Cannabis-Testphase ?

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HanfHarry
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Cannabis-Testphase ?

Beitrag von HanfHarry »

Hallo an alle erstmal :)

Ich hab nur einen kleinen Vorschlag, weiß auch nicht ob der schon mal kam.
Wenn wir nicht direkt die Legalisierung auf einen Schlag erreichen können, wäre es doch wahrscheinlicher, eine kleine "Cannabis-Testphase" vorzulegen.
Mein Besispiel wäre, z.B über den Zeitraum von 1 Monat staatliches, medizinisches Cannabis zu legalisieren, mit einer Testmenge von 1kg-1t, egal ob nur in einem Bundesland oder in der ganzen Republik. Das Marijuana könnte in Apotheken verkauft werden, mit der Grenze von 1g pro erwachsener Person.
Was haltet ihr davon ?

Gruß Harry :)
CosmicWizard
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von CosmicWizard »

Naja, vielleicht kommt es in Schleswig-Holstein bald dazu: http://hanfverband.de/index.php/nachric ... g-holstein
MrShitBuddy
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von MrShitBuddy »

Ich hoffe das die Wahlen heute gut für uns ausfallen.
Auf jeden Fall würde ich so ein Projekt begrüßen.
Und viel Medienaufmerksamkeit wäre hierbei gewiss.
"Ich will gar nicht Drogen legalisieren. Ich will die Freiheit legalisieren.
Und da gehört Drogen legalisieren dazu!" [Hans Söllner]

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Fabius
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von Fabius »

Das hat was mit moderner Drogenpolitik zu tun. Das wäre ein großer Erfolg.
„Je tiefer man in die lebendige Natur hineinsieht, desto wunderbarer erkennt man sie. Ich glaube, man fühlt sich dann auch geborgen.“
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bushdoctor
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von bushdoctor »

HanfHarry hat geschrieben:Hallo an alle erstmal :)
Mein Besispiel wäre, z.B über den Zeitraum von 1 Monat staatliches, medizinisches Cannabis zu legalisieren, mit einer Testmenge von 1kg-1t, egal ob nur in einem Bundesland oder in der ganzen Republik. Das Marijuana könnte in Apotheken verkauft werden, mit der Grenze von 1g pro erwachsener Person.
Was haltet ihr davon ?
Nette Idee, meine Unterstützung hast Du!

Leider ist das BtmG da voll dagegen! Zwei Möglichkeiten:
1) jeder "Teilnehmer" an diesem Test kriegt eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtmG (=> Registrierung bei der Bundesopiumstelle)
2) Das BtmG wird geändert

Polizei und Staatsanwaltschaft ist Ländersache, so dass so ein Test höchstens auf bestimmte Bundesländer begrenzt stattfinden kann. Und dort ohne Änderung des BtmG oder Ausnahmegenehmigung auch nur durch "Rechtsbeugung", denn jeder in der Exekutive, der ein gültiges Gesetz nicht anwendet macht sich selber strafbar!
Theoretisch könnte es auch genauso kommen wie in den USA: Bestimmte Bundesländer verfolgen keine "Cannabisdelikte" mehr, dafür droht aber ständig Strafverfolgung durch die "Bundespolizei"...

Oh Mann, was ist die BRD doch für ein Scheißhaufen!
Florian Rister
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von Florian Rister »

bushdoctor hat geschrieben: Polizei und Staatsanwaltschaft ist Ländersache, so dass so ein Test höchstens auf bestimmte Bundesländer begrenzt stattfinden kann. Und dort ohne Änderung des BtmG oder Ausnahmegenehmigung auch nur durch "Rechtsbeugung", denn jeder in der Exekutive, der ein gültiges Gesetz nicht anwendet macht sich selber strafbar!
Eine derartige Rechtsbeugung sehen wir aber auch bei Kontaktläden und Druckräumen für Konsumenten harter Drogen. Die Polizei weiß, das die Menschen die da rein gehen illegale Drogen dabei haben, aber sie verpflichten sich selbst, die Leute nicht vor der Tür abzufangen.

Ich denke also, so ein Modellprojekt kann man durchaus machen, wenn alle Staatsorgane dafür sind. (Staatsanwaltschaft Polizei Politik etc.)
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CosmicWizard
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von CosmicWizard »

Jo, exakt.
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bushdoctor
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von bushdoctor »

groooveman85 hat geschrieben: Eine derartige Rechtsbeugung sehen wir aber auch bei Kontaktläden und Druckräumen für Konsumenten harter Drogen. Die Polizei weiß, das die Menschen die da rein gehen illegale Drogen dabei haben, aber sie verpflichten sich selbst, die Leute nicht vor der Tür abzufangen.
Tut mir leid, aber bei den Drogenkonsumräumen handelt es sich nicht um "Rechtsbeugung":
Der Betrieb von diesen Räumen ist über §10a BtmG und den entsprechenden Verweisen in den "Strafparagraphen" §§29-31 BtmG geregelt.

Die SOLL-Vorschriften dort zeigen der Exekutive an, dass Strafverfolgung hier "keinen Sinn" macht, da die Staatsanwaltschaft und die Gerichte das Verfahren in der Regel (allermeistens) einstellen. Deshalb gibt es sicher Weisungen der Innenministerien an ihre Polzei, gar nicht erst tätig zu werden. Das Ganze ist also rechtlich einwandfrei geregelt...

Sowas brauchen wir bei Cannabis auch!

Wie gesagt, gegen einen Test spricht eigentlich nichts, solange der rechtlich sauber geregelt ist! Wenn ein Bundesland einen Versuch starten will, dann klappt das auch, wenn sich die Herren und Damen Politiker einig sind. Möglichkeiten, dies rechtlich wasserdicht zu regeln gibt es genug.
Florian Rister
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Re: Cannabis-Testphase ?

Beitrag von Florian Rister »

@bushdoctor:
OK das Wort "Rechtsbeugung" war falsch, aber es erfordert auf jeden Fall ein gehöriges Maß Kooperation seitens Staatsanwaltschaft und Polizei, damit so etwas funktioniert.
Eigentlich ist die Polizei nämlich sogar verpflichtet, zu ermitteln wenn sie irgendwo einen Hinweis auf eine Straftat haben, und das ist bei Druckräumen ja wohl eindeutig der Fall. Sie machen es aber nicht, eben wegen der von dir erwähnten Paragrafen.

Ich schließe mal mit den gleichen Worten wie du: So etwas brauchen wir für Cannabis auch!
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