Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

moepens hat geschrieben:
Christiane B. hat geschrieben:Deswegen bleibt mir gar nichts anderes übrig als mir für die Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs, der Bescheid war Heute im Briefkasten, eine/n Anwätin/Anwalt zu nehmen. Ich habe keine Ahnung wo ich das Geld hernehmen soll. :cry:
Gibt's da nicht die Möglichkeit der Gerichtsbeihilfe? Hab das nur mal in einem Thread hier aufgeschnappt...
Keine Ahnung was mit "Gerichtsbeihilfe" gemeint ist.

Es gibt Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Den Antrag reicht mein Anwalt für die Klage gegen IKKclassic ein, trotz dessen musste ich einen Vorschuß von 400€ leisten, der Rest wird mit PKH abgerechnet
(der Anwalt war so entgegenkommen, dass ich den Vorschuß in 2 Raten zahlen darf).

Verfahrenkostenhilfe umfasst "nur" die Gerichtskosten/reine Verfahrenskosten < die entfallen beim SG wenn eine betroffene Person Klage erhebt.

Nun ja, so viel zu unseren Gesetzten die da sagen "damit auch Mittellose vor Gericht Klagen können" ganz ohne Geld geht das nur beim SG und nur ohne Anwalt; bzw. ganz ohne Geld geht gar nichts.
Wenn ich sehe wie viel Papier, Druckertinte, Faxkosten, Umschläge, Portokosten, Fahrkosten allein im Fall gegen IKKclassic schon zusammengekommen sind, kann ich versichern, dass es als Singel rein vom Existenzminimum nicht möglich wäre, das vom Lebensunterhalt zu finanzieren.
Mein Recht zu erstreiten, bzw. vor Rechtswidrigkeiten per Gericht zu schützen wäre ohne meine (sau teure) Kreditkarte gar nicht möglich. :(
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

400€ für den Widerspruch finde ich ziemlich teuer, für 200€ hätte ich ihn dir auch geschrieben ;) Bin zwar kein Anwalt aber das bekomme ich auch noch hin.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

So geht es mit meinem Antrag auf Kostenübernahme von Medizianal-Cannabisblüten weiter:

Heute 14.08.17 den gesamten Schriftverkehr wegen Fall Kostenübernahme IKKclassic per Post an Anwalt abgeschickt (extra in einem Aktenordner, weil so umfangreich) und die erste Rate für den Vorschuss überwiesen.
Jetzt muss ich abwarten bis der Anwalt den Sachverhalt durchgearbeitet hat und Klage erheben kann; dazu hat er noch Rund 3 Wochen zeit.
Bis, ich bin mir nicht ganz sicher, entweder gerechnet ab 02.08.17 (Datum der Ablehnung vom Widerspruch) oder 04.08.17 Datum Poststempel, also 02.09. oder 04.09. muss die Klageerhebung beim SG Köln eingegangen sein.

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Sollte der Teufel wirklich mit im Bund sein und ich tatsächlich das gesamte Verfahren verlieren, dann werde ich bei der IKKclassic Pflegegeld beantragen.
Denn wenn mir kein Medizinal-Cannabis mehr zur Verfügung steht, dann komme ich nach neuem Pflegegrad Gesetz, gültig seit 01.01.17, auf mind. Pflegegrad 2 damit muss die Pflegekasse = IKKclassic mind 319€ monatlich an Pflegegeld zahlen oder alternative 689€ monatlich an Pflegesachleistungen. Was der IKK dann um einiges teurer kommt :twisted:

Und ganz gewiss finde ich noch so einiges andere an Nettigkeiten auf die ich per Gesetz anspruch erheben kann.

Ich habe noch nie "Dinge" beansprucht die ich nicht wirklich dringend benötigte, aber jetzt habe ich die Nase so gestrichen voll von diesem Menschen-Verachtenden-Verhalten der GKV, dass ich, wenn ich mein Med.Can. nicht mehr bekomme und statt dessen zurück auf das von mir nicht vertragene opiat-basierte Schmerzmittel muss, alles beantragen werde was die Gestze mir nur irgendwie zugestehen.

Die IKKclassic als gestzliche Krankenversicherung verweigert auf Teufel komm raus die monatliche Zahlung von Rund 115€ für ein Arzneimittel, ohne für ihre haltlosen Behauptungen auch nur irgendeinen Nachweis vorlegen zu können. Sollte das SG Köln denen trotz dessen zustimmen,
dann werde ich auf Teufel komm raus Kosten verursachen, welche der IKK dann wirklich weh tun werden.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Wirst schon Erfolg haben vorm Gericht, mir ist kein Fall bekannt bei dem das Gericht nach Gesetzesänderung für die Kasse entschieden hat. Ist halt auch noch alles ziemlich neu.

Zum Pflegegeld, wenn du Pflege benötigst oder zumindest die Kriterien erfüllst, wärst du ziemlich doof das Pflegegeld nicht zu beantragen. Würde ich nicht von der Entscheidung Kostenübernahme anhängig machen, für menschen wie evtl. dich gibt es ja eben das Pflegegeld. Und kranke Menschen haben eben einen Mehraufwand.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:400€ für den Widerspruch finde ich ziemlich teuer, für 200€ hätte ich ihn dir auch geschrieben ;) Bin zwar kein Anwalt aber das bekomme ich auch noch hin.
Die 400€ anwaltlicher Vorschuss sind nicht für einen Widerspruch, sondern für die Klage beim SG Köln gegen die Ablehnung meines Widerspruchs.
Genau gesagt, von mir Antrag auf Kostenübernahme 09.03.17, Ablehnung der IKKclassic vom 19.04.17, dagegen habe ich am 20.04.17 Widerspruch eingelegt, den die IKK mit 02.08.17 zurückgewiesen hat was somit zur Klage gegen Ablehnenden Widerspruch beim Sozialgericht führt.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Wirst schon Erfolg haben vorm Gericht, mir ist kein Fall bekannt bei dem das Gericht nach Gesetzesänderung für die Kasse entschieden hat. Ist halt auch noch alles ziemlich neu.

Zum Pflegegeld, wenn du Pflege benötigst oder zumindest die Kriterien erfüllst, wärst du ziemlich doof das Pflegegeld nicht zu beantragen. Würde ich nicht von der Entscheidung Kostenübernahme anhängig machen, für menschen wie evtl. dich gibt es ja eben das Pflegegeld. Und kranke Menschen haben eben einen Mehraufwand.
littleganja: Erfolg vor dem Sozialgericht? Ach ja? :? Eigentlich hätte das SG schon längst meinen Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme entscheiden müssen, da die gesetzlichen Anforderungen dafür abgehakt sind. Statt dessen bekomme ich überflüssige Fragen vom SG gestellt und unnötige Stellungnahmen der IKK vom Gericht geschickt mit der Aufforderung Stellung zu nehmen,
d.h. letztendlich hier von beiden Seiten, Gericht und Beklagte, Zeitschindung.
Daher stelle ich mich lieber mal darauf ein vom SG Köln kein Recht zugesprochen zu bekommen.
Wäre zwar in meinen Augen ein Skandal, in anbetracht dessen das ich eine Ausnahmegenehmigung hatte, aber hier
nutzte ich mal das Sprichwort: "Ich habe schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen!" Bedeutet selbst das unwahrscheinlichste was es nicht geben kann, kann doch eintreten.

Meine HÄ wollte auch nicht glauben, dass mein Widerspruch zurück gewiesen wird und auch nicht, dass dieser sogenannte Eilantrag (Einstweilige Anordnung auf Kostenübernahme) jetzt schon 3 Monate dauert und kein Ende in Sicht ist.

Das mit dem Pflegegeld richtet sich aber, auch neue Regelung 01.01.17, nach tatsächlichem Bedarf und d.h. mit Cannabis habe ich diesen Bedarf nicht, daher beantrage ich auch nichts.
Nur ohne Cannabis habe ich so erhebliche Probleme, dass ich im Grunde auf dieses extra Geld/extra Leistungen ein anrecht habe.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Mein sogenannter Eilantrag hat auch über 1 Monat gedauert, das Gericht braucht eben.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Mein sogenannter Eilantrag hat auch über 1 Monat gedauert, das Gericht braucht eben.
:?
Du hast aber schon gelesen, dass mein sogenannter Eilantrag schon 3 Monate dauert?!
Das sind, äääähm nach Adam Riese und Eva Zwerg, schon 2 Monate länger als bei dir. - Mein ja nur :mrgreen: ;)

Gerade im Internet von einer solchen Entscheidung gelesen, da ging es viel, viel, viel schneller. Ablehnendes MDK Gutachten vom 30.03.17 und Entscheidung von SG per Einstweilige vom 05.04.17, kosten müssen vorläufig übernommen werden. Das nenne ich dann mal wirklich Eilverfahren :!:
Diagnose 1 Erkrankung, die dessen GKV nicht mal als schwerwiegend anerkannte.

:o :cry: :( hmm ja, was dann bei mir noch mehr, noch heftigere Fragen aufwirft, warum das SG Köln in meinem Fall keine Entscheidung trifft. Zumal, nach dem was das betreffende SG im obigen Fall dazu schreibt, bei mir auch in vollem Umfang und darüber hinaus erfüllt ist - also ist doch in meinem Fall irgendetwas mega Faul :evil:
d.h. für mich um so mehr das Sozialgericht Köln WILL NICHT für mich entscheiden und weil sie es aber rein rechtlich müssten zögern sie es raus
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Ich vermute auch mal dass die Bearbeitungszeit in Köln schon ne andere ist wie bei meinem in Bensheim. In Großstädten wie Köln, Berlin usw Leben einfach mehr Menschen. Ich habe von Anträgen gehört die waren in 2 Wochen abgearbeitet andere in 6 Monaten. Das nochmal Verfahren dauert oft Jahre.

Also durchhalten ich verstehe deinen Frust :!:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Ich vermute auch mal dass die Bearbeitungszeit in Köln schon ne andere ist wie bei meinem in Bensheim. In Großstädten wie Köln, Berlin usw Leben einfach mehr Menschen. Ich habe von Anträgen gehört die waren in 2 Wochen abgearbeitet andere in 6 Monaten. Das nochmal Verfahren dauert oft Jahre.

Also durchhalten ich verstehe deinen Frust :!:
Was bleibt mir auch anderes übrig als durchzuhalten, ich verrate jetzt nicht, dass das mega Schnellverfahren ein SG in Berlin war ;) :lol:

Egal, ich danke dir für deine Zusprache und dein Verständnis. :)

Also weiter wie bisher, das Schlimmste befürchten und auf das Beste hoffen :!:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Kein Sozialgericht dass für die GKV entschieden hat.

Nun, dann ist mein Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme wohl ein so genannter Präzedenzfall. < Scherz
Wobei das nicht zutrifft, denn es kommt leider oft genug vor dass ein Sozialgericht gegen einen Patienten entscheidet.

23.08.2017 erging der Beschluss vom Sozialgericht Köln von der Richterin Frau Dr. J...... das mein Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme zurückgewiesen wird.

Die Begründung zu diesem Beschluss liegt mir immer noch nicht vor.

Jetzt bleibt mir nur noch per Anwalt beim Landessozialgericht Beschwerde einzureichen um ggf. doch noch für die Zeit des Hauptverfahrens, welches sich gut 2-3 Jahre hinziehen kann, die Kosten für Cannabis von der IKKclassic bezahlt zu bekommen.

Wenn nicht, dann werde ich über kurz oder lang, wegen meiner jetzt schon überzogenen Verschuldung, bald einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen haben. Wenn dass wirklich so weit kommen sollte, dann laufe ich Amok!

---

Das wirklich Perverse an der Sache ist, dass die selbe Richterin auch für mein, seit 2015 laufendem, Verfahren gegen das Versorgungsamt zuständig ist. Für mich heißt das - ein unbeschreiblicher innerer Kampf - weiterhin den rechtlich geforderten Respekt gegenüber dem Gericht/der Richterin zu wahren.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Die Begründung würde ich auch gerne mal hören...........
Im Prinzip kann das Gericht nur ablehnen wenn die 1. keinen Anspruch erkennen und 2. das Gericht der Meinung ist du besitzt die notwendigen finanziellen Mittel um bis zum Hauptverfahren zu warten.

Wenn möglich die Begründung bitte online stellen oder zumindest zitieren.
Sabine
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

"Keine Änderungen am Cannabisgesetz geplant
Dienstag, 29. August 2017

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Änderungen am Cannabisgesetz. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie werde nicht abgeschafft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es von der Bundesregierung. Die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliege, wie er ansons­ten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter."


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... tz-geplant

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813352.pdf
Sabine
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

"Großer Streit um Therapiehoheit beim Cannabis

LSG Mainz und SG Düsseldorf geben unterschiedliche Linien vor

Nachdem Cannabis seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung als Medizin verordnet werden kann, streiten mit Patienten, Ärzte und Krankenkassen darüber nun auch die Gerichte. Nach einem am 24. August 2017 veröffentlichten Eilbeschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung verordnet werden (Az.: S 27 KR 698/17 ER). Demgegenüber räumt das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 22. August 2017 veröffentlichten Beschluss den Ärzten deutlich mehr Therapiefreiheit ein (Az.: L 5 KR 140/17 B ER)."


http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 0829385868
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Sabine hat geschrieben:[ Nach einem am 24. August 2017 veröffentlichten Eilbeschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung verordnet werden (Az.: S 27 KR 698/17 ER).
Wenn der Betroffenen dagegen keinen Widerspruch einlegt hat er selbst Schuld. Unfassbar wie kann das Gericht so einen Müll urteilen? Haben die das Gesetz mal gelesen? Es wird eine Austherapiertheit vorausgesetzt obwohl diese vom Gesetzgeber überhaupt nicht verlangt wird!

Die Behandlungshoheit liegt beim Arzt, so steht es im Gesetz, ist doch eindeutig geregelt, ich frage mich wo das Gericht hier noch Entscheidungsspielraum sieht, Unfassbar :o

Entweder bekommt der Richter richtig gutes Geld von der Krankenkasse oder er hat sich die letzte Hirnzelle weg gesoffen, ich glaube es geht los :evil:
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Sabine hat geschrieben:"Keine Änderungen am Cannabisgesetz geplant
Dienstag, 29. August 2017

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Änderungen am Cannabisgesetz. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie werde nicht abgeschafft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es von der Bundesregierung. Die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliege, wie er ansons­ten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter."


Ich vertraue auf die Aussagen von Dr. Grotenhermen, nach dieser werden zumindest den Ausnahmeerlaubnis Inhabern ein Sonderrecht eingeräumt. Dieses muss auch geschehen da eben die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis bei Kostenübernahmeablehnung ein Recht besitzen auf Eigenanbau zu klagen. Die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis wurden nach meinen Informationen zum Großteil zumindest in der ersten Instanz abgelehnt. Warum keine Ahnung.

Ergo muss wenn das Gesetzt den Eigenanbau verhindern soll zumindest den Patienten die zuvor eine Ausnahmeerlaubnis hatten ein Sonderrecht einräumt werden.

Weiterhin ging es in der Frage darum ob generell der Genehmigungsvorbehalt ersetzt oder entfernt werden soll. Die Grünen und Linken haben es nicht so drauf mit den Fragestellungen :?

Also glaube ich was Dr. Grotenhermen sagt, zumal die Abgeordnete von der CSU (Name ist mir entfallen) ebenfalls gesagt hat, dass noch Änderungen kommen.

Fakt ist der Kampf geht für uns alle weiter.........
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Martin Mainz »

littleganja hat geschrieben:Entweder bekommt der Richter richtig gutes Geld von der Krankenkasse oder er hat sich die letzte Hirnzelle weg gesoffen, ich glaube es geht los :evil:
Oder er ist eben einfach anderer Meinung. So dehnbar ist unser Rechtssystem, das macht mir eher Sorgen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Martin Mainz hat geschrieben: Oder er ist eben einfach anderer Meinung. So dehnbar ist unser Rechtssystem, das macht mir eher Sorgen.
Als Richter darf man bei der Rechtssprechung nicht seiner Eigenen Meinung folgen sondern dem Gesetz. Die Austherapiertheit bzw. die Alternativlosigkeit war Bedingung um die Ausnahmeerlaubnis zu bekommen, hier ist der Richter vermutlich der Irreführung der Krankenkasse gefolgt.
Ich gestehe jedem seine eigene Meinung zu, wenn es aber soweit kommt dass Richter nach ihrem persönlichen Empfinden/Moral und nicht nach Gesetzen urteilen dann ist der Rechtsstaat am Ende.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Die Begründung würde ich auch gerne mal hören...........
Im Prinzip kann das Gericht nur ablehnen wenn die 1. keinen Anspruch erkennen und 2. das Gericht der Meinung ist du besitzt die notwendigen finanziellen Mittel um bis zum Hauptverfahren zu warten.

Wenn möglich die Begründung bitte online stellen oder zumindest zitieren.
Aus dem Beschluss zitiert:
"...
Der Antrag ist zulässig, jedoch nicht begründet. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor.
Nach § 86 b Abs. 2 Satz 1 SGG kann das Gericht - soweit ein Fall nach Absatz 1 nicht vorliegt - auf Antrag (hier kommt eine lange Erklärung zu diesem Gesetz) .

Nach kursorischer Prüfung durch das Gericht, welche in einem Eilverfahren nur geboten und angesichts der Menge von Eilverfahren auch nur möglich ist, ist der Erfolg des inzwischen unter dem Aktenzeichen S 26 KR 991/17 anhängigen, Hauptsacheverfahrens eher unwahrscheinlich.
Nach § 31 (es folgt der hier vielfach zitierte gesetzes Text)

Nach summarischer Prüfung ist die hier beantragte Genehmigung auch gemäß § 31 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1b SGB V voraussichtlich eher nicht zu erteilen.
Nach Angaben der begleitenden Fachärztin für Allgemeinmedizin (Name) soll das Cannabispräparrat im Fall der AS wegen einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und physischen Faktoren sehr schwerer Ausprägung sowie eines chronischen Wirbelsäulensyndroms bei Somatisierung eingesetzt werden. Diesbezüglich ist festzustellen, dass insoweit zahlreiche allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistungen zur Verfügung stehen. So gibt es Vertragsärzte, die als zugelassene Nervenärzte, Anästhesisten oder Orthopäden nach abgeschlossener Spezialausbildung eine spezielle Schmerztherapie anbieten. Es ist nicht ersichtlich oder dargelegt worden, dass eine derartige spezielle und fachkundige Schmerzbehandlung im Falle der AS überhaupt einmal stattgefunden hat.
Ferner kann sie in der Schmerzambulanz der Uni-Klinik Bonn (multidiziplinäres Team) oder in der Abteilung Schmerztheapie der Uniklinik Köln (Behandlung u.a. mit progressiver Muskelentspannung, TENS-Anlagen und interdisziplinärer fachgruppenübergreifenden Fallbesprechung) fachkundige Hilfe für ihre komplexe Erkrankung finden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass viele moderne Psychopharmaka inzwischen kaum noch Nebenwirkungen aufweisen, so dass sie auch von Berufstätigen unter Aufrecherhaltung der Arbeitsfähigkeit in Anspruch genommen werden können.
In Betracht kommt hier ferner eine fachgerechte psychotherapeutische Behandlung, wie sie der AS bereits im Jahr 2010 von psychiatrischer Seite empfohlen worden ist. Ferner kommt zur Linderung der Beschwerden auch eine regelmäßige physiotherapeutische Behandlung in Betracht, welche nach den Angaben der AS bei nur kurzfristiger Durchführung von weniger als 1 Monat im November 2011 immerhin zur Linderung von Verspannungen und Versteifung geführt hat.
In den letzten Jahren vor Einnahme der Cannabis-Blüten hat bei der AS weder eine regemäßige orthopädische noch eine psychiatrische noch eine psychotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung stattgefunden. Obwohl sie hier eine Abwerhaltung entwickelt hat und insbesondere Psychotherapeuten insgesamt für "unqualifizierte Quacksalber" hält, ist es ihr zumindest zuzumuten, mit der notwendigen Willensanstrengung eine fachgerechte multimodale Schmerztherapie bei dafür ausgebildeten Psychiatern/Neurologen, Anästhesisten und/oder Orthopäden zur Bekämpfung ihrer chronischen Schmerzen in Anspruch zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser zahlreichen, erfolgsversprechenden schulmedizinischen Behandlungsalternativen hält die erkennende Kammer die Stellungnahme der Allgemeinmedizinerin J. derzeit nicht für geeignet, die Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 S 1 Nr. 1b) SGB V zu belegen; die dort geforderte "begründete Einschschätzung im Einzelfall" liegt nicht vor.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hält die erkennende Kamm den Widerspruchsbescheid der AG eher für rechtmäßig, so dass die Folgenabwägung zu Lasten der AS ausfällt. Für diese stehen diverse schulmedizinische Behandlungsalternativen bereit, die sie bis zur Entscheidung im Hauptsachverfahren nutzen kann.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Rechtsmittelbelehrung:
..."

Zitat Ende!
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Ich kann immer noch nicht in wenige Worte fassen wie entsetz ist bin :o :shock: :o :shock: :( :( :(

Ein Anästhesist ist ein Narkose Arzt, die mit opiat-basierter Arznei arbeiten. Wie süß, ich soll weiter Opium einnehmen, obwohl ich diese ganz klar und eindeutig nicht vertrage. Das wird einfach ignoriert.

Sinngemäßt sagt das SG Köln zu einer schwer kranken Patientin:
Pech gehabt, stell dich nicht so an und ertrage deine Schmerzen!

Zu dem ist in Köln scheinbar die Info noch nicht angekommen - Austherapiert verlangt das Gesetz NICHT !!!! - sondern ein nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf positiver Wirkung !!!

In meiner Verzweiflung habe ich heute meine ehemalige Sachbearbeiterin der Bundesopiumstelle angeschrieben, ob es möglich ist, dass ich die Begründung dafür, dass ich die Erlaubnis erhalten habe, schriftlich bekommen kann.

Allein das ist schon ein totales Unding, dass es dem SG Köln "scheiß" egal ist, dass ich eine Ausnahmegenehmigung hatte.
In der Fall-Zusammenfassung, die ich hier nicht auch noch abtippen will, werden meine Angaben zu dem Fall fast schon ins lächerliche gezogen, dass ich eine Erlaubnis hatte interessiere in diesem Fall nicht usw.

Eigentlich müsste ich den gesamten Beschluss einscannen und im Internet veröffentlichen. Mit soviel arroganter Ignoranz hätte ich nie mal gerechnet. Das ich leide, ohne Cannabis ein kaum zu beschreibendes Leid habe ist dene Scheiß Egal, statt dessen maßt sich das SG Köln an meine HÄ als unqualifiziert zu dekradieren.

Und das tollste daran ist, die SELBE Richterin bearbeitet auch meine Klage wegen Schwerbehinderten Recht gegen das Versorgungsamt. Ist ja jetzt schon klar, dass ich diese Klage auch verlieren werde. Denn eins spricht in jedem Fall aus dem Beschluss raus, die persönliche Aversion der Richterin gegen Med.-Can.
(Zu mal das Versorgungsamt eine ähnliche Haltung mir gegenüber äußerte, nämlich dass ich mich nicht so anstellen soll!)

So, mein Maß ist voll ich brauche drigend Ablenkung, heißt ich bin wieder raus :cry:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben: Ich vertraue auf die Aussagen von Dr. Grotenhermen, nach dieser werden zumindest den Ausnahmeerlaubnis Inhabern ein Sonderrecht eingeräumt. Dieses muss auch geschehen da eben die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis bei Kostenübernahmeablehnung ein Recht besitzen auf Eigenanbau zu klagen. Die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis wurden nach meinen Informationen zum Großteil zumindest in der ersten Instanz abgelehnt. Warum keine Ahnung.

Ergo muss wenn das Gesetzt den Eigenanbau verhindern soll zumindest den Patienten die zuvor eine Ausnahmeerlaubnis hatten ein Sonderrecht einräumt werden.

Weiterhin ging es in der Frage darum ob generell der Genehmigungsvorbehalt ersetzt oder entfernt werden soll. Die Grünen und Linken haben es nicht so drauf mit den Fragestellungen :?

Also glaube ich was Dr. Grotenhermen sagt, zumal die Abgeordnete von der CSU (Name ist mir entfallen) ebenfalls gesagt hat, dass noch Änderungen kommen.

Fakt ist der Kampf geht für uns alle weiter.........
NEIN - ich bin ehemalige Inhaberin dieser Ausnahmegenehmigung und es ist der IKKclassic und dem Sozialgericht Köln scheißegal !
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