Anbau von Nutzhanf

Duck
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Duck »

Scheint so :?

Zweite frage war ob Nutz Hanf auch medizinisch angebaut werden kann.

Ich sag ,al ja wenn du sie zugelassen bekommst und ne anbaugenehmigung für med Zwecke bekommst.
littleganja

Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von littleganja »

Duck hat geschrieben:Scheint so :?

Zweite frage war ob Nutz Hanf auch medizinisch angebaut werden kann.

Ich sag ,al ja wenn du sie zugelassen bekommst und ne anbaugenehmigung für med Zwecke bekommst.
Vom Bauern oder Patienten?
SuperSkunk
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Die Saat heißt dann Pedanios 22/1 wie die Blüten?? Und steht nicht im Sortenkatalog der EU?
Nutzhanf interessiert mich nicht :D
Duck
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Duck »

Natürlich von fachpersonal, steril, im bunker, mit selbstschuss anlage.

Wenns in die Apotheke soll muss das ja so.

Aber warum nutzhanf zu med hanf machen einziger grund bringt mehr geld für die gleiche Ware.
littleganja

Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von littleganja »

SuperSkunk hat geschrieben:Die Saat heißt dann Pedanios 22/1 wie die Blüten?? Und steht nicht im Sortenkatalog der EU?
Nutzhanf interessiert mich nicht :D
Man darf doch nur bis 0,2% THC, selbst wenn sie angenommen drin steht, darf der Deutsche Bauer sie trotzdem nicht anpflanzen!
SuperSkunk
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Das ist totaler Quatsch sowieso. Es werden auch andere Pflanzen als Medikament angebaut und das ist ganz normal auf einem Acker möglich. Der einzige Unterschied ist wenn das Med-Cannabis blüht, dann muss man das hinreichend bewachen damit niemand das klaut und in Umlauf bringt.
littleganja

Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von littleganja »

Duck hat geschrieben:Natürlich von fachpersonal, steril, im bunker, mit selbstschuss anlage.

Wenns in die Apotheke soll muss das ja so.

Aber warum nutzhanf zu med hanf machen einziger grund bringt mehr geld für die gleiche Ware.
Sollte gehen, solange die Werte und Räumlichkeiten stimmen. Man kann aber auch einfach Kiloweise aus der Schweiz oder Österreich für kleines Geld importieren....
Duck
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Duck »

Ich nehm dass 22/1 raus und setze Bedrolite ein.

Reine cbd sorte und nein die bekommt der bauer nicht!
Und die saat heisst keine ahnung wird ein Barcode sein, und seht nicht im Saatgut katalog der eu.

Eher in einer med Produkt liste in Bonn.
Duck
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Duck »

SuperSkunk hat geschrieben:Das ist totaler Quatsch sowieso. Es werden auch andere Pflanzen als Medikament angebaut und das ist ganz normal auf einem Acker möglich. Der einzige Unterschied ist wenn das Med-Cannabis blüht, dann muss man das hinreichend bewachen damit niemand das klaut und in Umlauf bringt.

:lol:
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Du schaust zuviel Spiegel-TV ;)

Ich ruf einfach bei der Cannabisagentur an und frag nach.
Duck
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Duck »

Mach mal binn gespannt auf die Antwort.
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Martin Mainz
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

SuperSkunk hat geschrieben:Das ist totaler Quatsch sowieso. Es werden auch andere Pflanzen als Medikament angebaut und das ist ganz normal auf einem Acker möglich. Der einzige Unterschied ist wenn das Med-Cannabis blüht, dann muss man das hinreichend bewachen damit niemand das klaut und in Umlauf bringt.
SuperSkunk, das ist reichlich naiv gedacht. Setze Dich mit den Bestimmungen der BfarM zum Anbau von medizinischem Cannnabis auseinander.
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Martin Mainz hat geschrieben:..., das ist reichlich naiv gedacht. Setze Dich mit den Bestimmungen der BfarM zum Anbau von medizinischem Cannnabis auseinander.
Also das steht da zur Frage "Wie wird die Qualität des in Deutschland in Zukunft angebauten Cannabis zur medizinischen Verwendung sichergestellt?":

Cannabis wird ausschließlich in pharmazeutischer Qualität an Patientinnen und Patienten abgegeben. Um dies sicherzustellen, beinhaltet das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis entsprechende Anforderungen aus gesetzlichen Grundlagen und relevanten Leitlinien. Die Monografie Cannabisblüten des Deutschen Arzneibuches wurde mit Bekanntmachung vom 05.05.2017 veröffentlicht (Bundesanzeiger vom 12.05.2017, Seite 1-9). Es steht damit ein erster Standard zur Verfügung, der für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis in pharmazeutischer Qualität von großer Bedeutung ist. Das BfArM hat sich in die Entwicklung der Monografie maßgeblich eingebracht. Darüber hinaus wurde auch die Ausarbeitung einer Monografie für das Europäische Arzneibuch beauftragt. Federführend sind dabei die Niederlande und Deutschland (vertreten durch das BfArM).

Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstel ... _node.html

Die Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger vom 12.5.17 hab ich grad gelesen. Da steht aber auch nichts drin von irgendwelchen erheblichen Anbaubedingungen. Meine Biologie reicht zumindest soweit: Ich kann ausschließen, dass Cannabis unter sterilen Bedingungen angebaut werden muss. Also braucht man auf gut Deutsch nen Acker und nen Zaun und eine Alarmanlage und einen Sicherheitsdienst. Und nach der Ernte muss die Qualität überprüft werden, da kann man dann einfach das Forum zu einladen :lol: ;)
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Woher habt ihr die Info, dass man einen Bunker braucht und Laborbedingungen beim Anbau?
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Martin Mainz
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

Zunächst vorab:

Wie kann eine „Anbaulizenz“ für Cannabis zu medizinischen Zwecken erlangt werden?

Für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken werden keine „Lizenzen“ vergeben. Es werden nach Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zeitlich und mengenmäßig begrenzte „Lieferverträge“ vereinbart. Nach dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe der Vereinten Nationen von 1961 muss das in Deutschland angebaute Cannabis zu medizinischen Zwecken grundsätzlich von der Cannabisagentur aufgekauft werden.
...
Das BfArM hatte im April 2017 eine Ausschreibung über den Anbau veröffentlicht, die jedoch durch einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.03.2018 gestoppt wurde. Das BfArM bedauert, dass das ursprüngliche Ziel der Ausschreibung, ab 2019 mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität zur Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten beitragen zu können, nun nicht mehr erreicht werden kann.


Hier die offizielle Ausschreibung von damals: http://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri ... 042115-III)


Darin heißt es:
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

a) Referenzen über früher ausgeführte Aufträge des Bewerbers zu Anbau, Verarbeitung und Lieferung von Cannabis für medizinische Zwecke mit einer Liefermenge von mindestens 50 kg je Referenz in den letzten 3 Jahren. Als eine Referenz über einen Auftrag zu Anbau, Verarbeitung und Lieferung von medizinischem Cannabis gilt es auch, wenn der Bieter mit Zustimmung der im jeweiligen Land zuständigen Stelle i.S.v. Art.23 des „Einheits-Übereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel“ für diese Stelle unmittelbar an eine Vielzahl verschiedener Leistungsempfänger geliefert hat und die Liefermenge insgesamt mindestens 50 kg betragen hat. Der Bewerber erhält pro 50 kg Liefermenge (ob im Rahmen eines Auftrags oder mehrererAufträge): 10 Punkte (Höchstpunktzahl 40 Punkte).

b) Referenzen über den Anbau, die Verarbeitung und die Lieferung von Arzneipflanzen (ohne Cannabis) mit einer Liefermenge von mindestens 50 kg je Referenz in den letzten drei Jahren (ob im Rahmen eines Auftragsoder mehrerer Aufträge): Der Bewerber erhält pro 50 kg Liefermenge 5 Punkte (Höchstpunktzahl 20 Punkte).

c) Sollten mehr als 10 Bewerber eine Punktzahl von mehr als 60 erhalten, erfolgt die Auswahl anhand der höchsten Gesamtliefermenge in den letzten drei Jahren gemäß lit. a), hilfsweise gemäß lit. b).

d) Sollten weniger als 10 Bewerber eine Punktzahl von 60 erhalten, erfolgt die Auswahl anhand der höchsten Gesamtliefermenge in den letzten drei Jahren gemäß lit. a), hilfsweise gemäß lit. b).



Also, maximal 10 Bewerber und die müssen Referenzen von mindestenss 50kg vorweise, mehr ist besser. Da hat man als Kleinbauer wohl von vorneherein verkackt.

Was die Lagerung und Vorschriften angeht: unter III.1)Teilnahmebedingungen wird beschrieben, daß sich diese Informationen bei der Teilnahme abrufen lassen, die hab ich nicht gefunden. Vielleicht ist das auch zur Zeit nicht online, da die Ausschreibung wegen der Klagen neu geplant wird.

Ein Bunker muss es sicherlich nicht sein, aber eine gesicherte Anlage wird wohl das mindeste sein.
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Martin Mainz hat geschrieben: Hier die offizielle Ausschreibung von damals:...
Die Betonung liegt auf damals. Wie das in Zukunft läuft mit der Ausschreibung werden wir ja sehen. Und wenn du mit "gesicherter Anlage" einen Acker mit einem guten Zaun drum meinst, dann stimmen wir ja da schonmal überein. Das BfArM ist nicht - wie hier teilweise behauptet - für den Anbau von Arzneipflanzen verantwortlich sondern das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Nach den Leitlinien können für Arzneipflanzen sogar Wildpflanzen gesammelt werden und dann in der Apotheke als Arznei verkauft werden. Das ist bei Cannabis zwar sicher nicht der Fall und Cannabis wird auf der Seite auch nicht erwähnt aber Cannabis ist eine ganz normale Arzneipflanze und damit ist am Ende auch für den Anbau selbst nicht nur das BfArM oder die Cannabisagentur zuständig sondern die Bestimmungen des BMEL. Nach der werden Arzneipflanzen auf einem ganz normalen Acker angebaut. Hinterher wird anhand von einer Probe getestet ob die Qualität stimmt. Wenn nicht wird die ganze Ernte verworfen. Wenn Sie stimmt gehts ab in die Apotheke.

Die Arzneipflanzen des BMEL z.B. Digitalis, Baldrian und Kava-Kava stehen aber tatsächlich nicht in der EU-Liste (GEMEINSAMER SORTENKATALOG FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE PFLANZENARTEN). Was schlecht ist.

Die Alternative zur Ausschreibung ist doch ein direkter Antrag bei der Bundesopiumstelle
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstel ... 4.1_cid354

Bei der Bundesopiumstelle kann ein Anbau von Cannabis sativa zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. um den Freilandanbau in Deutschland zu erforschen) beantragt werden. Und dafür braucht man eine Cannabispflanze die in dieser EU-Liste steht. Sonst geht es nicht. Und wenn es nicht geht, warum sollte denn die Bundesopiumstelle dafür zuständig sein? Also MUSS doch bitteschön eine Pflanze aus der Liste in meinem ersten Posting medizinisches Cannabis und nicht nur Nutzhanf sein. In bestimmten Fernsehsendungen ernten manche angeblich 1kg auf einem Quadratmeter, sagen wir mal die Hälfte ist realistisch, bräuchte man für 50kg etwa 100qm also 10 auf 10 Meter Acker. Mit Zaun und Sicherheitsdienst von mir aus.
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Green_Dreams »

Den Anbau von THC haltigem "Rauschhanf" egal zu welchen zwecken kannst du als Normalbürger leider Gottes vergessen. Für eine wissenschaftliche Studie brauchst du erstmal eine Einrichtung, Geschultes Personal...

Was aber kein Problem darstellt ist das Anbauen einer der Sorten auf der Liste mit dem Ziel samenfreie Blüten zu erhalten, oder die Verwendung von anderem Saatgut wobei hier der THC-Gehalt im Endprodukt nicht mehr wie 0,2% betragen darf (Wer sich etwas mit der Materie auskennst kann hier die "Grauzone" des Gesetztes ausnutzen, und nein das erkläre ich jetzt nicht).
Dazu muss man den Anbau lediglich von einem Landwirt übernehmen lassen und die zufällige Kontrolle zum beginn der Blüte bestehen. Sollte dabei am ende eine Pflanze mit bsp. 20% CBD in den Blüten rauskommen darfst du das aber nicht als Medizin sondern höchstens als Tee oder Tabakersatz verkaufen und das aber nicht in zu großen Mengen direkt an einen Normalen Bürger....

Und was den Medizinischen Teil angeht, das Endprodukt muss frei von jeglichen Schadstoffen sein um als Medizin angesehen zu werden (keine Pestizide, Dünger, Schädlinge, Pilzsporen...), es muss ein konstant gleichbleibender Wirkstoffgehalt gewährleistet werden, geschultes Personal muss das Produkt kontrollieren, die Blüten und Pflanzen müssen sicher verwahrt werden und oh ja du musst mehrere Jahre Erfahrung im anbau nachweisen können (nein ne XXL-Growbox im Keller reicht da nicht).
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Also das steht doch alles im Antrag:

1. "....die Anbaufläche ist in Absprache mit der Bundesopiumstelle umfangreich gegen Diebstahl zu schützen..." Da gibts Sicherheitsklassen denen das entsprechen muss. Das wars zur Einrichtung

und klar braucht man auch

2. geschultes Personal, nämlich entweder einen Absolventen/in der "Biologie, Chemie, Landwirtschaft, Medizin oder Pharmazie". Sowas solls ja geben

so ein paar zusätzliche Anforderungen gibt es schon noch. Alles überschaubar...
Das einzige was noch bleibt ist, dass es eine "EU-Sorte" sein muss.
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von Green_Dreams »

Nein muss es nicht, sollte Saatgut verwendet werden welches nicht auf der List steht wird das Enderzeugnis vernichtet sollte es mehr wie 0.2% THC enthalten. Man kann es drehen wie man will aber mit der jetzigen Rechtslage kommt man als Normalbürger nicht an eine Anbaulizenz für "Rauschhanf"!
Das höchste der Gefühle wäre so ein Szenario https://www.vice.com/de/article/a3yy7g/ ... gesprochen, jedoch auch Illegal...

Du kannst also Theoretisch feinstes Kush aus Amsterdam anpflanzen, sollte das Pflanzenmaterial am Ende jedoch mehr wie 0.2% THC enthalten wird alles zerstört und es wäre fraglich ob du weiterhin Hanf anbauen dürftest.
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Re: Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland

Beitrag von SuperSkunk »

Warum wird dann der Anbau mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2% in dem Antrag erwähnt? Ok das wird nur in Ausnahmefällen genehmigt aber immerhin. Und nur dann muss auch "umfangreich gegen Diebstahl" gesichert werden wie da weiter steht. Das macht doch bei THC <0,2% gar keinen Sinn. Wer soll Nutzhanf klauen?
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