Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitzen

Sabine
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Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitzen

Beitrag von Sabine »

Mal etwas exotischeres

"Weil er Cannabis konsumiert: Kein Jagdschein für einen Salmtaler Jäger

Peter Jakobs nimmt legal Cannabis gegen seine Schmerzen. Der Kreis sagt: Deshalb darf er den Jagdschein nicht bekommen. Ein Psychologe und ein Mediziner sind anderer Meinung.

Die Einen kennen die Wirkung der Droge Cannabis selbst, die anderen wissen zumindest in etwa, wie sie sich anfühlen muss: Je nach Produkt und Konsument wechseln die Gefühle, die Sinneswahrnehmung ändert sich für die Zeit des Rausches. Umso verwunderlicher auf den ersten Blick, dass der Salmtaler Peter Jakobs den Jagdschein bekommen will, obwohl er jeden Tag vier Joints raucht.
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Der 52-Jährige konsumiert diese aber völlig legal und, wie er sagt, ohne eine berauschende Wirkung zu spüren. Sein Arzt hat ihm die Cannabis-Therapie verordnet, weil er an der rheumatischen Krankheit Morbus Bechterew leidet und ohne Therapie immer wieder starke Schmerzen spüren würde. Seit März gilt Cannabis in Deutschland als Medikament. Patienten wie Jakobs dürfen es nicht nur therapeutisch anwenden sondern bekommen es nun von der Krankenkasse bezahlt. Jakobs sagt: „Dank der Cannabis-Therapie bin ich voll einsatzfähig und nicht berauscht. Das ist etwas anderes als Kiffen zum Spaß.“

Die zuständige untere Jagdbehörde des Kreises aber zweifelt an Jakobs’ Einsatzfähigkeit und stellt ihm keinen Jagdschein aus, obwohl er die Jagdprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für den Schein ist, erfolgreich abgelegt hat.
...
Auf Seite 18 fasst der Trierer Psychologe Richard Tank seine Untersuchungsergebnisse zusammen: Peter Jakobs besitze im Sinne des Waffengesetzes die Eignung und Zuverlässigkeit, mit Waffen umzugehen.

Über einen Belastbarkeits-, Wahrnehmungs- und Konzentrationstest, den er mit Jakobs nach Einnahme des Cannabis-Medikaments durchgeführt hat, schreibt er: „Es liegen keine Leistungsdefizite vor.“ Außerdem erwähnt er, dass Jakobs trotz der Medikamente Auto fahren darf – ein zusätzliches Indiz dafür, dass er nach der Einnahme nicht berauscht ist.

Doch das Gutachten reicht dem Kreis nicht. Trotz des Gutachtens sei nicht erkennbar, warum bei Peter Jakobs nach Medikamenteneinnahme keine Ausfallerscheinungen auftreten sollten. Auf Nachfrage wollte sich Kreissprecher Manuel Follmann nicht zu diesem Fall äußern. "


http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 37,4711270

Feige auch noch ... :evil:
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Martin Mainz
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besi

Beitrag von Martin Mainz »

Sabine hat geschrieben: Trotz des Gutachtens sei nicht erkennbar, warum ... nach Medikamenteneinnahme keine Ausfallerscheinungen auftreten sollten. "[/i]
Das dürfte unmöglich zu beweisen sein. Bei keinem Mensch. Ausfälle haben wir alle mal. Ob sich ein Alkoholiker auch solchen Prüfungen unterziehen muss? Nein. Treffen sich zwei Jäger. Da lacht man drüber. Aber beim Gras wirds dann ernst.

Tauglichkeit sollte man objektiv entscheiden, wie ja scheinbar vom Arzt geschehen.
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PallMall
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Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitzen!

Beitrag von PallMall »

Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seine Waffenbesitzkarte und den Jagdschein abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, das am Mittwoch in München veröffentlicht wurde.

Ein verlässlicher Umgang mit der Waffe nicht möglich

Ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach wollte nicht akzeptieren, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte - weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert. Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist.

Überwachter Cannabiskonsum gleiche Wirkungsweise wie der Missbrauch

Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden. Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können.

Quelle: br

https://www.br.de/nachrichten/wer-canna ... en100.html



Hier das Urteil:

Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins

Normenketten:

VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 1, 4

WaffG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2

Schlagworte:

Waffen- und Jagdrecht, Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins, Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen, Waffe, Jagd, Waffenbesitzkarte, Eignung, Cannabiskonsum

Vorinstanz:

VG München, Beschluss vom 22.06.2017 – M 7 S 16.5690



Tenor

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.375,00 EUR festgesetzt.

Gründe

I.

1

Der Antragsteller begehrt die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte, die dazu ergangenen Nebenentscheidungen und die Einziehung seines Jagdscheins.

2

1. Aufgrund von Hinweisen, dass der Antragsteller aus medizinischen Gründen regelmäßig Cannabis konsumiere, forderte ihn das Landratsamt M. zur Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über seine geistige oder körperliche Eignung zum Waffenbesitz auf. Das vom Antragsteller vorgelegte fachpsychologische Gutachten der … GmbH vom 15. Juli 2016 kam zum Ergebnis, beim Antragsteller liege die körperliche oder geistige Eignung zum Waffenbesitz nicht vor.

3

Mit Bescheid vom 22. August 2016 widerrief das Landratsamt M. die dem Antragsteller erteilte Waffenbesitzkarte, in die insgesamt fünf Langwaffen und ein Schalldämpfer eingetragen sind (Nr. 1a) und zog seinen Jagdschein ein (Nr. 1b). Gleichzeitig gab es dem Antragsteller auf, innerhalb von vier Wochen nach Bestandskraft des Bescheids die in seinem Besitz befindlichen Waffen an zum Erwerb Berechtigte zu überlassen und dies dem Landratsamt anzuzeigen oder die Waffen im Landratsamt zur Vernichtung abzugeben (Nr. 2) sowie die waffenrechtlichen Erlaubnisse dem Landratsamt zurückzugeben (Nr. 3). Für die in Nr. 1 getroffene Anordnung wurde ein Zwangsgeld angedroht (Nr. 4) und es wurde die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 angeordnet (Nr. 5).

4

2. Der Antragsteller hat gegen den waffen- und jagdrechtlichen Bescheid am 13. September 2016 Klage erhoben und am 19. Dezember 2016 vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag mit Beschluss vom 22. Juni 2017 (M 7 S. 16.5690) abgelehnt. Dagegen richtet sich die Beschwerde.

II.

5

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.

6

1. Die im Beschwerdeverfahren fristgerecht dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat im Grundsatz beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen es nicht, die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder abzuändern.

7

1.1 Der Antragsteller begründet seine Beschwerde im Wesentlichen damit, dass das Verwaltungsgericht die Unterscheidung zwischen der missbräuchlichen Einnahme von Cannabis und dem bestimmungsgemäßen medizinisch indizierten Cannabiskonsum im Rahmen einer ärztlich überwachten Dauerbehandlung außer Acht gelassen habe. Zwar sei dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, dass der zu Rauschzwecken eingesetzte missbräuchliche regelmäßige Cannabiskonsum mit Leistungs- und Verhaltenseinschränkungen verbunden und ein zuverlässiger Umgang mit Waffen nicht gewährleistet sei, dies gelte aber nicht für eine Dauermedikation mit Arzneimitteln. Das in Streit stehende Gutachten habe eindeutig festgestellt, dass beim Antragsteller eine bestimmungsgemäße Einnahme für den konkreten Krankheitsfall vorliege, der Antragsteller sich strikt an die Dosierungsanweisungen seines Arztes halte und keine anderen Substanzen oder Alkohol konsumiere. Auch habe das Gutachten festgestellt, dass beim Antragsteller keine körperlichen oder psychischen Einschränkungen vorlägen. Das Verwaltungsgericht verkenne, dass die Wirkung einer Substanz als Therapeutikum nach ärztlich verordneter Einnahme sich grundlegend von der Wirkung bei missbräuchlichem Konsum unterscheide. Wenn das Gutachten zum Ergebnis komme, dass psychophysische Leistungsfähigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Substanz beim Patienten gegeben seien, sei von der waffenrechtlichen Eignung auszugehen. Andernfalls müsse im Falle einer Dauermedikation immer auf die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden.

8

Mit dieser Argumentation kann der Antragsteller nicht durchdringen. Im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung ergeben sich keine genügenden Hinweise, dass sich die Wirkungsweise bei ärztlich verordneter Einnahme cannabinoider Stoffe signifikant von derjenigen einer sonstigen Cannabiseinnahme unterscheidet. Bei Cannabisblüten handelt es sich um sogenannte zentralwirksame (psychoaktive) Inhaltsstoffe, also um eine das Nervensystem dämpfende Medikation. Das vom Antragsteller vorgelegte fachpsychologische Gutachten der T … GmbH Gutachten kommt damit nachvollziehbar zum Ergebnis, dass bei regelmäßigem Konsum eines solchen zentralwirksamen Inhaltsstoffes und erheblicher Toleranzentwicklung eine stets verlässliche Verhaltenskontrolle unter strengen Sicherheitsaspekten beim Umgang mit Waffen und Munition nicht zu gewährleisten ist (S. 12). Dabei legt es zugrunde, dass der Antragsteller Cannabis regelmäßig inhalativ konsumiere (S. 11), nämlich nach eigenen Angaben täglich fünf Joints (vgl. S. 9).

9

Diese Feststellung hat der Antragsteller mit seiner Beschwerde nicht erschüttern können. Er hat nicht belegt, dass eine Dauermedikation mit cannabinoiden Stoffen in der entsprechenden Dosierung zu keiner Zeit mit Leistungs- und Verhaltenseinschränkungen verbunden ist. Ein solcher Beleg liegt insbesondere nicht darin, dass das vom Antragsteller vorgelegte fachpsychologische Gutachten der T … GmbH bei diesem lediglich zum Zeitpunkt der Begutachtung keine körperlichen und psychischen Einschränkungen festgestellt hat. Denn der Antragsteller muss nach dem Maßstab des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 WaffG die Gewähr dafür bieten, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition – jederzeit und in jeder Hinsicht – vorsichtig und sachgemäß umzugehen. Davon ist nach dem Ergebnis des fachpsychologischen Gutachtens der T … GmbH gerade nicht auszugehen. Darin fügt sich das vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren vorgelegte ärztliche Gutachten der p … GmbH vom 14. August 2017 ein. Denn es führt aus, dass bislang klinische Studien in ausreichend großer Stichprobengröße bei Cannabiskonsumenten ohne Drogenvorgeschichte, aber einer spezifischen medizinischen Problemstellung fehlen, um ausreichend sichere Rückschlüsse über die Verwendung von Cannabis unter medizinischer Supervision zuzulassen. Damit sind die dem Gutachten der T … GmbH letztlich zugrunde liegenden Bedenken gerechtfertigt, dass die ungünstigen Folgewirkungen des Cannabiskonsums auch bei einem Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken (jederzeit) eintreten können. Dazu gehört ausweislich des vorgenannten Gutachtens der p … GmbH unter anderem eine Störung von Arbeitsvorgängen im Gehirn wie diejenigen von Impulsivität, Selbstkontrolle und Risikoverhalten.

10

1.2 Soweit der Antragsteller bemängelt, dass sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht zur Unklarheit des Gutachtens verhalte, ob dem Antragsteller die körperliche oder die geistige Eignung fehle, ergeben sich ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung.

11

Aus dem Wortlaut des Gesetzes folgt nicht, dass zwischen körperlicher und geistiger Eignung trennscharf zu differenzieren wäre. Vielmehr knüpft § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG als maßgeblicher Versagungsgrund für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Jagdscheins (§§ 18, 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG) nicht an die körperliche oder geistige, sondern einheitlich an „die erforderliche persönliche Eignung“ an. Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt (vgl. Steindorf, Waffengesetz, 10. Aufl. 2015, § 6 Rn. 7), ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist.

12

1.3 Aus den beiden vom Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Gutachten der p … GmbH (ärztliches Gutachten vom 14. August 2017 und medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017) folgt kein anderes Ergebnis.

13

Zum einen ergibt sich dies bereits daraus, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (vgl. BVerwG, U. v. 16. Mai 2007 – 6 C 24.06 – juris, Rn. 35), hier also der Erlass des Bescheids vom 22. August 2016.

14

Hinsichtlich des ärztlichen Gutachtens vom 14. August 2017 ergibt sich das zudem daraus, dass dieses die Eignung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs betrifft. Feststellungen, welche die Frage der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs betreffen, sind aber nicht unbesehen auf die Frage übertragbar, ob die persönliche Eignung zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Jagdscheins vorliegt. Das folgt bereits aus der unterschiedlichen Zweckrichtung der jeweiligen Gesetze. In wesentlich stärkerer Weise als beim Fahrerlaubnisrecht stehen nämlich beim Waffengesetz sicherheitsrechtliche Interessen im Vordergrund. Das verdeutlicht die Neufassung des Waffengesetzes durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002, indem sie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausdrücklich in § 1 Abs. 1 WaffG festschreibt (vgl. B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 1 Rn. 1). Dass Fahrerlaubnisrecht und Waffenrecht hinsichtlich dieser Belange vom Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft werden, zeigt sich unter anderem daran, dass - anders als das Fahrerlaubnisrecht – das Waffengesetz die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Nachweis eines Bedürfnisses (§ 4 Abs. 4 i.V.m. § 8 WaffG) knüpft, um so die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Waffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BT-Drs. VI/2678 S. 31).

15

Hinsichtlich des medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017 ergeben sich schon deshalb Zweifel, weil dem ärztlichen Gutachten der p … GmbH vom 14. August 2017 zu entnehmen ist, dass die Wirksamkeit und die Folgen des medizinischen Gebrauchs von Cannabis mangels ausreichender Datenlage umstritten sind. Im Übrigen hat der Antragsteller zum Zeitpunkt der Untersuchung am 18. August 2017 selbst angegeben, dass er seit zwei Tagen ohne THC sei, so dass jedenfalls eine medizinische Untersuchung, wie der Antragsteller unter THC-Einfluss reagiert, nicht aussagekräftig vorgenommen werden konnte.

16

2. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 2 VwGO.

17

3. Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG in Anlehnung an die Nrn. 50.2, 20.3 und 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013.

18

4. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Do 1. Feb 2018, 06:01, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Link ergänzt
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Marvnesia
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von Marvnesia »

Gilt das auch für Opiat-, Benzo Patienten?
Graucho1962
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von Graucho1962 »

kommt noch soweit das, das Jugendamt irgendwann sagt Eltern die Medizinisches Cannabis einnehmen nicht in der Lage sind ihr oder ihre Kinder richtig zu Erziehen.


Graucho1962
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von PallMall »

Marvnesia hat geschrieben:Gilt das auch für Opiat-, Benzo Patienten?
Ich denke das kommt auf das Gutachten darauf an....
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von PallMall »

Graucho1962 hat geschrieben:kommt noch soweit das, das Jugendamt irgendwann sagt Eltern die Medizinisches Cannabis einnehmen nicht in der Lage sind ihr oder ihre Kinder richtig zu Erziehen.


Graucho1962

Das brauchst du nicht 2mal sagen....

Dazu fällt mir spontan das Thema ein...

https://hanfverband.de/nachrichten/blog ... bracht-hat
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thcola
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von thcola »

im schützenverein wird gesoffen bis zum umfallen -mal so nebenbei da scheint es jedenfalls keine probleme zu geben, alk geht da immer klar nur koffein und cola nicht da die hände zittern können-komische gesellschaft auf jedenfall
Zuletzt geändert von thcola am Mi 31. Jan 2018, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
PallMall
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Re: NEWS: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe

Beitrag von PallMall »

thcola hat geschrieben:im schützenverein wird gesoffen bis zum umfallen -mal so nebenbei da scheint es jedenfalls keine probleme zu geben

Wo kein Kläger- da kein Richter......
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Boingy Baxter
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von Boingy Baxter »

Passend hierzu ein Zitat des Regisseurs Oliver Stone:

“I went to Vietnam,
and I was there for a long time.
[Using marijuana] made
the difference
between staying human or,
as Michael Douglas said,
becoming a beast.”

„Ich war lange in Vietnam.
Das Rauchen von Marihuana
hat den Unterschied ausgemacht
ein Mensch zu bleiben oder
– wie Michael Douglas sagte –
eine Bestie zu werden.“
Silent March
Four Twenty One
Paradeplatz Mannheim
21.April 2018
14:00Uhr
Hanfkraut
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von Hanfkraut »

Komisch Jäger die Alkohol trinken dürfen ihre Waffe behalten?
Dann wird es Zeit!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
alpr
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von alpr »

Ich kann nicht so viel essen wie ich kotzen könnte.

Die wollen uns fertig machen, als nächstes kommt 100% der Führerschein.
Unsere Regierung ist nicht für das Volk, unsere Regierung ist kein Freund der Menschen dieses Landes.

Wenn ich lesen muss das Cannabispatienten auch noch die Merkel verteidigen, versage ich diesen Leuten Weitsicht und Verstand.

Ihr werdet sehen, es kommt noch viel schlimmer für uns, ich habe schon von Anfang an gewusst das Cannabispatienten ihre WBK abgeben werden müssen, genau so denke ich von Anfang an über den Führerschein.

Die Politik denkt das viele Cannabispatienten aus Spaß beantragt haben und wer sich gegen seine WBK und Führerschein und für Cannabis entschieden hat ist wirklich krank. Der Cannabispatient braucht ja einfach nur auf Cannabis verzichten, dann darf er Waffen und Führerschein behalten.

War die Welt noch schön als man es noch nicht verschrieben bekommen hat, da hätte man es nur abgeben müssen wenn man mit illegalem Cannabis erwischt wurde, jetzt sind wir als Kiffer registriert und sie werden die Daumenschrauben so fest anziehen bis nur noch wenige übrig bleiben, die dürfen dann nur noch zuhause Cannabis benutzen und am besten nicht vor die Türe gehen.

Es sollten ja nur 700 (!) Leute Cannabis verschrieben bekommen, jetzt sind es über 15.000, das geht nicht, man muss reduzieren, Kiffer denken mehr als Alkoholiker, das will die Politik nicht.

Eigentlich sollten ja nur CSU/CSU und SPD Wähler ihre Waffen und Führerschein abgeben, die wollten es ja nicht anders, oder diese Wähler sind einfach zu dumm zum Wählen, das ist das Problem einer Demokratie, dumme dürfen auch wählen.
Solche Wähler machen die Menschlichkeit kaputt.

So, genug geschimpft, muss jetzt wieder zum kotzen gehen.
alpr
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von alpr »

Ach ja, woher wusste das Landratsamt vom Cannabis?
moepens
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von moepens »

alpr hat geschrieben: Die wollen uns fertig machen, als nächstes kommt 100% der Führerschein.
Unsere Regierung ist nicht für das Volk, unsere Regierung ist kein Freund der Menschen dieses Landes.

Wenn ich lesen muss das Cannabispatienten auch noch die Merkel verteidigen, versage ich diesen Leuten Weitsicht und Verstand.

Ihr werdet sehen, es kommt noch viel schlimmer für uns, ich habe schon von Anfang an gewusst das Cannabispatienten ihre WBK abgeben werden müssen, genau so denke ich von Anfang an über den Führerschein.
Ruhig Blut, da hat ein einzelnes Gericht gesprochen, nicht die Regierung. Die Legislative hat sich im vergangenen Jahr bzgl. des FS hinter die Patienten gestellt. Solange Cannabis anderen Medikamenten gleich gestellt ist stehen die Chancen imo nicht schlecht, dass andere Gerichte anders entscheiden werden. In diesem Fall steht die Hauptverhandlung noch aus. Denk mal an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts pro Cannabispatienten und was uns das ermöglicht hat.
Selbst wenn unsere FS in Gefahr wären, denke ich nicht dass sich so eine diskriminierende Praxis lange halten würde.
alpr hat geschrieben:Ach ja, woher wusste das Landratsamt vom Cannabis?
Die Ex-Freundin hat die Polizei informiert ohne zu erwähnen dass er Cannabispatient ist. So kam es zu einem Aktenvermerk, von dem viele Behörden Wind bekamen.
alpr
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von alpr »

Hallo moepens,
danke für deine beruhigenden Wort, mein Puls ist jetzt nur noch auf 90 ;-)

Seit ca. ein Jahr muss ich mich jetzt damit rumärgern, endlich eine Medizin die mein Leben um 180 Grad zum positiven geändert hat und nichts als Ärger.
Ich will in Ruhe und Frieden leben, ich will mein neues Leben genießen und nicht immer wieder und wieder und wieder irgend eine Scheiße durchmachen müssen. Ich will meine Medizin ohne schlechtes Gewissen nehmen dürfen, ich will meine Ruhe.
Warum muss der Gesetzgeber so beschissen sein?
Ich wünsche wirklich keinem Lebewesen etwas schlechtes und wenn es noch so klein und nervig ist, aber....
Nein, ich wünsche diesen Leuten keine Krankheit, ich wünsche diesen Leuten das sie Menschlichkeit bekommen und nicht mehr das streben nach Macht und Geld.
Aber das ist mein Problem, vielleicht will ich zu viel.

Aber nochmal danke für deine Worte

Gruß
moepens
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von moepens »

Kein Problem, einfach Abwarten und (Hanf)tee trinken!
alpr hat geschrieben:Ich wünsche wirklich keinem Lebewesen etwas schlechtes und wenn es noch so klein und nervig ist, aber....
Nein, ich wünsche diesen Leuten keine Krankheit, ich wünsche diesen Leuten das sie Menschlichkeit bekommen und nicht mehr das streben nach Macht und Geld.
Das ist doch mal schön gesagt :)
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M. Nice
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von M. Nice »

alpr hat geschrieben:Ich kann nicht so viel essen wie ich kotzen könnte.

Wenn ich lesen muss das Cannabispatienten auch noch die Merkel verteidigen, versage ich diesen Leuten Weitsicht und Verstand.


Eigentlich sollten ja nur CSU/CSU und SPD Wähler ihre Waffen und Führerschein abgeben, die wollten es ja nicht anders, oder diese Wähler sind einfach zu dumm zum Wählen, das ist das Problem einer Demokratie, dumme dürfen auch wählen.
Solche Wähler machen die Menschlichkeit kaputt.

So, genug geschimpft, muss jetzt wieder zum kotzen gehen.

Ja, genauso sehe ich das auch!
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
m0rb
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von m0rb »

alpr hat geschrieben:
Ihr werdet sehen, es kommt noch viel schlimmer für uns, ich habe schon von Anfang an gewusst das Cannabispatienten ihre WBK abgeben werden müssen, genau so denke ich von Anfang an über den Führerschein.


.
klar, nur alkohol, alkohol geht einfach immer!

ich wurde, auf grund der cannabis phobie von jobcenter und arbeitsamt - weil ich eine REHA ausbildung machen wollte - regelrecht dazu gezwungen mit cannabis aufzuhören und stattdessen auf OPIOIDE umzusteigen!

bin nun seit 11 jahren schwerstabhängig von oxygesic (nur original!) und morphin. wenigstens hab ich mich in den letzten 3 jahren auf eine halbwegs medizinisch vertretbare dosis reduziert und meine tabletten werden auch nur noch gegessen und nicht über irgendeine andere route konsumiert. ;)

aber, oh nein, das pöhse haschgift!!!

dass das jugendamt noch kommen KÖNNTE finde ich beunruhigend! am ende verlangen die, dass ich mein cannabis einschließe, damit der kleine sich nicht damit vergiftet - weeil 8jährige in deren augen so dumm wie kleinkinder sind...
Hanfkraut
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Re: Wer Cannabis auf Rezept bezieht, darf keine Waffe besitz

Beitrag von Hanfkraut »

alpr hat geschrieben:Ich kann nicht so viel essen wie ich kotzen könnte.

Die wollen uns fertig machen, als nächstes kommt 100% der Führerschein.
Unsere Regierung ist nicht für das Volk, unsere Regierung ist kein Freund der Menschen dieses Landes.

Wenn ich lesen muss das Cannabispatienten auch noch die Merkel verteidigen, versage ich diesen Leuten Weitsicht und Verstand.

Ihr werdet sehen, es kommt noch viel schlimmer für uns, ich habe schon von Anfang an gewusst das Cannabispatienten ihre WBK abgeben werden müssen, genau so denke ich von Anfang an über den Führerschein.

Die Politik denkt das viele Cannabispatienten aus Spaß beantragt haben und wer sich gegen seine WBK und Führerschein und für Cannabis entschieden hat ist wirklich krank. Der Cannabispatient braucht ja einfach nur auf Cannabis verzichten, dann darf er Waffen und Führerschein behalten.

War die Welt noch schön als man es noch nicht verschrieben bekommen hat, da hätte man es nur abgeben müssen wenn man mit illegalem Cannabis erwischt wurde, jetzt sind wir als Kiffer registriert und sie werden die Daumenschrauben so fest anziehen bis nur noch wenige übrig bleiben, die dürfen dann nur noch zuhause Cannabis benutzen und am besten nicht vor die Türe gehen.

Es sollten ja nur 700 (!) Leute Cannabis verschrieben bekommen, jetzt sind es über 15.000, das geht nicht, man muss reduzieren, Kiffer denken mehr als Alkoholiker, das will die Politik nicht.

Eigentlich sollten ja nur CSU/CSU und SPD Wähler ihre Waffen und Führerschein abgeben, die wollten es ja nicht anders, oder diese Wähler sind einfach zu dumm zum Wählen, das ist das Problem einer Demokratie, dumme dürfen auch wählen.
Solche Wähler machen die Menschlichkeit kaputt.

So, genug geschimpft, muss jetzt wieder zum kotzen gehen.

Ja genau das gleiche denke ich auch es wird nicht besser werden!
Bürger die sich ihnen verstand wegsaufen sind ebend bei der Politik beliebter.

Sollte ich einmal meinen Lappen verlieren nur weil ich nüchtern Auto fahre und ich derren werte überschreite, werde ich mit Sicherheit keine mpu machen! Entweder bekomme ich den aus vernunft unverzüglich meinen Lappen ausgehändigt ansonsten stelle ich meine Dienstleistungen sofort ein! In anderen Worten ich werde ohne Lappen dann auch nicht mehr arbeiten für den Staat!
Dann schnappe ich meine Gitarre und singe dann politische texte. Das mache ich dann solange bis der Staat mir meinen Lappen freiwillig zurück gibt und mir einen neuen Job anbietet mit gleicher Bezahlung.

Ich fühle mich hier auf grund der Diskriminierung sowie so nicht mehr wohl. denke ich alleine daran was die Politik in den letzten 30 Jahren sich so geleistet hatt, so binn ich mir sicher das es schleichend immer neue steuern zu den alten dazugekommen sind. Von einer entlastung wurde immer nur geredet aber nie umgesetzt!

Auch die Art der Diskriminierung ist schlimmer geworden!
Naja bis die kids dann auf eigene beine stehen dauert nicht mehr so lange bis dahin verharre ich hier noch.
Aber die Gedanken das land zu verlassen ist nicht neu letztendlich kann ich das alles so nicht mehr auf dauer ertragen.

Beruflich bedingt bekomme ich ständig Gesetzes Änderungen mit. Es wird immer mehr. Es wird immer mehr Blödsinn verfasst immer zu ungunzt der Bevölkerung!
Selten mal mit sinn.

Wie: WEEE, os Plattform, Duales System, Entsorgung Annahme stellen die internet Firmen die ein lager gröSSER als 400qm haben für Ihre kuden in zumutbare nähe einrichten müssen?
Steuern für erneuerbare Energien! Öko steuer, Pkw mout, vergnügungssteuer, ELENA, bettensteuer.
.... Und haufenweise anderen müll an Gesetze die monat für monat das Leben aller schwerer und teuer machen!

Oftmals sind es nur Kleinigkeiten die noch nicht einmal in den Nachrichten schaffen. Diese sind am gefährlichsten weil es davon extrem viele gibt.

Nur für irgendwas müssen die Abgeordneten auch da sein und damit sie keine Langeweile haben werden viele Hirn rissige gesätze entworfen und angewandt.

Alleine die Diskussion über die Führerschein Kampagne... Die Ergebnisse haben mich sowas geflascht das ich mir direkt am Kopf gefast habe. Naja was anderes habe ich auch nicht erwartet.

Und wenn der Staat meint das hier zu lande 219 Tonnen illegale Drogen/ Jahr im Umlauf sind dann muss ich nur lachen. Diese zahlen wünschen sich die Abgeordneten das ist aber auch alles.

Ich vermute alleine durch meine eigene Recherche das in der BRD mindestens 40 - 60 % der Bürger regelmäßig kiffen!


Nur das wollen die Herren nicht war haben!
Und mit Sicherheit gibt es genug Abgeordnete die auch kiffen!

Haltet mal wie gehabt eure Füße still und wehrt euch nicht und immer schön jammern!

Doch einst weiß ich die Zeit wird sich noch gravierend global Ändern!
Nur ist dann eh alles absolut egal
Offensichtlich wird es auch darauf angelegt.

Jeder sollte machen was er will solange dadurch kein Schaden für andere entsteht. Jeder ist für sich selbst verantwortlich!

Aber wir müssen uns nicht länger Diskriminieren lassen!
Nicht in dieser Zeit!

Ohne uns ist der staat nichts wert!
Ohne unsere Erfindungen gibt es auch kein Wirtschaft wachstum!
Wer kifft ist nicht zwingend dumm und faul! kiffer sind eher kreativ!
Von Kreativität proffitiert der Staat!
Unser Staat vernichtet Arbeitsplätze!
Unser Staat ist gegen neue Arbeitsplätze die in der hanf Branche entstehen können!
Unser Staat sieht zu wie unsere Kinder von Dealern mit gepanschten Drogen versorgt werden!
Unser Staat unterstützt die dealer in dem er die drogen nicht legalisiert!
Täglich gibt es neue Nachrichten über cannabis! Täglich gibt es Legalisierung Empfehlung!
Doch der Staat will es nicht legalisieren und setzt sich über die Wünsche Millionen Bürger hin weg.
Statt dessen fahndet er gegen cannabis consum!
Macht das noch sinn?

Hauptsache keine Waffen für cannabis Patienten und die Welt ist sicher?
Alkohol konsumer würde ich eher die Waffen entziehen weil sie unzurechnungsfähig im rausch sind. Das weiß der Staat aber er will es nicht wissen! Er schaut weg!

Naja warum rege ich mich überhaupt noch auf.
Habe bestimmt auch noch sinnvollere Sachen zu erledigen!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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