Welche Altersgrenze sollte für den legalen Erwerb von Hanf gelten?

Welche Altersgrenze sollte für den legalen Erwerb von Hanf gelten?

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bushdoctor
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Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

Ich denke "ab 18" macht deswegen Sinn, weil man ab dann voll rechtsfähig (Volljährig) ist. Das hat sich halt so eingebürgert. Vorher sind halt immer noch (auch) die Eltern (als "Vormund") gefordert.

Wichtig ist aber meines Erachtens, dass sich Jugendliche und Kinder, die - warum auch immer - Drogen besitzen und konsumieren, nicht strafbar machen können. Eine künstliche Kriminalisierung der unter 18-jährigen darf nicht stattfinden!

Anders sieht es natürlich bei Erwachsenen aus, die psychotrope Substanzen an Kinder und Jugendliche abgeben. Diese könnten von mir aus durchaus strafrechtlich verfolgt werden, falls dies "im öffentlichen Interesse" läge (analog §31a BtmG).

BTW: Eltern dürften ihren Kindern natürlich schon strafrei (Vormund!) psychotrope Substanzen geben, falls dies "das Kindeswohl nicht gefährdet". Das "Jugendamt" kann sowieso JEDERZEIT Kinder aus ihren Familien herausnehmen, falls es dies will. Da täte sich also kein "neues Problem" auf und die Frage ob man dann Cannabis auch an Kinder zu medizinischen Zwecken abgeben dürfe, wäre damit auch erledigt: Ja, mit Einverständnis der Eltern.
MaximilianPlenert
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Re: Ab 18?

Beitrag von MaximilianPlenert »

bushdoctor hat geschrieben:Ich denke "ab 18" macht deswegen Sinn, weil man ab dann voll rechtsfähig (Volljährig) ist. Das hat sich halt so eingebürgert. Vorher sind halt immer noch (auch) die Eltern (als "Vormund") gefordert.

Wichtig ist aber meines Erachtens, dass sich Jugendliche und Kinder, die - warum auch immer - Drogen besitzen und konsumieren, nicht strafbar machen können. Eine künstliche Kriminalisierung der unter 18-jährigen darf nicht stattfinden!

Anders sieht es natürlich bei Erwachsenen aus, die psychotrope Substanzen an Kinder und Jugendliche abgeben. Diese könnten von mir aus durchaus strafrechtlich verfolgt werden, falls dies "im öffentlichen Interesse" läge (analog §31a BtmG).

BTW: Eltern dürften ihren Kindern natürlich schon strafrei (Vormund!) psychotrope Substanzen geben, falls dies "das Kindeswohl nicht gefährdet". Das "Jugendamt" kann sowieso JEDERZEIT Kinder aus ihren Familien herausnehmen, falls es dies will. Da täte sich also kein "neues Problem" auf und die Frage ob man dann Cannabis auch an Kinder zu medizinischen Zwecken abgeben dürfe, wäre damit auch erledigt: Ja, mit Einverständnis der Eltern.
Oder in kurz: Regulate Cannabis like Wine!
Blarto
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Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:21

Re: Ab 18?

Beitrag von Blarto »

Bei der Frage der Altersgrenze müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:

Zunächst einmal muss man zwei Fragen unterscheiden:

1. Welche Altersgrenze ist grundsätzlich sinnvoll? (ggf. ist überhaupt eine Altersgrenze sinnvoll?)
2. Welche Altersgrenze sollte in Vorschlägen und Forderungen enthalten sein?

Diese beiden Altersgrenzen müssen nicht zwansläufig die selben sein.

Zur ersten Frage spielt natürlich vorallem der Jugendschutz eine Rolle, welchen Grund für eine Altersbegrenzung kann es sonst geben, d.h. Jugendliche sind vor Cannabiskonsum zu "schützen", im gleichen Sinne wie Jugendliche vor Glücksspiel oder Zigaretten geschützt werden sollen. Die Frage ob ein Jugendschutz sinnvoll ist hängt von den potentiellen Gefahren ab. Ist Cannabiskonsum für Jugendliche gefährlich? Dabei müssen körperliche und geistige Schäden berücksichtigt werden.

Volljährige und mündige Personen müssen nicht durch ein Verbot geschützt werden. Das heißt nicht das es für solche Personen keine Gefahren gibt, aber wie z.B. beim Alkohol ist jede volljährige Person selbst verantwortlich für seinen Konsum. Ehrlichgesagt, kann ich mit den bisher genannten Begründungen für eine Altersgrenze ab 21 nicht viel anfangen. Ich bin beinahe schockiert.

Wenn jemand behauptet, daß er die subjektive Erfahrung gemacht hat, dass Personen unter 21 nicht verantwortungsvoll mit Cannabis umgehen können und den Schluss zieht, dass deshalb solche Personen keinen Zugang zu Cannabis haben sollten bzw. davor geschützt werden müssen ist diese Argumentation nicht besser als die vollständige Prohibition zu fördern. Genau das ist es doch was viele Prohibitionsbefürworter sagen.

Falls überhaupt eine Altersgrenze ab 21 in Frage kommt, dann kann diese höchstens dadurch begründet werden, dass ein Mensch erst ab diesem Alter eine mündige Person ist. Dies führt allerdings zu einer Frage, die mit Hanf nichts mehr direkt zu tun hat und uns an dieser Stelle nicht primär interessieren sollte. Natürlich kann man ganz allgemein darüber diskutieren, ab welchem Alter ein Mensch für sich selbst bestimmen sollte.

Eigentlich kann eine Altersbeschränkung nur durch Jugendschutz begründet werden und somit ergibt sich das Alter aus dem aktuellen Konsens über eben diese Frage, ab wann jemand noch ein Jugendlicher ist, ab wann er volljährig ist etc. Dieses Fass hier aufzumachen halte ich nicht zielführend.

Es wäre auch viel mehr falsch zu sagen: Cannabis ist für Jugendliche verboten. Treffender sollte es doch sein zu sagen, dass Jugendliche vor Cannabis geschützt werden müssen. Dies geht weit über ein Verbot hinaus. Gerne kann man natürlich in Frage stellen, ob Jugendliche geschützt werden müssen. Ich glaube der aktuelle Stand der Wissenschaft deutet darauf hin diese Frage zu bejahen. Aber selbstverständlich ist das auch nicht. Man kann sich ja auch z.B. fragen "Müssen Jugendliche vor Zucker geschützt werden", "Müssen Jugendliche vor Pornographie geschützt werden?", "Müssen Jugendliche vor nackten Menschen allgemein geschützt werden? (z.B. FKK). Manche solcher Fragen sind leichter zu beantworten als andere. Ich möchte nur ausdrücken, dass diese Fragen jeweils individuell beantwortet müssen.

Wie bereits erwähnt, ist die Frage welche Altersgrenze man in Vorschläge etc. einarbeiten sollte eine andere. Nichtsdestotrotz, tendiere ich bei beiden Fragen zu einem Alter von 18 Jahren.
Fraagender

Re: Ab 18?

Beitrag von Fraagender »

Ich finde 21 auch einen guten Ansatz, wenngleich ich denke dass diese Vorgaben an sich einfach schlecht sind.

Es ist immer noch Sache des Umfeldes, der Erziehung ... eine Frage des Bewusstseins und der Kultur.

Ein Psychologe erklärte mir mal dass das Hirn erst mit 28 ausgewachsen ist und man ab dem Alter recht "sicher" ist was Konsum angeht.

Von daher wäre ich fast für 28 ^^ ;)

Aber sowas ist nie und nimmer machbar, das sind dann eher Dinge die die Allgemeinheit einfach wissen muss und jeder ein Gefühl für die Verantwortung bekommt - die er sich selbst gegenüber hat...

(... genauso wie man auch selbstverantwortlich Autofahren darf, bei Medikamenten die weit mehr die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, als der Cannabiskonsum eines Dauerkiffers)
4Auge
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Re: Ab 18?

Beitrag von 4Auge »

Ich habe für "ab 18" gestimmt.
Eine Kriminalisierung irgendeines Konsumenten nutzt überhaupt nichts, ich hoffe doch, dass ich hier nicht deswegen argumentieren muss.

Ab 18 darf man wählen, Autofahren, Krieg lernen, Waffen erwerben, jeden Kinofilm besuchen, das ist für mich eine solide Grenze, die für Nikotin und Alkohol (mit höherem Wirkstoffgehalt) auch gilt. Das es Menschen gibt, die mit 18 noch kein altersgerechtes Verhalten an den Tag legen, sollte nicht wieder die nächste Bevormundung von den mündigen nötig machen.
awesome
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Re: Ab 18?

Beitrag von awesome »

Ich habe für ein Mindestalter von 16 Jahren abgestimmt, allerdings bin ich der Meinung dass das nicht so wie beim Alkohol aufgestellt werden sollte. Die 15-jährigen trinken auch schon Alkohol, teilweise auch schon "hartes"...
Das ganze Modell sollte dann gut überlegt sein. Eigtl würde man ja sagen "ja es gibt ja dann die Coffeeshops o.ä. und da kommt man nur als Mitglied mit einer Karte rein" Problem: Der Jugendliche kennt jemanden der 18 ist und fragt denjenigen ob er was mitholt...
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Gerd50
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Re: Ab 18?

Beitrag von Gerd50 »

Junge Erwachsene fühlen sich benachteiligt wird in den USA diskutiert. Man darf mit
18 Waffen kaufen, zum Militär und Leute erschießen. Doch für einen Joint muss man
21 sein (Washington State u. Colorado)

http://cannabisnews.com/news/27/thread27290.shtml

In der Nähe meiner Hütte ist an Sommerabenden ein Treffpunkt der Dorfjugend. Jugendliche
älter als 18 versorgen jüngere mit harten Spirituosen. Alterskontrolle funktioniert nicht,
wird nur etwas sein, was auf einem Blatt Papier existiert. Im Grunde ist es egal, ob da 16, 18,
oder 21 steht.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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His Master's Voice
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Re: Ab 18?

Beitrag von His Master's Voice »

Gerd50 hat geschrieben:Jugendliche älter als 18 versorgen jüngere mit harten Spirituosen. Alterskontrolle funktioniert nicht, wird nur etwas sein, was auf einem Blatt Papier existiert. Im Grunde ist es egal, ob da 16, 18,
oder 21 steht.
Na das glaube ich nicht, die Jugendlichen unter 18 müssen sich das ja dann irgendwie über Connections organisieren (die nicht jeder hat), das ist schon eine höhere Hürde, als wenn sie einfach in einen x-beliebigen Laden gehen könnten und sich dort frei mit hartem Alkohol eindecken könnten.

Ich finde die Diskussion über Altersbeschränkungen an sich auch nicht egal, weil die Jugendfreigabe gerade bei Cannabis schon Relevanz hat. Schließlich ist es ziemlich unbestritten, dass zu früher Cannabis-Konsum aufs JUGENDLICHE Gehirn, dass sich noch in der Entwicklungsphase befindet, negative Wirkungen haben kann.

So eine Zahl gibt da halt auch einfach Orientierung. Mir hat das in meiner Jugend schon geholfen. Ich war da damals schon bemüht, gerade auch aus Gründen der Gesundheit, es mit dem Unterschreiten der Altersbeschränkungen bei Alkohol und Zigaretten nicht zu sehr zu übertreiben.

Das dass nicht jeder so macht ist mir auch klar, aber für viele Leute funktionieren solche "weichen" Grenzen. Ich sehe das so ähnlich wie mit nem Tempolimit. Da steht auch nur ein Schild am Straßenrand, angepasst fahren muss jeder selbst.
Wir sind Millionen...
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Gerd50
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Re: Ab 18?

Beitrag von Gerd50 »

HMV, das soziale Umfeld wo etwas funktioniert und wo etwas nicht funktioniert spielt eine große
Rolle. Ich lebe in einer Hafen- und Arbeiterkleinstadt. Die Verhältnisse hier sind schon wesentlich
anders, als in der 25km entfernten Kreisstadt. Soziale Verhältnisse finden m.M.n. viel zu wenig
Beachtung in der gesamten Drogendebatte. Was für die Mittelschicht funktioniert, funktioniert
für die Unterschicht bei weitem nicht.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

Wenn man sich mal das Jugendschutzgesetz anschaut:
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
...sieht man, dass es hier immer nur um Konsum und Abgabe in der Öffentlichkeit geht. Es ist also nicht verboten zu Hause Alkohol zu konsumieren, und ein solches Konsumverbot wäre auch ohne Totalüberwachung schlicht nicht durchsetzbar. Insofern sehe ich das bei Cannabis genauso: Den Konsum kann man nicht verbieten.

Was den Verkauf und Konsum in der Öffentlichkeit betrifft, erscheint mir persönlich eine Grenze von 16 Jahren sinnvoll, letzlich kann ichs aber nicht wirklich aus eigener Erfahrung beurteilen, da ich erste Konsumerfahrungen erst deutlich später gemacht habe. Der Nachteil, wenn sich 16-Jährige des Gras von Älteren kaufen lassen müssen oder auf dem Schwarzmarkt beziehen, ist halt, dass man dann schlechter an sie rankommt, was Beratung u.ä. betrifft.
Dopeworld
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Re: Ab 18?

Beitrag von Dopeworld »

ich bin für 21.
mindestens aber 18.
gemacht wirds ja ehy früher.
ich würde auch alkohol erst ab 21 erlauben ...
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Aleã
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Re: Ab 18?

Beitrag von Aleã »

thatssoooweird hat geschrieben:Wenn man sich mal das Jugendschutzgesetz anschaut:
Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Ich dachte in Begleitung der Eltern darf es auch ab14?
Und wenn es als Arzneimittel im kaum genießbarer Melissengeist-Form verkauft wird zur innerlichen und äußerlichen Anwendung sogar ab12 (oder früher).

Das ist jetzt auch so eine Sache, bei der ich Cannabis oder Alkohol irgendwie fairerweise die Altersfreigabe nach oben oder unten "vereinheitlichen" würde.
Wenn wir uns eine Total-Legalisierte Hanfwelt vorstellen würden, gäbe es mit Sicherheit auch eines als traditionelles Arzneimittel, welches dann auch unter 16 verkauft werden dürfte.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

Freigabe: Wie kann die aussehen

Vollständige Legalisierung von Hanf, dazu gehört auch der Eigenanbau von bis zu 5 Pflanzen ausschließlich zum Zweck der Abdeckung des Eigenbedarfes...der Verkauf und das Verschenken!!! ist strengstens verboten/untersagt. Ein kommerzieller Verkauf ist usschließlich!!! in speziellen Hanfaphoteken an Personen über 18 (21?...gibt jedoch Gründe gegen 21J) erlaubt. Die Menge an thc-haltigem Hanf, die man in der Öffentlichkeit transportieren darf, sollte einen Grenzwert nicht überschreiten ... z.B. 10...30g Eine größere Menge würde die Frage aufwerfen, ob die jeweilige Person mit mehr als 30g "illegalen" d.h. nicht beaufsichtigten Handel betreibt...

Obige Vorschläge sind "UND" verknüpft! ... nur dann macht in meinen Augen alles Sinn

Achso...der Besitz von thc-haltigem Hanfprodukten (Grenzwert definieren z.B. 1 gramm...ein 8jähriger mit 8kg Hasch würde mich stuzig machen :-) ) ist für Personen unter 18 strafrechtlich analog zu Alkohol gleichzustellen ... eine anschließend angeordnete Beratung im Sinne einer vorausgegangenen gescheiterten Drogenprävention (da fällt auch Alkohol mit rein) wäre in wdh-fällen sinnvoll
Zuletzt geändert von DreiElf am Mo 21. Jan 2013, 19:56, insgesamt 2-mal geändert.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

_Jan_ hat geschrieben:Hallo,

die Frage der Altersgrenze für den Konsum schwingt in der Legalisierungsdiskussion immer mit, wird aber selten abschließend geklärt.
Haltet ihr eine Altersgrenze für sinnvoll? Wo sollte sie liegen?

Ich persönlich glaube, dass 18 sinnvoll ist. Ich selbst habe sogar noch später angefangen und glaube, dass mir das sehr geholfen hat, einen verantwortungsbewussten Konsum zu entwickeln.

Grüße!

Bei der Altersgrenze (18-Konsum) gehe ich zu 100% mit. An dieser Stelle könnte man noch die Frage stellen, ob auch der Besitz (und in welchen Menge?) mit einbezogen wird. Würde ich begrüßen...obiges Argumen spricht für einen legalen Besitz von thc-haltigen Hanfprodukten ab 21! Jahren
thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

.obiges Argumen spricht für einen legalen Besitz von thc-haltigen Hanfprodukten ab 21! Jahren
Und was passiert, wenn jemand mit 20 oder - horribile dictu - 19 Jahren Cannabis besitzt? Soll es dann dafür auch wieder Strafen geben?

Unser Argument ist doch: Strafe hält die Menschen nicht vom Konsum (und auch nicht vom Besitz) ab. Wieso sollte das bei unter 21-Jährigen anders sein? (zudem gerade diese Altersgrenze IMO ziemlich an unserer Lebensrealität vorbeigeht ;)). Insofern, wie gesagt: Altersbeschränkung, was den Verkauf betrifft (wenn überhaupt), und diese so niedrig wie möglich, aber keine Strafen für Besitz, Anbau und Konsum.
Eine größere Menge würde die Frage aufwerfen, ob die jeweilige Person mit mehr als 30g "illegalen" d.h. nicht beaufsichtigten Handel betreibt...
Die Frage ist immer, ob sich unerlaubter Handel überhaupt noch in dem Ausmaße lohnen würde (wir hatten das Thema hier glaub ich schon mal). Der Staat würde zwar Steuern kassieren, gleichzeitig ist eine Großproduktion aber billig und der "Risikoaufschlag" entfällt durch die Legalität.
Dopeworld
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Re: Ab 18?

Beitrag von Dopeworld »

thatssoooweird hat geschrieben:Insofern, wie gesagt: Altersbeschränkung, was den Verkauf betrifft
ich dachte es geht sowieso nur darum. irgendwelche strafen für 16-jährige weils sie cannabis besitzen, konsumieren wäre selbstverständlich schwachsinn.
aber jugendschutz ist trotzdem wichtig.
D O P E W O R L D
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bushdoctor
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

Wenn Cannabis weiterhin unter dem BtmG bliebe und Volljährige durch eine Ausnahmegenehmigung legal anbauen und erwerben könnten, dann würde der Jugendschutz vom BtmG - wie bisher - geregelt!

Das heißt ein 16-jähriger, der sich eine Strafanzeige wegen Cannabis-Besitzes eingefangen hat, wird vom Jugendrichter halt zu 30 oder 60 Sozialstunden verdonnert... das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein. ;-)

Was halt nicht sein darf ist, dass man Jugendliche, die nur besitzen und konsumieren im Wiederholungsfalle zu "echten" Straftätern macht und in den Jugendknast sperrt.

Für Jugendliche, die sich beim "dealen" erwischen lassen und auch größere Mengen Cannabis gebunkert haben, gibts dann natürlich aber im Wiederholungsfall auch härtere Strafen, wie z.B. Jugendgefängnis. DAS soll dann aber bitte ein Richter im Einzelfall entscheiden.

Falls den Jugendlichen keine "Führerscheinkonsequenzen" drohen, dann ist das doch aus meiner Sicht ein "vernünftiger" Jugendschutz. Klar ist das Repression, aber schließlich sind Drogen halt nunmal für Kinder und Jugendliche staatlich verboten!

Sonst sehe ich da nur noch die eine Möglichkeit, dass die ERWACHSENEN, die Kindern und Jugendlichen Drogen (auch Alkohol!) verfügbar machen, dann strafrechtlich sanktioniert werden.

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?
thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?
Wie gesagt: Nur den Verkauf regulieren.

Ich glaube einfach nicht an Strafen für Drogenbesitz und -konsum, egal, ob es um Menschen < oder > Altersgrenze x geht. Auch für einen 17-Jährigen wird es kaum einsichtig sein, warum er für etwas bestraft wird, womit er niemandem schadet.
das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein.
Oder man beginnt den Staat nachhaltig zu hassen...

(Mal davon abgesehen verstehe ich jetzt als Nicht-Jurist nicht, wie man das nachweisen will. Klar, wenn der 17-Jährige was in der Tasche trägt. Aber alles, was zu Hause rumliegt, kann ja auch den Eltern oder anderen über 18 im Haushalt gehören. )
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bushdoctor
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

thatssoooweird hat geschrieben: Wie gesagt: Nur den Verkauf regulieren.
Regeln beinhalten automatisch "Sanktionen" für die Nichtbeachtung der Regeln.
Gemäß dieser Logik, würde dann nur "bestraft" werden, wer Cannabis an Minderjährige abgibt... Dann bleibt nur noch zu regeln, ob dies jegliche Abgabe betrifft oder nur den Verkauf an Jugendliche.

Klingt für mich voll okay! Anders läuft´s ja bei Alkohol auch nicht! Abgabe an Minderjährige ist bei Alkohol eine Ordnungswidrigkeit. Sollte sich der Jugendliche damit totsaufen, kommt so etwas wie "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" hinzu.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

bushdoctor hat geschrieben:Wenn Cannabis weiterhin unter dem BtmG bliebe und Volljährige durch eine Ausnahmegenehmigung legal anbauen und erwerben könnten, dann würde der Jugendschutz vom BtmG - wie bisher - geregelt!

Das heißt ein 16-jähriger, der sich eine Strafanzeige wegen Cannabis-Besitzes eingefangen hat, wird vom Jugendrichter halt zu 30 oder 60 Sozialstunden verdonnert... das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein. ;-)

Was halt nicht sein darf ist, dass man Jugendliche, die nur besitzen und konsumieren im Wiederholungsfalle zu "echten" Straftätern macht und in den Jugendknast sperrt.

Für Jugendliche, die sich beim "dealen" erwischen lassen und auch größere Mengen Cannabis gebunkert haben, gibts dann natürlich aber im Wiederholungsfall auch härtere Strafen, wie z.B. Jugendgefängnis. DAS soll dann aber bitte ein Richter im Einzelfall entscheiden.

Falls den Jugendlichen keine "Führerscheinkonsequenzen" drohen, dann ist das doch aus meiner Sicht ein "vernünftiger" Jugendschutz. Klar ist das Repression, aber schließlich sind Drogen halt nunmal für Kinder und Jugendliche staatlich verboten!

Sonst sehe ich da nur noch die eine Möglichkeit, dass die ERWACHSENEN, die Kindern und Jugendlichen Drogen (auch Alkohol!) verfügbar machen, dann strafrechtlich sanktioniert werden.

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?

Da stimme ich 110% zu. Ich finde das Bushdoctos BtmG-Vorschlag sehr gut mit meinen "Freigabevorstellungen" harmoniert.
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