Sammlung CBD Razzien

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Martin Mainz
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Martin Mainz »

Freno hat geschrieben: Fr 14. Okt 2022, 18:36 Dieser juristische Kladderadatsch ist natürlich für die Betreiber der shops und sonstigen Beteiligten sehr bitter und mit Angstschweiß verbunden
Jupp. Da brauchts Pioniergeist :mrgreen:
Freno
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Freno »

Mir ist da noch etwas eingefallen (ich bin halt seit über 10 Jahren raus aus dem Beruf und nicht jeder Groschen ist ein Sturzbomber):

1) Man könnte doch auch annehmen, daß dem Gesetzgeber, als er den Handel mit Cannabis mit maximal 0,2% THC-Gehalt zugelassen hatte, auch bewußt gewesen sein könnte, daß man daraus mittels Erhitzung Cannabis machen kann, das brummt ?! Schließlich soll das nach dem BGH allgemein bekannt sein. Dazu müsste man in die "Materialien" gucken: die "amtliche Begründung" des Bundestages, die jedem Gesetz beigegeben ist. Da die meisten Gesetzesentwürfe aus Verfahrensgründen (es geht dann etwas flotter) von der Regierung eingebracht werden, stammt auch die Begründung auch meistens von der Regierung. Es ist auffällig, daß das Urteil diese Frage mit keinem Wort erwähnt.

2) Ebenso auffällig ist es, daß die sich hier fast aufdrängende Frage nach dem entschuldigenden Verbotsirrtum nicht einmal angerissen wurde: die Verurteilten haben doch sicherlich darauf vertraut, daß ihr Handeln - ihr "deal" - legal gewesen war. Das ergibt sich schon aus den Umständen: legaler Erwerb in Spanien Versand im LKW, Aufbewahren und Austauschen von Fehllieferungen etc. Es ist aber möglich, daß diese Vermutung schon in der Vorinstanz schon ausgeräumt werden konnte und von der Revision auch nicht angegriffen worden war. Wenn dies nicht der Fall war, dann würde ein heftiger Verfahrensfehler vorliegen. Die verfassungsrechtliche Frage, ob man darin einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip sehen könnte, eine Verfassungsbeschwerde also begründet sein könnte, kann ich leider nicht mehr beantworten. Wenn sie zu bejahen wäre - dann könnte man eine solche, krass fehlerhafte Begründung als eine Einladung zur Verfassungsbeschwerde ansehen, weil sich der "erkennende" Senat des BGH nicht zu einem Vorlagebeschluß (an das BVerfG) aufraffen konnte. Das wäre vielleicht eine allzu offensichtliche Ohrfeige für den Gesetzgeber gewesen, wenn der BGH einen Vorlagebeschluß erlassen hätte und das Cannabis-Verbot als verfassungswidrig bezeichnet hätte. Die Verhältnisse zwischen den höchsten Gerichten und den politischen Instanzen sind sehr heikel und nur sehr schwer zu durchschauen, darüber wird auch kaum etwas publiziert.

So etwas kommt vor: ich habe es mal erlebt, daß ein mir aus vielen früheren Verfahren persönlich und auch privat wohlbekannter und sehr kompetenter Richter einer Klage gegen meinen Mandanten mit krass fehlerhafter Begründung stattgab, um mir die Gelegenheit zu geben, eigene Fehler, die ich in dem erstinstanzlichen Verfahren begangen hatte, in der Berufungsinstanz zu korrigieren, wodurch wir unser Ziel auch erreichen konnten. Der Richter und ich hatten Jahre später mal beim Bier in der gemeinsamen Stammkneipe darüber gesprochen (was an für sich völlig unzulässig ist, naja, dererlei gehört zu den Arkana der Justiz).
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Martin Mainz
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Martin Mainz »

Trotz Ermittlungen: Cannabis-Automaten stehen wieder

Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei vier Automaten mit Cannabis-Produkten – in Ludwigsburg, Stuttgart, Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) und Neckarsulm (Kreis Heilbronn) –, die an Straßen aufgestellt waren. Der gewerbliche Vertrieb von Nutzhanf sei auch nach aktueller Rechtslage strafbar, „wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann“, begründete die Polizei die Aktion.
...
Die beiden Männer haben ihre Apparate inzwischen von der Polizei zurückbekommen – und in Ludwigsburg und Neckarsulm direkt wieder in Betrieb genommen, obwohl die Ermittlungen noch laufen. „Es müssen noch Beweismittel ausgewertet werden“, sagt Polizeisprecher André Kielneker. Anschließend übernimmt die Staatsanwaltschaft. Dass die die Sache nicht weiterverfolgen wird, darauf hoffen die Betreiber. Anwältin Julia Seestädt, die einen der beiden vertritt, ist zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt wird. Ihre „Cannabis-Kanzlei“ in Hamburg ist spezialisiert auf die Branche.
...
Das Vorgehen der Polizei und die Beschlagnahmung der Automaten sei nichts Ungewöhnliches. Die Betreiber könnten sich dagegen kaum wehren. „Sie sehen den Blüten nicht an, wie viel THC-Gehalt sie haben“, sagt Seestädt. Der Bundesgerichtshof hat erst in dieser Woche bestätigt, dass Blüten der Cannabispflanze generell unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.


Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 1a4ca.html
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Martin Mainz
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Martin Mainz »

Und noch einer:

Anklage gegen Betreiber von "Cannabis-Laden" in Trier

Laut Anklage sollen die beiden Männer in ihren sogenannten Head-Shops nicht nur legales CBD-Öl mit Cannabisbestandteilen verkauft haben. Sie sollen zwischen Dezember 2018 und April 2019 auch gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt haben, die den Wirkstoff THC enthielten.
...
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um Cannabisblüten, die zum Teil über einen vor dem Laden aufgestellten Verkaufsautomaten vertrieben wurden. Das Amtsgericht Trier hatte den Automaten im April 2019 beschlagnahmt. Die in den Head-Shops vertriebenen CBD-haltigen Substanzen wiesen laut Staatsanwaltschaft einen THC-Gehalt zwischen 0,05% und 0,35% auf.
...
Das Landgericht bzw. das Amtsgericht Trier entscheiden nun darüber, ob ein Verfahren gegen die beiden Männer eröffnet werden kann.


Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... e-100.html
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Freno
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Freno »

Hier in Leipzig hat der CBD-shop von "Ananas Express" auch weiterhin geöffnet - vor ca. 14 Tagen habe ich dort zuletzt eingekauft. Es war sogar ziemlich viel Betrieb dort.

Weder die Polizeiwache um die Ecke, noch die Gewerbeaufsicht haben sich durch das jüngste BGH-Urteil zur Strafbarkeit des CBD-Kraut-Handels bisher zum durchgreifenden Handeln veranlasst gesehen.

Es ist natürlich möglich, daß die Gewerbeaufsicht "pflichtgemäß" die Gewerbeerlaubnis entzogen haben, der oder die Betreiber Widerspruch eingelegt haben und die Sache jetzt erst einmal "im juristischen Orbit" verschwunden ist und sich bei einer Legalisierung in den nächsten Jahren von selbst erledigen wird.

Aber: wenn das BGH-Urteil ernst genommen worden wäre, hätte man ohne weiteres die "sofortige Vollziehbarkeit" einer etwaigen Untersagungsverfügung anordnen können, ja sogar müsssen - schließlich sollen in diesem Gewerbebetrieb gewerbsmässig Straftaten gem. BtMG begangen werden ! Dann hätten Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung, der Laden wäre sofort "dicht gemacht worden". Aber genau das hat man ganz offensichtlich nicht getan.

Im Kontext meiner sonstigen Beobachtungen und Erfahrungen in Leipzig (fast überall wird öffentlich gekifft, ich selbst verberge mich auch nicht mehr, habe mir im Vertrauen auf meinen "Kifferschein" (Rezept) sogar mal buchstäblich vor den Augen der Polizei einen gerollt und geraucht, sogar mit den Polizisten freundliche Worte gewechselt) verdichtet sich bei mir der Eindruck, daß in Leipzig schon eine sehr weitreichende Entkriminalisierung durch die Behörden stattgefunden hat. Verfolgt wird, soweit aus den Medien und Pressemitteilungen der Polizei für mich ersichtlich, neben den "Rauschtaten" (va Straßenverkehr) nur noch der Großhandel. Alle paar Monate tauchen hier in den Medien Fotos von regelrechten Säcken voller Cannabis auf, die man bei irgendeiner Polizeiaktion beschlagnahmt hat - man könnte fast meinen, daß dies nur noch eine Art Feigenblatt sein soll: "Bitteschön - Wir verfolgen ja weiter !"

Ich habe schon kundgetan, daß dies nicht so ungewöhnlich wäre: § 175 und § 218 StGB sind berühmte Beispiele für Strafvorschriften, deren Abschaffung "der demokratische Gesetzgeber" jahrzehntelang nicht auf die Rolle gebracht hat - und genauso lange von Behörden und Gerichten boykottiert worden sind.
Stechus_Kaktus
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THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von Stechus_Kaktus »

Hallo zusammen,

bevor ich mich kostenpflichtig juristisch beraten lasse, starte ich meine Recherche hier und hoffe auf das Schwarmwissen.

Die Cannabis Entkriminalisierung wurde ja gestern öffentlich angekündigt, also stellt sich für mich die Frage, wie es sich bei CBD-Blüten und Haschisch verhält, wenn sie den Grenzwert von 0,2% THC überschreiten und stattdessen den beispielsweise in der Schweiz gültigen Grenzwert von 1,0% nicht überschreiten.

Meiner Rechtsauffassung nach, müsste dieser Grenzwert fallen, sobald ich THC besitzen darf, ohne mich dadurch strafbar zu machen. Ich ahne allerdings, dass dies derzeit noch ein heikles juristisches Thema ist und möchte mich absichern bevor ich gewerbsmässig aktiv werde.

Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüssen
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FraFraFrankenstein
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Re: THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Stechus_Kaktus hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 19:54 bevor ich mich kostenpflichtig juristisch beraten lasse, starte ich meine Recherche hier und hoffe auf das Schwarmwissen.
Die Cannabis Entkriminalisierung wurde ja gestern öffentlich angekündigt, also stellt sich für mich die Frage, wie es sich bei CBD-Blüten und Haschisch verhält, wenn sie den Grenzwert von 0,2% THC überschreiten und stattdessen den beispielsweise in der Schweiz gültigen Grenzwert von 1,0% nicht überschreiten.
Meiner Rechtsauffassung nach, müsste dieser Grenzwert fallen, sobald ich THC besitzen darf, ohne mich dadurch strafbar zu machen. Ich ahne allerdings, dass dies derzeit noch ein heikles juristisches Thema ist und möchte mich absichern bevor ich gewerbsmässig aktiv werde.

Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen.
Hallo, es stimmt, dass Cannabis entkriminalisiert werden soll. Das Gesetz ist aber noch nicht gültig. Wohl erst ab 2024.
Ich bin kein Anwalt und weiß nicht genau, was du tun möchtest.

Für erwachsene Personen werden 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit legal werden. Egal, welcher THC-Gehalt.
Es darf allerdings nicht an Kinder oder Jugendliche weitergegeben werden oder auf Spielplätze oder Schulgelände gebracht werden.

Hanfige Grüße
FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Stechus_Kaktus
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Re: THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von Stechus_Kaktus »

Danke für die Rückmeldung. Leider trifft diese meine Frage nicht auf den Punkt deswegen konkretisiere ich die jetzt nochmal. :ugeek:

CBD-haltiger Hanf in Blüten- oder Haschischform wird ja in Deutschland schon seit längerer Zeit kommerziell vertrieben. Dabei gilt ein Grenzwert von 0,2% THC der in diesen Produkten nicht überschritten werden darf. Trotz dieser Rechtslage kommt es beispielsweise in Bayern immer wieder zu übergriffigen Verhalten der Strafverfolgungsbehörden auf rechtschaffene Bürger und Inhaber von Geschäften.

Ich möchte nun also, falls die Rechtslage dies gestattet, CBD-haltige Blüten und Haschisch nach Deutschland importieren und dort kommerziell verkaufen. Allerdings liegt bei meinen Produkten der THC-Gehalt überwiegend bei unter 1% THC, was den bislang gültigen Grenzwert von maximal 0,2% THC-Gehalt in Deutschland verletzen würde. Ich brauche also Rechtssicherheit und hoffe das jemand Einblick darin hat und mich da informieren kann. :)

Beste Grüsse
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M. Nice
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Re: THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von M. Nice »

CBD-haltige Blüten und Haschisch nach Deutschland importieren und dort kommerziell verkaufen

leider verboten

https://www.gesetze-im-internet.de/btmg ... age_i.html
Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

- ausgenommen

a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,

b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen,
...in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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FraFraFrankenstein
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Re: THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Stechus_Kaktus hat geschrieben: Fr 14. Apr 2023, 14:40 Danke für die Rückmeldung. Leider trifft diese meine Frage nicht auf den Punkt deswegen konkretisiere ich die jetzt nochmal. :ugeek:
Ich möchte nun also, falls die Rechtslage dies gestattet, CBD-haltige Blüten und Haschisch nach Deutschland importieren und dort kommerziell verkaufen. Allerdings liegt bei meinen Produkten der THC-Gehalt überwiegend bei unter 1% THC, was den bislang gültigen Grenzwert von maximal 0,2% THC-Gehalt in Deutschland verletzen würde. Ich brauche also Rechtssicherheit und hoffe das jemand Einblick darin hat und mich da informieren kann. :)

Beste Grüsse
Ja, Nutzhanf. Der Wert für Nutzhanf wurde am 1.1.23 auf 0,3% THC angehoben. Alles bis zu diesem Wert ist nicht strafbar. Vielleicht solltest du noch ein paar Jahre warten, bis es einen europäischen Grenzwert für Nutzhanf gibt. Da braut jedes Land sein eigenes Süppchen. In Deutschland ist es besonders restriktiv.

FraFra
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Freno
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Re: THC Grenzwert bei CBD Hanf

Beitrag von Freno »

Stechus_Kaktus hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 19:54 Hallo zusammen,

bevor ich mich kostenpflichtig juristisch beraten lasse, starte ich meine Recherche hier und hoffe auf das Schwarmwissen.

(...)

Meiner Rechtsauffassung nach, müsste dieser Grenzwert fallen, sobald ich THC besitzen darf, ohne mich dadurch strafbar zu machen. Ich ahne allerdings, dass dies derzeit noch ein heikles juristisches Thema ist und möchte mich absichern bevor ich gewerbsmässig aktiv werde.

Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüssen
Die Recherche hier zu beginnen, ist nicht verkehrt: man kann hier auch in Rechtsfragen auf so einige neue Gesichtspunkte aufmerksam gemacht werden. In einem Forum wie diesem gibt es aber fast nur juristische Laien und überdies eine beträchtliche "Selbstbegünstigungstendenz" von sehr vielen nach der Melodie "Cannabis ist Grund- und Menschenrecht und jeder, der was anderes behauptet, ist ein Faschist!"

Aber bevor man "gewerbsmässig" (ein strafrechtlicher Begriff !) aktiv werden will, ist die kostenpflichtige juristische Beratung unumgänglich. Nur "gewerbsmässig" tätige Anwälte haben aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechende Kompetenz und Erkenntnisquellen. Die haben andere Angehörige klassischer juristischer Berufe (Richter, Staatsanwälte, höhere Verwaltungsbeamte ...) natürlich auch, aber sie haben zB keine Berufshaftpflichtversicherung. Zu diesen Erkenntnisquellen gehört zB auch JURIS, eine hochprofessionelle juristische online-Datenbank, auf der nicht nur weitaus mehr Urteile (und sonstige Entscheidungen) veröffentlich werden, als in der Fachpresse, sondern auch die Fachpresse selbst durch "abstracts". Der Zugang zu JURIS geht indessen bei vierstelligen Beträgen los ...

Aber auch eine professionelle Beratung bewegt sich immer in 3 "Zonen", die selten scharf, meist fließend ineinander übergehen: es gibt die "sichere Seite", die "Grauzone" und die "mit Sicherheit illegale Zone". In einer solchen Materie wie dem selbst "im Fluß befindlichen" Cannabisverbot ist die "Grauzone" mit unterschiedlichen "strafrechtlichen Risiken" ziemlich groß. Der Ankündigung der Legalisierung im Koalitionsvertrag sind bislang nur wenig konkrete Absichtserklärungen gefolgt - noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf liegt vor. Das jüngste "Eckwertepapier", das immer noch sehr vage bleibt, skizziert ein Gesetz, das zu (verfassungs-)rechtlichen Angriffen geradezu einlädt und zumindest eine regional sehr unterschiedliche Akzeptanz in Justiz und Strafverfolgungsbehörden vermuten lässt.

In solchen Zeiten "gewerbsmässig" und jenseits des Schwarzmarkts mit Cannabis zu handeln, will sehr, sehr gut überlegt werden.
Freno
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Freno »

Ich war heute mal wieder in 'meinem' CBD-shop und der Betreiber war mal wieder selbst hinter'm Tresen. Nach dem o.g. BGH-Urteil war auch er natürlich etwas angespannt - "Wer weiß, wie lange es uns noch gibt ?!" - inzwischen ist er wieder sehr entspannt geworden, als wir kurz das Thema anschlugen: "Das interessiert hier niemanden mehr."

Die "fraus legis" - der Boykott eines Gesetzes nicht nur durch die Untertanen (im Sprachgebrauch der Demokratoren: "die Bürger"), sondern auch durch Exekutive und Judikative geht hier in Leipzig offenbar sehr weit. For d' säx'sch'n Giffah ist das natürlich sehr angenehm: "Die Versorgungslage ist stabil!" (DDR-Jargon) und deswegen interessiert sich hier auch kaum noch jemand für die Legalisierung. Der praktische Umgang der Leipziger Behörden mit Cannabis geht weit über das hinaus, was sich die Wirrköppe in Berlin derzeit so zusammendemokratisieren.
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