Wenn der erste Referntenentwurf fertig ist, können wir dann immernoch kritisieren.
Ich fasse hier noch mal die besprochenen Punkte zusammen:
- Es soll keine Mindestgehalte von CBD oder Höchstgehalte von THC geben!
- Kein Verkauf über Automaten. Ein Mensch als Verkäufer(mit Namensschild, muss nicht der echte Name sein z.B. Rick, Bob,Jens, Anne...). Ein Automat kann aber als Hilfsmittel eingesetzt werden. So wie jetzt die Zigarettenautomaten an den Kassen. Der Kunde wählt selbst seine Sorten aus, die dann vom Verkäufer ausgegeben werden. Kein direkter Kundenzugriff.
- Zugang zu Cannabisfachgeschäften nur ab 18 Jahren! Keine Eingangskontrolle. Jugendliche und Kinder haben kein Zugang. Es gilt das Hausrecht.
- Besteuerung so, dass der Schwarzmarkt verdrängt werden kann. (Ca.0,4-10 Euro pro Gramm Cannabis Endpreis) Der Preis soll sich am THC-Gehalt orientieren, stärkere Sachen, sowie Extrakte und Importware sollen etwas teurer sein. Sachen über 20%THC mit mindestens 2% CBD sollen etwas billiger(ein Euro pro Gramm Rabatt) angeboten werden. (CBD-Bonus) Die Cannabissteuer soll erst bei 15% THC(starkes Genusscannabis) beginnen und etwa 3 Euro pro Gramm THC betragen. Darunter wirkt nur die Umsatzsteuer.
- Es werden keine fertigen Joints verkauft. Das würde zum Rauchen anregen.
- Keine kindersichere Verpackungen! Das verteuert das Produkt unnötig. Leute mit Kleinkindern können Kindersichere Umverpackungen im Fachgeschäft erwerben.
- Keine Cali-Tüten! Zu viel Plastik.
- Genusscannabis fängt ab 8% THC an. Darunter ist es Hanftee.
- Wenn Jugendliche von Polizei oder Ordnungsamt mit Cannabis angetroffen werden, wird es ihnen abgenommen und die Eltern benachrichtigt. Ein Verfahren, Intimkontrollen oder Haft gibt es nicht.
- Kommerzielles Werbeverbot in der Öffentlichkeit, aber Information( wie eine Einnahmeanleitung) muss legal bleiben! Siehe Paragraph 219a Auch eine Liste der Läden mit Telefonnummer sollte nicht als Werbung gelten.
- Sortenvielfalt im Cannabisfachgeschäft! 10-80 verschiedene Sorten im Angebot (Das ist abhängig von der Größe des Geschäfts und dem Kundenstamm)
- Im Fachgeschäft ist Probierkonsum im Konsumraum erlaubt. Konsum Zuhause oder in Kneipen oder Restaurants. Im Verkaufsraum darf nichts konsumiert werden.
- Auf der Verpackung muss das Gewicht in vollen Gramm stehen. Bei Extrakten bis zu zwei Gramm das Gewicht in Gramm mit einer Nachkommastelle.
- Der THC-Gehalt muss immer angegeben werden. Weitere Cannabinoide können angegeben werden. Der CBD-Gehalt kann entfallen, wenn er unter einem Prozent liegt.
- Für den Verbraucherschutz muss bei Kräutern, Marihuana, Haschisch mindestens das Herkunftsland und das Erntejahr angegeben werden. Bei Extrakten das Verarbeitungsland und das Herstellungsjahr.
- Für zukünftige Konsumenten soll es eine anonyme Telefonhotline geben, wo die Leute unkompliziert beraten werden. Auch das ist Verbraucherschutz. Weedtelefon
- Extrakte gibt es vorverpackt in 2gr und 5gr., Haschisch in 5gr und 10 gr., Kräuter gibt es in 5gr. und 25 gr. Packungen. Wenn der Laden es anbietet, kann der Kunde auch Ware (Marijuana, Haschisch) ab 50gr. bekommen.
- Für Weed ist die Mindestverkaufsmenge 5 Gramm. Bei Extrakten gibt es keine Mindestmenge.
- Statt einer Höchstbesitzmenge in der Öffentlichkeit, soll es eine Höchstabgabemenge pro Person (100 Gramm) geben. Diese Menge gilt als Monatsmenge und nicht als Tagesmenge. Dafür ist ein Kundenkonto nötig.
- Kunden können bis zu 100 Gramm bei ihrem regionalen Großhändler bestellen. Es wird per Post geliefert und der Ausweis wird kontrolliert. Bezahlung per Überweisung oder Nachnahme. (100 Gramm Kräuter, oder 100 Gramm Extrakt.)
- Verkäufer sind nicht verpflichtet etwas zu verkaufen.
- Im Fachgeschäft kann jeder Erwachsene 25 Gramm Kräuter bekommen. Über 21 Jährige können zusätzlich 10 Gramm Extrakt bekommen.
- Extrakte und Edibles kommen erst in ein paar Jahren in die Läden.
- Es werden keine anderen Substanzen im Cannabisfachgeschäft angeboten werden. Kein Alkohol, Kein Tabak, Kein LSD, Kein MDMA, Kein Kokain.
- Zubehörverkäufer im Cannabisfachgeschäft brauchen keine Cannabisschulung. Die Beratung der Kunden findet an den Weedkassen statt. Dort steht das geschulte Personal und gibt das Genusscannabis an den Kunden.
------------------------------------------------------------- - Die Alterskontrolle wird vor Übergabe der Ware an den Kunden durchgeführt. Personalausweis. Es werden alle Menschen ohne Falten oder graue Haare kontrolliert.
- Hanftee unter 8% THC gibt es in der Apotheke in Verpackungen zu 50 Gramm. 100 Gramm täglich, pro erwachsener Person.
- Mitglieder eines Cannabis-Anbauclubs können 6 weibliche Hanfpflanzen pro Person gleichzeitig anbauen. 3 Zuhause plus 3 im Verein.
- Läden mit maximal 2 Weedkassen gelten als kleine Läden und die jährliche Lizenzgebühr beträgt weniger als 400 Euro, die von einer Landesbehörde nach Prüfung des Lizenznehmers eingezogen wird.
- In Großstädten werden Fachgeschäfte 3-6 Weedkassen haben und in Millionenmetropolen und im Ruhrgebiet auch bis zu 10 Weedkassen.
- Der kommerzielle Anbau von Genusscannabis soll mindestens Überdacht angebaut werden. Folientunnel oder Gewächshaus. Kein Bunker und kein Freifeld.
- Der Großhandel soll vom derzeitigen medizinischen Großhandel getrennt sein. Beide Märkte dürfen sich nicht vermischen. Für Deutschland braucht es wohl 5 verschiedene Großhändler für Genusscannabis, die regional positioniert werden. Nord, Süd, Ost,West und Mitte. Jeder Großhändler muss Platz für 80 Tonnen Jahresernte vorhalten. Sicher, Kühl und Dunkel.
- Die Ware soll einen MHD bekommen der etwa 12 bis 13 Monate ab Analysedatum gilt. Nach Ablauf des MHD darf die Ware nicht mehr im Fachgeschäft verkauft werden. Ein gestaffelter Rabattverkauf sollte 3 Monate vor Ablauf möglich sein, um Müll zu vermeiden. Der Großhandel sollte abgelaufene Ware kostenlos zurücknehmen müssen.
- Anbauvereine (CSC) für Erwachsene mit bis zu 30 Mitgliedern sollen möglich sein. Jedes Mitglied darf bis zu 3 weibliche Cannabispflanzen dort anbauen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------ - Abstand von Fachgeschäften zu Schulen und Kindergärten.
- Unverpackt, wird es mit "track and trace" nicht geben.
- Eine Weitergabe von kleinen Mengen ist auch an Erwachsene nicht erlaubt.
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