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Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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M. Nice
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von M. Nice »

Kann man ab ca. 21:15 Uhr, live im Parlamentsfernsehen schauen.

http://www.bundestag.de/
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Zeulner hofft auf neue Therapie für Schwerkranke

Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Hospiz- und Palliativversorgung und für Drogen und Suchtmittel, die Kulmbach-Lichtenfelser Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner, zeigt sich erfreut von diesem Vorstoß: "In den vergangenen Jahren haben mich immer wieder Zuschriften von Patienten erreicht, die von den hohen Hürden bei der Versorgung mit Cannabis-Medikamenten berichteten. Diese Hürden wollen wir abbauen: Bei schwerwiegenden Erkrankungen soll künftig die Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel auf Cannabis-Basis übernehmen - damit verbessern wir die Versorgungssituation Schwerkranker", schreibt Zeulner in einer Pressemitteilung.

Die Abgeordnete hatte sich seit Beginn ihrer Tätigkeit im Bundestag für die Gesetzesänderung stark gemacht. "Gerade für Schmerz- und Palliativpatienten können Arzneimittel auf Cannabis-Basis eine echte Alternative zu den üblichen Behandlungsmethoden sein", sagt Zeulner. Und weiter: "Die Gründe, weshalb die Betroffenen bisher selbst für die Therapiekosten aufkommen mussten, sind den Patienten nur schwer zu vermitteln. Ich bin froh, dass wir mit dem neuen Gesetz nun einen Weg gefunden haben." Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten vom Parlament beraten werden. Zeulner: "Die Gespräche, die ich in den vergangenen Monaten zum Thema geführt habe, haben mir gezeigt, dass noch viele Fragen offen sind. So müssen wir unter anderem sicherstellen, dass die Ärzte ausreichend über die neue Therapiealternative informiert sind. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns intensiv mit dieser und weiteren Fragen auseinandersetzen.""


http://www.frankenpost.de/lokal/kulmbac ... 39,4955221

Schöne Worte,mal schauen, was davon später in der Realität mit den Krankenkassen(MDK)/Ärzten/Apotheken übrig bleibt. Die wehren ja eh schon z.B. mit "geringer Wirksamkeit", was im Widerspruch zu obiger "echter Alternative" steht, ab.
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bushdoctor
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von bushdoctor »

Aurora hat geschrieben:"Zeulner hofft auf neue Therapie für Schwerkranke
Emmi Zeulner.... Zeulner.... hmmm ...woher ist mir der Name ein Begriff...?

Ah ja:
Rede von Emmi Zeulner (CDU/CSU) zum Antrag „Wirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen"
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Frau Zeulner gehört ja zur Entourage von Frau Mortler, zumindest habe ich sie des öfteren zusammen in Videos gesehen.
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overturn
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

bushdoctor hat geschrieben:
Aurora hat geschrieben:"Zeulner hofft auf neue Therapie für Schwerkranke
Emmi Zeulner.... Zeulner.... hmmm ...woher ist mir der Name ein Begriff...?

Ah ja:
Rede von Emmi Zeulner (CDU/CSU) zum Antrag „Wirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen"
Da wird mir schlecht bei. Der Perspektive der "Schadensminimierung" gebührt im aktuellen "Drogenbericht" der Regierung übrigens ungefähr eine halbe Seite. Eine wissenschaftliche Überprüfung der "Prohibitionspolitik" ist zwingend und unbestritten notwendig, da ist man sich völlig einig. Dies verdeutlicht auch der noch recht frische und medial breit rezipierte Beitrag namhafter Forscher im renommierten "Lancet" -> Csete et al. 2016: Public health and international drug policy
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Max Plenert hatte ja eh schon vor, die geplanten Änderungen mal durchzuchecken und seine bzw. die DHV-Meinung kund zutun. Jetzt ist es geschafft :

"Was man über das Cannabis als Medizin Gesetz wissen muss

CSU macht Staat zum Grasdealer – Und nun?"


http://hanfjournal.de/2016/07/16/was-ma ... ssen-muss/

"Die Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK, prüft in Zukunft die Erstattungsanträge der Patienten) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, zuständig für die Regeln der Kostenerstattung) sind die großen Unbekannten in der Gleichung. Gerade in Kombination mit dem Unwissen in der Ärzteschaft und der mangelhaften Studienlage wird daraus ein mehr oder weniger enger und langer Flaschenhals."

"Was passiert mit den Patienten, die keinen „Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten“ durch die Krankenkassen nach den Regeln des neuen Gesetzes haben?

Patienten, welche die Kriterien für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen nicht erfüllen werden es in Zukunft trotzdem finanziell besser haben.
Zum einen werden die Preise von Cannabisblüten sinken. Der heutige Preis in deutschen Apotheken ist ein Ergebnis sehr geringer Mengen sowie eines hohen bürokratischen Aufwandes für den Import aus den Niederlanden. Durch die steigenden Mengen an verkauftem Cannabis und die Umstufung von Cannabisblüten zu einem normalen Medikament sollte sich der Preis für Bedrocan-Blüten in Deutschland in Richtung des Preises in den Niederlanden entwickeln. Dort ist der Preis in den Apotheken nur etwa halb so hoch. Durch das neue Gesetz sollte ein privater Import in bestimmten Formen ebenfalls möglich werden, was zumindest grenznahen Patienten helfen könnte."


Max, deinen Optimismus möchte ich haben ... ich glaube nämlich nicht, das Patienten in Zukunft auch ohne Kostenerstattung Cannabis "so einfach" auf Rezept erhalten können. Mein Mißtrauen in die jetzige Regierung ist dafür zu groß.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Bundestag berät über Cannabis-Therapien

Es wird ernst. Die Bundesregierung will die Versorgung Schwerkranker mit Cannabis erleichtern. Profitieren davon würde Andreas Butzmann aus Beuren.
...
Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Bundestag erneut über den Gesetzentwurf debattieren. Noch im Herbst soll die neuen Regelungen dann beschlossen werden."


http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu ... 82,3934942
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Heilmittel spaltet die Ärzteschaft.
...
Der Suchtmediziner Rainer Thomasius sieht Cannabis als Medikament kritisch. Unter anderem gebe es ein Psychose-Risiko, sagte der Kinder- und Jugendpsychiater vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf."


http://www.welt.de/regionales/niedersac ... alten.html


Ach, jetzt stänkert er sogar gegen die medizinische Anwendung .... die anderen Mittel sind ja alle soo ungefährlich.
l.e.connewitz
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von l.e.connewitz »

"Der Suchtmediziner Rainer Thomasius sieht Cannabis als Medikament kritisch. Unter anderem gebe es ein Psychose-Risiko, sagte der Kinder- und Jugendpsychiater vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf"

Was ist er denn nun? Kinder-Psychiater oder Suchtmediziner? In beiden Fällen aber auf jeden Fall eine absolute Fehlbesetzung zumThema Schmerzpatienten.
Dieser Typ ist doch schon immer einer der führenden Prohibitionsbefürworter. Schließlich lebt er ja auch ganz gut von deren Folgen. Ihm würde doch glatt der Ast, auf dem er hockt, abgesägt, wenn ihm die "Süchtigen" nicht mehr von Polizei und Staatsanwaltschaften zugetrieben würden. Dann müsste es der Ärmste am Ende wohl doch endlich mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, statt Kompetenz heuchelnd in dubios zusammengewürfelten Kommisionen altklug dummes Zeug über Hanf, lat. Cannabis, eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit, wenn nicht sogar die älteste Kultur-Pflanze überhaupt, mit der sich dieser selbsternannte Experte nie wirklich befasst hat, daher zu schwätzen.
Keiner der jetzigen Ausnahmeinhaber ist Kind, oder Jugendlicher. Es handelt sich ausschließlich um volljährige, erwachsene Patienten. Warum werden die in so einer Diskussion nicht gehört, statt einem ewig tröge grinsenden Volldeppen mit Nullkompetenz zum Thema ein Podium für seine haltlosen Theorien zu geben?
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Hier mal ein Patient und weiteres von "Weltuntergangsprediger" Thomasius

"Patienten hoffen auf Cannabis auf Rezept

Haschisch ist eine in Deutschland illegale Droge und gleichzeitig ein Heilmittel. Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis vor. Verschrieben werden soll der Stoff jedoch nur schwerkranken Menschen, denen nichts anderes hilft.

Ohne Cannabis wäre er längst blind und könnte vor Schmerzen nicht vor die Tür gehen. Davon ist Bernd Vohwinkel überzeugt. Der Frührentner aus Duderstadt bei Göttingen inhaliert jeden Tag 3,0 bis 3,5 Gramm. Er ist einer von 779 Patienten bundesweit, die eine Ausnahmeerlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis besitzen.
...
Vohwinkel hat wie einige Leidensgenossen bei der Bundesopiumstelle einen Antrag auf Eigenanbau von Hanf gestellt, der wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen abgelehnt wurde. "Die verlangen eine Haustür wie in einer Apotheke, Gitter vor dem Badezimmerfenster, ein Fingerprint-Schloss und eine Überwachungskamera", erzählt der frühere Kraftfahrer. "Dafür habe ich kein Geld." Schon jetzt sei er auf finanzielle Hilfe seiner Familie angewiesen, denn die Krankenkasse übernimmt die Cannabis-Kosten in Höhe von etwa 1300 Euro monatlich nicht.
...
Nicht alle Ärzte sind der Pflanze gegenüber positiv eingestellt. Der Psychiater Rainer Thomasius hält Cannabis für "kein besonders gutes Medikament" und zählt dafür gleich eine Vielzahl an Gründen auf. "Wir wissen nicht, was die über 400 Wirkstoffe im Körper machen", sagt der Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Zudem gebe es ein Psychose-Risiko. Die akuten Nebenwirkungen wie Schwindel oder euphorische Zustände könnten bei älteren Menschen zu Stürzen führen.

Davon kann Cannabis-Patient Bernd Vohwinkel nicht berichten. "Wenn ich das Zeug nehme, sehe ich keine bunten Farben und habe auch keine Ausfallerscheinungen", betont der chronisch kranke Frührentner. "Im Gegenteil - ich kriege dadurch wieder Appetit und Antrieb." Vohwinkel hofft, dass es in Deutschland ein Umdenken gibt und Hanf aus der kriminellen Ecke geholt wird. "Ich kann nicht verstehen, dass sich so viele schwertun mit der Pflanze, die Jahrhunderte als Heilmittel und Medikament gebraucht wurde.""


http://www.salzburg.com/nachrichten/ges ... pt-206833/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Die Zeit wird knapp

Die Agenda im Gesundheitsausschuss ist immer noch pickepackevoll, dabei wird die Zeit knapp. Die Koalition muss sich zusammenreißen, wenn sie dieses Programm bis zur Bundestagswahl noch abarbeiten will.

Rund zwölf Monate hat die große Koalition noch Zeit, um in der Gesundheitspolitik Nägel mit Köpfen zu machen. Im September 2017 steht die Bundestagswahl an - spätestens ab dem Frühjahr schaltet das politische Berlin in den Wahlkampfmodus.

Wenig Zeit bleibt also für Union und SPD, mehrere Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag zu verabschieden, die Auswirkungen auch auf die ambulante und stationäre Versorgung haben:
...
- Mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll die Versorgung von Schwerkranken mit Cannabis verbessert werden. Vorgesehen ist die Schaffung einer staatlichen Cannabis-Agentur, die Anbau und Vertrieb koordinieren soll, um den Eigenanbau zu verhindern. Bisher erhalten Patienten nur in Ausnahmefällen cannabishaltige Medikamente verschrieben, sie müssen die Kosten meist selbst tragen. Fast zwei Drittel der Antragsteller sind Schmerzpatienten. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag hat im Juli stattgefunden. In dem ebenso kontroversen wie ideologisch aufgeladenen Gesetzgebungsverfahren ist für den 21. September im Gesundheitsausschuss die Anhörung terminiert. Am 10. November ist die zweite Lesung im Bundestag angesetzt."


http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... knapp.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" ABDA will Art der Darreichung klären

Mit der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Cannabis zu therapeutischen Zwecken künftig verschreibungs- und erstattungsfähig werden. Die ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erinnert jetzt in ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf daran, zunächst grundlegende Fragen bei der Verordnung und Anwendung zu klären."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=65138

Vorgeschlagen wird die Einnahme per Verdampfer, alle anderen Arten "seien nicht akzeptabel". Die Verdampfer sollen von den Krankenkassen bezahlt/bezuschusst werden.
Desweiteren soll in Zukunft auf einem Rezept die Sorte und der THC-Gehalt angegeben werden, nur "Cannabis" reicht nicht.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Morgen findet ja die Anhörung im Bundestag ab 14:00 statt. Hier der Link zum Livestream :

http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... eit/438802

"Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände:

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
Bundesärztekammer (BÄK)
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM)
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS) – Geschäftsstelle
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG)
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. (DGSS) – Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Hanf Verband (DHV)
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg
Tourette Gesellschaft Deutschland e.V. (TGD)
Zentrum für Seelische Gesundheit / Tourette Ambulanz Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)

Einzelsachverständige:

Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl
Dr. Franjo Grotenhermen
Dr. Michael A. Überall
N.N.
N.N.
Maximilian Plenert
Dr. Oliver Tolmein"
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Von Max

"Stellungnahme zu den Anträgen zum Thema Cannabis als Medizin im Rahmen der Anhörung des Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages"

http://www.alternative-drogenpolitik.de ... ndestages/

https://www.facebook.com/hanfverband/
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Kritik an Cannabis-Gesetzentwurf
Gesundheit/Anhörung - 21.09.2016

Berlin: (hib/PK) Mediziner, Psychologen und Rechtsexperten begrüßen die geplante reguläre Verordnungsmöglichkeit für cannabishaltige Arzneimittel, sehen in dem von der Bundesregierung vorgesehenen Verfahren aber einige Mängel. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (18/8965) am Mittwoch im Bundestag wiesen Ärzte, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, den geplanten Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen strikt zurück.

Sehr kritisch gesehen wird auch die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten, weil es für deren therapeutischen Nutzen keine hinreichenden Belege gebe. Von vielen Experten abgelehnt wird überdies die verpflichtende Datenerhebung für die Begleitforschung, die an die Kostenerstattung gekoppelt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Cannabisarzneimitteln und Rezepturen versorgt werden können. Dazu sind Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nötig. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kommt, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten müssen die Patienten in der Regel selbst tragen.

Patienten sollen künftig auch getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Arzneimittelversorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur. Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist der Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen nicht sachgerecht. Auch das geplante Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung von Patientendaten wird abgelehnt, weil dafür die datenschutzrechtliche Grundlage fehle. So sei wegen der Verknüpfung des Behandlungsbedarfs mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Begleiterhebung "eine Einwilligung mangels Freiwilligkeit nicht wirksam", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Von einer Verpflichtung sollte daher abgesehen und auf eine freiwillige Teilnahme gesetzt werden.

Auch der Medizinrechtsexperte Oliver Tolmein, der die Reform im Grundsatz befürwortete, gab zu Bedenken, dass die Verpflichtung zur Teilnahme an der Begleiterhebung auf unverhältnismäßige Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreife. Hinzu kämen datenschutzrechtliche Probleme.

Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) hält die Begleiterhebung für sinnvoll, um weitere Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Cannabisblüten und Cannabisextrakten zu gewinnen. Wissenschaftliche Studien belegten, dass bei chronischen Schmerzen, in der Tumorschmerztherapie und in der Palliativmedizin Cannabis wirksam sei. Auch Übelkeit bei Tumorschmerzpatienten könne mit medizinischem Cannabis effektiv behandelt werden.

Allerdings sei die Studienlage nicht so gefestigt, dass die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten und Cannabisextrakten vorbehaltlos zu rechtfertigen wäre. Problematisch sei zudem, für die Erstverordnung die Genehmigung der Krankenkasse einzufordern. Die Kassen gingen mit solchen Anträgen sehr unterschiedlich um, von strikter Ablehnung bis hin zu raschen Bewilligungen. Das Genehmigungsverfahren sollte möglichst einfach gehalten, die Genehmigung durch die Kassen gestrichen werden. Damit könnten die Ärzte auch von neuen bürokratischen Belastungen freigehalten werden.

Nach Ansicht der Deutschen Schmerzgesellschaft besteht für die Schmerz- und Palliativmedizin keine wissenschaftlich erkennbare Notwendigkeit für eine Verschreibungsfähigkeit von Medizinalhanf. Die Datenbasis für die Wirksamkeit von Medizinalhanf im Vergleich zu etablierten Medikamenten sei dürftig. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Medizinalhanf wirksamer oder nebenwirkungsärmer sei als die definierten chemischen Substanzen. Auch sei eine genaue Dosierung nicht möglich. Jedoch sollten die verfügbaren Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

Auch der GKV-Spitzenverband hält die vorliegenden Belege für die Wirksamkeit von Cannabisblüten für unbefriedigend. Eine Versorgung der Patienten mit Cannabis zulasten der GKV stehe somit im Widerspruch zu den geltenden Normen und sei weder mit dem Solidarprinzip noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Begleiterhebung ausreichend sein würden, um eine Leistungspflicht in der GKV zu begründen. Problematisch seien auch die Kosten bei einem Apothekenaufschlag von hundert Prozent.

Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) wandte sich dagegen, die Droge zu verharmlosen und plädierte für einen weiter restriktiven Umgang mit medizinischem Cannabis. Da der Konsum mit psychischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden sei, sollten die mit Cannabisblüten und Cannabisextrakten behandelten Patientengruppen möglichst eng begrenzt werden. Zudem müsste geregelt werden, wer für gesundheitliche Schäden hafte.

Das sieht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ähnlich und kommt zu dem Schluss, dass die Abgabe hochwirksamer Pflanzendrogen im Rahmen einer Arzneimitteltherapie und das Vertrauen auf eine richtige Anwendung und Dosierung durch die Patienten einen Rückschritt für die Arzneimitteltherapiesicherheit bedeuten würden. Die DGP trete daher für die Verwendung von Fertigarzneimitteln mit standardisiertem Wirkstoffgehalt und definierten Dosierungen ein.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor Unter- und Überdosierungen und verlangte präzisere Vorgaben, welche Art Cannabis mit welchem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) verordnet werden soll. Es sei zudem inakzeptabel, Cannabis zu rauchen. Für Cannabis-Kekse gebe es keine standardisierten Verfahren. Denkbar wäre eine Dampfinhalation.

Auf die Sortenvielfalt bei Cannabis machte der Deutsche Hanfverband (DHV) aufmerksam. Berichte von Patienten zeigten, dass die vielen verschiedenen Sorten und Züchtungen ganz unterschiedliche medizinische Wirkungen und Nebenwirkungen mit sich brächten. Dieser bislang wenig beachtete Aspekt sollte zum Wohl der Patienten beachtet werden. Nach Ansicht des Hanfverbandes sollte den Patienten künftig deshalb auch erlaubt werden, jene Sorte Cannabis selbst anzupflanzen, die für sie am besten geeignet sei. Das wäre dann auch die preiswerteste Variante, zumal mit erheblichen Kosten durch die Verschreibung von Cannabis gerechnet werden müsse.

Der Einzelsachverständige Maximilian Plenert, Mitglied im Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) und selbst Patient mit einer Ausnahmegenehmigung für die Droge, erklärte, die Stärke von Cannabis liege in der komplementären Wirkung bei mehreren gleichzeitigen Leiden. In der Summe ergebe sich ein sehr gutes Verhältnis von Wirkung zu Nebenwirkungen und Risiken. Die Therapieentscheidung müsse beim Arzt und dem Patienten liegen.

Auch Plenert lehnte den angedachten Zwang zur Begleiterhebung aus medizinisch-ethischen sowie datenschutzrechtlichen Gründen ab. Es sei außerdem zu befürchten, dass durch die Verordnungshürden beim Arzt, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), darunter die Vorgabe, sich zuvor "austherapieren" zu lassen, das Gesetz zum Papiertiger werde. Mehrere andere Experten schlossen sich in der Anhörung dem Punkt an und empfahlen, von dem "Flaschenhals" des Austherapierens Abstand zu nehmen, weil dies nicht im Interesse der Patienten sei.

In der Anhörung mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6361), der Forderungen enthält, die sich zum Teil mit dem Gesetzentwurf der Regierung decken und auf eine liberalere Verordnungspraxis für Cannabis im Sinne der Patienten zielt."


http://www.bundestag.de/presse/hib/201609/-/440318
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Experten kritisieren Cannabis-Gesetz

Schwer kranke Patienten sollen auf Kassen-Kosten einen leichteren Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln bekommen. Experten begrüßten im Bundestags-Gesundheitsausschuss zwar die Intention des Gesetzentwurfs, kritisierten verschiedene Aspekte jedoch erheblich. Umstritten ist auch die Apotheken-Vergütung.
...
GKV-Spitzenverband: Beängstigender Systembruch

Anders sehen es Vertreter des GKV-Spitzenverbands. Sie betonten immer wieder, dass es sich bei den gesamten Plänen um einen „Systembruch“ handele, der mit seiner Präzendenzwirkung durchaus ängstigen könne. Erstmals werde ohne die Sicherheit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung die Erstattungsfähigkeit hergestellt. Daher dürfe Cannabis zu medizinischen Zwecken auch wirklich nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn es keine den medizinischen Standards entsprechende Therapie mehr gebe. Es sei also richtig, dass die Verordnungs- und Erstattungsfähikgeit an so enge Voraussetzungen geknüpft werde. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband wollte sich trotz dieser Bedenken allerdings „keine generelle Negativhaltung“ unterstellen lassen. Die Intention des Gesetzes trage man durchaus mit, betonte sie."


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... 1/cannabis

Gut das ich gerade dabei war, mit der Wurzelbürste meinen Holztisch zu schrubben, als Frau Haas sprach. Aufkeimende Aggression wurde so in eine positive Handlung umgewandelt/Übersprungshandlung. ;)
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Von der Frank Tempel Homepage:

"Medizinisches Cannabis: Krankenkassen könnten zukünftige Anwendung erschweren
...
Kritikpunkte und Baustellen

„Das Gesetz hat seiner grundsätzlichen Intention nach das Potenzial, Deutschland zu einer führenden Nation im Bereich Cannabis als Medizin zu machen. Für die Praxis werden mit diesem Gesetz jedoch erneut Hürden errichtet, die eine angemessene Versorgung von Patienten mit Cannabis oder Cannabisprodukten kaum möglich machen“, so die Einschätzung des Sachverständigen Maximilian Plenert, der von der Linksfraktion zur Anhörung eingeladen wurde. Plenert ist Mitglied im Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Hanfverband (DHV) tätig. Im schlimmsten Fall wäre Cannabis als Medizin zwar legal, praktisch aber kaum von Relevanz. Das liegt vor allem an drei Gründen.

Krankenkassen könnten Anwendung einschränken

Erstens: Cannabis soll nur bei austherapierten Patientinnen und Patienten Anwendung finden. Krankenkassen könnten angesichts der hohen Kosten für Cannabis die Kriterien sehr streng auslegen, sodass Patientinnen und Patienten zunächst andere Mittel, etwa Opiate, anwenden müssten. Die medizinischen Dienste der Krankenkassen könnten dann zur Kontrollinstanz über die ärztliche Therapiefreiheit werden. Dabei haben viele Ärztinnen und Ärzte nicht die zeitlichen Ressourcen, um sich bürokratische Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zu liefern. DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, dass die Therapieentscheidung alleine beim Arzt liegen soll und die Krankenkassen dann in der Folge Cannabis erstatten müssen.

Medizinisches Cannabis wird teuer

Zweitens: Die Kosten für medizinisches Cannabis aus der Apotheke werden auf 15 bis 25 Euro pro Gramm geschätzt. Diese Summe ist viel zu hoch. Auch das ist ein Grund, weshalb die Krankenkassen die Anwendung von Cannabis möglichst restriktiv auslegen könnten. Aussagen von Krankenkassenvertreterinnen und -vertreter bei der Anhörung bestätigen diese Sorge. Außerdem müssen Ärztinnen und Ärzte Cannabis mit dem eigenen Praxisbudget verrechnen. Dieses ist jedoch begrenzt, weshalb sie nur sehr wenige Cannabispatientinnen und -patienten betreuen könnten, um nicht in Konflikt mit den Gesetzlichen Krankenkassen zu geraten. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Cannabis wie eine Praxisbesonderheit behandelt wird. Es müsste dann nicht mit dem Budget des behandelnden Arztes verrechnet werden. Außerdem muss die Politik dafür Sorge tragen, den Preis aus der Apotheke für Cannabis zu minimieren. Zum Vergleich: In Kanada kostet ein Gramm Cannabis nur 3,40 Euro.

Kritik an Zwangsteilnahme an Begleiterhebung

Drittens: Patientinnen und Patienten werden dazu gezwungen, an einer fünfjährigen Begleiterhebung teilzunehmen. Dies ist aus ethischen und datenschutzrechtlichen Gründen höchst bedenklich. Dabei ist eine Begleiterhebung nicht geeignet, um fundierte Aussagen über die Wirksamkeit von Cannabis zu treffen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung argumentiert. Außerdem ist die Zwangsbegleiterhebung nicht verhältnismäßig. DIE LINKE hat regelmäßig Haushaltsanträge zur Erforschung von Cannabismedizin gestellt. Forschungsprojekte hätten dann auf der freiwilligen Teilnahme von Probandinnen und Probanden beruhen können. Die Förderung der Forschung war zudem eine ausdrückliche Forderung eines eigens eingebrachten Antrags der LINKEN zur Cannabismedizin. Letztendlich ist die fehlende Studienlage eine Folge der Verbotspolitik.

Fazit

Die Änderungen gehen in die richtige Richtung. Sie wurden von den Patientinnen und Patienten gerichtlich erkämpft. Die Bundesregierung tut nur das Nötigste, um den Eigenanbau um jeden Preis zu verhindern. Die hohen bürokratischen Hürden bei der Anwendung von medizinischem Cannabis bleiben bestehen, wenn auch in veränderter Form. Patientinnen und Patienten, die gerichtlich gegen die Zwangsteilnahme an der Begleiterhebung vorgehen, bleibt auch zukünftig nur die Versorgung über den Eigenanbau. Gleiches gilt für Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung, deren Krankenkassen Cannabis nicht erstatten wollen. Großer Nachholbedarf besteht zudem in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Umgang mit medizinischem Cannabis. Dies trifft auch auf Polizeikräfte zu, die oftmals Cannabispatientinnen und -patienten verdächtigen, gegen das Bundesbetäubungsmittelrecht zu verstoßen. Diese Kriminalisierung muss der Vergangenheit angehören."


http://www.frank-tempel.de/nc/aktuell/d ... erhindern/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis: Kassen misstrauen Apotheken

Der Einsatz von Cannabis zur Schmerztherapie darf nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Dies verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, schreibt der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung in Gesundheitsausschuss des Bundestages. Außerdem verweisen die Kassen auf fehlende Evidenz und ungeklärte Nebenwirkungen sowie unkalkulierbare Kosten. Zudem würden Apotheken nach den derzeitigen Plänen zu viel an der Abgabe verdienen."


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... apotheken/

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... sativa.pdf
Antworten

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