Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
- Hans Dampf
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Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Bei allen Lebensmitteln, Kosmetikartikeln und "klassischen" Medikamenten müssen die Inhaltsstoffe weitestgehend angegeben werden.
Nur bei Cannabisblüten reicht die Angabe des THC- und CBD-Gehalts. Dabei wird die Bedeutung der sonstigen Bestandteile (insbesondere Terpene) in den letzten Jahren immer deutlicher. Verstanden sind die Wirkmechanismen dabei oft noch nicht.
Ich würde es daher sehr begrüßen wenn die Produzenten medizinischer Cannabisblüten die gängigsten Bestandteile mit angeben müssten.
Das kostet nicht viel und macht daher das Produkt kaum teurer (sofern nicht jede Pflanze einzeln getestet werden muss, sondern nur beispielsweise einmal im Jahr).
Da die meisten Cannabis-Patienten für sich herausfinden müssen, welche Sorten ihnen am besten hilft, wäre das (mindestens für mich) eine große Hilfe.
Hans Dampf
(und ja, derzeit hat man eh kaum Auswahl und ist dankbar für alles was geliefert wird )
Nur bei Cannabisblüten reicht die Angabe des THC- und CBD-Gehalts. Dabei wird die Bedeutung der sonstigen Bestandteile (insbesondere Terpene) in den letzten Jahren immer deutlicher. Verstanden sind die Wirkmechanismen dabei oft noch nicht.
Ich würde es daher sehr begrüßen wenn die Produzenten medizinischer Cannabisblüten die gängigsten Bestandteile mit angeben müssten.
Das kostet nicht viel und macht daher das Produkt kaum teurer (sofern nicht jede Pflanze einzeln getestet werden muss, sondern nur beispielsweise einmal im Jahr).
Da die meisten Cannabis-Patienten für sich herausfinden müssen, welche Sorten ihnen am besten hilft, wäre das (mindestens für mich) eine große Hilfe.
Hans Dampf
(und ja, derzeit hat man eh kaum Auswahl und ist dankbar für alles was geliefert wird )
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Wäre an sich kein Problem.
International geht das ja auch.
Schau Dich hier mal um:
https://www.tweedmainstreet.com/collect ... yle-nordle
Ich glaube, auch das hängt mit dem Werbeverbot zusammen.
Deutschland ist inzwischen ein Entwicklungsland. Darf man nicht vergessen.
International geht das ja auch.
Schau Dich hier mal um:
https://www.tweedmainstreet.com/collect ... yle-nordle
Ich glaube, auch das hängt mit dem Werbeverbot zusammen.
Deutschland ist inzwischen ein Entwicklungsland. Darf man nicht vergessen.
- Hans Dampf
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- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Das mit dem Werbeverbot kapier ich nicht. Die geben ja auch den CBD-Gehalt an.DanielZappel hat geschrieben:Wäre an sich kein Problem.
International geht das ja auch.
Schau Dich hier mal um:
https://www.tweedmainstreet.com/collect ... yle-nordle
Ich glaube, auch das hängt mit dem Werbeverbot zusammen.
Deutschland ist inzwischen ein Entwicklungsland. Darf man nicht vergessen.
Und ja, die Herstellerseiten kenne ich zum Teil. Bei der von dir verlinkten erhält man aber zum Beispiel auch nicht die Anteile in %, sondern nur das Verhältnis der Terpene zueinander. Eventuell wenn man sich anmeldet mehr. Das kann es aber auch nicht sein, dass ich mir die Inhaltsstoffe meiner Medizin mühsam im Internet auf englischen Seiten zusammenklauben muss.
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Doch. Ich glaube, genau das ist das Problem.
In Deutschland zählt die reine Chemie. Nachprüfbar, synthetisierbar, der Wirkstoff eben.
Deshalb wird THC, Dronabinol immer angegeben. CBD auch. Auch wenns mehr als Nahrungsergänzung gilt...
Alles andere würde die besonderen Vorzüge eines Produkts hervorheben. Etwa wie bei Schmerzmitteln mit dem "Wirkplus Lysin".
Der Unterschied ist: Das Schmerzmittel ist frei verkäuflich. Deshalb ist das erlaubt.
Cannabis ist ein " böses" Betäubungsmittel. Es soll immer die Ausnahme bleiben. Und um einen Hype wie in Amerika, Kannada oder anderen aufgeklärten Staaten zu verhindern, belegt man eben solche "Ausnahmen" mit einem Werbeverbot.
Wir Deutschen regeln alles über Verbote. Wir haben das System praktisch erfunden.
Terpene sind werbewirksamer Humbug und Zaubermedizin... Für unsere Entscheider.
Und deshalb musst Du aufs Ausland ausweichen.
In Deutschland zählt die reine Chemie. Nachprüfbar, synthetisierbar, der Wirkstoff eben.
Deshalb wird THC, Dronabinol immer angegeben. CBD auch. Auch wenns mehr als Nahrungsergänzung gilt...
Alles andere würde die besonderen Vorzüge eines Produkts hervorheben. Etwa wie bei Schmerzmitteln mit dem "Wirkplus Lysin".
Der Unterschied ist: Das Schmerzmittel ist frei verkäuflich. Deshalb ist das erlaubt.
Cannabis ist ein " böses" Betäubungsmittel. Es soll immer die Ausnahme bleiben. Und um einen Hype wie in Amerika, Kannada oder anderen aufgeklärten Staaten zu verhindern, belegt man eben solche "Ausnahmen" mit einem Werbeverbot.
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Terpene sind werbewirksamer Humbug und Zaubermedizin... Für unsere Entscheider.
Und deshalb musst Du aufs Ausland ausweichen.
- Hans Dampf
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- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Jetzt verstehe ich wie du darauf kommstDanielZappel hat geschrieben:Doch. Ich glaube, genau das ist das Problem.
In Deutschland zählt die reine Chemie. Nachprüfbar, synthetisierbar, der Wirkstoff eben.
Deshalb wird THC, Dronabinol immer angegeben. CBD auch. Auch wenns mehr als Nahrungsergänzung gilt...
Alles andere würde die besonderen Vorzüge eines Produkts hervorheben. Etwa wie bei Schmerzmitteln mit dem "Wirkplus Lysin".
Der Unterschied ist: Das Schmerzmittel ist frei verkäuflich. Deshalb ist das erlaubt.
Cannabis ist ein " böses" Betäubungsmittel. Es soll immer die Ausnahme bleiben. Und um einen Hype wie in Amerika, Kannada oder anderen aufgeklärten Staaten zu verhindern, belegt man eben solche "Ausnahmen" mit einem Werbeverbot.
Wir Deutschen regeln alles über Verbote. Wir haben das System praktisch erfunden.
Terpene sind werbewirksamer Humbug und Zaubermedizin... Für unsere Entscheider.
Und deshalb musst Du aufs Ausland ausweichen.
Ist ja soweit mal eine spannende Vermutung. Gibt es dazu auch was schriftliches? Oder wird das allgemein von den Beteiligten so ausgelegt?
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Schriftlich ? Bestimmt auch.
Aber die Hersteller dürfen noch nicht mal offiziell mit den Patienten in Kontakt treten. Noch fragen ?
Und warum sollte sich da ein Importeur in die Nesseln setzen. Solange er nicht verpflichtet ist, diese Angaben zu machen und riskieren muss,eine Charge wegen evtl. werbewirksamen Abgaben gesperrt zu bekommen.
Die Situation ist doch prima. Sie müssen gar nicht werben. Die Nachfrage ist größer als das Angebot.
Es ist nicht nötig etwas zu ändern. 100% Absatz. Traummargen. Jeder verdient fett an der Situation.
Als Patient hast Du die Wahl. Nehmen, was du bekommst, oder ewig darauf warten dass du etwas bekommst, was den Wünschen und Angaben entspricht. Das ist Deutschland. Wundert dich das wirklich ?
Aber die Hersteller dürfen noch nicht mal offiziell mit den Patienten in Kontakt treten. Noch fragen ?
Und warum sollte sich da ein Importeur in die Nesseln setzen. Solange er nicht verpflichtet ist, diese Angaben zu machen und riskieren muss,eine Charge wegen evtl. werbewirksamen Abgaben gesperrt zu bekommen.
Die Situation ist doch prima. Sie müssen gar nicht werben. Die Nachfrage ist größer als das Angebot.
Es ist nicht nötig etwas zu ändern. 100% Absatz. Traummargen. Jeder verdient fett an der Situation.
Als Patient hast Du die Wahl. Nehmen, was du bekommst, oder ewig darauf warten dass du etwas bekommst, was den Wünschen und Angaben entspricht. Das ist Deutschland. Wundert dich das wirklich ?
- Martin Mainz
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Das dürfte wohl der eigentliche Grund sein, warum sich da keiner die Mühe macht. Wegen Werbung verboten? Kann ich mir nicht vorstellen, daß das auf die Angabe von inhaltsstoffen zutrifft.DanielZappel hat geschrieben:Die Situation ist doch prima. Sie müssen gar nicht werben. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Es ist nicht nötig etwas zu ändern. 100% Absatz. Traummargen. Jeder verdient fett an der Situation.
- bushdoctor
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
An dem "Werbeverbot" könnte durchaus was dran sein...
Eine Mitarbeiterin von Leafly.de hat mir erzählt, dass siie ihren Internetauftritt überarbeiten mussten und nicht - wie in den USA (leafly.com) - einzelne Hanfsorten in einer tabellarischen Übersicht näher erklären dürfen. Das wurde als "Werbung" aufgefasst!
Sie mussten die Informationen in "redaktionellen Texten" unterbringen...
Eine Mitarbeiterin von Leafly.de hat mir erzählt, dass siie ihren Internetauftritt überarbeiten mussten und nicht - wie in den USA (leafly.com) - einzelne Hanfsorten in einer tabellarischen Übersicht näher erklären dürfen. Das wurde als "Werbung" aufgefasst!
Sie mussten die Informationen in "redaktionellen Texten" unterbringen...
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Re: Kennzeichnungs-/Angabenpflicht Inhaltsstoffe Blüten
Glaubt mir doch auch mal was^^