Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Kommentar eines Arztes? im "Spon"forum :

"da schon heute Probleme bestehen, die gerade eben 1000 Patienten mit Medizinalhanf zu versorgen, wird deren Zahl gar nicht steigen können...
Jede Erstverordnung von Cannabis muss von der Krankenkasse genehmigt weden, die Verordnungen unterliegen trotzdem dem "Wirtschaftlichkeitsgebot" - die Kosten für den teuren Stoff (15€/Gramm) fallen ins normale Verordnungsbudget und unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnungen strikt geprüft und ohne Zögern Regresse verhängt werden, wenn Duchschnittsmengen überschritten werden.
Zudem müssen die Ärzte jede Cannabisverordnung beim BfArM melden und dort eine umfangreiche Dokumentation vorlegen, deren Erstellung nicht honoriert wird-
Für uns Ärzte stellt sich die Cannabisverordnung vor allem als unkalkulierbres wirtschaftliches Risiko dar, so sieht das aus...
Das ist im Endeffekt ein "Cannabisverordnungsverhinderungsgesetz""


http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/ ... 539-3.html
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ja die Regierenden können wieder sagen, wir haben alles getahn, wohl wissen das dass System die sache verhindert. :oops:
Hanfkraut
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Hanfkraut »

... Also das sagt mir mal wieder das der Patient weiter hin sich mit dem illegalen Anbau beschäftigen muss.

Am einfachsten ist es den Anbau zu erlauben.
Zumal man auch seine benötige thc zu cbd Typen durch kreuzen selbst bestimmen kann.
Man kann auch davon aus gehen das der Patient seine Sorten Anfangst au vorsichtig antestet.
Im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine tödlichen
Überdodierung.
Somit ist die Begründung der cannabis Gegner nicht relevant.

Besser wäre es wenn sich selbst Helfer Gruppen bilden zwecks tauch von Stecklinge und Samen.
Unentgeltlich!
Außerdem ist derzeit der Patient eher vom Fach als ein Arzt der noch nie was mit cannabis zu tun hatte!
Demnach sollte der Patient auch selbst entscheiden was der benötigt.
Alles andere macht auch gar keinen Sinn!


Ich bin unter diesen Umständen dafür das hier einmal eine professionelle sammelklage mit mehreren top Anwälte gestartet wird im eilverfahren!

Sind ja eigentlich genug Interessenten vorhanden.
Wenn nur 10000 Patienten / Konsumenten Teil nehmen würden a. 10 Euro dann hätten wir 100 000 Euro für die Anwälte zu Verfügung.
Mit dem Geld können die Anwälte mit Sicherheit gut arbeiten!
Und 10 Euro hätte bestimmt jeder übrig.

Mich wundert es das sowas noch nicht umgesetzt wurde!
Das kann ja nicht so schwer sein.
Gibt ja genug Foren die sich mit cannabis beschäftigen.
Ausserdem könnten die Medien davon auch berichten :!:
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Edelknabe
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Edelknabe »

Dann mal die Sammelklage beim DHV durchboxen um genügend potentielle Geldgeber auszumachen.
Bin ich jetzt noch auf dem aktuellen Stand, wenn ich davon ausgehe das am 03.03 das neue Bundesgesetzblatt erscheint und somit das Gesetz so wie das Ausstellen vom Btm Rezepten endlich in kraft tritt? :ugeek:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Leute, sogenannte Sammelklagen sind in Deutschland nicht drin. Das steckt nur in den Köpfen aufgrund Berichten aus den USA.

Lest mal hier :

"Eine Sammelklage, Massenklage[1] oder Gruppenklage[2] ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort englisch class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten."

https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Hanfkraut
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Hanfkraut »

... Nicht leichter als das!
1.) Bonn anschreiben Antrag auf Anbau Genehmigung
2.) auf Ablehnung warten
3.) Ablehnung dem Anwalt geben
Und das mal 10000
Das sollte gehen
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Gesetz gibt Patienten neue Hoffnung
...
Obwohl das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant schon am 1. März in Kraft getreten ist, zeigen sich mehrere Krankenkassen gegenüber ihren Patienten kulant. Daniel Eilenberger von der Barmer etwa erklärt: "Wir werden die Kostenübernahme nicht davon abhängig machen, ob das Gesetz am 1. März in Kraft tritt oder einige Tage später. Am Ende entscheidend ist die Einzelfallprüfung, ob ein Patient tatsächlich eine Cannabis-haltige Therapie benötigt. Wenn dem so ist, dann übernehmen wir auch die Kosten." Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen.
...
Trotzdem ist nicht klar, ob alle Patienten, die Cannabis benötigen, es auch sofort bekommen. Denn viele Ärzte sind beim Thema Cannabis noch sehr unsicher. Franjo Grotenhermen schätzt, dass lediglich ein Drittel seiner Kollegen sofort bereit ist, Cannabis zu verschreiben. Ein weiteres Drittel sei zwar aufgeschlossen, fühle sich aber zu schlecht informiert, ein weiteres Drittel bleibe skeptisch. Und tatsächlich berichten Patienten, dass es ihnen schwer fällt, einen Arzt zu finden, der bereit ist, ihnen ein medizinische Hanfprodukt zu verschreiben. "


http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundhe ... t-100.html

Was für ein Chaos!

Genau das mit dem vorzeitig ausgestellen und eingelösten! Rezept habe ich gerade aus Berlin gehört. Leider ist derjenige, der das meinem Vater erzählt hat, erst morgen wieder erreichbar.
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Die liste würde ich gerne mal sehen, nach welchen Kriterien man es laut KK benötigt oder nicht. :?
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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

@Duck: Dabei bitte nicht vergessen, dass es hier "nur" um die Übernahme der Kosten geht. Wer es auf Privatrezept bekommen will, braucht sich auch nicht mit der Krankenkasse darum streiten. Aber einen Arzt, der einem das Rezept ausstellt, braucht man natürlich in jedem Fall.
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Kostenübernahme nicht gesichert

Cannabis-Gesetz noch nicht in Kraft

Dieser Tage berichten fast alle Medien über das neue Cannabis-Gesetz: Schwerkranke können nun unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Blüten und Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon auf Kassenkosten verordnet bekommen. Einige Apotheken sind bereits mit den ersten Rezepten konfrontiert. Aber Achtung: Noch sind die neuen Regelungen nicht in Kraft getreten.

In einigen Medien war zu lesen, das „Cannabis-Gesetz“, das eigentlich „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ heißt, sei zum 1. März in Kraft getreten. Dies stimmt jedoch nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt.

Das Gesetz tritt erst einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bis zum heutigen Donnerstag ist diese Veröffentlichung nicht erfolgt. Damit wird das Gesetz auch am morgigen Freitag noch nicht wirksam sein.

Kommt nun dennoch ein Patient mit einem ersten Rezept über eine Dronabinol-Rezeptur oder gar Blüten in die Apotheke, sollte er informiert werden, dass eine Kostenübernahme nicht gesichert ist. Zwar kann Dronabinol schon jetzt verordnet werden und manche Kassen übernehmen auch die Kosten. Bei einer Erstverordnung ist aber auf jeden Fall Zurückhaltung geboten. Es ist anzunehmen, dass Krankenkassen nicht bezahlen werden, so lange die beschlossenen Neuregelungen nicht wirksam sind. Die Patienten sollten daher besser noch abwarten.
...
Lange wird es mit Sicherheit nicht mehr dauern, bis das neue Gesetz wirksam wird. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann nun jeden Tag erfolgen."


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... t-in-kraft
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Amtliches Marihuana
In diesem Monat können Patienten erstmals Cannabis auf Rezept bekommen. Das stellt Ärzte, Apotheker und die Zulassungsbehörde vor ganz neue Herausforderungen.

Ein Naturstoff kommt ins Sortiment unserer Apotheken, der ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf: Cannabisblüten. Wie soll man sie lagern? Wie soll man die Kunden beraten? Sollten sie den Stoff am besten rauchen oder sich daraus therapeutische Kekse backen – eine Art Glückskeks? Rika Rausch von der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) gibt den Kollegen im Editorial der neuen Ausgabe Hilfestellung: Joints und Kekse seien "nach Einschalten unseres pharmazeutischen Sachverstandes" keine Option. Tee sei auch keine Lösung, weil Cannabinoide nicht wasserlöslich seien. "Mit einem Schuss Sahne sollte es jedoch klappen."

Solche Ratschläge sind neuerdings notwendig, weil ein neues Zeitalter im Markt für Arzneimittel anbricht. Im März nimmt die neue Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Arbeit auf. "


http://www.zeit.de/2017/10/cannabis-rez ... ung-risiko
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisiert die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Die deutlichen Steigerungsraten beim Import unterstrichen "die medizinische Bedeutung von Cannabis, obwohl bisher die Vergabe äußerst restriktiv gehandhabt wurde", sagte Tempel, der die Anfrage stellte, dieser Redaktion. Zudem müssten die meisten schwerkranken Patienten "trotz ihres sehr begrenzten finanziellen Spielraums die Kosten aus eigener Tasche" zahlen.

Zudem kritisiert Tempel den Umgang der Polizei mit Schmerzpatienten. "Polizeibeamten fehlt es oft an Akzeptanz, Cannabis als Medizin anzuerkennen", sagte Tempel. "Bund und Länder müssen endlich sicherstellen, dass die Akzeptanz von Cannabis bei der Polizei steigt", fordert der Linke-Politiker. Künftig würden nämlich noch viel mehr Menschen Cannabis legal nutzen."


http://www.morgenpost.de/web-wissen/ges ... nabis.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Wieder nix im Bundesanzeiger ...

Verordnungen über die Ausbildung zum Schuhfertiger und Automobilkaufmann sind wichtiger ...
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Hier ein kommentierbarer Artikel auf tagesschau.de zur neuen Cannabis-Agentur:
http://www.tagesschau.de/inland/cannabis-141.html
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Agentur kontrolliert Anbau von Cannabis

Eine Cannabisagentur wird künftig in Deutschland den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken steuern und kontrollieren. Angesiedelt ist die Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
...
Es wird jedoch noch einige Jahre dauern, bis Cannabis für medizinische Produkte aus heimischer Produktion zur Verfügung steht – voraussichtlich bis 2019. Bis dahin wird – wie bisher – Cannabis für medizinische Zwecke importiert.
...
Berechnet man den Bedarf der Patienten, die derzeit eine Genehmigung für Cannabis als Medizin haben, werden etwa 365 Kilogramm Cannabis pro Jahr gebraucht. Wie sich der Bedarf entwickeln wird, lässt sich jedoch derzeit nicht abschätzen. Denn allein den behandelnden Ärzten obliegt es, zu entscheiden, welchen Patienten in welcher Dosis sie Cannabis-Arzneimittel verordnen.
...
Ziel ist es daher, mit weiterer Forschung langfristig die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zu erreichen. Denn bisher müssen Apothekerinnen und Apotheker - je nach ärztlicher Verordnung - die Arzneimittel zumeist eigenständig herstellen."


https://www.bundesregierung.de/Content/ ... entur.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis: Gesetz wider Erwarten noch nicht in Kraft

Heute erschien die neueste Ausgabe des Bundesgesetzblatts (BGBl), jedoch ohne die mit Spannung erwartete Verkündung des «Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», durch welche die neue Regelung erst rechtswirksam wird. Mit ihr soll Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben.

Da das Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde, ist immer noch unklar, wann genau das sogenannte «Cannabisgesetz» rechtswirksam wird. Bereits am 1. März hatten diverse Medien mit der verfrühten Meldung für Verwirrung gesorgt, dass die Neuregelung bereits in Kraft getreten sei."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67994

Kommmentar dazu

Laut Auskunft des Bundespräsidialamtes wurde das Gesetz heute dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. "
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Nachtrag von cookie seinem Link zu tagesschau.de

"Liebe User,

wegen der hohen Anzahl der Kommentare auf meta.tagesschau.de kann diese Meldung nicht mehr kommentiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation"


:lol:
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Waren wohl zu einseitig die Kommentare :lol:
Fraagender

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Fraagender »

Eben die Meldung in "Pro Sieben Newstime" gesehen bzw. "gehört"...

da war mal wieder die Rede vom "Rauschgift Cannabis" - ich kanns nich mehr hören!

Sensationslüsterne Formate; "Rauschgift" kommt halt besser
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