Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Bedrönica
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Bedrönica »

Die AOK wehrt sich bei mir
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Bedrönica
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Bedrönica »

Sozialgericht Freiburg 10 Dezember 2017
Habsburgerstrasse 127
79104 Freiburg




Aktenzeichen: S 16 KR 4506/17 ER





Stellungnahme Wiederspruch





Guten Tag,

die AOK bzw Herr Kammerlander, beziehenen sich bei der Abweisung auf Paragraph 31 Abs.6 SGB V, in dem eindeutig schon eine Kostenuebernahme ohne Vertagsarzt zugesichert wird, dieser ist in Abs.6 naemlich zwischen Punkt 1 a) am Ende, durch ein “oder”, vor Punkt 1 b) geschlossen was einen Vertagsarzt nich noetig macht wenn Punkt 1. bereits zutrifft, sowie die Entscheidung des LSG Baden Wuertemberg vom 19.09.2017 bezogen auf Abs.6 als eindeutig subjektive Auslegung des Paragraphen richtigstellt. Es ist nicht sozial, sondern Hohn, diesen Paragraphen, so auf notgedrungene Patienten von Privataerzten auszulegen.

Die AOK war zu keinem Zeitpunkt imstande mir einen Vertragsarzt zu nennen der Cannabis verschreibt, im Gegenteil wurde mir noch verboten Aerzte in der EU aufzusuchen die sich damit auseinandersetzen, eine freie Arztwahl wurde mir nicht zugebilligt, diese Gespraeche habe ich fuer meine privaten Zwecke aufgezeichnet, den schriftlich wollte das niemand niederlegen. Keiner der Vertragsaertze die ich aufsuchte, hat auch nur im geringsten, logisch sachlich zu dem Thema reagiert. Die Aok verlangt das ich nun als behinderte Person solange Vetragsaerzte aufsuche bis ich einen finde der nicht an den duennen fast unsichtbaren Faeden der Pharmalobby haengt was pro Arztbesuch etwa 250 Euro fuer die AOK kostet, macht bei realistischen 200 Besuchen dann 50000 Euro und sicher ist dann immer nocht nichts, da wie schon im ersten Schreiben dargelegt ein grossteil der Aerzte Vorurteile hat. Am besten sollte ich dann die Aerzte wohl auch noch verklagen weil sie meine akute Schmerzsituation ignorieren. Was die Krankenkasse damit bezwecken will ist mir zu abwegig und tut weder mir noch allen Beteiligten gut.

Wenn ich nach § 13 Abs 2 SGB V Privataerztliche Versorgung beantragt haette, muesste die AOK auch bezahlen ohne Vertragsarzt.

Die Vorwaende der AOK sind hier reine Schikane, teils von anderen Krankenkassen aus Textbausteinen zusammengesetzt siehe Forum DHV, ohne jegliche gesetzliche Grundlage. Es ist in Baden Wuertemberg durch die traditionelle oft konservative teils nazistische Erziehungsform schwierig bis unmoeglich Befuerworter fuer eine neue natuerliche Medizin zu finden. Diese konservativen, starren und mit Vorurteilen behafteten Gedankenmodelle muessen abgebaut werden.

Ich habe alle Therapiemoeglichkeiten ausgeschoepft und habe keine Moeglichkeit mehr andere Schmerzmittel einzunehmen. Fuer die Entzuendungen bekomme ich bislang das teuerste Medikament auf dem deutschen Markt, ein Gentechnisch hergestelltes Eiweis “Humira” dies kostet etwa 2000 Euro pro Monat, und es zeigt nicht mehr die Wirkung an die versprochen wird. Eine Uebernahme der Kosten fuer eine Cannabistherapie wuerde nur die haelfte kosten, die Ablehnende Haltung der AOK steht also in keinem Zusammenhang mit dem Kosten Nutzen Faktor, Gentech zu Natur, gesunder Menschenverstand mal aussenvorgelassen. Die AOK ist der Meinung ich muesste als Morbus Bechterew Patient ohne Schmerzmittel leben und haette nicht sofort die beste und wirksamste fuer mich erhaeltliche Therapie verdient.
Ich habe Morbus Bechterew die extremen Schmerzen sind vergleichbar mit ihrer Auswirkung einer lebensbedrohlichen oder toedlicher Krankheit, siehe LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER

Ich habe diesen Monat bereits 200 Euro von meinem Harz4 Regelbedarf fuer Mediznalhanf ausgegeben, da ich die Schmerzen einfach nicht mehr ertragen konnte. Ich habe somit den Rest des Monats weder Essen, Trinken, Weihnachten noch Mobilitaet.

Die Ablehnung der Kostenuebernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V durch die Krankenkasse verletzt mein Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erheblich. Ich versichere hiermit an Eides Statt, dass mir aufgrund meiner taeglichen, nicht tolerierbaren Schmerzen, keine weitere Wartezeit zumutbar ist. Falls nicht unmittelbar Abhilfe geschaffen wird, werde ich durch den mir entstehenden gesundheitlichen Schaden nicht mehr imstande sein, meine uebrigen Grundrechtsgewaehrleistungen wahr zu nehmen. Ich befinde mich durch diese Rechtsverletzung in einer Notlage, aus der ich mich selbst nicht befreien kann und sehe hierdurch meine Menschenwürde nach Art. 1 GG verletzt.


Mit freundlichen Gruessen
Bedrönica
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Bedrönica »

Hier die Ablehnung des Sozialgerichts, was kann ich dagegen tun?
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Zuletzt geändert von Bedrönica am Fr 15. Dez 2017, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Bedrönica hat geschrieben:Hier die Ablehnung des Sozialgerichts, was kann ich dagegen tun?
Das einzigste was du machen kannst ist dir wie das Gericht sagt einen Kassenarzt suchen und den Antrag erneut stellen. Selbst wenn du einen Zusage bekommen hättest, wäre ja trotzdem das Problem mit dem Privatrezept!

Also Kassenarzt suchen, am besten Ärzte die auch Naturheilkunde anbieten und oder Substitutionsärzte sind.

Viel Glück!
Luna87
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Luna87 »

Erstmal hallo an alle Leidensgenossen :(

habe vorgestern, am 14.03.18 den erneuten Ablehnungsbescheid meiner KK erhalten.
Da Aufgeben vor lauter Wut keine Option ist, möchte ich hier um Hilfe/Einschätzung/Rechtsberatung bitten - hier scheinen ja einige Experten unterwegs zu sein...

Nun zu meiner Fallkonstellation:
Meinen ersten Antrag auf Kostenübernahme bei meiner AOK habe ich am bereits im Juli 2017 gestellt. Nachdem einiges schief lief mit der Aktenübermittlung wurde Anfang August ein psychiatrisches Gutachten gefordert. Dieses konnte ich natürlich auf die Schnelle nicht nachliefern und habe dies dem MDK über den Arzt auch wissen lassen. Letztendlich wurde mein erster Antrag am 20.11.17 abgelehnt.
Daraufhin habe ich fristgerecht am 08.12.17 Widerspruch eingelegt. Die Begründung sollte folgen, da ich am 29.01. endlich einen Termin bei einer privatärztlich tätigen Psychiaterin in Berlin (ich komme aus Bayern) in Aussicht hatte und das geforderte psychiatrische Gutachten nachliefern konnte.

Mein Sachbearbeiter bei der AOK und meine Rechtsanwältin (kein offizielles Mandat, gerade kostenlos aber auch nicht sehr engagiert) meinten, es wäre egal, ob ich mit den neuen Befunden den Widerspruch begründe oder aber zurücknehme und einen ganz neuen Antrag stelle. Nach dem Termin bei der Psychiaterin in Berlin (anerkannte Expertin im Bereich Cannabistherapie) war klar, dass mein erster Antrag in vielerlei Hinsicht schlecht formuliert war und ich im Prinzip froh sein konnte, dass dieser abgelehnt wurde. Deshalb habe ich meinen Widerspruch zurückgenommen. Am 05.01.18 ging die Rücknahme meines Widerspruchs bei der AOK ein (durch Eingangsstempel dokumentiert).

Am 21.02.18 habe ich schließlich einen neuen Antrag mit Arztfragebogen und etlichen Befundberichten bei der AOK eingereicht. Nun kam, wie eingangs erwähnt, vorgestern der Ablehnungsbescheid. Daraufhin habe ich mir gestern von meinem Hausarzt das MDK-Gutachten besorgt und lese auf der vorletzten Seite "[...] aus medizinischer Sicht kann dem Widerspruch nicht stattgegeben werden" und "[...] auch unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen nicht bestätigt werden". Das heißt doch, die haben die Rücknahme meines Widerspruchs einfach ignoriert und tun so, als ginge es noch immer um den alten Antrag.
Wie soll ich damit umgehen? Dürfen die das einfach so?

Danke schon mal für eure Tipps!

Gruß Luna
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Gunter_H
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Gunter_H »

@Luna87 Willkommen !
Wir sind hier „Betroffene“ mit Erfahrung. Klar Rechtsberatung können wir nicht leisten…Klar aber auch Hilfe und Einschätzung aus unserer Sicht geben wir gern!

Vermute mal, die Einschaltung des MDKs wurde Dir mitgeteilt. Wenn nicht, sind nach meiner Rechnung zwischen Antragseingang bei der GKV und erlassenem „Bescheid“ die drei Wochen (leider) noch nicht überschritten. (Sonst wäre die Möglichkeit einer Genehmigungsfiktion)

Ja, das kommt häufiger vor, dass die MDK-Gutachten, die verschiedenen „Stati“ Deines Antrages gern mal durcheinander werfen. Das liegt m.E. auch daran, dass die Kommunikation zw GDV und MDK immer mal „hakt“

Klar, bei der Formulierung Deines Widerspruchs wird man jetzt jedes Komma und erst recht solche Schnitzer und Fehler rügen und detailliert aufführen. Dabei kann man auch anzweifeln, ob überhaupt alle Unterlagen vorlagen etc…. Kurzum man sollte dadurch natürlich die Glaubwürdigkeit des Gutachtens versuchen zu „erschüttern“ bzw daran zu rütteln.

Trotzdem, die Einzelheiten des MDK-Gutachtens solltet Du probieren mit Hilfe Deines Hausarztes und ggf. der Psychiaterin aus Berlin im Detail zu widerlegen.

Beide Momente. Dein gesunder Menschenverstand und die medizinische Fachkenntnis geben zusammen sicher eine sehr gute Argumentationsgrundlagen bezogen auf das „MDK-Gutachten“!

Übrigens, lernen wir hier immer mehr, nach Möglichkeit ggf. schon bei der „ersten Ablehnung“ die Idee einer „Einstweiligen Anordnung“ zu prüfen. Hiermit kommt lt der Erfahrung diverser „erfolgreicher„ Patienten doch richtig „Druck auf den Kessel“ der jeweiligen GKV.
Hier findest Du weitere Hinweise ggf. magst Du ja Deine Anwältin damit inspirieren oder Du sucht Dir einen neuen Rechtsbeistand/in

viewtopic.php?f=22&t=7152

Achtung: Einen fristgerechten Widerspruch musst Du auf jeden Fall einlegen :!:
Hast Du noch Fragen, dann melde Dich einfach….
Wenn ein neuer Stand (z.B. Erfolg) da ist, natürlich auch... :)
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Seba
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Seba »

So ,mein einstweiliger Antrag ist auch raus,nur hab ich trotz 2 Super Ateste von 2 Fachärzten Angst,das trotz mehrfach erfüllten Vorraustezungen auf Grund meines damaligen Cannabiskonsum,welcher natürlich zur Eigentherapie diente,abgelehnt wird.
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Gestellt wurde der Antrag bei dem Sozialgericht Hildesheim gestellt.
Jetzt heisst es Daumen drücken 😢
Die Situation ist auch nicht besonders angenehm mit meinen Erkrankungen, ich bin mit 40 voll erwerbsunfähig und bekomme Rente auf Dauer.
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Martin Mainz
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Martin Mainz »

Drücke Dir die Daumen!

Wenn Dein Arzt/in hinter Dir steht und der Meinung ist, das Du entsprechend krank bist, sollte das Gericht dem folgen. Trotzdem kann Daumen drücken nicht schaden.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Seba
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Seba »

Danke ;)
Ja,meine Ärzte stehen voll hinter mir,ich habe 5 Krankheiten die auf der Liste stehen,unter anderem Panik Angstörung, Depressionen und chronische Schmerzen ,Bandscheibenvorfahl und meine Hüften sind kaputt und genau diese hat die Aok als Grund zur Ablehnung genommen.
Dazu kommt das ich eine Neuroleptikerunverträglichkeit habe ,so genannte Bewegungsunruhe ,gegen meine Schmerzen bekomme ich Oxycodone, welches schon Toleranz aufgebaut hat.
Ich nehme jetzt seit 5 Monaten das Cannabis und ich habe endlich wieder Lebensqualität und kann wieder am Leben teilnehmen, auch habe ich angefangen das Oxycodone auszuschleichen,da das MC sehr gut gegen meine Schmerzen hilft.
Ich habe sehr sehr Angst das mir aufgrund meiner Btmvergangenheit,obwohl mein Facharzt für Psychiatrie glaubhaft klar gemacht hat das ich seit 19 Jahren clean bin,die einstweilige Anordnung abgelehnt wird.
Diese Angst und Ungewiesenheit ist zur Zeit die Hölle.
Natürlich lasse ich mich anwaltlich vertreten.
Seba
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Seba »

Geschaft! !!Die Aok hat,welch Wunder, dem Wiederspruch statt gegeben und übernehmen ab sofort die Kosten.
Ich danke euch für eure Hilfe und wünsche jedem der gerade an der selben Front kämpft, alle Kraft dafür, haltet durch ihr schaft das auch!
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Martin Mainz
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Martin Mainz »

Sehr gut, Glückwunsch!
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Gunter_H
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von Gunter_H »

Auch von mir großen Glückwunsch.. Ja es ist nicht leicht, aber mit Hartnäckigkeit klappt es öfter als man manchmal denkt.
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cosmicffm
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Kasse lehnt Cannabis auf Kassenrezept ab, was kann man tun?

Beitrag von cosmicffm »

​Grüßt euch,

mein Neurologe hat kürzlich bei der Krankenkasse eingereicht das meine Cannabis Rezepte künftig auf Kassenleistung gehen sollen.

Leider hat meine Krankenkasse das abgelehnt, hat jemand eine Ahnung was man hier als Argumente vorbringen kann?

Ich bin zu 50% Schwerbehindert, habe Reizdarm und Borderline und bin schon beim Reizdarm aus therapiert. Beim Borderline auch schon X Antidepressiva genommen, dass einzige was gut hilft ist Cannabis für die Anspannung.

Ich freue mich über eure Tipps.

VG
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CBD-Medic
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von CBD-Medic »

Hallo,

ich bitte ebenfalls um Eure Anschätzung zu meinem Fall.

Ich leider unter einer seltenen, neurologischen Krankheit, die mit starken Nervenschmerzen einhergeht.

Mein Widerspruch wurde jetzt entgültig abgewiesen.

Meine behandelnden Ärzte haben die Anwendung von neun medikamentösen Therapien (darunter NSAR, Antikolvulsiva, Opioide, Muskelrelaxantien und Glukokortikoiden) und von nicht medikamentösen Therapien (darunter Physiotherapie und psychotherapeutische Verfahren) dargestellt und umfassend erläutert, warum diese Therapien aufgrund von Kontraindikationen, erheblichen Nebenwirkungen und fehlender Wirksamkeit bei meinen chronischen Nervenschmerzen nicht als Therapieoptionen zu Verfügung stehen.

Der MDK erkennt meine Erkrankung als schwerwiegend an, hält jedoch an folgender Formulierung fest: Die allgemein anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechenden Leistungen wurden nicht ausgeschöpft. Die Möglichkeit einer multimodalen Schmerztherapie steht als vertragliche Leistung zur Verfügung. Bei der Behandlung von chronischen Schmerzen ist eine dauerhafte Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen notwendig, um einen dauerhaften Behandlungserfolg sichern zu können.

In Antebracht meiner massiven Schmerzen hat mein Vertragsarzt auch im Widerspruch erläutert, warum die vom MDK empfohlene Therapieoption ("multimodale Schmerztherapie") keine ausreichende Aussichten auf Heilung oder Linderung meiner Krankheit bietet. Es liegt meinem Widerspruch ferner eine Studie bei, welche die Effektivität von Standardtherapien bei meinem neurologischen Krankheitsbild als sehr niedrig beschreibt. Da das Krankheitsbild relativ selten ist, habe ich dem Antrag auch einen Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt beigefügt, der bestätigt, dass für mein Krankheitsbild noch keine Therapie definiert ist. Dazu kommt, dass es deutschlandweit kaum behandelnde Ärzte gibt, die Kenntnis über mein Krankheitsbild besitzen.

Die privat verordnete Therapie mit Cannabinoiden ermöglicht mir nach vielen Jahren ohne Therapiealternative wieder ein nahezu beschwerdefreies Leben.

Ich werde nun vor das Sozialgericht gehen. Die Formulierung, dass die Möglichkeit auf eine multimodale Schmerztherapie bestehe, hat der MDK vermutlich aus einem vier Jahre alten Krankenhausschreiben entnommen, indem beiläufig erwähnt wurde, dass eine multimodale Schmerztherapie empfohlen wird.

Mein behandelnder Vertragsarzt hat klar gemacht, dass ich bereits umfangreich geschult bin in nicht-medikamentösen Therapiemaßnahmen wie Rehabilitationssport, Bewegung in Eigenregie und Entspannungsübungen und diese selbstständig im Sinne einer multimodalen Therapie in meinen Alltag integriere (ich besitze hier zum Teil sogar Zertifikate). Auch besteht aus der Sicht meines Vertragsarztes (und meiner anderen Ärzte) keine Indikation für eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Und die medikamentösen Therapien sind wie schon gesagt, mehr als ausgeschöpft.

Was meint ihr? Muss ich wirklich erst alle 100000 alternativen Therapieoptionen nachweisbar ausgeschöpft haben, reichen die obigen Informationen und zwölf beschriebenen Therapieversuche und der eindeutige positive Heilungseinfluss auf mein Krankheitsbild nicht aus? Wer kann de da überhaupt noch Cannabinoide verschrieben bekommen.

Kann die Krankenkasse mit der abstrakten Formulierung durchkommen, dass "eine dauerhafte Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen, unter konsequenter medikamentöser Therapie notwendig sei, um einen dauerhaften Behandlungserfolg sichern zu können".

Ich bin zutiefst enttäuscht von unserem Gesundheitssystem.

Ich schreibe hier aus Gründen der Anonymität nicht den vollen Namen meiner neurologischen Erkrankung aus, da ich erstmal nicht möchte, dass andere Betroffene der Krankheit zufällig per Google auf diesen Beitrag stoßen. Sollte meine Klage positiv verlaufen, dann könnte sich daraus ein Präzedenzfall für Betroffene des Krankheitsbildes ergeben und dann werde ich die Betroffenen über die mögliche Therapieoption informieren. Hier sage ich erstmal nur: Es handelt sich um eine Erkrankung des Nervensystems, mit dem Hauptsymptom chronische Nervenschmerzen.

Viele Grüße,
CBD-Medic
CBD-Medic
Beiträge: 2
Registriert: Fr 26. Jul 2019, 17:51

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von CBD-Medic »

Hallo,

kann jemand helfen und bekannte Links oder Dateien anhängen mit Klagemustern für das Sozialgericht?
Steven
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Registriert: Mo 13. Jan 2020, 17:43

MDK bei Widerspruch erneut eingeschaltet ! Ist das gesetzlich Legitim ?

Beitrag von Steven »

Hallo zusammen ,

da ich nicht zu weit ausschweifen möchte gehe ich im Vorfeld nicht ins Detail ein ( Erkrankungen , Vorgeschichte usw ... ) dennoch beschreibe ich kurze Einzelheiten .
Ich bin 40 Jahre alt , Familienvater , vom Beruf Betriebsschlosser und wurde Aufgrund meiner chronischen Schmerzen im Rücken , Schulter und HWS Bereich die durch verschiedene Faktoren ausgelöst wurden und einer sehr schmerzhaften Trigeminusneuralgie jahrelang mit starken Schmerzmitteln behandelt , darunter Tilidin , Oxycomp usw... das übliche gern verschriebene Gift .

Ich denke ich muss hier nicht beschreiben wie gefährlich diese Medikamente sein können . Um es kurz zu machen , bin ich irgendwann an einem Punkt angelangt an dem ich die Reißleine ziehen musste da keiner meiner Ärzte meine Beschwerden mit den Nebenwirkungen ernsthaft wahrgenommen hatte . Meine Gesundheit , mein Berufsleben sowie mein Familienleben waren stark gefährdet von daher begann ich langsam alle Medikamente abzusetzen und mich nach alternativen Behandlungsmethoden zu informieren .
Was folgte war ein sehr langer , harter , schmerzhafter Entzug bei dem die Auswirkungen auf meine Gesundheit sich erst richtig im Verlauf von einigen Monaten bemerkbar machten.

Nach einem halben Jahr ohne Medikamente ging es mir Psychisch wieder wesentlich besser und ich war stabiler , allerdings war ein normaler Tagesablauf ohne Medikamente schmerzbedingt kaum möglich .
Ich habe dann mit Hilfe einer befreundeten Psychologin , die selbst Cannabis Patientin ist eine Selbsttherapie mit Cannabisblüten begonnen und konnte nach einem Zeitraum von 6 Wochen gute Erfolge feststellen die zumindest dazu geholfen haben den Alltag halbwegs erträglich bestreiten zu können .
Mittlerweile nehme ich seit 15 Monaten keinerlei Medikamente zu mir , habe den Weg zurück ins Berufsleben geschafft , habe wieder soziale Kontakte und kann mein Leben bis auf einige Einschränkungen wieder halbwegs gut bestreiten und das wichtigste , ich kann meiner Aufgabe als Familienvater wieder in allen Belangen nachkommen.

Ende Oktober 2019 bin ich dann nach langer Zeit zu meiner Hausärztin und habe ihr über all dies Berichtet. Sie war sichtlich positiv über meinen Gesundheitsfortschritt beeindruckt . Wir haben dann über eine Verordnung einer Cannabistherapie gesprochen , die sie als Sinnvoll ansah aber Aufgrund von mangelnden Fachwissen selbst nicht berteuen wollte. Um eine Korrekte Therapie zu gewährleisten hat sie mir dann eine Überweisung zu meinem Schmerztherapeuten geschrieben .
Auch er sah eine Therapie als vielversprechend und Notwendig an .
Da ich ja bereits auf Eigenregie eine Therapie begonnen hatte und uns bekannt war wie lange eine Kostenübernahme durch die KK dauern kann , wurden mir dann die Rezepte als Privatrezept ausgestellt und der Antrag mit allen benötigten Unterlagen an die KK gestellt .

Jetzt gehts zur Sache !

Der erste Antrag ging am 13.11.19 ein , am 14.11.19 wurde dann ein Schreiben erstellt das mein Antrag an den MDK weitergeleitet wurde , bla bla bla ...
Auffälig war das Datum , am 13. ist der Antrag eingegangen und am 14. wurde er direkt weitergeleitet , daraus resultiert mir das sich bei der KK niemand den Antrag angeschaut hat .
Am 05.12.19 bekam ich dann einen Anruf von der KK bei dem mir mitgeteilt wurde das mein Antrag abgelehnt wurde , mir es aber Schriflich noch mitgeteilt wird.
Ich habe dann die nette Dame gefragt ob es denn üblich sei das keiner der Mitarbeiter den Antrag ließt und diese direkt an den MDK weitergeleitet werden .
Sie sagte mir dann das dies normal sei , die Mitarbeiter bei der KK seien keine Ärzte und können daher diese Anträge nicht prüfen !
Ich habe sie dann darauf hingewiesen das dies der Gesetzgeber so auch nicht vorsieht sondern das die KK lediglich zu prüfen hat ob eine begründete Einschätzung meines Arztes vorliegt und dies ist der Fall .
Die passende Antwort dazu war dann ... Ich kann ihnen dazu leider nichts sagen , prüfen sie doch einfach nochmal ihren Antrag und sprechen sie mit ihrem Arzt ...
Ich habe dann die nette Dame gebeten mir das MDK Gutachten mit der Ablehnung zuzusenden und habe mich freundlich verabschiedet .
Nach erneuter Rücksprache mit meinem Schmerztherapeuten der sich sehr über diese Schikane geärgert hat , habe ich dann einen 13 seitigen Widerspruch erstellt und per Einschreiben an die KK gesendet .
Dieser ist dann am 07.01.2020 bei der Krankenkasse eingegangen und wer hätte es geahnt ?! Am 08.01.2020 wurde dann erneut wie beim ersten mal ein Schreiben erstellt das mein Widerspruch direkt an den MDK zur Prüfung weitergeleitet wurde !!!
Es ist eine Frechheit !!! Die KK liest sich weder die Anträge noch die Widersprüche durch ! Es wird einfach komplett ignoriert und erst garnicht gelesen !
Ist denn dieses Vorgehen überhaupt gesetzlich erlaubt ?
Leider kann ich absolut nichts vergleichbares finden und wäre über rechtliche Infos sehr dankbar da ich jetzt schon den Weg zum Sozialgericht sehe.

Vielen Dank vorab , liebe Grüße
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Martin Mainz
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Re: MDK bei Widerspruch erneut eingeschaltet ! Ist das gesetzlich Legitim ?

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Steven und herzlich willkommen im Forum!
Steven hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 11:32 Ich habe sie dann darauf hingewiesen das dies der Gesetzgeber so auch nicht vorsieht sondern das die KK lediglich zu prüfen hat ob eine begründete Einschätzung meines Arztes vorliegt und dies ist der Fall .
Die KK kann jedes Prüfverfahren zum Antrag an den MDK weitergeben, dazu ist er ja eigentlich auch da. Fachwissen ist bei der KK generell eher nicht zu erwarten. Das ist für die auch einfacher, denn bei einem Widerspruch könnte vor Gericht gefragt werden, warum nicht vom MDK geprüft wurde.

Allerdings würde mich das Prüfergebnis des MDK interessieren. Meist steht da sowas drin wie "fehlende Unterlagen" oder "nicht austherapiert" oder "nicht erfolgsversprechend" oder so was in der Art drin. Darauf sollte man dann im Widerspruch eingehen.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Steven
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Re: MDK bei Widerspruch erneut eingeschaltet ! Ist das gesetzlich Legitim ?

Beitrag von Steven »

Ok aber jetzt mal ehrlich ,

Es findet doch auf diesem Weg keinerlei Kommunikation mit der KK statt .
Die KK zeigt ja direkt von Anfang an absolutes Desinteresse indem sie sich noch nichtmal damit auseinander setzt bzw es sich noch nichtmal anschaut ! Dann könnte man doch seine Anträge gleich von Anfang an direkt an den MDK senden ! das ist doch Schwachsinn !

Der Gesetzgeber sieht doch u.a. vor Patienten den Zugang zu erleichtern , durch dieses Verhalten ist dies allerdings keineswegs der Fall ganz im Gegenteil .
Das die KK im Einzelfall mit Hilfe des MDK prüfen darf ist ja bekannt aber bei dieser gängigen Praxis ist ja nicht vom Einzelfall die Rede.
Sich noch nichtmal einen Antrag oder Widerruf durchzulesen ist für mich absolute willkürliche Verweigerung der mir zustehenden Leistungen.

In dem Gutachten des MDK standen Standartgründe wie z.B. der Fragebogen sei nicht komplett ausgefüllt , da mein Arzt die Frage nicht beantwortet hat über welchen Zeitraum und welche Menge beantragt wird.
Diese Frage wurde bewusst nicht beantwortet da kein Arzt im Vorfeld einen Zeitraum oder die Höhe der Dosierung voraussehen kann . Dies wäre eine medizinische Sensation .

Dann wurde bemängelt das ich nicht austherapiert wurde bzw die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden da kein Sativex oder Dronabinol versucht wurde .

Den einzelnen Punkten wurde aber sehr ausfühlich Widersprochen .

Was mir am meisten zu schaffen macht ist eigentlich die Tatsache wie bei der KK vorgegangen wird . Ich kann mir einfach nicht vorstellen das dies rechtmäßig ist .
Thal
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Re: MDK bei Widerspruch erneut eingeschaltet ! Ist das gesetzlich Legitim ?

Beitrag von Thal »

Hallo,

also dass die KK das an den MDK per se erstmal weiter leitet, ist völlig normal. Die sehen nur "Oh da wird was verlangt was nicht in unserer Liste/Zuständigkeitsbereich liegt, also ab zum MDK". Das ist ultra normal.
Und mit dem Sativex/Dronabiol ist richtig. Es ist ein medizinisch anerkanntes Cannabis, was erst probiert worden muss, bevor es an die Blüten geht.
Ist das keine Option für dich?

Liebe Grüße
Thal
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