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Verleumdungsklage für "Einstiegsdroge"

Verfasst: Do 21. Jan 2016, 13:57
von ReginaldJuriDavis
Mal wieder so eine spinnerte Idee:

In jeder Diskussion über die Legalisierung kommt früher oder später ein CDU- Politiker (oder jemand, der von denen gesponsort wurde) mit dem Pseudo-Argument "Einstiegsroge" um die Ecke.
Nicht, das dieser Mythos schon vor Jahrzehnten offiziell widerlegt wurde (und diese Info mittlerweile selbst bei der Union angekommen sein dürfte), gut genug, um ihn bei solchen Diskussionen wieder aus dem Müll zu ziehen, ist er allemal.
Immerhin war es jahrzehntelang der Kassenschlager, auf den man das Wahlvolk konditioniert hatte. Und es funktioniert ja auch immer noch: der Regulierungsaktivist kann 2 Stunden lang in leere Gesichter predigen, kommt ein Unionler um die Ecke und blubbert das magische Wort: leutchtende Augen, eifriges Nicken - den auf einmal ist man wieder auf vertrautem Terrain: Drogen = Böse!
Und wieder sind 2 Stunden gut strukturierter Vortrag einschließlich Vorbereitung für die Katz!

Davon habe ich mehr als nur die Schnautze voll, um es mal sehr vorsichtig zu formulieren.

Meine Idee: Man überzeihen das ganze Thema mit einer Welle von Verleumdungsklagen - oder, wenn das rechtlich problematisch ist, vielleicht eine einstweilige Verfügung, dem entsprechenden Urteilsspruch des Verfassungsgericht nicht mehr öffentlich zu widersprechen...
Ich bin kein Jurist, keine Ahnung, was da möglich ist!

Allein die Vorstellung, dass dann in Zukunft kein Prohibitionist mehr ungestraft diesen Unsinn von sich geben darf...
...oder damit rechnen muss, dafür eine saftige Strafe zu kassieren, falls er es doch macht...Sahne!

Re: Verleumdungsklage für "Einstiegsdroge"

Verfasst: Do 21. Jan 2016, 14:15
von GregMz
Das wird nicht viel bringen, denn wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Man darf den dümmsten widerlegten Schwachsinn behaupten, und keiner kann gegen einen vorgehen:
Du kannst zum Beispiel immer noch behaupten, dass die Erde eine Scheibe ist und vor ca 6k Jahren in 7 Tagen erschaffen wurde. Dass dies nicht dem wissenschaftlichen Stand entspricht und eigentlich totaler Humbug ist, sollte jedem klar sein.
Der Artikel 5 GG ist nur dann strafbewehrt, wenn die behauptete Meinung eine dritte Person Schaden soll, bzw dies billigend in Kauf genommen wird.
Einzige Möglichkeit ist, wenn Journalisten Cannabis als Einstiegsdroge bezeichnen, eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einzureichen. http://www.presserat.de/presserat

Re: Verleumdungsklage für "Einstiegsdroge"

Verfasst: Do 1. Nov 2018, 13:19
von cOOLsp0T
Also, wenn jemand einen ganzen Vortrag, Aufsatz, Referat braucht um die Definition der Einstiegsdroge von Cannabis fernzuhalten wird das auch nichts.

Cannabis wurde zu einer Einstiegsdroge gemacht. Cannabis steht wie ihr wohl wisst im BtmG im Artikel 1, zusammen mit Stoffen wie z.B Diamorphin. Jetzt muss man sich mal fragen, was ein Interessierter wohl beim Erstkonsum von Cannabis für einen Eindruck bekommt? Vor allem, wenn er vorher schon mal einen wesentlich peinlicheren Alkoholrausch erlebt hat. Er wird den Eindruck bekommen, dass die Substanzen die mit Cannabinoiden & Co.KG im Artikel 1 stehen genauso harmlos sind wie Cannabis und schon haben wir den Einstieg in die harte Pharmazeutik.

Schon mal einen CDU Juppie mit sowas konfrontiert?

Re: Verleumdungsklage für "Einstiegsdroge"

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 11:37
von Andi76
Die Wachmänner in den KZ wurden auch verurteilt weil Sie bei diesem Unrechtsstaat
aktiv mitgeholfen haben.
Meineserachtens müssten alle Richter die das verfassungswidrige Cannabisverbot umsetzen irgendwann sich dafür verantworten.
Das Strafrecht ohne Fremdschädigung anzuwenden ist laut Schildower Kreis verfassungswidrig.
Solche Vorgehensweise kennt man eigentlich nur aus Diktaturen.
Da Alkohol wesentlich gefährlicher ist als Cannabis kann mich ein Staat doch nicht zwingen gegen meine Vernunft zu handeln.