Aktuelle Version der Begründung

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MaximilianPlenert
Beiträge: 511
Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26

Aktuelle Version der Begründung

Beitrag von MaximilianPlenert »

Begründung:
Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, der von Mafia und Hells Angels dominiert wird bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.
Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche geschmälert.
Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumenteninnen direkt erreichen.
Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht

Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bad Schussenried wären dies 150 bzw. 300 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 80 Personen.

Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 8000 Bürger unserer Gemeinde 100.000 Euro jährlich, während statistisch nur 300 Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.

Zu den Zahlen:

Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabiskonsumenten: 12€ pro Einwohner und Jahr
Ausgaben zur Suchtprävention für ALLE Drogen zusammen: 37 Cent pro Jahr und Einwohner

Datengrundlage: http://hanfverband.de/index.php/compone ... ticle/1525 & 81.726.000 Einwohner + http://alkohol-freies-leben.de/alkohol/ ... o-jahrlich

http://hanfverband.de/index.php/nachric ... nabisrecht

Konsumenten im letzten Jahr 3,7%
Konsumenten im letzten Monat 1,9%
Konsumenten, jemals im Leben 18,5%
Chrisdoof
Beiträge: 6
Registriert: Sa 22. Jun 2013, 15:08

Re: Aktuelle Version der Begründung

Beitrag von Chrisdoof »

Was meiner meiner Meinung der wichtigste Punkt ist und hier auch zu kurz kommt:

Die Wirkungslosigkeit der Prohibition.

Da es so oder so 3 Millionen Konsumenten gibt, werden die ganzen Argumente von wegen Schädlichkeit von Cannabis bedeutungslos, da das Gesetz die Menschen sowieso nicht vor z.B. dieser Schädlichkeit schützt.
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