Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

Ja, okay, dann eben 10 ng oder mehr... aber Patienten sind ja ohnehin eine Stufe höher anzusetzen als "Freizeitkonsumenten". Das heißt, ich weiß es nicht, wie's bei mir ist. Aber ich weiß, dass ich jetzt gerade nicht fahren würde / könnte.
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M. Nice
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von M. Nice »

Es wurde schon länger als ein 3/4 Jahr, täglich ein Gramm med. Cannabis (mit ~20% THC Gehalt) eingenommen. Deshalb kann man es als Anhaltspunkt, auch für gesunde Konsumenten heranziehen.

Wie schon gesagt, >24 H vor der Blutabnahme wurde kein Cannabis eingenommen. Hier ist das Labor Ergebnis.
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Mercedes190
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Mercedes190 »

Das ist schon krass, dann wird die eventuelle Legalisierung garnicht so viel ändern, wenn die den Wert nicht deutlich anpassen. Bin seit einem Jahr Cannabisfrei weil mir mein Führerschein wichtiger ist.. 🙈
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

Übrigens auch interessant... wenn die Nachweisgrenze von THC im Blut bei 1.0 ng/ml liegt (s. o.), dann wird ja alles "zum Problem" (bei Nicht-Patienten), was nachgewiesen wird, Stand heute. Außerdem frage ich mich, wie sie dann 0.7 ng/ml "nachgewiesen" haben wollen, so wie das neulich (weiß nicht mehr genau, wann) in den DHV News gesagt wurde? Echt schräg.
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HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Ein erster Schritt müsste sein, daß der Grenzwert für fehlendes Trennvermögen auf den von der Grenzwertkommision 2015! empfohlenen Wert von 3ng/ml angehoben wird. Das würde den meisten Gelegenheitskonsumenten schonmal die Fahrerlaubnis retten. Das Problem das ich dabei sehe ist allerdings, daß die Polizei dagegen Sturm laufen wird, da ja die Kosten für eine Blutentnahme bei weniger als 3ng/ml bei den Dienststellen auflaufen werden. Das werden die nicht besonders gut finden. :roll:
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

So lange sie sogar Werte unterhalb des Grenzwerts / der "Nachweisgrenze" zur Anzeige bringen, spielt das doch offensichtlich keine Rolle ;). Die Kosten für die Justiz oder Führerscheinstellen sind höher als die Kosten der Blutentnahme und Untersuchung.
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Mercedes190
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Mercedes190 »

Cookie hat geschrieben: Mo 15. Nov 2021, 10:53 Übrigens auch interessant... wenn die Nachweisgrenze von THC im Blut bei 1.0 ng/ml liegt (s. o.), dann wird ja alles "zum Problem" (bei Nicht-Patienten), was nachgewiesen wird, Stand heute. Außerdem frage ich mich, wie sie dann 0.7 ng/ml "nachgewiesen" haben wollen, so wie das neulich (weiß nicht mehr genau, wann) in den DHV News gesagt wurde? Echt schräg.
Soweit ich weiß liegt ab 1 Ng/ml eine Ordnungswidrigkeit vor. 500€, 1 (?) Punkt und 4 Wochen Bus fahren. Dann kommt die Führerscheinstelle mit dem Führerscheinentzug und der MPU. Alles was unter dem Wert von 1,0 Ng/ml liegt ( was auch messbar ist ), wird von der Polizei nicht mehr verfolgt, allerdings besteht trotzdem die Gefahr, dass die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU fordert.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Mercedes190 hat geschrieben: Mo 15. Nov 2021, 19:48 Soweit ich weiß liegt ab 1 Ng/ml eine Ordnungswidrigkeit vor. 500€, 1 (?) Punkt und 4 Wochen Bus fahren. Dann kommt die Führerscheinstelle mit dem Führerscheinentzug und der MPU. Alles was unter dem Wert von 1,0 Ng/ml liegt ( was auch messbar ist ), wird von der Polizei nicht mehr verfolgt, allerdings besteht trotzdem die Gefahr, dass die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU fordert.
Bei weniger als 1,0 kann keine MPU angeordnet werden und auch keine Fahrerlaubnis entzogen werden, da im Sinne des Gesetzes Trennvermögen vorliegt.
Sollte es trotzdem gemacht werden ist dies rechtswidrig und man kann sich auf dem Klageweg entsprechend wehren. Allerdings hat die Klage gegen die Anordnung ,auch wenn sie rechtswidrig ist, keine aufschiebende Wirkung mit der Konsequenz das die Fahrerlaubnis erstmal weg ist.
Was allerdings ab und zu "versucht" wird ist die Anordnung eines fachärzlichen Gutachtens. Auch hier kann man sich zwar auf dem Klageweg wehren aber mit den gleichen Konsquenzen wie oben beschrieben (die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, somit ist die FE erstmal weg)

https://fuehrerscheinkampagne.de/betrof ... esthauser/
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/mari ... ettansicht
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Studie zu Cannabis und Verkehr:

"No significant relationship between blood THC concentration and driving performance was observed for ‘regular’ (weekly or more often) cannabis users."

„Bei ‚normalen‘ (wöchentlich oder häufiger) Cannabiskonsumenten wurde kein signifikanter Zusammenhang zwischen der THC-Konzentration im Blut und der Fahrleistung beobachtet.“


Quelle: https://www.sciencedirect.com/science/a ... ub#bib0145
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Straßenverkehr
:
Experten fordern höheren THC-Grenzwert fürs Autofahren
Die Regeln für Autofahren unter Cannabiseinfluss sind bislang extrem streng. Das bestrafe auch nüchterne Fahrer, sagen Verkehrsexperten und fordern neue Grenzwerte.
....
https://www.zeit.de/wissen/2022-08/thc- ... -grenzwert
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

Endlich ungestört kiffen

Die Grünenfraktion macht einen drogenpolitischen Vorstoß: Kiffen solle in vielen Fällen gar nicht mehr verfolgt werden – auch nicht pro forma.

BERLIN taz | Wenn am Samstag mal wieder die Hanfparade durch Berlin zieht, könnte man meinen, Hanf sei mittlerweile ein weitgehend geduldetes Genussmittel. Dass dem noch lange nicht so ist, darauf haben nun die Grünen im Abgeordnetenhaus aufmerksam gemacht – und einen Forderungskatalog aufgestellt, mit dem Berlin tatsächlich zum Vorreiter der Cannabis-Liberalität werden könnte.


https://taz.de/Gruener-Vorstoss-zur-Han ... /!5874199/
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-193.html
Autofahren und Cannabis-Konsum: Experten fordern höhere THC-Grenzwerte

... Er plädiert für einen Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Studien würden belegen, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann, teilte der Deutsche Anwaltverein mit. ...
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

pepre hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 18:16
... Er plädiert für einen Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Studien würden belegen, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann, teilte der Deutsche Anwaltverein mit. ...
Danke pepre. Das ist für mich immer noch eins der wichtigsten Themen momentan.
Ich lese immer wieder den Wert 2-4 Nanogramm (Vollblut oder Serum??) und dann Beeinträchtigung. Wo holen die sowas her? Selbst die 2-4 Nangramm sind doch totaler Quatsch.
Ich lese immer wieder von Leuten die Abends gut einen geraucht haben, und dann am nächsten Tag (oder sogar den übernächsten) immer noch bei um die 10 herum lagen.
Wenn der Grenzwert auf 3ng (im Serum) hochgesetzt wird, haben wir doch gar nichts gewonnen!
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

Schau mal hier rein:
https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten ... schritten/

Ja, ich denke "im Blutserum" ist gemeint, aber "haben wir doch gar nichts gewonnen" wenn er bei 3 ng liegt würde ich auch nicht sagen. Nicht wirklich viel, aber immerhin!
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Auch wenn Südhesse das hier schon mal mit einem Brief an den ADAC versehen eingestellt hat, hier der Vollständigkeithalber auch noch mal:

Cannabis im Straßenverkehr – neuer THC-Grenzwert?

Wegen der teils unklaren Dosis-Wirkung-Beziehung will der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) an der 1-Nanogramm-Grenze festhalten – unabhängig von einer möglichen Cannabis-Legalisierung. »Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht zur Disposition stehen«, sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss werde in der Regel wie eine Fahrt mit 0,5 Promille Alkohol mit 500 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot bestraft. Das sei angemessen, so der ADAC.

Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis nehmen, sollen weiterhin mit dem Auto fahren dürfen, wenn sie sich an ärztliche Vorgaben bei der Einnahme halten. Der ADAC fordert hier zudem einen Grenzwert, ab dem davon auszugehen ist, dass ein kranker Mensch mehr als die verschriebene Menge Cannabis konsumiert hat.


Quelle: https://www.spiegel.de/auto/cannabis-ex ... 20258e50db
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Re: Grenzwert im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

Cookie hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 19:32 Ja, ich denke "im Blutserum" ist gemeint, aber "haben wir doch gar nichts gewonnen" wenn er bei 3 ng liegt würde ich auch nicht sagen. Nicht wirklich viel, aber immerhin!
3 ist besser als 1, da bin ich bei dir. Aber gewonnen haben wir trotzdem nicht wirklich was. In Deutschland will man ja anscheinend im Blutserum messen. Und da sind auch 3 Nanongramm ganz weit weg von einem Rausch.

Versteh mich nicht falsch, ich will nicht "berauscht" fahren dürfen. Aber es ist nun mal so, dass man bei Alkohol tatsächlich berauscht fahren darf. Man hat hier lediglich mit den 0,5 Promille eine "maximale Rauschgrenze" eingeführt.
Und für uns wäre es halt mit den 3ng (im Serum) immer noch so, dass wir komplett ohne Rausch unseren Führerschein verlieren können.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass in Studien ermittelt wurde, dass ab 20ng ein leichter Rausch vorhanden ist. Wenn man also 10ng als Grenzwert nimmt, wäre das immer noch absolut sicher.

Wenn sich nach/während der Legalisierung nichts ändert (und vor allem der Müll mit dem THCCOOH nicht aufhört), ist die Legalisierung für mich fast schon für die Füße. Man wird ja dann sicher mit vermehrten Kontrollen rechnen können. Und da ich viel beruflich mit dem Auto unterwegs bin, wäre das für mich echt Mist.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Südhesse hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 20:48Aber es ist nun mal so, dass man bei Alkohol tatsächlich berauscht fahren darf. Man hat hier lediglich mit den 0,5 Promille eine "maximale Rauschgrenze" eingeführt.
Ich denke, dass bei Alk einfach eine pragmatische Grenze gezogen wurde, die jeder Politiker aus Selbsterfahrung kennt; à la "Ein Glas muss erlaubt sein, aber drei sind zuviel!" Genau da liegt die Grenze mit 0,5‰. Das dürfte kein Zufall sein.

Ich befürchte, dass die THC-Pflöcke, die nun viel zu niedrig eingeschlagen werden, für alle Zeiten dort festbetoniert sind. :roll:

Zumindest befördert es die Entwicklung und den Markt für THC-Schnelltests... 🤑 🤪
»Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht zur Disposition stehen«, sagte ein ADAC-Sprecher.
Dann muss er aber auch bei Alk konsequent sein und 0,1‰ fordern. (Weniger geht nicht, da durch normale Gärung im Darm [Schwarzbrot zB] durchaus mal 0,1‰ Blutalkohol entstehen können.)
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Der Vollständigkeit halber, ansonsten selber Inhalt:

Experten fordern höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... hr,TEMVnlr
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

pepre hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 21:55 Ich denke, dass bei Alk einfach eine pragmatische Grenze gezogen wurde, die jeder Politiker aus Selbsterfahrung kennt; à la "Ein Glas muss erlaubt sein, aber drei sind zuviel!" Genau da liegt die Grenze mit 0,5‰. Das dürfte kein Zufall sein.
Die Promillegrenze wurde erst 2001 auf 0,5 Promille gesenkt. Vorher war diese bei 0,8.
Übrigens hat sich der ADAC immer gegen weitere Senkungen des Promillewerts eingesetzt.
pepre hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 21:55 Ich befürchte, dass die THC-Pflöcke, die nun viel zu niedrig eingeschlagen werden, für alle Zeiten dort festbetoniert sind. :roll:
Davon ist auszugehen. Daher finde ich die Diskussion über 3ng im Serum als sinnlos. Das ist wie von 0,01 Promille auf 0,03 Promille < beides kaum einzuhalten.
Ich meine, es gibt doch schon Studien aus anderen Ländern, bzw. warum fängt man jetzt nicht mal mit Studien in Deutschland an? Selbst bei derzeitiger Rechtslage kann man doch zu wissenschaftlichen Zwecken Studien zu dem Thema machen.

Außerdem würde mich mal interessieren woher die "Experten" die jetzt angehört werden, herhaben, dass ab 2-4 ng mit einer Beeinträchtigung zu rechnen ist. Das würde ja bedeuten, dass man berauscht ist wenn man zufällig durch eine Cannabiswolke läuft. Das ist doch hanebüchener Quatsch.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

Bist Du wirklich der Meinung, dass ein Vorschlag, den der ADAC macht / machen wird, die Politik so sehr beeinflusst? Ist vergleichbar mit dem Positionspapier einzelner Organisationen zur Legalisierung. Ich habe von manchem maßgeblichen Politiker schon 5ng oder mehr gehört. Aber auch das sind natürlich nur Meinungen...
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