Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Unbegreiflich »

Hier noch ein Bericht vom "Spiegel".

Hanfanbau: Regierung plant Cannabis-Agentur - Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 71790.html
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Endlich mal eine Zeitangabe !

"Die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) waren bereits im November bekannt geworden. Inzwischen wurde das so genannte Notifizierungsverfahren in der EU eingeleitet. Die übrigen EU-Staaten haben nun die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen. Der Entwurf soll in rund drei Monaten vom Kabinett behandelt werden."

http://www.augsburger-allgemeine.de/wis ... 92727.html
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat einige Eckpunkte des geplanten Gesetzes zur Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten zusammengefasst und mit kritischen Anmerkungen versehen. Alle, die sich für die Details interessieren, sollten sich das anschauen.

[Flo]"


https://www.facebook.com/hanfverband

http://www.cannabis-med.org/german/acm- ... p?id=200#1
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Behandlung auf Kassenrezept

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, stellt Verfügbarkeit und Erstattung von Cannabis als Medikament für 2016 in Aussicht.
Mit der Änderung von Teilen des Betäubungsmittelgesetzes zum Frühsommer des kommenden Jahres können chronisch und schwerkranke Patienten, denen nachgewiesener Maßen nichts anderes hilft, auf die Legalisierung von Cannabis als Medizin bauen. "


http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 1911838178


Und wieder dieses "wenn nichts anderes mehr hilft". :evil: Da hätten sie es auch bei der Regelung mit den Ausnahmegenehmigungen bleiben lassen können.
Als erwachsene und mündige Patientin möchte ich zuerst Cannabis einnehmen können und erst dann, wenn Cannabis nicht anschlägt, zu anderen Mitteln greifen müssen.
Wetten, das die Kassen dieses "nichts anderes" bis zur Schmerzgrenze (auf Kosten der Patienten) ausreizen werden?! Ärzte werden weiterhin verunsichert sein, weil "nichts anderes mehr" ist ja ein recht schwammiger Begriff.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Ärzte sehen Cannabis-Freigabe kritisch

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die geplante Freigabe von Arzneimitteln auf Cannabisbasis kritisch. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte Mitte Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. In ihrer Stellungnahme erklären die Ärzte, dass sie die Intention des Gesetzgebers zwar nachvollziehen können. Mit Blick auf die Evidenz cannabishaltiger Arzneimittel melden sie allerdings Bedenken an.
...
Die Schaffung einer Leistungspflicht für die Kassen sieht man allerdings kritisch – „unter dem Aspekt der Gleichbehandlung mit anderen Arzneimitteln und Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden und die definierten Mindestanforderungen entsprechen müssen“.
„Es stellt sich die Frage, warum – im Vergleich zu anderen Wirkstoffen und Leistungen – für Cannabis eine Sonderregelung getroffen werden soll, die hinsichtlich der zu erfüllenden Anforderungen niedriger liegt und ob dies gerechtfertigt ist“, schreibt die KBV. Schließlich werde der Einsatz von Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen schon seit Jahren kontrovers diskutiert, auch aufgrund fehlender valider Evidenz.
Auch in der Gesetzesbegründung werde indirekt die fehlende Evidenz angesprochen – schließlich solle die Begleitforschung dazu dienen, die Erforschung der Wirksamkeit voranzubringen und so eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Die geplante Begleitforschung halten die Ärzte allerdings für nicht geeignet. Da keine qualitativ hochwertigen Untersuchungen durchgeführt, sondern einzelne Fälle dokumentiert würden, werde nur ein niedriger Evidenzgrad erreicht. Aus Sicht der KBV wäre es sinnvoller, „qualitativ hochwertige Studienvorhaben anzustoßen und zu fördern“. "


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... 1704d82e26


Und wieder soll über die Köpfe der Patienten hinweg entschieden werden. Wie bei kleinen Kindern.
Ein Patient, dem seine Schmerzen o.ä. nicht durch Cannabis gelindert werden, der wird von selber wieder andere Arzneien verlangen. So süchtig machend, wenn überhaupt, wie Opiate ist Cannabis doch bei weitem nicht, das Patient sich mit Schmerzen weiter quält.
Wenn das so, wie von den obigen Ärzten gefordert, eingehalten wird, ist das doch wieder eine Never-ending-story ... :roll:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"DAC/NRF: Monographie für Cannabis
Die Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) will zügig Cannabis-Monographien entwickeln. „Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten“, kündigte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), als Reaktion auf den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Gesetzentwurf zur Verordnungsfähigkeit von Cannabis an.
...
Auf Ablehnung stößt bei der BAK, dass die Patienten sich zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichten müssen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Bis Ende 2018 soll der Einsatz von Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten oder Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon untersucht werden. Die Auflage sei im System der Erstattungsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) „strukturfremd“, so die BAK. "


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... uf-rezept/
Kamelot
Beiträge: 27
Registriert: Fr 22. Jan 2016, 18:35

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Kamelot »

Aurora hat geschrieben:...Bis Ende 2018 soll der Einsatz von Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten oder Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon untersucht werden. ...
Da weiß man halt auch schon wieder wo der Zug hinfahren soll...
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Pläne für die Umsetzung der Cannabistherapie noch nicht ausgereift
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, die Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln zu erleichtern. Sie mahnen aber noch Änderungen am „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ an, das jetzt im Referentenentwurf vorliegt.
...
Nicht nachvollziehbar sei aber, warum nach dem Referenten­entwurf zunächst die Voraussetzungen der sogenannten Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt sein sollen, bevor eine Erkrankung von einem Arzt mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden darf.
„In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein erkrankter Patient zunächst ein Jahr lang mit anderen verfügbaren Arzneimitteln behandelt werden müsste, bevor ihm eine Therapie mit cannabinoid­haltigen Arzneimitteln erstattet wird“, heißt es in der Stellungnahme.
Auf strikte Ablehnung bei der Ärzteschaft stoßen indes die Pläne, auch die Kosten­übernahme von getrockneten Cannabis-Blüten und Extrakten zu ermöglichen. Für ihren Einsatz fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Medizinalhanf keine genaue Dosierung der medizinisch wirksamen Komponenten von Cannabis erlaube und zudem dessen Gebrauch als Joint mit den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden sei, so BÄK und AkdÄ in ihrer Stellungnahme."


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65673

Wenn ich das und die obigen Artikel so lese, hätten sie es eigentlich bei der Ausnahmegenehmigungsregelung belassen können!
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Weitere Ungeheuerlichkeiten

"GKV-Stellungnahme zum Cannabis-Gesetzentwurf
Apotheken-Aufschlag für Cannabis „unangemessen hoch“

Der GKV-Spitzenverband befürchtet, die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Patienten den Zugang zu Cannabis zu erleichtern, könnten zu weit gehen - und die Kassen teuer zu stehen kommen. Angesichts der dürftigen Evidenz sollte der Patientenkreis stark eingeschränkt werden.
...
Dies betrifft sowohl mangelhafte Belege einer Wirkung von Cannabis als auch Unsicherheiten bezüglich des Nebenwirkungsspektrums und steht im Widerspruch zu den durch eine breite Versorgung mit Cannabis geweckten Hoffnungen bei Patienten. Der Spitzenverband verweist dazu auf eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie im US-amerikanischen Fachblatt JAMA.
Cannabisarznei in die GKV-Regelversorgung aufzunehmen, ohne dass eine ausreichende Evidenz vorliege, würde das Wirtschaftlichkeitsgebot durchbrechen, kritisiert der Spitzenverband. Daher sollte eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln nur im Einzelfall und nur einem sehr umgrenzten Personenkreis ermöglicht werden.
...
Zusätzlich will er Personen ausschließen, die eine Abhängigkeitsanamnese aufweisen.
...
Der GKV-Spitzenverband kritisiert ferner, dass der Gesetzentwurf keine Qualitätsanforderungen an die abzugebenden Cannabisblüten vorsieht. Zum Schutz der Patienten müsse die Verordnungsfähigkeit auf standardisierte Extrakte beschränkt sein.
...
Weiterhin fordern die Kassen eine gesetzliche Regelung zulässiger Applikationswege und Zubereitungen durch die Patienten.
Nicht zuletzt hat der GKV-Spitzenverband finanzielle Einwände. Schon die Preisbildung für Cannabisblüten sei zu unbestimmt. Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handele, würde ein 100-prozentiger Aufschlag auf den Einkaufspreis berechnet. „Dies erscheint vor dem Hintergrund des für die Apotheke anfallenden Arbeitsaufwandes unangemessen hoch“.
...
Darüber hinaus: Laut Gesetzentwurf kostet die Therapie mit Medizinalhanf bis zu 1800 Euro im Monat. Diese Kosten seien im Vergleich zu den Kosten für zugelassene Arzneimittel – etwa Sativex® – deutlich höher. Durch den Gesetzentwurf werde es zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabisarzneimitteln kommen, so der GKV-Spitzenverband, zu welchen Konditionen, sei jedoch unklar. Insbesondere im ersten Jahr, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Anbau noch nicht kontrollieren könne, müsse der Bedarf wohl durch Importe gedeckt werden. Dann könnte die erhöhte Nachfrage zu Versorgungsproblemen und unkalkulierbar steigenden Preisen führen, meinen die Kassen."


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... essen-hoch


Hier hilft (mir) nur noch ein Smilie Bild
Doc_A
Beiträge: 720
Registriert: So 31. Aug 2014, 11:21

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Doc_A »

Ich bin gespannt auf das "nächste" Gerichtsurteil, wenn ein Patient, dem Cannabis erwiesenermaßen hilft, wegen Eigenanbau vor Gericht steht...
:shock:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Ist auf der Homepage der NOZ noch nicht erschienen

"Mortler: Verbot bleibt – „Wir beugen uns nicht dem Zeitgeist“

Osnabrück. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, will noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Droge Cannabis als Medizin für schwerstkranke Menschen erlaubt. In einem Interview mit der „Neuen Osnbrücker Zeitung“ (Samstag) sagte die CSU-Politikerin: „Cannabis als Medizin muss in Zukunft für schwerstkranke Menschen, bei denen es wirklich hilft, besser verfügbar sein.“ An einem Gesetzentwurf werde derzeit intensiv gearbeitet. „Er soll noch in diesem Jahr im Parlament verabschiedet werden“, sagte Mortler.

Der Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken war bislang tabu. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies jüngst einem Patienten mit Multipler Sklerose zugestanden. Cannabis-Produkte sind generell in Deutschland verboten, meist wird Cannabis als Marihuana in Form von Joints geraucht.

Mortler hält an dem Verbot fest und sagte: „Cannabis kann gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit von Jugendlichen haben, gerade auf die Gehirnentwicklung.“ Dass viele Kritiker immer wieder eine Legalisierung forderten, mache keinen Unterschied: „Wir beugen uns nicht einfach dem Zeitgeist“, sagte die Drogenbeauftragte. Die Mengen, die zum Eigengebrauch erlaubt seien, könnten innerhalb Deutschlands aber vereinheitlicht werden. Bisher gebe es einen Flickenteppich in den Bundesländern: „Hier können wir sinnvolle Verbesserungen erreichen.“"


http://www.blogspan.net/presse/noz-noz- ... g/1142592/

Und wer entscheidet, was dem Patienten wirklich hilft ?! Der Patient selber :lol: nie im Leben bei unseren jetzigen Gesetzen und der Regierung.

Und "noch in diesem Jahr" :roll: Soll heißen am 31.12. um 23:59 ?!

Und "wir beugen uns einfach nicht dem Zeitgeist" erinnert an pathologischen Starrsinn.

Hierzu mal eine psychologische Betrachtung des Starrsinns, die das Verhalten Mortlers und ihrer Partei gut beschreibt :

" Dickköpfigkeit, Bockigkeit, Sturheit, Starrsinn, Beharrlichkeit, Unbeweglichkeit, Hartnäckigkeit, Eigensinn, Halsstarrigkeit, Verstockung, Rechthaberei, Konservativität, sind alles Facetten dieses Haupthindernisses. So war es, so ist es und so bleibt es, wenn ich es sage, wird es so gemacht, da könnte ja jeder kommen …, das sind ja ganz neue Sitten, bleibt mir vom Leib mit eurem neumodischen Kram, wehret den Anfängen, wenn ich den kleinen Finger reiche nehmt Ihr immer gleich die ganze Hand, das sind typische Aussagen von Unnachgiebigkeit

Dahinter verbirgt sich die Angst vor Veränderung und der damit verbundenen Unsicherheit und Unberechenbarkeit. Neue Situationen sind unbekannt, gefährlich und bergen Risiken, deshalb müssen sie vermieden werden. Sogar eigene, innere Impulse, sich wohlmöglich selbst zu verändern, werden verdrängt. Gewohnheit schafft Sicherheit, Veränderungen könnten alles zerstören. Man sagt ja auch: "Jede Veränderung ist mit einem Verlust verbunden."

Ein Mensch mit diesem Haupthindernis bevorzugt es, allein zu entscheiden, ohne Rücksicht auf andere oder die Umwelt. Selbstzufriedenheit oder sogar Selbstherrlichkeit beherrscht die Handlungsweise. Man kann ihn von nichts überzeugen. „Nein“ ist sein Lieblingswort. Er selbst fragt selten um Rat oder Unterstützung bei Entscheidungen. Es werden auch keine Erkundigungen eingezogen, um eine fundierte und abgewogenen Entscheidung zu treffen, sondern er macht, was er für richtig hält, nur der inneren Eingebung folgend, die weder rational noch emotional begründet wird. Willkür und Inflexibilität bestimmen Denken, Fühlen und Handeln.

Die Strategie besteht deshalb darin, alles Neue zurück zu weisen und möglichst schon im Keim zu ersticken. Die Notwendigkeit von Veränderungen wird grundsätzlich abgelehnt. Missstände werden ignoriert oder beschönigt. Wünsche zur Verbesserung einer Situation werden als unvernünftig oder unlogisch abgetan. Es ist eine Verhinderungsstrategie, um den permanenten Kampf mit der nach Veränderung und Entwicklung strebenden Außenwelt zu bestehen, indem man einfach „Nein“ sagt. Begründungen sind nicht erforderlich. Punkt!

Der negative Pol dieses Haupthindernisses ist Starrsinn. Eine Starre, die verkrampft, einengt und bewegungslos macht. Eine Festschreibung des Bestehenden, unbeeindruckt von Logik, Wünschen und Gefühlen. Das Festhalten an einer schrecklichen Situation ist im Zweifel „ungefährlicher“ als jede mögliche Veränderung. "


http://www.seele-verstehen.de/matrix/ov ... ndernisse/

Kommt Euch bekannt vor ?! ;)

Leider wird keine Lösung angeboten, aber die Zeit wird das schon erledigen. Erste Zeichen in den Wahlumfragen sind ja schon zu erkennen, auch wenn sie durch ein anderes deutsches Großereigniss hauptsächlich beeinflußt werden.
Benutzeravatar
overturn
Beiträge: 826
Registriert: Di 14. Feb 2012, 03:46
Wohnort: NRW

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

Es gibt da ein weiteres Phänomen, das sich durch einen gewissen Stillstand, bzw. einer gleichbleibenden Aktivität, trotz negativer Konsequenzen, auszeichnen soll... ,)
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Benutzeravatar
overturn
Beiträge: 826
Registriert: Di 14. Feb 2012, 03:46
Wohnort: NRW

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

"Märchen-Mortler" schlägt wieder zu:
Es gibt keine andere Droge, wegen der Jugendliche so häufig medizinisch oder psychiatrisch behandelt werden müssen, wie Cannabis. Im schlimmsten Fall leiden sie ihr Leben lang unter massiven Gesundheitsproblemen. Wie kann man vor dem Hintergrund auf die Idee kommen, den Zugang zu erleichtern?
Leider sind die Zahlen, auf die sich Frau Mortler bezieht, zum größten Teil relativ unbrauchbar und irreführend - weil diese mitunter durch eine Vielzahl politischer Faktoren mitbestimmt werden. Zudem steht völlig außer Frage, dass Menschen, die Probleme entwickeln, nicht dadurch geholfen wird, diese zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Eine sog. "Sucht- und Drogenpolitik" verschleiert lediglich, dass die absolute Mehrheit der möglichen Probleme sozialer Natur, und keineswegs als einfache Folge oder Konsequenz eines Substanzkonsums zu deuten sind - und produziert diese hierdurch unweigerlich mit.
Die Liberalisierung würde dazu führen, dass noch mehr Jugendliche zum Joint greifen. Das zeigt das Beispiel des US-Staats Colorado, wo nur Erwachsene Cannabis frei kaufen können, die Zahl der Jugendlichen Konsumenten aber um 39 Prozent über dem US-Durchschnitt liegt.
Hier werden Zahlen bis aufs Gröbste verfälscht. Colorado lag bereits vor der Gesetzesänderung weit, weit über dem Landesdurchschnitt, insgesamt auf Platz 3 oder sogar Platz 2 (SAMHSA). Es gilt als wissenschaftlicher Konsens, dass strafrechtliche Maßnahmen und Verbote, wie auch eine Liberalisierung, keinen merkbaren Einfluss auf Konsumtrends nimmt (s. bspw. Singer 2007: Something Dangerous: Emergent and Changing Illicit Drug Use and Community Health).
Cannabis als Medizin muss in Zukunft für schwerstkranke Menschen, bei denen es wirklich hilft, besser verfügbar sein.
Was bedeutet "schwerstkrank" und wer entscheidet, ob es "wirklich" hilft?
Sind beim Drogenkonsum Fixerstuben sinnvoll?
Das kann man nicht pauschal beantworten.
Denn - wenn sich nicht schnellstmöglich etwas an den Zahlen ändert (unabhängig von weiter unangetasteten Umständen, die diese beeinflussen), lassen wir die Menschen doch lieber sterben, oder wie?
Kinderärzte warnen, dass immer jüngere Kinder und Jugendliche süchtig werden. Stimmt das?
Das kommt ganz auf den Bereich an. Bei Internet- und Handy-Sucht sehen wir steigende Zahlen. Wir können aber weder Handys noch Computer wegwerfen, weil sie zu unserem Leben gehören. Hier ist die Herausforderung besonders groß. 500 000 Menschen in Deutschland gelten bereits als Onlinesüchtig, Tendenz steigend. Gerade Jugendliche sind besonders betroffen. Vier Prozent der 14-16-Jährigen gelten als internetabhängig, weitere 15 Prozent zeigen eine problematische Internetnutzung. Daher setze ich in diesem Bereich auf die richtige Medienkompetenz.
Sog. "Konsumkompetenzen" sind ohne Berücksichtigung und Stärkung von Ressourcen lediglich ein weiteres Mittel, die Verantwortung auf den Einzelnen abzuwälzen. Ich lehne es ferner ab, mögliches Leid, aber größtenteils schlichte Formen der "Normalität" vorab zu pathologisieren und durch Konstrukte wie eine "Internetsucht" zu verdinglichen. Die Bundesregierung bezieht sich hierbei auf nicht-existente oder höchst umstrittene Diagnosen, unter denen sehr heterogene Phänomene subsumiert werden.
Seit 1. April dürfen E-Zigaretten nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Das war mir ein großes Anliegen, das wir erfolgreich und zügig umsetzen konnten. Hier wurden Kinder angefüttert, um ins Rauchen einzusteigen. Das war eine tickende Zeitbombe.
Wieso behauptet eine Regierung, die sich einem angeblichen Gesundheitsschutz verschrieben hat, dass E-Zigaretten hochgefährlich seien? "Zügig" ist auch sehr schön.
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" Ab 2017 gibt es Cannabis auf Kassenrezept

Auf dieses Gesetz warten schwer kranke Schmerzpatienten in Deutschland schon lange: Gesundheitsminister Gröhe will Cannabis als Arznei auf Kassenrezept zulassen. Im Frühjahr 2017 soll es so weit sein.
...
An diesem Mittwoch nun soll das Gesetz im Kabinett verabschiedet werden und auf den Weg durch den Bundestag gebracht werden. "Ohne dem Bundestag vorgreifen zu wollen, ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten kann", sagt Minister Gröhe der "Welt"."


http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ezept.html

Das sind die Verantwortlichen :

https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... 6712A.s7t1

Mehr sag ich nicht ...
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf

Cannabis auf Kassenkosten

Keine Legalisierung, aber deutlich mehr Verwendung in Therapien: Das Bundeskabinett will, dass bestimmte Schwerkranke Cannabis auf Kosten der Krankenkassen bekommen. Der Anbau soll streng überwacht werden. Das Gesetz wird wohl kommendes Jahr in Kraft treten."


http://www.tagesschau.de/inland/kabinet ... s-101.html

Wenn das so stimmt, dann darf wieder nicht der Patient (mit)entscheiden, ob ihm Cannabis hilft.

Mal schaun, was noch genaueres kommt.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt Beschluss der Bundesregierung!


Schmerzpräsident Prof. Dr. Schäfer: „Ein wichtiger Schritt der Neu-Regulierung von Cannabis“
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den therapeutischen Einsatz von Substanzen aus der Hanfpflanze, den sogenannten Cannabinoiden, zu erleichtern.

"Sofern eine medizinische Indikation besteht, sollte eine unbürokratische Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ermöglicht und ein kontrollierter Zugang von Patienten gewährleistet werden. „Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung der Therapie.“, so Prof. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V

„Die vorliegenden Studien und Erfahrungsberichte zeigen deutlich, dass Cannabinoide einerseits in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd wirksam sind, andererseits für einzelne ausgewählte Patienten durchaus hilfreich sein können. Diesen Patienten sollte daher eine Möglichkeit eröffnet werden, nach Versagen empfohlener Therapieverfahren einen individuellen Therapieversuch zu unternehmen“, so der Schmerz-Präsident. Sollte dieser erfolgreich sein, sollte die Gabe eines Cannabinoids in Absprache mit dem Patienten unter Berücksichtigung seiner Begleiterkrankungen, möglicher Kontraindikationen, der Patientenpräferenzen und dem Wirkungs-Nebenwirkungsprofil der jeweiligen Substanz erwogen werden, fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ., der mit rund 3.500 Mitgliedern größten wissenschaftlich-medizinischen Schmerzfachgesellschaft Europas.

Die Studienlage ist derzeit oftmals leider schwach.
...
In der Mehrheit der chronischen Schmerzpatienten zeigen Cannabinoide jedoch lediglich eine geringe bis mäßige Schmerzlinderung, sodass sie anderen bisher gebräuchlichen Schmerzmitteln nicht überlegen sind. "


Sagt mal, können die alle nur Lübke-Englisch und kein goggle ?! :shock:

Und auch hier wieder, sich erst den Körper ruinieren und erst dann darf man "umsteigen".

Und selbst wenn es nicht bei Schwerkranken als alleiniges Mittel hilft, viele sind schon froh darüber, wenn man durch Cannabis die harten Sachen runterdosieren kann und die Nebenwirkungen dadurch milder ausfallen.

Was aber wohl partout nicht angetastet werden soll, ist der Markt für die "Wehwehchen" wie Kopfschmerzen (nicht Migräne!), PMS, diverse Alterleiden(Schmerzende Gelenke, Knochen, Bewegungsschmerzen etc.) und was es da alles so gibt.
Aspirin, Diclo, Ibu und Co., damit wird ja ein (zuweilen tödlicher) Riesenumsatz gemacht, den es nicht zu zerstören gilt.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Legal kiffen gegen Schmerzen
...
Die Erstattung soll an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden."


https://www.bayernkurier.de/inland/1331 ... -schmerzen

Schon die Überschrift ist ein Schlag ins Gesicht von kranken Menschen !
Bernd66
Beiträge: 3
Registriert: Do 5. Nov 2015, 08:41

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Bernd66 »

Auch wenn die Erstattung durch die Krankenkassen schwer bleibt, müsste doch ein Arzt Cannabis verschreiben dürfen, wenn die "Anwendung am menschlichen Körper" begründet ist. :?:
Genau genommen ist das auch bei einer nicht schwerwiegenden Erkrankung möglich. Dann zahlt eben die Krankenkasse nicht -tut sie jetzt aber auch nicht....
Benutzeravatar
overturn
Beiträge: 826
Registriert: Di 14. Feb 2012, 03:46
Wohnort: NRW

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft lehnt den Gesetzesentwurf wohl ab. In einem Interview mit dem Palliativmediziner Lukas Radbruch („Cannabis wirkt nicht so toll, wie viele denken“) heißt es:
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Patienten erst ein Jahr lang mit anderen Arzneimitteln behandelt werden müssen, bevor ihnen Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden darf. Macht das Sinn?

Das kritisiert die Ärzteschaft. Vermutlich ist das eine Maßnahme, damit das neue Gesetz nicht missbraucht wird, macht aber bei Palliativpatienten, die nicht mehr lange leben, überhaupt keinen Sinn. Bis diese das Cannabis bekommen, sind die schon tot.
Patienten, die vom neuen Gesetz profitieren, müssen an einer Begleitforschung, die den medizinischen Nutzen genau erfasst, teilnehmen. Ist das ethisch vertretbar?

Jemanden zu zwingen geht gar nicht, das ist überhaupt nicht vertretbar. Das ist auch mit dem Gesetz nicht vereinbar. Es geht hier aber weniger um eine Begleitforschung, sondern mehr um Qualitätssicherung. Das ist auch im Interesse des Patienten.
Vorher hieß es:
Man muss wissen, dass es beispielsweise in den Niederlanden, wo der Anbau von Medizinalhanf erlaubt ist, immer wieder zu Pilzinfektionen kommt. Wenn man solches Cannabis raucht, kann das bei den Patienten zu Lungenerkrankungen führen. Hanfblüten zu inhalieren birgt eben auch Risiken.
Hier das gesamte Interview -> http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 15571.html
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Antworten

Zurück zu „Deutsche Artikel“