Cannabis Antrag / Attest / Inhalt

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Gunter_H
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Cannabis Antrag / Attest / Inhalt

Beitrag von Gunter_H »

Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

(Schreibe hier mal kurz für „Neulinge“... Hoffe Ihr findet das OK?)

Was muss in Eurem Antrag bzw. Attest Eures Arztes auf Cannabis drinstehen?
In vielen Fällen werdet Ihr Euren Antrag selbst stellen und diesem Antrag als Anlage
von Euch erstelle Übersichten und Tabellen beifügen. Aus den Unterlagen sollte man dann sehen können, was schon alles probiert wurde, welche Ärzte Ihr mit welchem Ergebnis konsultiert habt und wie sich Euer Leben und Eure Schmerzen / Krankheit – aus Eurer Sicht – darstellen.
Wenn Ihr nicht arbeitsfähig seid, bitte auch hierzu entsprechende Daten beisteuern...

Einfach mal einen „Dreizeiler“ schreiben – wie Einige nach dem neuen Gesetz per März 2017 vermutet haben – klappt in aller Regel nicht!!!

Hier findet Ihr die für den (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) MDK und die für die (Gesetzlichen Kranken Versicherer ) GKV bindenden „Begutachtungsanleitung“ zum Thema Cannabis, in der diverse Einzelheit dargestellt sind.

https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf

(Diese Richtlinien dürften selbst vielen Ärzten so nicht geläufig sein. Würden Sie diese Richtlinie kennen, wäre mancher Arzt noch mehr „verschreckt“... )

Nach Möglichkeit sollte, das Attest Eures Arztes, den zentralen Punkt Eures Antrages darstellen. Zum Fragebogen hier in diesem Thread siehe unten!
In diesem Attest Eures Arztes bzw. Eurer Ärzte sollten folgende Themen unbedingt abgehandelt werden:

1 Schwere Krankheit
Warum ist Eure Krankheit als „schwere Krankheit“ anzusehen. Z.B. kommt Ihr min 1 mal im Quartal zu Eurem Arzt und deshalb ist Eure Krankheit schon mal als schwere Krankheit im Sinne der sog. „Chronikerrichtlinie“ anzusehen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-27 ... -06-19.pdf
Das „Cannabis Gesetz“ hat den Begriff schwere Krankheit bewusst offen gelassen. Manche MDKs versuchen jetzt nachträglich was in Richtung „Lebensgefahr“ hineinzuinterpretieren. Diese Lesart wird auch von der „Begutachtungsanleitung“ nicht geteilt! Selbst hier reichen „schwerwiegende Symptome“ Auf Seite 15 ff der „Beurteilungsrichtlinien“ sind außerdem einige Krankheiten definiert, die die „Begutachtungsanleitung“ als „schwerwiegend“ ansieht. Aber Achtung: Es gibt noch viele / viele andere Krankheiten die sicher auch als „schwerwiegend“ im Sinne des Cannabisgesetzes angesehen werden müssen!!!

Anregungen was als "schwere Krankheit" konkret gelten könnten wären ggf. auch hier "abzuleiten"

http://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 253#p52122


2 Standardtherapie ist nicht gangbar bzw. „austherapiert“
Wenn Ihr im Netz nach den Voraussetzungen sucht wann med. Cannabis auf GKV-Kosten verschrieben werden kann, werdet Ihr immer wieder den Hinweis finden.....

Nur wenn die Patienten schwer krank sind und „austherapiert“ wurden.....
Oder es wird allgemeiner formuliert nur „wenn letztlich“ nichts anderes mehr hilft.

Achtung, das ist so nicht korrekt und dieses Halbwissen wird von den GKV, MDKs, Ärztekammer, Krankenkassenvereinigungen und manchen Ärztefunktionären offenbar gerne „ungenau“ dargestellt

Wenn Ihr schwer krank seid und ihr schon einige Sachen (Medikamente und Therapien) über Euch habt ergehen lassen müssen, kommt irgendwann die Frage auf den Tisch ob ggf. medizinischen Cannabis helfen kann.

Ihr habt dann hoffentlich einen Arzt der Euch da unterstützen kann und will.

Leider kennt Euer Arzt das Gesetz nicht genau (ist ja noch relativ neu und Gesetzeskunde ist oft nicht das Lieblingsfach von Ärzten ☺) Euer Arzt schreib einfach mal aus medizinischer Sicht was Ihr alles schon probiert habt.
Er zählt z.B. auf, dass alle Leitlinien beachtet wurden (welche?) und die Standard-Therapien auch schon alle angewendet wurden. ( welche?) Dann verweist er ggf. auf Atteste anderer Fachärzte oder so...Am Schluss kommt er zu der Empfehlung, das med. Cannabis angezeigt sei. Dabei kann dann z.B. erwähnt werden, dass ihr auf seinen Rat hin schon mal z.B. „Dronabinol“ auf Privatrezept probiert habt und dort schon Fortschritte erzielt wurden. (Auf keine Fall mitteilen, wenn Ihr Cannabis bisher schon illegal verwendet habt. Das geht gern nach hinten los. Wg. angeblichem Suchtverhalten und so....)

Wenn das Attest, so wie oben beschrieben entsprechend § 31 SGB Absatz (6) Nr 1a) ausfällt, wird der MDK trotzdem, leider häufig alles daran setzten , darzustellen was noch alles noch hätte versucht werden könnten, bis hin dazu welche Operationen durchgeführt werden müssten etc., bevor das giftige und unerforschte Cannabis auch nur angedacht werden kann. Kurzum ihr seid – nach Meinung des MDK einfach noch nicht „austherapiert“ und deshalb ist nichts mit Cannabis

In diesem Zusammenhang ist aber auch die Frage der nicht zu akzeptablen Nebenwirkungen relevant !!!
Ein sehr wichtiger Punkt ist deshalb die Frage ob und wir Ihr mit der Standardtherapie überhaupt zurecht kommt und welche blöden Effekte und massiven – nicht hinnehmbare gravierenden Nebenwirkung - Ihr habt und jetzt einfach nicht mehr erleiden könnt. Das sollte dann im Detail vom Arzt genau begründet und dargestellt werden. Die Begründung sollte auch die Besonderheit eures Krankheitszustandes unterstreichen und eine Darstellung beinhalten warum „alles Andere“ nicht zum Zuge kommen kann.

Dieses Gedankengut ergibt sich aus § 31 SGB Absatz (6) Nr 1b) der Cannabis Verordnung und steht neben dem Absatz 1a) (Austherpiertheit ) alternativ zur Verfügung.

Auf den Absatz diesen (6) Nr 1 b gehen die MDKs bei Ablehnungen regelmäßig nicht ein, sondern „murmeln“ nur was von medizinisch nicht Nachvollziehbar oder medizinisch nicht belegt oder so.... Nur lasst Euch nicht verunsichern und sensibilisiert ggf. schon bei der Attest-Stellung auch Eure Ärzte.
Selbst nach der „Begutachtungsanleitung“ reicht die medizinisch begründete und nachvollziehbare Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes (S18)

3 Warum hilft Cannabis hier in meinem Fall
Die Frage der Wirksamkeit von Cannabis. Stichwort „Studien“ bzw die nicht ganz entfernt liegende Aussicht ist noch ein zusätzliches Thema. Hilfreich wäre es hier, wenn der behandelnde Arzt wenigstens mit drei, vier Sätzen erläutern kann, auf welcher Basis er von der Wirksamkeit der Behandlung ausgegangen ist. Der bloße Hinweis, dass es bei Euch schon z.B. in Form von „Dronabinol“ oder auf Privatrezept geholfen hat reicht häufig nicht aus. Da wäre noch mehr „Warum“ sicher sehr gut. Prima wäre wenn der Arzt eine Studie kennt die Euer Thema belegt. Das ist aber nicht Voraussetzung des Gesetzes auch wenn die MDKs so tun als ob das so wäre... (S19 der „Begutachtungsanleitung) Gerade weil es angeblich so wenig „belastbare Studien“ gibt hat, der Gesetzgeber die „Begleiterhebung“ eingeführt mit der dann ja „Erkenntnisse“ in einigen Jahren gewonnen werde sollen. Selbst wenn für Deine Krankheit z.B. eine Studie existieren würde „ Cannabis wäre schädlich“ so ist noch lange nicht gesagt ob diese Studie dann für Dich überhaupt relevant wäre, die statistische Signifikanz gegeben ist usw....
Eine Übersicht zu Studien etc. findet Ihr hier:
http://www.cannabis-med.org/german/studies.
http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
Als pdf
http://www.cannabis-med.org/german/studies.pdf

4 Was ist das konkrete Behandlungsziel aus Sicht Eures Arztes
Dieser Punkt ist zwar nicht im “Cannabisgesetz“ geregelt,. Nur der MDK bzw. die GKV beziehen sich auf ein Erfordernis gem § 27 SGB V . Sicher positiv ist, wenn der Arzt eine Verbesserung des Krankheitsverlaufes und entsprechende positive Entwicklung auf die Symptome darstellen kann. Besonders gut kommt natürlich, wenn man aufführen kann, dass z.B. die nicht verträglichen “Morphine“ (die bei Dir zu viele festgestellte Nebenwirkungen haben) oder „Deine“ „Psychopharmaka“ eingespart werden konnten (Einige von Arzt vorgeschaltete „Cannabis-Privatrezepte“ könnten Dir da helfen)

*Achtung das ist jetzt nur meine persönliche Sicht der Dinge.*
Klar: Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen!



Hier noch ein kleiner rechtlicher Link der die Grundlagen darstellt und mir sehr gut gefällt:

https://www.menschenundrechte.de/de/blo ... -1272.html
Hier findet Ihr auch den relevanten Gesetzestext.


Achtung:
Auch die nachfolgenden Punkte in diesemThread noch lesen.... Wie bekomme ich das relevante Attest
Zuletzt geändert von Gunter_H am Di 15. Jan 2019, 09:47, insgesamt 9-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Gunter_H
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von Gunter_H »

Vorbereitung für das Arzt-Attest

Jemand stellt mir via PN gerade die Frage:
Wie bekomme ich es hin, dass mein Arzt für mich ein solch ausführliches Attest auch schreibt.

Diese Frage ist voll berechtigt und man sollte der Ehrlichkeit halber auch klar sagen, dass der Arzt – meines Wissens - nicht adäquat für die Attest Erstellung von der Kasse honoriert wird. Ggf. sprecht Ihr deshalb mit dem Arzt auch ein für Euch tragbares Privates-Honorar für das Attest ab bzw. bietet Ihr ihm das jedenfalls an.
Einfach auch damit der Dok merkt, dass Ihr seine viele Arbeit realisiert und zu schätzen wisst!

Regelmäßig wird von der Kasse / MDK ein Fragebogen überlassen, den im Prinzip Euer Arzt ausfüllen soll. Diese Fragebögen sind bei den unterschiedlichen MDKs fast voll identisch.
Hier findet Ihr Hinweise zum Inhalt und der „Ausfüllung:“

https://cannabis-med.org/german/acm-mit ... p?id=231#2

Der Fragebogen verleitet Eure Ärzte ggf. dazu je Frage nur einen Satz reinzuschreiben und „gut ist“ Das geht nach meiner Erfahrung leider daneben.
Hier sollte der Arzt (mit Eurer Hilfe) ggf. auch mit Anlagen arbeiten und zusätzlich ist ein vernünftiges Attest – wie dargestellt anzuraten.

Deshalb helft hier Euren Ärzten und bietet Ihnen an, möglichst viele Unterlagen für Sie zusammenzustellen.

z.B. (jetzt nur mal ein paar Stichworte „idealtypisch“)

Erstellt einem Medikationsplan – fall Eurer Arzt das noch nicht getan hat..
https://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mit ... tionsplan/

Welche Ärzte / Fachärzte habt Ihr wann besucht. Welche Diagnosen / Therapien
Welche Ergebnis (Eine kleine Tabelle erleichtert die Übersicht)

Warum helfen die bisher angewendeten Therapien – aus Eurer subjektiven Sicht - „allesamt“ nicht und Ihr habt weiterhin diese und jene nicht hinzunehmenden Symptome.

Welche massiven Nebenwirkungen, die Eure Lebensqualität einschränken habt Ihr
(Schildert das einfach mal aus Eurer Sicht, der Arzt kann das dann ja umformulieren)

Wann und wie lange dauerte Eure Arbeitsunfähig. Könnt Ihr aus Krankheitsgründen nur einen weniger anstrengenden Job ausführen als vor der Krankheit etc.

Wie oft habt Ihr im letzten Jahr, wegen Eurer Krankheit den/ die Arzt/ Ärzte besucht .
Ggf. kann wg „Schwerwiegender Krankheit“ mit der „Chroniker Richtlinie argumentiert werden: (Ab min 1 mal im Quartal beim Arzt)
http://www.kbv.de/html/2925.php

Diese kleine Übersicht erfolgt aus meiner „praktischen“ mehr rechtlich geprägten Sicht und nicht aus „medizinischem“ Sachverstand

Die Stichworte sind nicht vollständig, deshalb schaut noch in den Fragebogen was in Eurem Fall noch zusätzlich relevant sein könnte!

Die häufigsten Ablehnungsgründe bei den MDKs sind angeblich unzureichende Unterlagen (schreibt: druckluftuwe) und der sollte es ja wissen ..:-)
Zuletzt geändert von Gunter_H am Fr 23. Mär 2018, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von littleganja »

Gute Tipps Gunter, wenn ihr euch daran haltet steigen eure Chancen auf Erfolg :!:

Vor allem der Arztfragebogen ist mit Fallen gespickt, z.b. der Punkt mit der Sortenbestimmung ist darauf ausgelegt euch im Bestfall nur die Genehmigung für eine Sorte zu gewähren. Falls ihr euch doch entscheidet den Bogen vom Arzt ausfüllen zu lassen, lasst den Arzt dort folgendes eintragen: " Die genaue Benennung der Sorte ist noch nicht möglich, die wirsamste Sorte/Sorten werden sich im Laufe der Therapie ergeben - somit wird die Übernahme für alle Sorten beantragt"
so oder so ähnlich.......

Weiter so Gunter :!:
Pongo
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von Pongo »

es kann aber die sortenauswahl nachträglich noch geändert werden oder?
wurde mir zumindest berichtet.
aber besser ist natürlich das gleich von anfang an die sorten auswahl für die therapie offen zu lassen.
Auf der Suche nach einer gut sortierten Apotheke (in Weinheim von Frankfurt 75 km entfernt)?!
Hier kann euch geholfen werden!
Wer Interesse hat, gerne per PN melden.
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Gunter_H
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von Gunter_H »

Hallo @ Pongo,
gebe in der Suchfunktion (oben Rechts) doch einfach mal was ein. Z.B. zusätzliche Sorte oder andere Sorte.....oder so
dann landest Du z.B. auch hier...

viewtopic.php?f=22&t=7739&hilit=zusätzliche+Sorte

Gruss Gunter
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Eduard
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von Eduard »

Die eine Frage ist etwas komisch "wie kann ich meinen Arzt dazu bringen.."
Ich meine wenn ein Mensch wirklich diese Therapie braucht und der Arzt es auch weiß, dann wird es wohl schon von selbst dieses Attest erstellen lassen.

Ich habe zwei Freunde in meinem Umkreis welche beispielsweise das Hanföl verschrieben bekommen haben, dass zum Beispiel ist auch ein bestrittenes Thema.
moepens
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von moepens »

Eduard hat geschrieben:Die eine Frage ist etwas komisch "wie kann ich meinen Arzt dazu bringen.."
Ich meine wenn ein Mensch wirklich diese Therapie braucht und der Arzt es auch weiß, dann wird es wohl schon von selbst dieses Attest erstellen lassen.
Viele Ärzte sind gegenüber Cannabis nicht aufgeschlossen. Viele verschreiben es aus Prinzip nicht - z.B. weil sie sich damit nicht auskennen oder weil sie hohe Kosten und mögliche Regressforderungen der Krankenkassen fürchten. Und unter denen, die es sind findet man einige, die keine Blüten sondern nur standardisierte Extrakte verschreiben wollen. Wenn Blüten oder auch Extrakte aber besser helfen als die Alternativen, dann ist es gut argumentieren zu können, warum man Cannabis benötigt.
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Gunter_H
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Re: Cannabis nur wenn austherapiert?

Beitrag von Gunter_H »

Die Herausforderung ist außerdem den Arzt dazu zu bekommen, dass er Dir ein umfassendes Attest schreibt in dem im Prinzip alle die Themen abgehandelt sind, die die GKV nach dem neuen Gesetz auch sehen wollen, nämlich:

- schwere Krankheit warum wieso (Wie äußert sich das und welche Kriterien sprechen für "schwere Krankheit)

- Die Standardtherapie (welche) ist nicht gangbar (z.B.zu viel Nebenwirkungen) bzw es wurde sonst schon „alles probiert“ - ohne Erfolg - sieh oben -

- Warum besteht - aus Sicht des Arztes - bei gerade Dir die gute Aussicht, dass Cannabis hilft..

- Was ist das Therapieziel was Dein Arzt im Auge hat... (z.b. weniger sonstige Medikamente etc. )
*Das steht zwar so nicht im Gesetz.... wollen aber die GKV / MDK wissen*

Vielen Ärzten ist nämlich nicht klar, dass man schon ein sehr ausführliches Attest mit den o.g. Kriterien schreiben sollte, wenn die Sache Erfolg haben soll!!!

Ich z.B. habe zunächst vom Arzt ein Attest erhalten über ein „halbe Seite…..“
Das hat der GKV /MDK nicht gereicht.

Erst nachdem gravierend „nachgebessert" wurde kam an Ende die Genehmigung!!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Gunter_H
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Gunter_H »

Diesen Thread habe ich entsprechende der Situation in neuer Zeit aktualisiert.
Hinweise und ergänzende Informationen von Euch werden uns sicher insgesamt weiter bringen.
Gruss Gunter
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
moepens
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von moepens »

Wichtig: Ein Kostenübernahmeantrag könnte eine Genehmigungsfiktion unwirksam machen, falls der Antrag in Bezug auf das genaue Medikament bzw. die Blütensorte (zu?) unspezifisch gehalten ist: https://forum.arbeitsgemeinschaft-canna ... ger-Antrag
Zuletzt geändert von moepens am Do 15. Mär 2018, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
moepens
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von moepens »

Florian hat geschrieben:link funzt nicht moepens ;)
Versuchs nochmal, hab jetzt auf das Thema allgemein verlinkt.
moepens
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von moepens »

"Wortlaut vom Gericht: "Vorliegend kann in dem Schreiben der Antragstellering vom xxxxx nebst Attest des Dr. xxx ein solcher hinreichend bestimmter fitkionsfähiger Antrag nicht erkannt werden. Weder ist in diesem Antrag ein betimmtes Präperat genannt, das die Antragstellerin begehrt, noch lässt sich gewünschte Menge entnehmen. Vielmehr gibt Dr. xxx an, dass die genaue Dosis und die richtige Darreichungsform noch ermittelt werden müssen.
Aus einem solchen offenen Antrag hinsichtlich Präperat und Dosis kann jedoch keine fingierte Genehmigung entstehen.
Dieser Antrag kann nicht einfach mit "ja" beantwortet werden, ohne das eine zwangsweise Durchsetzung einer weiteren Spezifizierung erforderlich wäre. Insbesondere bei Medikamenten mit deren vielfachen Dosierungen und Darreichungsformen kann ein Antrag lediglich mit groben Bezug zum Wirkstoff nicht als hinreichend bestimmt für eine fingierte Genehmigung angesehen werden.
Es kann nicht sein, dass bei einer fingierten Genehmigung bei der Durchsetzung gegenüber der Krankenversicherung erst eine weitere Konkretisierung durch den Arzt zu erfolgen hat."
"

Komplett möchte ich jetzt nicht zitieren, um alles lesen zu können kann man sich ja dort registrieren ;)
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Gunter_H
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Gunter_H »

Danke Dir moepens !
Dieser Gerichtsbeschluss ist die Meinung des hier tätigen SG. Die Umstände des Beschlusses sind mir nicht bekannt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob besondere Faktoren des Einzelfalles zu einer solchen Meinung des S-Gerichtes geführt haben.
Wichtig ist natürlich nicht nur der Fragebogen sondern weiter Umstände z.B. auch was konkret beantragt wurde. Z.B. Medizinische Cannabisblüten...

Wie bekannt, bedarf die sogenannte „Erstverordnung“ einer Genehmigung der GKV.
Nach Meinung einiger GKV/ KV ist diese „Erstverordnung“ nach z.B. Blütensorte und Dosierung zu spezifizieren. Das Gesetz sagt hierzu nichts.

Das auch Genehmigungen ohne Spezifizierungen möglich sind ergibt sich aber auch aus der sog. Begutachtungsanleitung (verbindlich für GKV/MDK) Siehe z.B. Seite 8

https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf

Dass eine Beschränkung nur auf eine Sorte erfolgt, ist gerade wenn eine „Neuverschreibung“ erforderlich ist, völlig praxisfremd. Denn es dürfte, m.E. mehr als klar sein, Menge und Sorte mit der relevanten THC/ CBD-Relation muss in Abhängigkeit von der Disposition und sonstigen Situation des Patienten in aller Regel erst gefunden werden. Bei klassischen Medikamenten erfolgt ja auch – nicht selten - ein „herantasten“ an das finale Medikament und seine Dosierung (Schon bei „bekannten Schmerzmitteln“ erlebt man jeden Tag den Satz vom Doktor... Probieren Sie doch mal X und mit einer Menge von Z ggf. vertragen sie das besser...)

Vor diesem Hintergrund haben deshalb viele Patienten zusammen mit Ihren Ärzten „Cannabismedikamente oder Cannabinoide“ beantragt und z.B. die Blütensorte und Dosierungsmenge der weiteren Behandlung überlassen (So auch Vorschlag der AMC)
.....und die GKVs haben das in nicht wenigen Fällen auch so genehmigt.
Manche GKVs haben sogar generell Med. Cannabisblüten oder Cannabismedikamente genehmigt (auch wenn nur konkrete Blüten benannt waren)

Nun zur Genehmigungsfiktion
Ja, die Genehmigungsfiktion hat sicher die „unerwünschte Nebenwirkung“, das nur die Leistung von der Fiktion erfasst ist, die auch beantragt wurde. Einige Menschen hier im Forum, haben deshalb eine Genehmigung von Blüten X mit der Dosierung Y. (Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Arzt eine Spezifizierung vorgenommen hat und die Genehmigungsfiktion relevant war)

Im Beschluss oben wird darauf abgehoben, dass die Vorgehensweise: „Antrag auf Cannabisblüten Sorte und Dosierung sind noch festzulegen“ einen nicht „fiktionsfähiger Antrag“ darstellt. Damit hat sich in diesem Fall die Argumentation der GKV/ MDK – in diesen Einezlfall – leider durchgesetzt. Zu „Gegenargumente“ Siehe oben. Bei tieferer Analyse findet sich bei entsprechender Fleißarbeit ggf. noch das eine oder andere Argument.

Ob die Argumentation „nicht hinreichend bestimmter fiktionsfähiger Antrag“ von weiteren Gerichten auch so angesehen wird, muss man mal abwarten.

Ggf. könnte man überlegen, den Fragebogen – aus rechtlicher Sicht- künftig wie folgt auszufüllen.

2. Welches Produkt soll dem Patienten in welcher Dosierung und Darreichungsform verordnet werden? Welche Inhaltsstoffe hat dieses Produkt?
Beantragt werden: Cannabinoide / oder man schreibt ggf. Cannabismedikamente
Erstverordnung zunächst: Cannabisblüten der Sorte XY
Inhaltstoff: THC X% / CDB Y%
Dosierung: Z...
Die optimalen Darreichungsformen und die Dosierung müssen im Laufe der Therapie noch weiter verifiziert und vom mir entschieden werden, da hierzu – aus medizinischer Sicht – unter Berücksichtigung aller Umstände bisher noch keine finalen Angaben seriös möglich sind."
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phil_
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Diverse Fragen zum KK-Fragebogen

Beitrag von phil_ »

Guten Morgen

es ist endlich soweit :D

Mein Arzt hat mich beauftragt den Antrag Cannabinoiden nach §31 abs. 6 sgb v Bestätigung der praxis von der Krankenkasse anzufordern und Arztbriefe und berichte zusammenzusuchen

folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.

der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung möchte z.b wissen:

- welche Tagesdosis man da einnehmen würde
- wie oft am tag
- die Monatsdosis
- Zeitraum der Einnahme des Medikamentes

Das kann man doch gar nicht im voraus beantworten zumindest ohne es ausprobiert zu haben.



die dosis muss ja individuell auf den Patienten eingestellt werden und das kann evtl. Wochen dauern.

2 bei der frage :

- Literatur,aus der hervorgeht, dass eine nicht ganz entfernt liegende Aussichtauf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht

soll ich nach klinische studien suchen ausdrucken und mit zum Termin nehmen?

wie war es bei euch wie seid ihr vorgegangen?

ich habe wirklich keine Ahnung, aber davon viel :D

LG
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Gunter_H
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Re: Diverse Fragen zum KK-Fragebogen

Beitrag von Gunter_H »

phil_ hat geschrieben: Do 27. Sep 2018, 09:29
Zu 1. Medikament muss erst noch festgelegt werden
Siehe meinen Beitrag weiter oben:viewtopic.php?f=22&t=7701#p55905

Zu 2. Bisherige Studien bei der frage :
Wenn es bisher schon Studien gibt. Prima wenn man die nennen kann
und die Studien auch "passen" so hat Du gegenüber dem MDK eine Baustelle weniger
Zum Thema: siehe auch: viewtopic.php?f=22&t=7701#p45336
Ziff 3
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Roter96 »

Kann man einen Antrag beliebig oft stellen
Zuletzt geändert von Roter96 am Mi 28. Nov 2018, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Roter96 »

Oder ist ein positiver Antrag auf Dauer?
Zuletzt geändert von Roter96 am Mi 28. Nov 2018, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Gunter_H »

Roter96 hat geschrieben: Mo 29. Okt 2018, 22:58 Wenn ein Antrag genehmigt wurde erlischt dieser wenn man zb eine andere Sorte oder von Cannabis auf Dronabinol wechselt? Oder ist ein positiver Antrag auf Dauer?
Wenn die GKV eine "neue Genehmigung" - z.b. Wechsel auf Dronabinol - ausstellen, wird die bisherige Genehmigung - wenn die GKV "ausgeschlafen ist" - ausdrücklich zurückgezogen.
(Eigene Erfahrung)
Ob das "rechtlich" überhaupt zulässig ist bleibt eine andere Frage....
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Gunter_H
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Gunter_H »

*Neuer Antrag stellen ggf. besser als Widerspruch einlegen*

Ja, wenn Du Widerspruch einlegst, hat man häufig das Problem, dass die GKV bis zur finalen Beantwortung des Widerspruchs bis zu 3 Monate Zeit haben.

Ja, es besteht auch die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen. Ein solcher neuer Antrag macht m.E. aber nur dann Sinn, wenn dieser Antrag etwas modifiziert wird. Z.B. reicht man ein neues Attest ein, mit dem andere Aspekte zu Deinem Gesundheitszustand dargestellt werden. Oder der Antrag stellt auf eine andere Krankheit ab, die als Hauptgrund für den Antrag herangezogen wird. usw

Lediglich den gleichen Antrag nochmal neu zu stellen dürfte vermutlich leider keinen Erfolg haben..
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von Roter96 »

Danke Dir.
Zuletzt geändert von Roter96 am Mi 28. Nov 2018, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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