Frage zur Richterlichen Auflage(Verfassungswidrig?)

Alle Themen, die sonst nirgendwo hingehören könnt ihr hier diskutieren.
Antworten
Utakino
Beiträge: 2
Registriert: Di 8. Okt 2019, 12:08

Frage zur Richterlichen Auflage(Verfassungswidrig?)

Beitrag von Utakino »

Schönen Guten tag Community,
Mein Name ist Lucky bin 20 Jahre alt komme aus Bayern.

Ich wurde letztes Jahr in Wiesbaden(Hessen) mit 0,6g Weed unter 5% erwischt schön und gut hab mir eigentlich
keine großen sorgen gemacht und hab erwartet es wird Fallen gelassen, jetzt kommt aber der Knaller da ich unter 21 bin
ist Bayern für mich verantwortlich und ein Jahr später war ich vor Gericht wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt
und musste 500€ Strafe + 3 Sucht-Gespräche sowie 1 Piss test auf 1 Jahr Drogen-Konsum Verbot.
Jetzt wollt ich einfach mal Fragen darf der Richtig das überhaupt anordnen mit dem Konsum Verbot?
Da es ja eigentlich Verfassungswidrig? Oder nicht? Falls ich Positiv gestestet werden sollte drohen mir zu 4 Wochen Jugend-Arrest.

(Wusste nicht in welchen Theard ich das reinschreibe deswegen einfach in Sonntiges)
Mfg
Lucky
Benutzeravatar
Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Frage zur Richterlichen Auflage(Verfassungswidrig?)

Beitrag von Cookie »

Also, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, Widerspruch einlegen mit der Begründung der Verfassungsrechtmäßigkeit... der Konsum kann ohnehin nicht verboten werden, das ist richtig (kannst Du den Wortlaut dazu posten?), aber verfassungsrechtlich bedenklich ist das ganze Gesetz: https://hanfverband.de/richtervorlage
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Utakino
Beiträge: 2
Registriert: Di 8. Okt 2019, 12:08

Re: Frage zur Richterlichen Auflage(Verfassungswidrig?)

Beitrag von Utakino »

Nein Urteil ist schon Länger her aber da ja September die Offensive gestartet ist hab ich das halt mal Hinterfragt.
Ich muss am Freitag zum Urin Test und denke ich werde ihn nicht bestehen weil ich mir das Kiffen halt nicht Verbieten lass.
Letzter Konsum 6 Tage her. Und was meinst du genau mit Wortlaut?
Lg
Benutzeravatar
Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Frage zur Richterlichen Auflage(Verfassungswidrig?)

Beitrag von Cookie »

Oh, das ist doof. Nun, mit "Wortlaut" meine ich die relevante Passage aus dem Urteil / der Urteilsbegründung, die Dir schriftlich zugegangen sein muss.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Antworten

Zurück zu „Sonstiges“