Straffrei Kiffen!

Antworten
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Straffrei Kiffen!

Beitrag von chiliheadz »

Hier ein sicherlich "anregendes" Video aus MEINER Region :mrgreen:
Straffrei Kiffen in Viersen :D
Aus:
http://www.youtube.com/watch?v=ZOr5uaJd ... creen&NR=1

Was ist daran für uns wichtig zu wissen?
Körner, Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelgesetz, 6-te, neu bearbeitete Auflage 2007 C. H. Beck Verlag, ISBN 978- 3- 406- 55080- 5
(Juristische Aufklärungen zum Verständnis der Gesetze für Juristen, Richter, Polizisten und "Interessierte".....)

Ausführungen zum BtmG §29, Randziffer 802 und folgende....( "zum unmittelbaren Gebrauch überlassen")

Auszug: .......

Das deutsche Strafrecht ist vom Prinzip der Straflosigkeit von Selbstschädigungen beherrscht. Wer mit Betäubungsmitteln seine Gesundheit schädigt, bleibt ebenso straflos wie derjenige, der gegen seine heilbare Krankheit nichts unternimmt, weil er sterben will. Die verschiedenen Konsumformen wie essen, trinken,...... erfüllen also weder den Tatbestand des Erwerbs noch des Besitzes. Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu Btm, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht voraus geht.(Strafbarer Besitz erfordert eigene Verfügungsmacht oder Anlegung eines Vorrats!). Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch KEIN Besitz vor, wenn der "Täter" von einem DRITTEN das Btm (Betäubungsmittel) nur zum "sofortigen Genuss" erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt. Das "MITRAUCHEN von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die Btm gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat. Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden:
Ein Gastgeber, der allein oder mit anderen Haschisch anschafft, anschaffen lässt oder aufbewahrt hat besitzt.
Lässt er einen Joint an einen "nicht besitzenden Gast" weiter kreisen, so gibt er zwar keine Btm ab, überlässt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde Btm allein oder unter Mittäterschaft zum Gebrauch. Ein NICHT Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann "mangels Besitzes" auch nicht zum "Gebrauch" überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück. Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überlässt lediglich zum Gebrauch.

..........

Seht euch das Video an, dann wird euch sicher einiges verständlicher und ihr bekommt noch mehr Infos, die man

gebrauchen kann... (GG)
:roll: :lol: :mrgreen:
MaximilianPlenert
Beiträge: 511
Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von MaximilianPlenert »

ist halt leider nur eine juristische feinheit und für die praxis völlig nutzlos, hier bekommen menschen mitunter sogar nach einem positiven pinkeltest eine strafanzeige wegen erwerb/besitz. auch wenn diese dann aus mangel an beweisen eingestellt wird, eine verfahrenseinstellung ist kein freispruch und bleibt lange in den akten...
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von chiliheadz »

MaximilianPlenert hat geschrieben:ist halt leider nur eine juristische feinheit und für die praxis völlig nutzlos, hier bekommen menschen mitunter sogar nach einem positiven pinkeltest eine strafanzeige wegen erwerb/besitz. auch wenn diese dann aus mangel an beweisen eingestellt wird, eine verfahrenseinstellung ist kein freispruch und bleibt lange in den akten...
Das stimmt... bis zu 2 Jahren! Aber man kann gegen eine Einstellung Berufung einlegen und so einen sauberen Freispruch bekommen. Dann ist sowohl eine Klage wegen unberechtigter Beschuldigung/Verdächtigung als auch wegen Freiheitsberaubung im Bereich des Möglichen.
Außerdem gehören auch "Pinkelproben" zu Untersuchungen, die gesetzlich gesehen NICHT durch Polizeibeamte durchgeführt werden dürfen. Ebenso "Augenkontrollen, Strich laufen usw." .Physiotechnische Untersuchungen auf Fahrtauglichkeit dürfen NUR von den Straßenverkehrsämtern oder der Justiz (Gericht) angeordnet werden..... :mrgreen: :mrgreen:
MaximilianPlenert
Beiträge: 511
Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von MaximilianPlenert »

Pinkel kann eh nicht angeordnet werden. Blutentnahmen schon - ggf. auch vom Polizisten wegen Gefahr in Verzug - ist zwar in der Regel rechtwidrig, aber das ist für die Führerscheinstellen irrelevant...
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von chiliheadz »

MaximilianPlenert hat geschrieben:Pinkel kann eh nicht angeordnet werden. Blutentnahmen schon - ggf. auch vom Polizisten wegen Gefahr in Verzug - ist zwar in der Regel rechtwidrig, aber das ist für die Führerscheinstellen irrelevant...
Das ist wahr! Wer jedoch den Beitrag "Was tun bei Polizeikontrollen" gelesen hat, danach handelt und den Beamten ihre "Regeln, Pflichten und Rechte" vorlegt, die Folgen für sie, wenn sie , nach dieser Aufklärung, trotzdem widerrechtlich ihre Gewalt ausüben, hat große Chancen auf Einsicht! Unerlaubte oder widerrechtliche Beweismittelnahme ist AUCH ein Straftatbestand! :lol:
MaximilianPlenert
Beiträge: 511
Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von MaximilianPlenert »

chiliheadz hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben:Pinkel kann eh nicht angeordnet werden. Blutentnahmen schon - ggf. auch vom Polizisten wegen Gefahr in Verzug - ist zwar in der Regel rechtwidrig, aber das ist für die Führerscheinstellen irrelevant...
Das ist wahr! Wer jedoch den Beitrag "Was tun bei Polizeikontrollen" gelesen hat, danach handelt und den Beamten ihre "Regeln, Pflichten und Rechte" vorlegt, die Folgen für sie, wenn sie , nach dieser Aufklärung, trotzdem widerrechtlich ihre Gewalt ausüben, hat große Chancen auf Einsicht! Unerlaubte oder widerrechtliche Beweismittelnahme ist AUCH ein Straftatbestand! :lol:
hast du auch urteile dazu? wäre spannend zu lesen
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Straffrei Kiffen!

Beitrag von chiliheadz »

MaximilianPlenert hat geschrieben:
chiliheadz hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben:Pinkel kann eh nicht angeordnet werden. Blutentnahmen schon - ggf. auch vom Polizisten wegen Gefahr in Verzug - ist zwar in der Regel rechtwidrig, aber das ist für die Führerscheinstellen irrelevant...
Das ist wahr! Wer jedoch den Beitrag "Was tun bei Polizeikontrollen" gelesen hat, danach handelt und den Beamten ihre "Regeln, Pflichten und Rechte" vorlegt, die Folgen für sie, wenn sie , nach dieser Aufklärung, trotzdem widerrechtlich ihre Gewalt ausüben, hat große Chancen auf Einsicht! Unerlaubte oder widerrechtliche Beweismittelnahme ist AUCH ein Straftatbestand! :lol:
hast du auch urteile dazu? wäre spannend zu lesen
Hatte ich,.... nur in meinem "Wust" an Infos und nachdem mein PC abstürzte, bi ich bei der "Reorganisation" meiner Daten..... Sobald ich alles wieder in geregelten Bahnen habe, kann ich auch den Beitrag durch Urteile vervollständigen. Wer sich vorab schlau machen will, der suche einmal unter "unerlaubte Beweismittelnahme" im Netz. Da findet man auch zu diesem Thema reichlich rechtliches!
Mit hanfigen Grüßen, Chiliheadz. ;)
Antworten

Zurück zu „Deutsche Videos“