten Draht zu meiner Richterin habe sehe ich das eher skeptisch.
Schau ma mal.....
Dir Christine jedenfalls viel Erfolg.
Falls es bei mir nicht klappt werde ich auch aus der Deckung kommen und den Vorgang öffentlich machen!
Florian,
da ich Inhaberin einer Ausnahmegenehmigung war, hätte es bei mir überhaupt nicht zu Gerichtsverfahren kommen dürfen.
Wenn denn die Bundesregierung die Forderung den Ausnahmegenehmigungs-Inhabern eine sofortige Kostenübernahme zuzusichern umgesetzt hätte. Statt dessen kam so was wie "die GKV wird das schon machen".
(klar und ich bin der Weihnachtsmann)

Das die GKVs sich dagegen wehren ist und war zu jeder Zeit völlig klar. Nicht nur, weil der Spitzenverband der GKV das lange vor Gesetzteserlass angekündigt hatte, sondern weil die Krankenkassen (auch andere Einrichtungen und Behörden) alle so sind - erst mal Anträge Ablehnen, weil viele Menschen nicht weiter gehen und man so viel Geld spart.
Hildegard
Beiträge: 53
Registriert: Mi 5. Apr 2017, 13:27

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Hildegard »

Habe eine frage wegen ablehnung der kranken kasse. Zu meiner leidensgeschichte 2003 ging es bei mir mit schulter und rücken problemen an. von jahr zu jahr kam immer mehr dazu. beikann dann reitzstromtherapie , gymnastik und ibo 400. hat nicht geholfen ab 2008 dann ibo 600 und valeron. 2009 valeron gegen tilidin 100mg gewechselt.habe diese bis 2016 genommen an anfang hat es geholfen dann lies die wirkung nach.wurde dann zur schmerztherapeutin überwiesen. dord akupunktur bekommen. was auch nicht gebracht hat. dann überweisung zum reumatologen. er hat verdacht auf fibromyalgie.und hat mich zu einem spezialisten nach bonn geschickt. konnte den termin aber nicht warnehmen weil märz 2016 wegen einen epileptichen anfall ins krankenhaus gekommen. dort erst mal entzug vom tilidin. dann antiepileptia ,antidepresiva und Tramadol bekommen. dann zu arzt nach bonn dort entgültige diagnose fibromyalgie. also nerven sache ab zum neurologen.dort wurde epilepsy ausgeschlossen. habe dann über eine bekannte den tipp bekommen mit cannabis.habe eine woche getestet und mir ging es nach 12 jahren entlich gut , habe statt 3 8 stunden durchgeschlafen und am tag fast keine schmerzen gehabt.bin dann in die schmerzklink. wo ich am april 2017 dronabinol verschrieben bekommen habe ab. aber leider lehnt die krankenkasse die kosten übernahme ab.und ich habe nicht das geld um das selber zu zahlen.mein arzt hat ein antrag für die krankenkasse ausgefüllt. ich habe eine schwerwiegende erkrankung. M79.7 Fibromyalgie (gesichert). F 45.41 chronische schmerzstörung mit somatischen und psychischen faktoren (gesichert). dazu kommt eine deutlich eingeschränkte alltagstauglichkeit aufgrund von gelenk; muskelschmerzen,mangelnder kraft fatigue symptomatik. und arbeitsunfähig. die mdk sagt das die vorraussetzungen für cannabismedizin bei mir nicht erfüllt sind. Habe schon wiederspruch eingereicht.
:(
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Und was ist die Frage?
Hildegard
Beiträge: 53
Registriert: Mi 5. Apr 2017, 13:27

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Hildegard »

littleganja hat geschrieben:Und was ist die Frage?

Da ich nur kleine rente habe kann ich kein anwalt nehmen. ob einer hier stellen kennt die mir weiterhelfen können meine ärztin hat kaum hoffnung weil sie ordnerweise ablehnungen von Palliativpatienten hat die noch schlimmer dran sind als ich.
Krankenkasse ablehnung.Sie haben kostenübernahme von cannabisarzneimittel beantragt.Leider können wir ihnen diese leistung nicht bewilligen Die gründe möchten wir ihnen gern erläutern. In Deutschland dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die kosten nur unter sehr eng gefassten vorauszetzungen übernehmen die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 1.Es muss sich um eine schwerwiegende erkrankung handeln. 2.Es gibt keine Alternative zur behandlung mit cannabisarzneimitteln. 3.Es besteht die aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung auf den krankheitsvorlauf oder auf schwerwiegende symtome.Wir haben den medizinischen dienstder krankenversicherung (MDK) mit der Prühfung beauftragt. leider sieht der mdk aus folgenden gründen die voraussetzungen als nicht erfüllt an.Laut den gutachten des mdk stehn eine vielzahl anerkannter,dem medizinichen standart entsprechende lleistungenals alternative zur verfühgung wie Medikamente,entspannungsmaßnahmen.schmerz und krankheitzbewältigung gegebenfals verhaltenstherapie, rehasport oder rehabilltation.
Zuletzt geändert von Hildegard am Di 26. Sep 2017, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Cookie »

Prozesskostenhilfe: https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Bei der Beantragung kann bzw. wird jeder vernünftige Anwalt unterstützen!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

@Hildegard

Auf Seite 1 hier im Beitrag ist doch alles erklärt......
m0rb
Beiträge: 200
Registriert: Mi 15. Nov 2017, 15:16
Wohnort: Einzugsgebiet Männerheim

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von m0rb »

bin ebenfalls abgelehnt worden und weiß nicht weiter, weshalb ich mich an die medien gewendet habe. ergebnis bisher, DIE ZEIT hat mich interviewt, weil ich zur veröffentlichung meines interviews in den HUNGERSTREIK treten werde!

bin 35 jahre alt, habe seit 2006 MULTIPLE SKLEROSE und mit vielen symptomen meiness schweren verlaufes zu kämpfen.... es ist echt furchtbar für mich zu wissen, dass es etwas gibt, dass mir hilft
-zu schlafen
-ggn. meine spastiken
-mein gleichgewicht verbessert
-mir dabei hilft, opioide einzusparen
und vor allem
-meine "lebensqualität" enorm aufwertet,
meine kasse mir das aber verwehrt, mit dem hinweis es gäbe noch andere therapiemöglichkeiten für mich... was einmal enormer blödsinn ist und zweitensd mit, für mich nicht hinnehmbaren nebenwirkungen, bzw, einer weiteren abhängigkeit verbunden wäre, auf die ich echt gerne verzichten kann/mag.

jedenfalls, am 23.11. kommt DIE ZEIT heraus und darin wird es ein interfiew/einen bericht über mich geben mit 12.000 zeichen, also ein großer artikel. ich hoffe, dass ich mich nicht zu blöd angestellt habe und die BARMER (Oeigentlich alle kassen) dazu gezwungen wird, ihre politik in bezug auf die kostenübernahme der therapie mit cannabisblüten überdenken wird/werden.

mal schauen was passiert...
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Sehr gut dass du Gesicht zeigst! Aber warum klagst du nicht zusätzlich vor dem Sozialgericht anstatt in Hungerstreik zu treten und somit der Krankenkasse noch zuspielst durch Untätigkeit bezogen auf die Klage?????
m0rb
Beiträge: 200
Registriert: Mi 15. Nov 2017, 15:16
Wohnort: Einzugsgebiet Männerheim

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von m0rb »

ja, ich muss noch klage beim sozialgericht einlegen, das stimmt - mir ist in letzter zeit alles über den kopf gewachsen - ich bezweifle allerdings dass jemand dem depressiven ms-kranken übel nehmen wird, dass er an einer depression leidet. ich muss mich nur erst noch informieren, wie mein nächster schritt bei gericht auszusehen hat. wie gesagt, mir ist das alles ein bisschen zu viel geworden, mir geht es gesundheitlich auch suboptimal derzeit, aber ich werde noch vor dem sozialgericht klagen - mein erster gedanke war allerdings nun erstmal, dass man die öffen tlichkeit über diese mißstände bzgl. der kostenübernahme aufklären müsste.... ich denke, DAS wird DIE ZEIT auf jeden fall für mich übernehmen. ;)
m0rb
Beiträge: 200
Registriert: Mi 15. Nov 2017, 15:16
Wohnort: Einzugsgebiet Männerheim

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von m0rb »

update:

nachdem littleganja meine unterlagen durchgesehen und einen fristverzug der BEK entdeckt hat, habe ich natürlich sofort an die BEK gefaxt, dass nun die "Genehmigungsfiktion" eingetreten sei und sie mir nun endlich blüten bezahlen sollen.

heute hat sich die pressestelle der BEK bei meinem reporter gemeldet. alternativen, die ich versuchen MUSS, ist DRONABINOL - das sei ausserdem "besser dosierbar" und "sicherer" als blüten, da es sich bei DRONABINOL ja um ein genormtes fertigarzneimittel handle.

aber, warum sollte THC solo besser wirken, als die THC/CBD combo, die ich momentan einnehme (SATIVEX)? ich will doch alle 60 cannabinoide und die terpene etc., ausserdem will ich aktivierendes sativa haben und nicht nur vor mich hindämmern, oder pennen.
DRONABINOL sei ausserdem so viel besser dosierbar - ich bevorzuge den wirkeintritt von verdampften blüten, d.h. nach 5-10 minuten und will nicht 60-120 minuten warten müssen, bevor das dronabinol wirkt!

jetzt nimmt die kasse meinem arzt also die behandlungshoheit nd schreibt mir vor, welche medikamente ich zu nehmen habe....
ach ja, ausserdem soll ich doch erst mal physiotherapie machen - der reinste witz, wenn man bedenkt, dass meine beine so spastisch-steif sind, dass ich sie gar nicht beugen kann - damit kann ich auch keine gymnastik machen, obwohl ich das echt gerne täte!

das alles, dieses affentheater und dieses heuchlerische geschwätz der BARMER, die ja soo besorgt um mich ist, weil blüten können ja psychosen auslösen... (falsch! nur dann, wenn eine neigung dazu vorher bestand, können psychosen auftreten) - das alles verursacht STRESS in mir und ratet mall was das schädlichste überhaupt bei MS ist, ja, STRESS!

das macht mich so wütend und ich fühle mich so wehrlos...es macht mich einfach fertig. jetzt etwas für den vaporizer zu haben, das wäre echt das schönste, beste, was ich mir vorstellen kann. einfach zum kotzen, die BARMER. mal schauen was der anwalt mir erzählt, mit dem ich am Dienstag einen termin habe... hoffentlich kann der es schnell richten. ich kann nicht mehr, all das theater...wegen nix! ich kenne cannabis; ich komme SEHR gut mit cannabis klar! es hilft mir sofort und kann aktivierend, wie auch sedierend genutzt werden. es würde meine lebensqualitä
t so sehr verbessern - inzwischen glaube ich wirklich, dass mich die BARMER so lange hinhält, in der hoffnung ich würde sterben, bevor sie dazu gezwungen sind mir cannabis zu zahlen!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Duck »

Überall der gleiche dreck ich lass mir das nicht mehr lange zu.
Ich klage dann, drecks system scheiss auf arzt und kk ich klage auf selbstbestimmung meiner behandlung.
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“