GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

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Gunter_H
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GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich!!!
Stichworte mit Praktischen Hinweisen zum Widerspruchsverfahren


1. Einleitung
Nachstehend wird hier der Versuch unternommen, das o.g. Thema übersichtlich, zusammenzufassen. Weil bei Inhabern einer „Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz BtMG“ m.E. viel Vorerfahrungen und Besonderheiten zu beachten sind, wurde diese Zusammenstellung im Prinzip mehr für die „Neu Betroffenen“ (ab März 2017) erstellt.

Es ist nur eine Übersicht, stellt meine subjektive Erfahrung und Wahrnehmung dar und; Klar: Jede Situation ist anders und unterscheidet sich wegen der Details oft in der Bewertung und den rechtlichen Konsequenzen. Für die Richtigkeit der getroffen Aussagen. kann aus - sicher verständlichen Gründen – auch nicht garantiert werden!

Angeblich „nur“ ca 40 % aller Anträge auf Genehmigung werden durch die Krankenkassen (GKV) abgelehnt. (Stand 01/2018) Du bist also nicht allein!!!
Trotzdem, eine solche Ablehnung einfach hinzuzunehmen ist für Dich sicher keine Lösung, sonst wärst Du nicht in diesem Forum unterwegs! Es gibt viele gute Gründe dranzubleiben, denn selbst die Krankenkassen behaupten, eine Vielzahl der Ablehnungen resultiert aus fehlenden Unterlagen oder unzureichender Dokumentation.


2. Vorbemerkung
Das Cannabisgesetz sollte „alles einfacher machen“. Leider ist das Gesetz sehr auslegungsfähig und man hat klar den Eindruck: Die Krankenkassen GKV)“ wollen Geld sparen und nutzen die Flexibilität des Gesetzes nicht zum Wohl der Patienten sondern, das Gesetz wird so interpretiert .... Wer glaubt einen Anspruch zu haben, muss dass auch beweisen!!!
Hier im Fall von „Medizin Erfordernissen“ wird das ein bisschen abgeschwächt und Du musst das nur „glaubhaft machen“. (Dazu später mehr!) Fest steht jedoch, dass – sehr häufig - ein erheblicher bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, will man bei den Krankenkassen überhaut durchkommen.

Verkürzt wollen die GKV im Detail dargestellt haben: Was fehlt Dir im Einzelnen? Warum helfen Dir die Standardtherapien nicht bzw. ist Dir eine sonstige Standardtherapie nicht zuzumuten? Welche Erfolge (Aussichten auf Erfolg) haben bisher schon med. Cannabis und wie sieht das Behandlungsziel konkret aus...? Konnten bzw. können z.B. andere Medikamente bzw. Therapien eingespart werden?

Die vom Gesetz eigentlich vorgesehene Therapiehoheit des Arztes, wird von den GKV so ausgelegt, dass der Arzt zwar die volle Verantwortung für die med .Behandlung und die daraus resultierenden Risiken und Kosten hat, nur ob überhaupt Cannabis verschrieben werden darf, bestimmt die Krankenkasse „zusammen“ mit dem Medizinischen Dienst (MDK). Nun sollte man meinen, dass die Gerichte solch unangemessenes Vorgehen regelmäßig korrigieren. Leider gibt es aber schon einige Gerichts-Entscheidungen z.B. die des LSG Darmstadt, die zu Ungunsten der Patienten entschieden haben. Trotzdem: Nur Mut, jeder Fall ist anders!!



3. Formaler Hintergrund
Du hast am idealsten Deinen Antrag (einschließlich aller Unterlagen ) mit Einschreiben per Rückschein gesendet und kannst deshalb den Zugang (Antragseingang bei der Kasse) mit genauen Datum beweisen.
Jetzt heißt es Geduld haben und (im Prinzip bis zu 5 Wo +) also max. etwa 6 Wochen zu warten. Zwischendurch solltest Du bei Deinem Arzt sicherstellen, dass Du sofort informiert wirst, falls die Kasse oder der Medizinische Dienst irgendwelche Rückfrage hält, einen Fragebogen schickt und dgl. Hier kannst Du ggf. Deinem Arzt auch beim Ausfüllen „helfen“

Weitere Hinweise z.B. hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701&sid=fa6033c85 ... 797#p45369

Falls die Kasse noch was angefordert, solltest Du versuchen das schnell auf den Weg zu bringen.... Auch Deinen Arzt solltest Du diesbezüglich „ermuntern“, damit sich die Kasse später nicht auf unzureichende Erfüllung Deiner „Mitwirkungspflicht“ oder ähnliches beruft.

Wenn Du einen Anruf der Kasse bekommst, ist es in dieser Phase – aus meiner Sicht - wichtig: Besser keine langen Diskussionen zu führen aber alle Namen der Gesprächspartner und Daten zu notieren und für Deine Unterlagen den Inhalt des Gespräches festzuhalten. Wenn die Mitarbeiter der Kasse sich in Richtung „Ablehnung“ äußern – unbedingt - auf einem schriftlichen Brief (Bescheid) der Kasse bestehen.

Zwischendurch auf keinen Fall von Dir aus bei der GKV erinnern! Denn wenn die GKV die Frist versäumt greift - nicht selten - die Genehmigungsfiktion (Siehe unten)


3a Kommunikations Tipps
Aus Beweisgründen erscheint es sicher gut, wenn der gesamte Schriftwechsel – grundsätzlich – via Einschreiben erfolgt. Aus meiner Sicht optimal ist das Einschreiben per Rückschein weil dann der genaue Zugangstag von Dir belegt werden kann.
(Bitte keine „normalen Briefe“ und auch keine Telefonate) Allenfalls mal ein von Dir per Einschreiben gegenbestätigtes „Telefongespräch.“ Z.B. wenn das Gespräch für Dich günstig lief. Z.B. Ankündigung einer Zusage und diese Zusage mal wieder nicht beikommt...oder so
Vorab kann man den Schriftwechsel unterschreiben, einscannen und dann zusätzlich per E-Mail an die GKV senden. (Aufforderung zur Empfangsbestätigung der E-Mails ist wichtig ) Bei Gericht ist heute auch oft noch FAX angezeigt.

Gut ist laut littleganja dieser Faxversender im Internet....

http://www.minifax.de/scripts/clsMiniFax.php

Nachweis bekommt man dann per Mail
Zuletzt geändert von Gunter_H am Mi 10. Okt 2018, 10:16, insgesamt 10-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Tipps!!!

Beitrag von Gunter_H »

4. Genehmigungsfiktion
Falls Dein Bescheid – bei Einschaltung des MDK - länger als 5 Wochen (zuzügliche Zeit für den Postversand und zzgl. „Feiertagsregelungen“) gebraucht hat, besteht die Möglichkeit, dass Du Dich auf die eingetretene Genehmigungsfiktion berufst. Das hat vor allem den Vorteil, dass die GKV, ohne Vorbehalt, für das medizinische Cannabis einstehen muss. Das gilt im Prinzip auch dann, wenn sonst die Voraussetzungen für das Verschreiben von medizinischem Cannabis bei Dir ggf. nicht konkret gegeben sein sollten. Da sich die GKV in der Regel gegen diese „Genehmigungsfiktion“ sehr heftig wehren, solltest Du – in diesem Fall - m.E. besser einen Anwalt einschalten, der sich mit Fristenberechnung und Abhilfeersuchen im Sozialversicherungsrecht etwas auskennt. Denn entweder erkennt die GKV die eingetretene Genehmigungsfiktion an, oder die Sache muss vor Gericht

Viel Einzelheiten findest Du hier im Forum z.B.
viewtopic.php?f=22&t=7152&p=51267&hilit ... ion#p51267

Je länger man über die Genehmigungsfiktion nachdenkt um so klarer wird m.E.
Wenn Du - anhand der zeitlichen Konstellation - ( > 5 Wochen (mit MDK) und ohne MDK > 3 Wochen) den Verdacht hast, die Genehmigungsfiktion ist eingetreten: Dann; schalte unbedingt einen Anwalt ein... Siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=8247&start=20#p52243
Es get nämlich hierbei um wirkliche Details die man als Laie nicht überblicken kann !!!

Übrigens wenn die GKV den MDK einschaltet ist eine " Information" (kann auch mündlich sein) an Dich erforderlich. Das wird teilweise vergessen!

(Ob den GKV so häufig die Fristen aus dem Ruder laufen, wie das vor einigen Monaten noch der Fall war weiß ich nicht. Muss man mal schauen.)


5. Antrag auf Einstweilige Anordnung / Eilverfahren
Bei einigen Fällen könnte auch die Möglichkeit bestehen, bei Gericht gleich ein eine „Einstweilige Anordnung“ anzustreben. Ggf. kann dieses Verfahren Erfolg bringen, auch wenn nicht wenige „Einstweilige Anordnungen“ von den Gerichten alles andere als eilig abgewickelt werden....
Übrigens, eine "Einstweilige Anordnung“ ist im Prinzip regelmäßig möglich. Nur der Eilantrag bedarf der „Mittellosigkeit“.
Zu den Einzelheiten und Voraussetzungen der Einstweiligen Anordnung / des Eilverfahrens siehe:

viewtopic.php?f=22&t=7529#p43843

Regelmäßig ist diesem Eilverfahren, dann noch eine Verfahren zur Hauptsache nachgeschaltet. D.h. das Eilverfahren entscheidet nur über die unmittelbare „Abhilfe“ und nicht die endgültige Genehmigung für den Einsatz von med. Cannabis.


6. Widerspruch
Nachstehend gehe ich nun näher auf diesen Weg ein. Denn nicht jeder wird – aus den unterschiedlichsten Gründen - direkt die Gerichte einschalten wollen oder können.
Wenn man erst mal Widerspruch einlegt kann man sich auch vorab mal sammeln und die Argumente ggf. systematisiert zusammenführen und entsprechend verdichtet darstellen.
Manche Richter reagieren nämlich empfindlich, wenn aus ihrer Sicht die Unterlagen nicht „schlüssig“ sind.
Trotzdem!!! auf einen eventuellen Rechtsweg – so oder so - sollte man sich einstellen, wenn das Widerspruchsverfahren dann doch nicht erfolgreich verlaufen sollte. Vorab bleibt wichtig und zu prüfen ob nach der Ablehnung der Kasse von Deiner Seite gewissen „Nachbesserungen „ Deines Antrages sinnvoll sind.
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 18:04, insgesamt 5-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Tipps!!!

Beitrag von Gunter_H »

7. Inhalt der Ablehnung / Bescheid
Zunächst: Halte fest, wann der Bescheid bei Dir genau einging? (Briefumschlag am besten auch aufheben.)
Ist der Bescheid mit Namen unterschieben? Wer ist die absendende Stelle? Hat der Bescheid einen Rechtsbehelf D.h: Bis wann ist bei welcher Stelle der GKV ein Widerspruch einzulegen? Welche Begründung steht im Bescheid? Erfolgt ein Verweis auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK)?
Wenn das MDK Gutachten nicht beiliegt unbedingt direkt anfordern... Siehe 8.


8. Vorbereitung Deiner weiteren Schritte.
Schicke ein kurzes Einschreiben – mit Rückschein - an die GKV (An die Stelle wohin auch der Widerspruch lt. Deinem Bescheid zu richten ist)
Tenor: „Ich bitte um unverzügliche Überlassung aller Unterlagen die zu Ihrer Entscheidung geführt haben insb. das MDK Gutachten. Bitte beachten Sie: Bis zum Erhalt Ihrer Antwort ist die Widerspruchsfrist gehemmt.“
(Denn auch Dir und – nicht nur Deinem Anwalt - steht ein Anspruch auf Akteneinsicht zu !)
Das o.g. Schreiben ggf. vorab per E-Mail mit der Bitte um Eingangsbestätigung versenden. Oder ggf. Versand unter Zeugen – das alles richtig lief als FAX.

Falls nach einer Woche das Gutachten noch nicht da ist, unbedingt direkt schriftlich nachfassen!

Lt Bescheid hast Du eine 4 Wochen Frist bis Dein Widerspruch bei der GKV eingegangenen sein muss. Rechne unbedingt einen ausreichend langen Postweg dazu!
Lieber etwas früher absenden!
Bedenke bitte auch, für Deinen Widerspruch willst Du ggf. noch den Rat oder ein zusätzliches Attest Deines Arztes einholen, mit Angehörigen Dich besprechen, oder Auskünfte von rechtlich „vorbelasteten Menschen“ (ggf. einem Anwalt) einholen.
Die Frist ist also eigentlich sehr kurz!

9. Wann Anwalt einschalten?
Aus meiner Sicht sollte man überlegen, ob man die Kosten für den Anwalt schon im Widerspruchsverfahren investieren will. Von der Theorie wird der Anwalt beauftragt und der macht dann alles.... Das ist aber in der Praxis leider nicht so, denn viele Gründe, die im Widerspruchsverfahren aufzuführen sind m.E. mehr medizinischer Natur. Du brauchst dann eher die Kosten für ggf. erforderliche Zusatzatteste die Du Deinem Doktor ggf. privat bezahlen willst. Die Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren werden von Rechtsschutzversicherern in der Regel auch nicht übernommen. Schon bei einer „nichtsagenden Erst-Besprechung“ mit Deinem Anwalt können leicht einige 100 Euros fällig werden. Handelt es sich um das Thema „Genehmigungsfiktion“ oder um das Abfassen einer Klage, wird m.E. aber in vielen Fällen die Einschaltung eines spezialisierten Anwalt für Sozialversicherungsrecht angezeigt sein.
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 18:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Tipps!!!

Beitrag von Gunter_H »

10. MDK Gutachten
Dreh und Angelpunkt ist das sog. MDK-Gutachten.
Die GKV und MDK müssen sich an folgende bindenden Beurteilungsrichtlinien halten.

https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf

Lese genau durch was im MDK-Gutachten bemängelt wird und wie die Argumentation des MDK aufgebaut ist. Wo kann man die Gründe des MDK entkräften. Wo solltest Du ggf. noch Unterlagen liefern, die Deine Meinung stützen.
Ggf. erstellst Du noch nachträglich Übersichten. Z.B. Wann wurden welche Ärzte / Fachärzte mit welchem Ergebnis besucht. Welche Medikamente hast du bisher mit welchem Misserfolg genommen. Was nimmst Du nun, für welche Beschwerden an Medikamenten. Welche Therapien hast Du bisher schon begonnen und warum habe sie nichts gebracht... Alle Aussagen solltest Du nach Möglichkeit mit Datum oder Zeitraum weiter erhärten.
Warum sind die Vorschläge des MDK nicht gangbar? Z.B. Operationen sind viel zu risikobehaftet. Vom MDK konkret vorgeschlagenen Medikamente bringen bei Dir z.B. gravierende Nebenwirkungen.
Vorgeschlagen Therapien wie z.B. bei Schmerzpatienten „Multimodale Schmerztherapie“ (Häufiger Ablehnungsgrund vieler GKVs) wurden bei Dir schon mehrfach (Datum) ambulant durchgeführt und haben leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Etc.

Wenn immer machbar, erstellt Dir Dein Arzt unter Verweis auf Deine Übersichten und Erklärungen noch ein Ergänzungsattest. Das alles kann Deine Situation aus meiner Sicht dann besser „glaubhaft“ machen.

Bleibe immer sachlich in Deinen Darstellungen, auch wenn der MDK – aus Deiner Sicht - den größten „Schwachsinn“ schreibt, oder selbst wenn Du von vielen Therapeuten und Ärzten sehr enttäuscht bist. Denk dran, wie kannst Du einem Unbeteiligten klarmachen welche Probleme und Schmerzen Du tatsächlich hast. Manche Gerichte fordern von Dir als Schmerzpatient z.B. ein Schmerztagebuch... Will damit sagen: Du kannst Deine Schmerzen und gesundheitlichen Probleme zwar nicht beweisen... Nur Deine Darstellungen und Atteste sollten bei einem vernünftig denkenden Menschen schon den starken Eindruck aufkommen lassen, wie problematisch Dein „Gesundheitszustand“ eigentlich ist.

Prüfe, ob Du zu den nachstehenden Themen a) bis d) überhaupt Aussagen im MDK-Gutachten findest. Was kannst Du von den MDK-Aussagen ggf. entkräften.


a) Schwere Krankheit
Einzelheiten siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701

Argumentiert der MDK ggf. mit alten Bunds-Sozialgerichts-Entscheidungen (BSG) von vor über 10 Jahren. Heute haben wir 2018 und nicht 2006. Ein stützen auf solch alte Rechtsprechung wird dem neuen Cannabisgesetz vom März 2017 m.E. nicht gerecht

b) Austherapiert bzw. Standardtherapie nicht gangbar
Einzelheiten siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701


c) Hilft Cannabis überhaupt?
Einzelheiten siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701


d) Behandlungsziel?
Einzelheiten siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701


11. Widerspruch
Bei der Formulierung musst Du keine besondere Formvorschrift beachten.
Schreibe deshalb einen Brief:
Betreff: Widerspruch zu Ihrem Bescheid weg der Genehmigung von med. Cannabis vom XXXXX
Als Anschrift die Stelle nehmen, die im Widerspruch als zuständig genannt ist.
Den Brief per Einschreiben mit Rückschein senden. Dann kannst Du den Zugang ganz genau belegen.
Ich würde auf jeden Fall – wie oben unter 10. dargestellt - detailliert als Anlage auf das MDK-Gutachten eingehen und versuchen darzustellen, warum dieser MDK Bescheid gerade in Deinem besonderen Fall nicht zutreffend und auch nicht schlüssig ist. Beziehe Dich sofern vom MDK nicht anerkannt auf: a bis d)

Außerdem würde ich als Frage anbieten, welche Unterlagen aus Sicht der GKV / MDK denn noch beigebracht werden müssen. Außerdem biete – wenn Du möchtet - eine „persönliche Vorsprache„ beim MDK an. Darauf kommen die aller Erfahrung nach nicht zurück, aber später bei Gericht kommt das sehr gut an!

Im Brief bitte unterstreichen dass Du unbedingt Dich dafür aussprichst medizinisches Cannabis zu genehmigen und aus Deiner Sicht – wenn dem nicht stattgegeben wird - Du natürlich eine weitere „Eskalation“ und Klage vorsehen wirst.

Wenn Du ganz vorsichtig bist, kannst Du ja neben dem Versand per Einschreiben Deinen Brief zusätzlich bei der Geschäftsstelle der Kasse gegen Quittung abgeben. (Du wirst mit einem angenehmen Gefühl aus der Geschäftsstelle rausgehen :-) )


12 Widerspruchverfahren
Habe den Eindruck, viele Kassen leiten Deinen Cannabisantrag erst mal an den MDK weiter, ohne überhaupt in Deine Unterlagen reinzuschauen!!!
Wenn dann das MDK-Gutachten beim GKV mit einer Ablehnung vorliegt. In vielen Fällen Anruf bei Dir.
„Tut uns ja sehr leid, hätten wir gerade bei Dir auch nicht gedacht, aber der MDK lehnt ab. Willst Du das schriftlich? Hältst Du Deinen Antrag überhaupt noch aufrecht? Beide Fragen von Dir natürlich mit Ja beantworten. Name des Mitarbeiters bei der GKV und genauen Inhalt des Gespräches - notieren.

Wenn Dein Widerspruch gem. 11 bei der GKV vorliegt, muss die GKV entscheiden, ob sie Deinem Widerspruch stattgibt und die Genehmigung erteilt. Das heißt jetzt schlägt eigentlich erst die Stunde der GKV. Klar der GKV-Mitarbeiter der jetzt entscheiden muss, braucht schon Rückgrat wenn er entgegen dem Gutachten des MDK entscheidet und die Genehmigung erteilt. Mir aber solche Fälle durchaus bekannt!
Ist die GKV weiterhin der Meinung den Antrag abzulehnen, muss sie Deinen Vorgang dem Widerspruchsauschuss vorlegen. Dieser Ausschuss entscheidet dann über die „Vorlage“ der GKV und „prüft“ (hoffentlich) nochmal Deinen Antrag.

Hinweise aus Sicht z.B. der AOK
https://bayern.aok.de/inhalt/widerspruchsausschuss/

Bis eine Entscheidung des Widerspruchausschusses endlich vorliegt kann schon dauern. Es gibt hier –meines Wissens keine besondere Frist (außer die wg. Untätigkeit 3 Monate)

Jetzt ist m.E der Zeitpunkt gekommen, wo Du Deinen GKV-Sachbearbeiter und dessen Chef nerven solltest, wo die Entscheidung denn bleibt... Welcher Stand vorliegt, ob der Widerspruchsausschuss schon eingeschaltet wurde etc...
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 21. Jan 2018, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Tipps!!!

Beitrag von Gunter_H »

13. Wenn Widerspruch abgelehnt.
Klage beim zuständigen Sozialgericht vorsehen. Kannst Du auch selbst einreichen denn Du darfst Dich in der unteren Instanz am Sozialgerichte auch selbst vertreten ... Würde aber unbedingt prüfen, ob Du das nicht doch besser einem Anwalt überlässt..



14. Weitere Instrumente und Stellen
Es kann zwischendurch, oder nach Ablehnung des Widerspruchs m.E. angezeigt sein neben oder vor der Klage

Beschwerde beim Vorstand des jeweiligen GKV
Schaue auf der Homepage nach wie der Mensch heißt und wie die Adresse genau lauten muss.

Bundesversicherungsamt
https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... aeger.html

Patientenbeauftragte
https://www.patientenbeauftragte.de

Presse etc.

einzulegen.

Achtung die Fristen für Widerspruch oder Klage bleiben natürlich bestehen!!!


15. Genehmigung von Kasse da?
Du hast Erfolg und die Kasse schickt Dir eine Genehmigung. Gratulation.
Prüfe aber die Genehmigung genau.
Hoffe nur die Genehmigung ist nicht zu restriktiv ausgefallen und hat am Ende einige „Fallen“ wie z.B. Begrenzung auf nur bestimmte Cannabis-Blüten, die dann in der Apotheke doch nicht zu erhalten sind.. Achte auf diese „Tricks“!
viewtopic.php?f=22&t=8147

Wenn Deine befristete Genehmigung zur Verlängerung ansteht, kannst Du Dich ggf. auch von diesem Brief-Konzept inspirieren lassen:
viewtopic.php?f=22&t=8485&start=20#p54803
Zuletzt geändert von Gunter_H am Fr 2. Mär 2018, 11:03, insgesamt 3-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Tipps!!!

Beitrag von Gunter_H »

16. Zusammenfassung
Eine Genehmigung von der GKV zu erhalten kann mitunter „sehr nervig“ sein und muss m.E. zum Teil leider extrem vorbereitet werden.... Suche Dir – zur Unterstützung - jemand der gern mal einen „knackigen“ Brief an die Kasse schreiben kann und / oder Dir bei der Erstellung von Übersichten und Aufstellungen helfen wird.
Beschäftige Dich selbst mit Deiner Situation und versuche Dich auch mal in die Lage der Krankenkassenmitarbeiter einzufühlen. Dann werden Dir auch bessere Begründungen einfallen.

Falls es mit dem ersten Anlauf der Genehmigung durch die GKV nicht klappt... :
Durchdenke nochmal Deine Situation und stelle einfach nochmal einen neuen Antrag.... !
Ein neuer Antrag ist gesetzlich ohne weiteres und zu jeder Zeit zulässig.
Sicher bist Du dann auch besser vorbereitet und manche Themen und Sichtweisen haben sich bestimmt dann auch schon wieder in der Realität etwas geändert.


17. Weitere Quellen und Links
Sehr gute rechtliche Hinweise:
https://www.menschenundrechte.de/de/blo ... -1272.html

Was muss ich beim Widerspruch beachten (Musterbrief)
https://www.widerspruch.org/widerspruch ... -solltest/

Fragen & Antworten
https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabi ... antworten/

Die ersten Urteile vom LSG DA, die gut zeigen welch hohe Anforderungen an die Dokumentation auch von den Gerichten gestellt werden:
https://www.versicherungsjournal.de/ver ... 131115.php

18. Hinweise
Bin für ergänzende Hinweise und zusätzliche Tipps sehr dankbar!
Wie oben dargestellt; nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Kann leider keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.
Stand: 21.01.2018
Stand: 25.01.2018 Update Zoff. 3b eingefügt Ziff. 5 überarbeitet
Zuletzt geändert von Gunter_H am Di 30. Jan 2018, 11:50, insgesamt 5-mal geändert.
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littleganja

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

Super Arbeit weiter so Gunter :!:

Wenn man sich von Anfang bis Ende an die Vorgehensweise hält, wird am Ende alles gut, im Prinzip nicht schwer nur Nervenraubend und teilweise Unmenschlich seitens der Krankenkasse.

So wie es Gunter erklärt sollte es jeder verstehen......
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Gunter_H
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben: So wie es Gunter erklärt sollte es jeder verstehen......
Wenn aber Fragen oder Unklarheiten da sind, kein Problem und bitte gern hier im Forum (oder als PN) melden!


littleganja
Lieben Dank für das nette Lob! Werde Deine PN Anregungen gern noch in die Stichworte einarbeiten!
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TommyTulpe
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von TommyTulpe »

Mich würde noch interessieren, ob die GK eine Ablehnung auch telefonisch verkünden darf um die Fristen zu wahren?

So gerade im Bekanntenkreis geschehen, Frist bis 19.1.18,Brief am 24.1. erhalten,am 19.1.18 anruf der GK erhalten.......
littleganja

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

TommyTulpe hat geschrieben:Mich würde noch interessieren, ob die GK eine Ablehnung auch telefonisch verkünden darf um die Fristen zu wahren?

So gerade im Bekanntenkreis geschehen, Frist bis 19.1.18,Brief am 24.1. erhalten,am 19.1.18 anruf der GK erhalten.......

Nein nur schriftlich (Brief), im Original unterschrieben mit Ansprechpartner :!:

Und dann zählt auch das Datum wann er dir zugegangen ist, nicht wann er angeblich abgeschickt wurde.
TommyTulpe
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von TommyTulpe »

Danke littelganja,
Also müsste ja die "Genehmigungsfiktion" greifen!?
Fristende laut KK 19.1,die Ablehnung trägt das Datum: 23.1!
littleganja

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

TommyTulpe hat geschrieben:Danke littelganja,
Also müsste ja die "Genehmigungsfiktion" greifen!?
Fristende laut KK 19.1,die Ablehnung trägt das Datum: 23.1!

Dann sind die wohl drüber, wann hast du deinen Antrag gestellt bzw. wann ist er dort eingegangen?!
TommyTulpe
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von TommyTulpe »

Am 4.12.17.
KK hat aber über fehlende Unterlagen hingewiesen, darum ist die Frist auf 19.1.18 verlängert worden....
littleganja

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

Die können keine Fristen wegen angeblich fehlenden Unterlagen verlängern, die können ablehnen oder Zusagen wenn Unterlagen fehlen. Daher Glückwunsch musst es nur noch jetzt notfalls mit nem Rechtsanwalt durchsetzen ;)
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:
TommyTulpe hat geschrieben:Mich würde noch interessieren, ob die GK eine Ablehnung auch telefonisch verkünden darf um die Fristen zu wahren?

So gerade im Bekanntenkreis geschehen, Frist bis 19.1.18,Brief am 24.1. erhalten,am 19.1.18 anruf der GK erhalten.......

Nein nur schriftlich (Brief), im Original unterschrieben mit Ansprechpartner :!:

Und dann zählt auch das Datum wann er dir zugegangen ist, nicht wann er angeblich abgeschickt wurde.
Hätte mein Brief vom 19.12. also auch unterschrieben werden müssen? Keiner meiner Briefe der Barmer hat eine Unterschrift oder einen Ansprechpartner.
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

Ein Bescheid muss immer eine Originale Unterschrift inkl Ansprechpartner tragen, ist Gesetz.
vaporo redhalo
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:Ein Bescheid muss immer eine Originale Unterschrift inkl Ansprechpartner tragen, ist Gesetz.
Das wusste ich auch noch nicht. Hat bei mir gerade klick gemacht. Es kommen immer mehr Fehler ans licht. Diese Barmers...
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

......Zum einen sind diese Bescheide i.d.R. überhaupt nicht von der Person unterschrieben, die diesen Bescheid erlassen hat, geschweige denn, dass diese überhaupt von einer verantwortlichen Person unterschrieben sind.

Zum anderen enthalten die Bescheide i.d.R. keine oder nur völlig unzureichende Rechtsbehelfsbelehrungen!

Sind diese Erfordernisse schon nicht erfüllt, so liegen durch die Krankenkassen oder Ersatzkassen schon keine rechtswirksamen Bescheide vor!
.......

(Quelle: https://torstenramm.wordpress.com/2013/ ... n-nichtig/ )

;)
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Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:......Zum einen sind diese Bescheide i.d.R. überhaupt nicht von der Person unterschrieben, die diesen Bescheid erlassen hat, geschweige denn, dass diese überhaupt von einer verantwortlichen Person unterschrieben sind.

Zum anderen enthalten die Bescheide i.d.R. keine oder nur völlig unzureichende Rechtsbehelfsbelehrungen!

Sind diese Erfordernisse schon nicht erfüllt, so liegen durch die Krankenkassen oder Ersatzkassen schon keine rechtswirksamen Bescheide vor!
.......

(Quelle: https://torstenramm.wordpress.com/2013/ ... n-nichtig/ )

;)
Das ist ja viel Schlimmer als ich dachte. Die Barmer macht sich sowas von lächerlich. Das die Rechtsbehelfsbelehrung falsch oder nicht ausreichend war wusste ich ja, aber das jetzt. Danke für den Link.
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Beitrag von littleganja »

Kein Problem, wenn ihr noch Fragen habt nur raus damit.....
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