GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Dwargas
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Hilfe bei Formulierung gesucht

Beitrag von Dwargas »

Hallo

Ich schreibe gerade an einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Krankenkasse, da meines Erachtens die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Nun bin ich dabei zu begründen, weshalb ich nicht auf einen geregelten Prozess warten kann und das kostet Nerven.

Kann mir da jemand helfen, insbesondere worauf ich mein Augenmerk unbedingt richten sollte?

Danke Schonmal
sbh
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Re: Hilfe bei Formulierung gesucht

Beitrag von sbh »

Dwargas hat geschrieben: Mo 3. Jun 2019, 18:01 Hallo

Ich schreibe gerade an einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Krankenkasse, da meines Erachtens die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Nun bin ich dabei zu begründen, weshalb ich nicht auf einen geregelten Prozess warten kann und das kostet Nerven.

Kann mir da jemand helfen, insbesondere worauf ich mein Augenmerk unbedingt richten sollte?

Danke Schonmal
Hallo,
Hast du den Eintritt der Genehmigungsfiktion deiner Krankenkasse bereits mitgeteilt? Wenn ja, wie war die Reaktion?
Wenn nein, verstehe ich deine sofortige Vorgehensweise per Gericht nicht ganz.

Wenn du eine funktionierende Vorgehensweise suchts, empfehle ich dir diesen Faden zu lesen
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247
wo dann bereits im 2.Beitrag "4. Genehmigungsfiktion" beschrieben ist, sowie die weiterführenden Verlinkungen daraus.

Ich empfehle dir unbedingt die Einschaltung eines Anwaltes für Sozialrecht. Die wissen, wie und was zu schreiben/begründen ist und sind genau für solche Dinge da.
“Die Cannabis-Pflanze wurde am dritten Tag mit all den anderen Pflanzen von Gott erschaffen." Quelle: 1.Buch Moses - Genesis
Es gibt Menschen, die sich anmaßen zu behaupten, diese Eine sei verboten...
querk72
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von querk72 »

Hallo zusammen,

Ist eine Weile her (Seite15/Beitrag 9)
vom 25.02.19.

Der Eilantrag ist nun durch. Sozialgericht hat entschieden:

BildBild

Die Begründung vom Gericht ist 8 Seiten lang.

Klage ist eingereicht nun warte ich auf den Gerichtstermin.

Habe eine Frage: Ich habe mir mit Absprache (Arzt) andere Blüten in dem "offenen Verfahren" auf Privatrezept verschreiben lassen.
1. Da die Sorte "Penelope" nicht verfügbar war und
2. ich erstmal eh selbst zahlen musste, konnten wir (Arzt /Patient) andere Blüten testen, und sehen wie ich darauf reagiere.

Nun würde ich gerne meine Kosten erstatte bekommen. Jetzt weiss ich nicht ob das möglich ist, da es sich in der Zeit (selbstzahler) um andere Blüten handelte.

Warte natürlich erst das Gerichtsverfahren ab, und wenn ich gewinne, dann würde ich mir die entstanden Kosten wieder holen.
Ist das Möglich? Die AOK bezieht sich immer auf "Penelope"

BildBild

Wenn ich das richtig lese, bei einem Wechsel des Arzneimittels (welche Sorte), der Dareichungsform (Blüte/Öl/Granulat, oral,rauchen oder verdampfen) reicht lediglich eine Mitteilung, mit genau diesen Angaben erfolgen muss, und das Rezept ist dadurch autom. genehmigt.

Nun hoffe ich natürlich, dass ich das auch bei meinen Erstattungskosten anweden darf, fals ich vor Gericht gewinne.
Viele Grüße
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo querk und danke für die Rückmeldung!

Nach meiner Erfahrung hier ist ein Sortenwechsel (eigentlich) kein Problem. Wenn Du Pech hast, stellt sich die KK trotzdem deswegen quer. Letztlich haben hier aber der Arzt und der Patient die Hoheit der Entscheidung, welche THC-haltigen Mittel am besten wirken.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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querk72
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Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von querk72 »

Hallo Bandscheibe,

geh zum Anwalt, und ärgere dich nicht selber damit rum.


Hallo Lt.Gucky,

auch dir rate ich schnellst möglich einen Anwalt einzuschalten.


Auch ich war geduldig, und dachte, müssen ja nicht gleich volles Geschütz auffahren. Aber da mich die Kasse verarschen will, so drücke ich es bei mir mal aus.
(erstmal schnell genehmigen für drei Maonate, da sie die Frist nicht eingehalten haben und dann im Folgeantrag ablehen) Da habe ich auch einen elend langen Brief geschrieben. Das interesierte die Kasse in keinster Weise, stellen sich einfach doof und fertig.

Sehe das mitlerweile so, die Kasse ist eine Versicherung wie jede andere auch (KFZ) und zahlen nur, wenn sie MÜSSEN. Und wenn ich im Recht bin, das mir auch bestätigt wird (Anwalt), dann eben so.
querk72
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von querk72 »

Hallo nochmal,

zur Vollständigkeit habe ich die Begründung (Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung / Rechtsschutz) des Gerichts als PDF



Denke, das wird dem einen oder anderen etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Steht eigentlich alles drin, was die Kasse zu beachten hat und in meinem Fall wird ihr das schon deutlich vermittelt, denke ich zumindest, wenn ich die Begründung vom Sozialgericht lese.
Ach ja am Ende Seite 11 ist noch das Schreiben von der Kasse ans Gericht......einfach nur plump.
Dateianhänge
Beschluss.pdf
(3.67 MiB) 501-mal heruntergeladen
hatyao
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Registriert: Di 21. Mai 2019, 13:06

GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von hatyao »

Hallo zusammen,

ich leide an Fibromyalgie und meine Ärztin, die inzwischen leider in Rente gegangen ist, hat am
Do., den 11.04.2019 einen Antrag auf Zuzahlung zu Cannabidiol eingereicht.
Am Do., den 16.05. , genau nach 5 Wochen, erhielt ich die erste Antwort von der Krankenkasse (Datum im Brief ist 14.05), in der sie mitteilte, dass der MDK eingeschaltet wurde und noch einen psychiatrischen Befundbericht braucht und die Frist bis 02.07. verlängerte. Der Bericht sollte bis 04.06. eingehen, wurde aber erst am 04.06. vom Arzt abgeschickt. Am 05.06. erhielt ich erneut die Aufforderung, wobei die Frist nun auf den 24.07. verlängert wurde.
Gestern am 12.06. erhielt ich die Absage, mit der Begründung, es gäbe alternative Behandlungsmöglichkeiten, was nicht stimmt.
Ich habe zwar zum Glück eine Empfehlung für einen Arzt zur Weiterbehandlung, doch noch keinen Termin und fühl mich grad etwas allein. Meine Fragen:
1. Soll ich meinen Widerspruch formlos oder mit Begründung frormulieren?
2. Besteht Genehmigungsfiktion? In der Frist lag ein Feiertag
3. Kann man in so einem Fall Prozesskostenbeihilfe bekommen?

Danke im Voraus und LG
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo hatyao und herzlich willkommen im Forum!

Ich denke ja, die GF ist eingetreten. Nimm Dir einen Anwalt und lass den oder Deine Ärztin das MDK Gutachten anfordern. Gleichzeitig soll er die KK auf die GF hinweisen und sie auffordern, diese zu akzeptieren. Klappt das nicht, ab vor Gericht.
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rjk92
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Registriert: Sa 22. Jun 2019, 15:31

Warten auf die Entscheidung des SG Eilantrag

Beitrag von rjk92 »

Hallo zusammen und einen schönen guten Tag Euch allen. ;)

Ich stell mich mal kurz und knapp vor:
Ich heiße Raphael, 27 Jahre alt, komm aus dem Ruhrgebiet und leider unter folgenden Krankheiten/Syndrome.

Die "Grundkrankheit" AD(H)S, wobei sich das H zum Glück seit einigen Jahren wandelt.
Mittlere/Schwere rezivierende Depressionen.
Sozialphobische Charakterzüge, (dank Cannabis ist meine starke Soziale Phobie mittlerweile weg)
Panikattacken (Die auch immer weniger werden, aber noch bis vor ein paar Tagen, min 2-3x am Tag zu den Vorscheinen kamen unvorhersehbar. Auch da hat Cannabis Abhilfe geschaffen.
Essstörungen sind zwar bei mir nicht wie die oben genannten Diagnosen fest gesichert nach F.xx. G, aber das gehört für mich mit Depressionen schon fast dazu. (74kg 190cm)

Meine Medikation besteht aus: 70mg Elvanse (Lisdexamfetamin) pro Tag und Bedrocan zurzeit.
Es gibt sicherlich mehr, aber das ist erstmal das gröbste.

In Behandlung bin ich bei einem Arzt der Oberarzt einer LWL Institutsambulanz ist und auch auf ADHS bei Erwachsenen spezialisiert ist. Im Januar/Februar haben sie sich dann zusammengesetzt in einem Team, also mein Arzt (OA), der Chefarzt, und 3 Therapeuten, die mich 3 Tage lang beurteilen konnten in der Kognitiven Verhaltenstherapie die ich Anfang Januar gestartet habe, dann aber abgebrochen wurde von den Therapeuten, weil ich es bis dato nicht einmal auf Privatrezept Cannabis bekam von meinem Arzt. Die Grundlage der Therapie ist aber eine konstante Medikation.
Als die Oberpsychotherapeutin dann zu mir kam und quasi meine Therapie beendete war ich natürlich in Rage und Sauer, weil es wieder ein Niederschlag für mich war, auch wenn ich keine Schuld hatte. War ein Vrständigungsproblem zwischen Therapie und den Ärzten.


Naja, jedenfalls kann ich die Therapie weitermachen sobald die KK die Kosten übernimmt. Das ist auch vorgeschrieben. Tagesklinik dürfen keine Privatrezepte bzw Medis verwendet werden. Jetzt zu den wichtigsten Sachen und ich weiß es ist viel und wirkt wahrscheinlich auch etwas wirr war wie ich hier schreibe, weil das momentan alles Zuviel ist und ich mich erstmal ordnen muss.

Also. Nach der Therapie "Rauswurf“ bzw "pause" wie sie es nannte. Bin ich natürlich direkt rüber zum meinem Facharzt 50m weiter. Ist ja alles ein Gelände mit der LWL zum.
Total zitternd und fast weinend konnte ich grade noch so an der Anmeldung sagen "Ich muss bitte ganz ganz dringend Dr. x. sprechen es ist ein Notfall wegen der Therapie"
Er hörte mich dann kurz in seiner Mittagspause an und hat auch gehofft das ich komme. Also direkt am nächsten Tag Notfallsprechstunden Termin. Am selben Tag zuvor hatten mein Arzt, der Chefarzt und 3 andere Therapeuten etc. sich zusammengesetzt und alles besprochen und es waren sich alle, selbst mit dem Chefarzt einig das meine Anamnese absolut dafür spricht, vor allem auch weil die Therapie erst dann weitergehen kann und ich eig. Mittellos bin seit einigen Jahren durch die Depressionen und Angststörungen aus denen ich damit rauskommen will bzw schon vielleicht hätte längst sein können. Denn direkt am selben Tag fuhr ich zur Krankenkasse (DAK) und sprach mit einem Sachbearbeiter. Übergab ihm dem Arztfragebogen ausgefüllt etc. Die 2 Hilfsmittel Rezepte für die Vaporizer" und den Antrag auf Kostenübernahme.
Dies war am 8.01.2019.

Am 09.01.2019 kam dann erstmal die Absage für die Hilfsmittel, was ich aber auch verstehe, da die Kostenübernahme bzw mein Zuspruch auf Cannabisblüten ja noch gar nicht geklärt ist bzw entschieden vom Sozialgericht.

Am 21.01.2019 kam dann der Brief von der DAK, indem steht, dass sie den Antrag auf Kostenübernahme nun an den MDK weitergeleitet haben und sich spät bis zum 12.02.2019 entscheiden.

Dann vergingen die Tage und war schon über 2 Wochen später und ich bin eh kein geduldiger Mensch leider. Also rief ich bei meinem Arzt an, weshalb ich keine Post bekomme von der DAK oder dem MDK mit irgendeiner Nachricht. Mein Arzt staunte dann irgendwie, er hatte das Sozialmedizinische Gutachten schon seit dem 28.01.2019 bei sich liegen. Sind 4 Seiten. Ich ließ mir das Gutachten also vom Arzt kopieren, weil der MDK das wohl angeblich eigentlich nicht an Patienten rausgibt.

Am 18.02.2019 bekam ich dann einen Brief von der DAK. In diesem steht das die Kostenübernahme abgelehnt wurde aufgrund des MDK Gutachten, da meine Erkrankung wohl nicht schwerwiegend ist. Ich gehe mittlerweile seit 22 Jahren alle 4-6 Wochen zu ‘nem Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Kinderkur stationär, Motop. etc. Also mindestens 3-4x pro Quartal, seit Kindesalter.


Nun war der Punkt erreicht, in dem ich meinen Anwalt einschaltete, der mich persönlich schon kennt seit ich 9 Jahre alt war und mich gut kennt.
Er schickte dann erstmal einen Brief bzw Einschreiben an die DAK und legte 2 Widersprüche ein.
Einmal allgemein für den Bescheid vom 18.02.2019 und den zweiten Widerspruch gegen den Bescheid vom 09.01.2019.
Zusätzlich hat er in dem Brief um Akteneinsicht gebeten, die so wie er es mir erklärt hat nicht an Mandanten rausgegeben werden dürfen, sondern nur z.b für den Anwalt mit Vollmacht des Mandanten.

Nun so weit so gut. Ich habe mich dann vor etwa 3 1/2 - 4 Wochen mit meinem Anwalt zusammengesetzt, um die weitere Vorgehensweise zu planen.

Er guckte dann erstmal in seinen Ordner mit der täglich einsortierten Post für die Mandanten.
Er suchte und suchte und tatsächlich fand er keine neue Post von der DAK oder dem MDK. Nicht einmal die Akteneinsicht war da, die schon am 26.02.2019 angefordert wurde.

Nun so weit so gut?!...

Wie gesagt vor ca 3-4 Wochen hatte ich dann einen Termin und wir haben uns dafür entschieden eine Einstweilige Anordnung per Eilantrag und unter EID an das Sozialgericht zu schicken. Das sozusagen "Gefahr im Verzug" ist, weil es mir psychisch sehr schlecht ohne Geld und ich es mir finanziell gar nicht leisten kann und dadurch das soziale Umfeld etc. leidet.


Nun ist seitdem aber Stillstand. Ich gehe jeden Tag zum Briefkasten, aber nichts neues.... Ich halte es einfach nicht mehr aus dieser Warterei bzw dass es keine neuen Nachrichten gibt mal. Es heißt doch Eintrag und ich habe den EID abgelegt damit ich ja auch schwöre, dass ich in einer Notlage bin.


Ich werde Montag nochmal den Anwalt anrufen nachmittags. Vielleicht kommt ja Post mit dem Entscheid über die E.A. am Montag. :(



Jetzt hätte ich noch einige wichtige Fragen. Die eigentlich der Grund für den Thread sind. Wollte nur die Vorgeschichte etwas erklären. Danke.
Wie lange hat das Sozialgericht Zeit über so einen Eilantrag zu entscheiden?
Wurden schon irgendwelche Fristen überschritten?
Kann man beim Sozialgericht anrufen oder auch dort hingehen und nachfragen wie es mit dem eigenen Fall aussieht?

http://www.sg-gelsenkirchen.nrw.de/kont ... /index.php Da wüsste ich grade auch nicht wo ich anrufen soll bzw welche Nummer. :shock:

Ich habe nämlich schonmal in zwei Foren für Cannabis Patienten gelesen, dass die Patienten dort den Richter wohl anrufen konnten und nach dem Status nachfragen konnten. Ich weiß aber nicht ob das bei mir geht. Hab ja noch kein Aktenzeichen was ich nennen könnte. Reicht da der Name, Vorname, Geburtsdatum oder was muss man wissen. Ich werde wahrscheinlich eh persönlich zum Gericht fahren und mir dort jemand suchen der dafür zuständig ist. Aber habt ihr Tipps bzw Antworten auf meine Frage?


Vielen Dank schon einmal im Voraus ;)

Mfg
regrepsa
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Registriert: Do 1. Aug 2019, 18:41

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von regrepsa »

Hallo liebes Forum,

ich bin Autist und habe bei meiner KK am 19.06. per Email die Unterlagen zur Beantragung der "Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V" angefordert.

Am 26.06. erhielt ich eine Antwort auf dem Postweg mit Datum vom 25.06., mit der Bestätigung dass mein Antrag am 19.06. eingegangen ist und dass für eine weitere Bearbeitung noch Unterlagen zum bisherigen Therpaieverlauf benötigt werden. Diese wurden bei meinem Verschreibenden Arzt angefordert.
Sollten die Unterlagen bis zum 12.07. vorliegen wird über den Antrag bis zum 31.07. entschieden.

Eingang der Unterlagen beim MDK per Einschreiben am 11.07. (Sollten vom Arzt direkt an den MDK gesendet werden)

Bis heute 1.08. keine Rückmeldung mehr von der KK. Bis gestern sollte entschieden werden.

Ist nun die Genehmigungsfiktion eingetreten?

MfG regrepsa
MCWolf
Beiträge: 21
Registriert: Do 13. Dez 2018, 23:05

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

regrepsa hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 18:59 Hallo liebes Forum,

ich bin Autist und habe bei meiner KK am 19.06. per Email die Unterlagen zur Beantragung der "Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V" angefordert.

Am 26.06. erhielt ich eine Antwort auf dem Postweg mit Datum vom 25.06., mit der Bestätigung dass mein Antrag am 19.06. eingegangen ist und dass für eine weitere Bearbeitung noch Unterlagen zum bisherigen Therpaieverlauf benötigt werden. Diese wurden bei meinem Verschreibenden Arzt angefordert.
Sollten die Unterlagen bis zum 12.07. vorliegen wird über den Antrag bis zum 31.07. entschieden.

Eingang der Unterlagen beim MDK per Einschreiben am 11.07. (Sollten vom Arzt direkt an den MDK gesendet werden)

Bis heute 1.08. keine Rückmeldung mehr von der KK. Bis gestern sollte entschieden werden.

Ist nun die Genehmigungsfiktion eingetreten?

MfG regrepsa


Da ja mehr Zeit als 5 Wochen seit Eingang des Antrags vergangen sind sollte die Genehmigungsfiktion eingetreten.

Ab zum Anwalt und dem die Sachlage schildern. Der wird dann für dich die KK auffordern bzw darauf hinweisen das sie jetzt eh zahlen müssen auch wenn sie ablehnen/abgelehnt hätten.

Viel Erfolg!
MfG MCWolf
regrepsa
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Registriert: Do 1. Aug 2019, 18:41

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von regrepsa »

Hi MCWolf,
Sie haben aber doch die Frist verlängert wegen der angeforderten Unterlagen. Dann Zählt doch der 19.06. als Start der 3 bzw 5 wochen nicht mehr oder irre ich mich da?

Und mal angenommen ich bekomme morgen Post mit einem Schreiben vom 31.07. also der Tag bis zu dem sie die Entscheidung getroffen haben wollen, zählt das dann oder muss ich dann Post haben schon bis zum 31.07.?

Für mich ist das irgendwie nicht ganz klar.
MCWolf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

Es zählt das Datum wann der Brief bei dir ist.
Egal welches Datum er hat.

Und die Frist verlängert sich NICHT wegen im Nachhinein angeforderten Unterlagen.
Die fristen (2 & 5 Wochen) gelten ab Eingang des Antrags.

War bei mir exakt so der Fall das sie nach Ablauf der Frist ablehnen wollten dann noch mit der Begründung die Frist hätte sich verlängert weil noch Unterlagen angefordert worden.

Und genau diesen Umstand der NICHT eingetretenen Fristverlängerung hat mein Anwalt dann geklärt mit Hinweis auf die eingetretene GF und da hat die KK dann eingelenkt und aufgrund der verzögerten Bearbeitungszeit bewilligt.

Gruß MCWolf
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

MCWolf hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 20:45 Die fristen (2 & 5 Wochen) gelten ab Eingang des Antrags.
3 Wochen, mit MDK 5. Aber ansonsten sehe ich das wie McWolf. Mit ein oder zwei Tagden drüber würde ich mich sicherer fühlen, der Anwalt wirds aber genauer wissen.
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marcelll
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von marcelll »

moin moin,
ich habe Anfang des Jahres einen Volcano Medic von der Kasse bezahlt bekommen,
Jetzt war ich wieder im Krankenhaus und die wollen natürlich nicht das man sich das Ding da ins Zimmer stellt.
Also ab zu meinem Arzt, Rezept für den Mighty Medic geholt.
Damit bin ich dann zur Apotheke, die sagten mir, sie schicken einen Kostenvoranschlag and die Kasse, kann ein bißchen dauern, etc.
Seitdem sind einige Wochen vergangen, Apotheke sagt die Kasse hat abgelehnt, aber von der Kasse habe ich gar nichts gehört. Damals bei dem Volcano lief es auch über die Apotheke, aber die Kasse hat mich trotzdem wegen der Übernahme informiert.
Müssen die mich wissen lassen ob es genehmigt ist oder nicht, oder reicht es wenn sie das der Apotheke mitteilen ?

grüße
querk72
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Registriert: Sa 2. Feb 2019, 12:41

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von querk72 »

Hallo zusammen,

Heutemorgen war mein Gerichtsverfahren gengen die AOK, hab mir extra Urlaub genommen.

Verfahren gewonnen. Kasse muss entstandene Kosten + dauerhafte Versorgung mit Cannabis bezahlen.

Jetzt werden wir noch die entstandenen Kosten zusammentragen (Anwaltskosten,Versicherungskosten,Privatrezepte) und diese mir noch von der Kasse erstatten lassen.

War ein sehr langer Weg, hat jetzt genau 1 Jahr gedauert (seit der ersten Genehmigung)

Viele Grüße
querk



querk72 hat geschrieben: So 9. Jun 2019, 07:20 Hallo zusammen,

Ist eine Weile her (Seite15/Beitrag 9)
vom 25.02.19.

Der Eilantrag ist nun durch. Sozialgericht hat entschieden:

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Nun hoffe ich natürlich, dass ich das auch bei meinen Erstattungskosten anweden darf, fals ich vor Gericht gewinne.
Viele Grüße
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Cookie
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Cookie »

Glückwunsch zum Sieg und zum Durchhaltevermögen!!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Drescobar
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Registriert: Mi 2. Jan 2019, 13:03
Wohnort: Mosbach

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Drescobar »

Glückwunsch! Ich bin noch mitten im kampf!
Jens Haze
Beiträge: 8
Registriert: Do 9. Mär 2017, 17:52
Wohnort: Pforzheim

Genehmigungsfiktion

Beitrag von Jens Haze »

Hallo zusammen, suche auf diesem Wege einen Anwalt der sich mit der Genehmigungsfiktion auskennt. In meinem Fall, müsste sie greifen. Vielen lieben Dank
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Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Genehmigungsfiktion

Beitrag von Cookie »

Ich glaube da fährst Du am besten mit einer Internetsuche, z. B. Google: https://www.google.com/search?q=genehmi ... ion+anwalt
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
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