Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

@Aurora, Duck: Das ist der übliche "Spruch", wenn es ihnen zu viel wird... aber ich habe zwei Kommentare abgegeben (Cookie2011) :).
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Hab alle gelesen :D
Rollingms
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Rollingms »

Ja dieses Rauschgift das mir hilft nicht wie ein spasti krampfend durch den Tag zu kommen.das mir hilft ohne tabletten schmerzen auszuhalten und mein reizdarmsyndrom durch die den vielen ja legalen Medikamenten verursacht wird den gar ausmacht.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Von wie vielen Fällen geht man aus?

Derzeit erhalten etwa 1000 Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung Cannabis-Mittel auf Rezept. Experten rechnen künftig mit einer Steigerung auf rund 5000 Fälle, verlässliche Schätzungen gibt es jedoch nicht."


http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.6653293



Sollte man bei der Bfarm schon mal die Vordrucke für Eigenanbau bestellen?!

Und

"Hersteller wie Bionorica sind aufgeschlossen, weil sie sich zusätzlichen Absatz versprechen. Kritisch sehen sie jedoch, dass die Verwendung von schlecht zu dosierenden Cannabisblüten erlaubt sein wird."

Wenn Blinde über Farben reden ....
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Interview mit Georg

"Die "Tüte" aus der Apotheke
...
Hanfanbau ist nicht so einfach, wie sich das vielleicht jetzt viele Leute denken, die schon mal drei Pflanzen in ihrem kleinen Schränkchen angebaut haben. – Georg Wurth
...
Er ist Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes und erklärt im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes auch, wo er die Probleme des neuen Cannabisgesetzes und der Agentur sieht."


https://detektor.fm/politik/agentur-fue ... s-cannabis
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis Medizin Gesetz – das Klagen geht weiter

Cannabiskann als Medikament dann wirken, wenn sonst nichts mehr hilft. Selbst wenn andere Medikamente noch etwas helfen, hilft Cannabis vielen effektiver und zugleich humaner. Würde es einfach unter freiem Himmel auf Feldern wachsen, wäre es zugleich billiger, als viele der richtig teuren Medikamente. Dennoch weigerten sich im Normalfall die Krankenkassen vor dem Cannabis Medizin Gesetz selbst dann bei der Kostenübernahme, wenn sie für Cannabis weniger zahlen müssten.

Es gab ein paar Gerichtsurteile, wegen der unsere Regierungspolitiker mit dem Cannabis Medizin Gesetz nachzogen. Diese Politiker verkaufen das der Öffentlichkeit natürlich ganz anders: „Wenn Cannabis als Medikament hilft, muss der Zugang für Patienten auch vereinfacht werden“ und Ähnliches sind gewiss keine Aussagen, die aus wohlwollender Vernunft erfolgten.

Da muss man sich als Autor auf alternativen Medienkanälen fast schon entschuldigen, wenn man die wenigen schönen Nachrichten der Mainstreammedien zunichte machen muss. Es wird den Wahlbürgern die schöne Seite vom Apfel präsentiert, unsere Schlangenpolitiker wenden die faulige Seite zugleich geschickt von der Aufmerksamkeit dieser Wahlbürger ab und präsentieren sich von ihrer schönsten Seite.

Das Cannabis Medizin Gesetz ist durchaus genau wie die Geringe Mengenregelung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese beiden Regelungen als Lösung zu verkaufen, ist dann allerdings doch eine dreiste Frechheit. Die einfachen Wahlbürger werden natürlich gar nicht bemerken, wie faul dieser gereichte Apfel ist, solange es sie nicht betrifft.
...
Eigentlich schon bevor es im Bundestag einstimmig beschlossen und durch den Bundesrat abgesegnet wurde, äußerten sich erste Patienten dazu, dass ihnen dieses Cannabis Medizin Gesetz eben nicht hilft, sie sogar weiterhin auf Notstand und Eigenanbau klagen müssen. Zuerst einmal muss der Patient einen Arzt überzeugen, dass Cannabis ihm am besten hilft. Hausärzte werden jedoch nicht einfach so das BtM Rezept zücken und die Patienten auf Kassenkosten in die Apotheke schicken. Das hat leider materielle Gründe.
...
Hausärzte wissen es genauer, wie dieses System funktioniert. Sie werden Cannabis deswegen seltener auf Kassenrezept, sondern eher auf Privatrezept verschreiben. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies, dass sie weiterhin selber zahlen können. Für viele sind das über 1000 Euro im Monat. Das Cannabis Medizin Gesetz ist also eine Vereinfachung der Kann-Möglichkeit für Patienten, Cannabis als Medizin zu erhalten.
...
Wenn der Patient einen verständnisvollen Arzt gefunden hat, soll er für diesen Verständnis haben, wenn er nur ein Privatrezept erhält. Mit diesem soll er dann einfach zum Anwalt gehen. Er soll möglichst sogar einige dieser Privatrezepte in der Apotheke einlösen und die Rechnungen samt Kontoauszüge und Belege für seine Einkünfte beim Anwalt vorlegen. Wer eine wirkliche, zu 100% zuverlässige, Vertrauensperson kennt, sollte dieser sogar möglichst früh alle Werte übertragen, die nicht mehr angegriffen werden können. Das geht unter anderem dadurch, dass diese Werte nicht übertragen, sonder verkauft werden. Über die Summen kann man sich häufig einig werden, sollte aber auch das mit dem Anwalt und Notar klären, damit es wasserfest wird.

Und nun wird einfach auf Notstand geklagt. Wer als mittelloser Patient kein Kassenrezept erhält oder die Kassen nicht zahlen, wer mit seinem Privatrezept nicht in, sondern vor der Apotheke steht, der befindet sich im Notstand. Dieser Notstand muss natürlich auch durch den Mediziner bestätigt werden.
...
Cannabis Medizin Gesetz trotz dessen eine erhebliche Verbesserung"


http://www.hanf-magazin.com/kolumnen/ca ... ht-weiter/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis im Apothekenalltag
...
„Die Versorgung der Patienten wird über die Apotheke ablaufen und nicht über Dritte”, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
...
Vaporisatoren werden ebenfalls ab März als medizinische Hilfsmittel anerkannt und erstattet. "


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... kenalltag/

Guter Hinweis von Herrn Cremer-Schäfer, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, mit dem Rezept in der Hand zum Görli o.ä. zu gehen. ;)
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Diese Fragen sind beim Kiffen auf Rezept noch offen

Ärzte dürfen Schmerzpatienten bald Cannabis-Wirkstoffe verschreiben. Die Hersteller könnten sich eigentlich über steigende Umsätze freuen. Aber wichtige Fragen der Neuregelung sind noch offen.
...
Und Popp steht der Naturarzneimittelfirma Bionorica vor, Deutschlands führendem Hersteller von Cannabis-Extrakten und dem Wirkstoff Dronabinol. Die Sache ist bloß, dass Popp keine Ahnung hat, was das neue Gesetz für ihn bedeutet: Geldregen oder gar nichts?

Alles scheint möglich. Die Konkurrenz ist so ratlos wie er, und auch die Krankenkassen, die letztlich alles zahlen sollen, haben keine Ahnung. „Wir können überhaupt nicht abschätzen, was jetzt passiert“, heißt es zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse (TK).

Klar ist bislang nur, dass sich die Fallzahlen deutlich erhöhen werden.
...
Doch wie hoch, das ist umstritten. Es gibt verschiedene Schätzungen, die so weit auseinandergehen, dass sie den Fachleuten letztlich nichts nutzen.
...
Es gibt allerdings auch Schätzungen, die 40.000 bis 50.000 Genehmigungen prognostizieren. „Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln sind eng begrenzt“, sagt etwa die TK. Es müsse schon eine schwerwiegende Erkrankung mit langer Schmerzhistorie vorliegen.

Sicherheit sieht anders aus."


https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... offen.html

Na super, da wissen die Mitglieder der TK ja gleich mal, woran sie sind. :evil: Aber auch die werden sich nicht an dem Satz "nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Ablehnung möglich" vorbeimogeln können.
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Mir steht das mit diesen wörtern wie Ausnahmefälle bis zum hals.
Das kann alles und nichts bedeuten. :shock:

Warum sollen dennn kranke erst leiden um eine mögliche erlösung zu bekommen?

So sorgen vom Paten nimmt man wohl ernst, kommt geld oder muss der arme menschenfreund leiden :shock:
Hanfkraut
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Hanfkraut »

Ich leide schon 27 Jahre lang an meinen Rücken schmerzen. Das Problem ist angeboren und eine Operation würde nichts verbessern.
Und trotzdem bekomme ich nichts!
Nachts kann ich vor lauter schmerzen noch nicht einmal durch schlafen!
Dazu habe ich sehr wahrscheinlich noch Rheuma. Seit ca 3 Jahre.
War damit noch nicht beim Arzt!
Ob wohl ich da mal langsam hin müsste.
Wenn man an manchen Tagen noch nicht einmal ne Tasse Kaffee für 5 Minuten festhalten kann ohne das mir der Arm weh tut.
Finde ich das schon krass!
Zuletzt geändert von Hanfkraut am Mo 6. Mär 2017, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Das nächste Bundesgesetzblatt erscheint am Mittwoch, den 8.3.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Video von Sat1

"Cannabisagentur

Ein Joint kann bei Krankheiten helfen, zum Beispiel bei Patienten, die dauerhaft Schmerzen haben. Doch bisher haben die dafür eine Sondergenehmigung gebraucht. Das ist jetzt vorbei. Deutschland hat seit heute eine offizielle Cannabisagentur. Künftig sollen Betroffene leichter an Gras kommen."


https://www.sat1nrw.de/aktuell/cannabisagentur-167968

Jetzt sitz ich hier und mir laufen gerade auch die Augen über ...

Edit : So, geht wieder.

Vermute, die meisten Menschen können in keinster Weise nachvollziehen, welch enorme innere Anspannung sich bei den Patienten, welche aufgrund finanzieller Situation und angedrohter Strafen, von Schmerzen und Nebenwirkungen ganz abgesehen, angesammelt hat.
Rollingms
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Rollingms »

Wem sagst du das bei mir ist es nicht anders.......
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept sorgt in der Region für Skepsis

Ein Mescheder Onkologe glaubt nicht, dass die Gesetzesänderung zu Cannabis-Medikamenten den Alltag von Ärzten und Patienten stark verändern wird.

Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das es schwer kranken Patienten ermöglicht, künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke zu erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Ärzte in der Region bezweifeln allerdings, dass sich die Verschreibungsrate jetzt erhöhen wird."


https://www.wp.de/staedte/meschede-und- ... 33593.html

Leider ist nicht mehr zu lesen, da ein sogenannter "plus" Artikel.

Tja, wenn die Ärzte nicht wollen, die Abschreckungsmaschinerie in den Medien läuft, dann wird das auch nix.
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Genehmigt eine gesetzliche Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Medizinal-Cannabisblüten wegen chronischer Leiden wie z.B. Kopfschmerzen im Rahmen des neuen Gesetzes, dann würde ein Hausarzt monatlich bis zu 100g auf ein Kassen-BTM-Rezept verschreiben können.

So weit so gut. Nur gehen die Kosten für das Medizinal-Cannabis aus der Apotheke in einem solchen Fall von dem Budget des Arztes ab oder kann er es mit ruhigem Gewissen Monat für Monat verschreiben ohne Regress von der Kasse zu befürchten?
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Das ist noch ungeklärt.

Gibt mal hier in die Suchfunktion "Wirtschaftlichkeitsgebot" ein, da erscheinen einige Beiträge zu dem Thema.
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Aurora hat geschrieben:

https://www.wp.de/staedte/meschede-und- ... 33593.html

Leider ist nicht mehr zu lesen, da ein sogenannter "plus" Artikel.


Hier der Rest vom Schützenfest (habe kostenloses Abo):

Ein Mescheder Onkologe glaubt nicht, dass die Gesetzesänderung zu Cannabis-Medikamenten den Alltag von Ärzten und Patienten stark verändern wird.
Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das es schwer kranken Patienten ermöglicht, künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke zu erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Ärzte in der Region bezweifeln allerdings, dass sich die Verschreibungsrate jetzt erhöhen wird.

Das Ziel der Gesetzesänderung: Erkrankten soll ohne bürokratischem Aufwand geholfen werden. Früher mussten Ärzte verschiedene Therapien ausprobieren, ehe sie Cannabis einsetzen durften. Mediziner in Meschede geben aber zu bedenken, dass eine Verschreibung schon früher möglich war. Damals wurde synthetisches Cannabis aus dem Ausland bezogen und an Apotheken geliefert, die wiederum das Medikament, meist in Tablettenform, an die Patienten weitergaben.

Hohe Kosten als Problem

Das Problem in den vergangenen Jahren war aus Sicht des Onkologen Dr. Martin Schwonzen, Chefarzt am St.-Walburga-Krankenhaus, dass die Krankenkassen die hohen Kosten nicht übernehmen wollten. Eine Monatsration konnte gut 1800 Euro kosten.

„Ich habe nur selten Cannabis verschrieben“, erklärt Dr. Schwonzen. „In den letzten 15 Jahren waren es vielleicht zwei Fälle.“ Er glaubt vor allem nicht an die Wirksamkeit des Medikamentes und setzt es daher nicht als Schmerzmittel ein, sondern höchstens, wenn sich eine Übelkeit nicht in den Griff bekommen lässt.

Selbst unter der neuen Gesetzgebung glaubt Schwonzen nicht an eine Änderung in seinem Alltag: „Wir brauchen es fast nicht.“

Ein Segen für Patienten

Eine andere Meinung vertritt Andreas Vogd aus Schmallenberg, Vorsitzender des Apothekerverbands im Hochsauerland. „Es ist ein Segen für diejenigen, die davon wirklich profitieren können“. Dabei denkt er vor allem an Menschen mit Multipler Sklerose, die ihre Beschwerden dadurch lindern und einen erleichterten Tagesablauf haben könnten.

Aber auch Krebspatienten könnten die Medikation nutzen, um einen möglichen Gewichtsverlust, der bei der Chemotherapie auftreten könnte, auszugleichen, da der Konsum von Marihuana Appetit fördernd sei. „Großer Vorteil ist auch, dass den Patienten jetzt schneller Zugriff zu dieser Therapie ermöglicht werden kann, bevor sie im schlimmsten Fall vor der Zustimmung der Behörden tot sind“, nennt Vogd ein drastisches Beispiel.

Für den Apotheker ist vor allem eines wichtig: „Die Patienten müssen ein standardisiertes Produkt erhalten, das immer den gleichen Wirkstoffgehalt hat“, denn sonst könne der Einfluss des medikamentösen Cannabis anders ausfallen. Bisher hat Vogd in seine Apotheke noch kein Cannabis ausgehändigt. Das liege aber vor allem am begrenzten Patientenkreis, der dafür nur in Frage komme.

Zwei Formen von Cannabis

Bisher war der Bezug von Medizinal-Cannabis mit einer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgestellten Ausnahmeerlaubnis möglich. In Deutschland verfügen derzeit 1020 Patienten über eine solche Legitimierung.

Künftig erhalten die Patienten bei der Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes Medizinal-Cannabis-Blüten oder Cannabisextrakt. Bei den Blüten handelt es sich um getrocknete Blüten der weiblichen Cannabis-Pflanze. Hier kann der Wirkstoff je nach Sorte variieren. Cannabisextrakt hingegen ist ein Extrakt aus Bestandteilen der weiblichen Cannabis-Pflanze in pharmazeutischer Qualität. Der Wirkungsgehalt ist dort auf eine bestimmte Höhe eingestellt.

Sowohl für die Qualitätskontrolle als auch den Anbau ist die Cannabisagentur tätig, die in das BfArM integriert ist.

>> PRIVATER ANBAU BLEIBT VERBOTEN

In Deutschland gibt es seit 2011 das Fertigarzneimittel Sativex erhältlich, das aus einem Pflanzenextrakt besteht. Es wird vor allem zur Symptomverbesserung von Multipler Sklerose eingesetzt.
Im Jahr 2015 folgte mit Canemes ein Fertigarzneimittel, das synthetisch hergestellt wird. Es wird zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemotherapien eingesetzt.

Für den Anbau von Cannabis verteilt die Cannabis-Agentur Lizenzen. Bis entsprechende Mengen zur Verfügung stehen, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe sichergestellt werden.
Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Hey, Klasse :P und Danke !

Edit :

Sorry, aber wie blind muss Arzt denn sein : signalisiert nach aussen, das er Cannabis für nicht wirksam hält und schlussfolgert bei geringer Nachfrage, das keiner es will.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Am morgigen Mittwoch erscheint die nächste Ausgabe des Bundesgesetzblatts, möglicherweise mit dem «Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», mit dem Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert wird. Das Gesetz wird einen Tag nach Veröffentlichung rechtswirksam."

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68036
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Und wieder nix.

Nur eine " Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung".

Mögen sich die Schmerzen und finaziellen Probleme der wartenden Patienten auf die dort sitzenden Verantwortlichen übertragen !
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