Der Cannabis-Ausweis ist da
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Dachte mir schon fast, dass kein Mensch einen Ausweis hat, erstmal überlegen ob ich wegen nem zerknülltem Joint Ärger mache, ist ja immer noch Deutschland hier und dürfte die Krankenkasse gute 200€ gekostet haben.
Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Sehe ich auch so. Mehrere verschiedene Aussteller disqualifizieren sich bloß gegenseitig. Schade.Jahkob hat geschrieben:Ich finde es ehrlichgesagt kontraproduktiv das jeder seinen eigenen "Ausweis" raus bringt. Diese Unterschiedlichen Ausweise sorgen für mehr Verwirrung als das sie helfen.Meiner Meinung nach braucht EINEN zentralen, anderkannten Ausweis.
- Hans Dampf
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Sorry, nein!Harro hat geschrieben:Sehe ich auch so. Mehrere verschiedene Aussteller disqualifizieren sich bloß gegenseitig. Schade.Jahkob hat geschrieben:Ich finde es ehrlichgesagt kontraproduktiv das jeder seinen eigenen "Ausweis" raus bringt. Diese Unterschiedlichen Ausweise sorgen für mehr Verwirrung als das sie helfen.Meiner Meinung nach braucht EINEN zentralen, anderkannten Ausweis.
Wir brauchen keinen Ausweis, schon erst recht keinen zentralen!
Warum? Weil ein zentraler Ausweis irgendein zentrales Register voraussetzt in dem dann alle Ausweisinhaber registriert sind. Davon sind wir in D hoffentlich noch weit weg, selbst wenn es vielen da "oben" (Regierung/Wohlhabenden) und "unten" (Polizei) nur recht wäre. Mir reicht schon, dass wir schon mitten in einem Staat leben, in dem die Polizei immer mehr Rechte bekommt, während gleichzeitig die Freiheiten immer mehr wegfallen.
Statt Ausweise zu fordern solltet ihr eure Energie auf die Legalisierung verwenden. Die Polizei wird selbst lernen müssen mit dem Thema lockerer umzugehen.
Peace!
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Ich habe nicht mal einen gültigen Personalausweis, bin ich auch nicht verpflichtet als deutscher zu haben. Meine Biometrischen bekommen die nicht, kein Handy, kein eigenes Bankkonto. Eigentlich existierte ich überhaupt nicht, keinerlei Bewegungs und Zahlungsverläufe, nur die Krankenkasse hat mich kennengelernt 

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Sehe das inzwischen auch so. Die Regelung mit der Rezeptkopie ist völlig ausreichend. Diese kann bei Bedarf vorgezeigt werden und gut ist. Nachdem ich weiter Gedacht hatte kam mir auch sofort "Zentralregister" und "NOPE" in den SinnHans Dampf hat geschrieben:Sorry, nein!Harro hat geschrieben:Sehe ich auch so. Mehrere verschiedene Aussteller disqualifizieren sich bloß gegenseitig. Schade.Jahkob hat geschrieben:Ich finde es ehrlichgesagt kontraproduktiv das jeder seinen eigenen "Ausweis" raus bringt. Diese Unterschiedlichen Ausweise sorgen für mehr Verwirrung als das sie helfen.Meiner Meinung nach braucht EINEN zentralen, anderkannten Ausweis.
Wir brauchen keinen Ausweis, schon erst recht keinen zentralen!
Warum? Weil ein zentraler Ausweis irgendein zentrales Register voraussetzt in dem dann alle Ausweisinhaber registriert sind. Davon sind wir in D hoffentlich noch weit weg, selbst wenn es vielen da "oben" (Regierung/Wohlhabenden) und "unten" (Polizei) nur recht wäre. Mir reicht schon, dass wir schon mitten in einem Staat leben, in dem die Polizei immer mehr Rechte bekommt, während gleichzeitig die Freiheiten immer mehr wegfallen.
Statt Ausweise zu fordern solltet ihr eure Energie auf die Legalisierung verwenden. Die Polizei wird selbst lernen müssen mit dem Thema lockerer umzugehen.
Peace!

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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Cookie hat geschrieben:Lies mal diesen Thread zum Thema, etwa ab dem verlinkten Post:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 509#p45663
Quintessenz:
1) Du solltest Dir das dort gezeigte Dokument (bzw. das offizielle Formular vom BfArM) ausdrucken, ausfüllen und von Deinem Arzt unterzeichnen lassen. Aufpassen: max. erlaubter Gültigkeitszeitraum beträgt 30 Tage!
2) Gehe zum Gesundheitsamt und lasse es dort abstempeln und ebenfalls unterzeichnen.
3) Mache Dich schlau, wie Schweden das genau handhabt! Das Dokument berechtigt erst mal nur zur Mitnahme (Ein- und Ausfuhr) von BTM, nicht zum Konsum. Was Du daraus machst, ist eine zweite Frage...
Hoffe, das hilft Dir etwas weiter - und einen schönen Aufenthalt in Schweden!
Cookie hat das in einem anderen Thread für den Schengenraum schon beschrieben. Die anderen Ausweise sind für Reisen innerhalb des Schengenraums nicht geeignet denke ich. Als Patient muss man in Deutschland nicht nachweisen, dass man Cannabis oder Opiate verschrieben bekommen hat. Klar hat sich das noch nicht durchgesetzt und ich denk mal die Polizei wird da auch noch den ein oder anderen Fehler machen. Das macht aber jeder Polizist nur einmal, besonders wenn sich der betroffene Patient angemessen darüber beschwert. IMHO wird die Zukunft aber so aussehen, dass Cannabis von der Polizei gar nicht mehr (also auch dem gemeinen Kiffer nicht) weggenommen wird, wenn das die maximale Verschreibungsmengen nicht überschreitet. Cannabispatienten dürfen auch ohne Einschränkung autofahren, ob das aber ausserhalb von D auch so liberal ist weiß ich nicht.
Verordnung
Hallo, bin seit gestern Cannabispatient. Auf meinem blauen Rezept steht:
Einmal/Tag 3/4g mit Vaporisator einnehmen.
Darf ich meine Medizin und meinen Vaporisator mit mir mitführen?
Einmal/Tag 3/4g mit Vaporisator einnehmen.
Darf ich meine Medizin und meinen Vaporisator mit mir mitführen?
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Hallo MaSaTiLa und herzlich willkommen im Forum!
Ja, Du kannst beides mit Dir führen. Du solltest dazu immer eine Kopie Deines Rezepts mit Dir führen. Dazu kann man sich auch einen Cannabis-Ausweis zulegen, der ist allerdings weder Pflicht noch offiziell.
Ja, Du kannst beides mit Dir führen. Du solltest dazu immer eine Kopie Deines Rezepts mit Dir führen. Dazu kann man sich auch einen Cannabis-Ausweis zulegen, der ist allerdings weder Pflicht noch offiziell.
Hier in offizieller Mission! Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Ich lasse mir das Rezept von der Apotheke kopieren, abstempeln und unterschreiben.
MfG
M. Nice
MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Verordnung
3/4g ist viel viel viel viel viel zu viel! Starte mal mit 0,03g, also 30mg. Ansonsten knallst Du dich ja komplett weg. Sei also sehr vorsichtig und taste Dich ganz langsam ran.
Medizin und Vape kann mitgenommen und genutzt werden, auch öffentlich. Allerdings ist der Mighty ein Trümmer, da sind Joints eine gute Alternative. Da Cannabis nicht so gut brennt, mixe ich Knaster mit dazu. Und da Joints wesentlich ungesünder sind, sollte man einen Aktivkohlefilter nutzen.
Wenn Du innerhalb des Schengenraum vereisen möchtest, brauchst Du ein spezielles Formular, was vom Gesundheitsamt unterschrieben wird.
Cannabis Ausweis für jede Apotheke gültig?
Grüßt euch,
auf meinen Cannabis Ausweis steht eine bestimmte Apotheke, kann ich nur dort jetzt mein Gras einkaufen oder kann ich auch so einer anderen Apotheke hingehen und einfach die Kopie des Ausweises mitsenden?
VG
auf meinen Cannabis Ausweis steht eine bestimmte Apotheke, kann ich nur dort jetzt mein Gras einkaufen oder kann ich auch so einer anderen Apotheke hingehen und einfach die Kopie des Ausweises mitsenden?
VG
Re: Cannabis Ausweis für jede Apotheke gültig?
Der Ausweis ist nicht "gültig", also geht er nur bei Apotheken, die ihn akzeptieren... im Zweifel nur die eine Apotheke, die ihn ausgestellt hat. Für alles andere gilt: Glücksache. Hat keine rechtliche Relevanz.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Cannabis Ausweis für jede Apotheke gültig?
Okay klasse 

Cannabis Rezept frage
Guten Tag
Bekomme jetzt seit dem 2.6.2021 Cannabis auf privat Rezept verschrieben
Habe dazu einen Cannabis Ausweis bekommen
Der dann ein Monat gültig ist. Also nur noch bis heute
Bin etwas verwirrt ob ich meine Medizin jetzt noch mit mir führen darf, da ich die medizin mit dem Rezept aus der Apotheke erst am 8. ausgestellt bekommen habe.
Zählt das was auf dem Cannabis Ausweis steht oder auf dem Rezept?
Bekomme jetzt seit dem 2.6.2021 Cannabis auf privat Rezept verschrieben
Habe dazu einen Cannabis Ausweis bekommen
Der dann ein Monat gültig ist. Also nur noch bis heute
Bin etwas verwirrt ob ich meine Medizin jetzt noch mit mir führen darf, da ich die medizin mit dem Rezept aus der Apotheke erst am 8. ausgestellt bekommen habe.
Zählt das was auf dem Cannabis Ausweis steht oder auf dem Rezept?
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4383
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Es zählt das Rezept, der Ausweis hat eigentlich keinerlei Einzelwirksamkeit, man braucht ihn eigentlich nicht.
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Auch meine Apotheke hatte mir zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen kostenlosen "Patiententen-Ausweis" angeboten - aber ich habe davon keinen Gebrauch gemacht. Diese Praxis ist auch von der Apotheke bald eingestellt worden.
Cannabis muß nach derzeit geltender Rechtslage vom Arzt verordnet werden, mit konkreter Angabe der Sorte und Menge. Man kann dieses Rezept bei jeder beliebigen Apotheke einlösen, die Cannabis vertreibt, das tun aber längst nicht alle. Und ein "Patienten-Ausweis" einer Apotheke nützt bei einer anderen Apotheke garnix. Es ist stets ein Rezept erforderlich.
Auch ich habe immer mein aktuelles Rezept - mein Cannabis wird quartalsweise verschrieben - im Geldbeutel. Ich nenne das ironisch meinen "Kiffer-Schein". Aber sein Nutzen in der Praxis ist begrenzt, weil im 'Repressionsfall' die Staatsmacht 2 Möglichkeiten hat, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung in Marsch zu setzen:
1) Das Rezept könnte eine ja Fälschung sein - und bis zur Aufklärung dieses Verdachtes zieht man alle Register bis zur vorläufigen Festnahme und "U-Haft", va bei größeren Mengen. Es gibt ja Cannabispatienten, die 10 g und mehr pro Monat benötigen. Das ist aber nur eine recht kurzfristige Sache, weil der Fälschungsverdacht normalerweise am nächsten Arbeitstag der Praxis des verschreibenden Arztes widerlegt wird.
2) Das Cannabis, welches bei Durchsuchungen von Personen, Wohnungen usw gefunden und beschlagnahmt wurde, könnte doch ein ganz anderes Cannabis sein, als auf dem Rezept, die ärztliche Verschreibung insofern "heimtückisch" zur Verdeckung von BtMG-Straftaten mißbraucht oder sogar zu diesem Zwecke erschlichen worden sein - Betrug gegenüber der Krankenversicherung ? Das dauert nun freilich länger, bis eine Laboruntersuchung von beschlagnahmtem Cannabis diesen Verdacht widerlegen kann.
Ich habe hier unlängst ein paar allgemeine Empfehlungen für "Repressionsfälle" zu geben versucht: viewtopic.php?f=12&t=168&p=88683#p88683.
Für Cannabis-Patienten gelten m.E. andere Regeln, nämlich das sofortige "Hosen-runterlassen", alles zugeben, nur Beschlagnahmen sollte man widersprechen, um sich den Herausgabeanspruch (und Schadensersatz wg unbrauchbar gewordenem Cannabis) zu sichern. Aber auch alle entlastenden Umstände sollte man sofort zur Kenntnis bringen: Rezept sofort vorlegen, Schweigepflichtsentbindung ankündigen oder auch sofort - schriftlich - erteilen (1 Satz genügt dafür). Das ist übrigens nötig: ohne Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten darf der Arzt auch keine entlastenden Angaben gegenüber Behörden machen. Man sollte auch versuchen, sofort zu erklären, warum man Cannabis nimmt und was es im konkreten Einzelfall therapeutisch bewirkt.
Viele Cannabis-Patienten werden auch - wie ich selbst - über eine Reihe von Attesten und Gutachten verfügen, aus denen die Indikation von medizinischem Cannabis erkennbar wird oder zumindest als "vertretbar" erscheint. Auch das sollte man evtl. erwähnen. Auch die Rechnungen der Apotheke sollte man zu diesem Zweck gut aufbewahren, sofern man - wie ich - "Selbstzahler" ist. Ich bezahle mein Cannabis auch deswegen grundsätzlich per Banküberweisung. Einen Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse kann man - in Kopie - auch meist im Geldbeutel mitführen, evtl. auch ein Attest. Ich selbst habe davon abgesehen, meinen verschreibenden Arzt um so ein Attest zu bitten - das Rezept reicht mir.
Okay - ich bin Jurist, "Rechtsanwalt a.D." und tue mich im Kontakt mit "der Staatsmacht" etwas leichter. Der Umgang mit ihr war 20 Jahre lang mein täglich Brot gewesen, als Referendar war ich selbst auch mal Teil der "Staatsmacht" gewesen. Auch wenn ich seit 10 Jahren aus dem Beruf bin - ich weiß noch, wie man mit "der Staatsmacht" zielführend kommunzieren kann, spreche deren Sprache, habe weniger Ängste, als der "Laie". Aber auch für den gilt hier: einfach "offen sein", Vertrauen zur Staatsmacht haben oder wenigstens so tun, als ob man es hätte, die Ängste "irgendwie" überwinden. Es hilft schon, den "Repressionsfall" in der Phantasie mal "durchzuspielen".
"Bullen sind Schweine!" - dieses Credo der Anarcho-Punks ist ein Aberglaube. Bullen sind keine Schweine, sondern Bullen. Sie machen ihren Job, der kein Job ist, wie jeder andere. Sie haben auch Jagdinstinkte - aber der richtet sich nicht gegen "kleine Kiffer" und erst recht nicht gegen Patienten mit medizinischem Cannabis. Der Bundesverband deutscher Kriminialbeamter fordert schon seit über 10 Jahren die Legalisierung von Cannabis.
Der Jagdinstinkt kann aber geweckt werden, wenn ein Cannabis-Patient sich bei der Konfrontation mit der Staatsmacht "wie ein ertappter Krimineller" verhält - oder noch schlimmer: provokativ. Wenn man sich während der Polizeikontrolle einen joint ansteckt, empfindet das die Staatsmacht völlig zurecht als Beleidigung und fährt ihr gesamtes Instrumentarium an Folterwerkzeugen auf. So einen Fall hatte es vor 2 Jahren in meiner Stadt mal gegeben - die illegale Konsumentin ist zu 1 Jahr mit Bewährung verknackt worden (zuhause bei ihr fand man noch so einiges).
Auch als Cannabis-Patient sollte man sich vor solchen Provokationen hüten und "diskret" konsumieren.
Wenn man dies beherzigt, sind m.E. die Chancen sehr gut, daß eine polizeiliche Kontrolle glimpflich verläuft, es keine "Weiterungen" gibt und das "aufgefundene" Cannabis auch nicht beschlagnahmt wird.
Cannabis muß nach derzeit geltender Rechtslage vom Arzt verordnet werden, mit konkreter Angabe der Sorte und Menge. Man kann dieses Rezept bei jeder beliebigen Apotheke einlösen, die Cannabis vertreibt, das tun aber längst nicht alle. Und ein "Patienten-Ausweis" einer Apotheke nützt bei einer anderen Apotheke garnix. Es ist stets ein Rezept erforderlich.
Auch ich habe immer mein aktuelles Rezept - mein Cannabis wird quartalsweise verschrieben - im Geldbeutel. Ich nenne das ironisch meinen "Kiffer-Schein". Aber sein Nutzen in der Praxis ist begrenzt, weil im 'Repressionsfall' die Staatsmacht 2 Möglichkeiten hat, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung in Marsch zu setzen:
1) Das Rezept könnte eine ja Fälschung sein - und bis zur Aufklärung dieses Verdachtes zieht man alle Register bis zur vorläufigen Festnahme und "U-Haft", va bei größeren Mengen. Es gibt ja Cannabispatienten, die 10 g und mehr pro Monat benötigen. Das ist aber nur eine recht kurzfristige Sache, weil der Fälschungsverdacht normalerweise am nächsten Arbeitstag der Praxis des verschreibenden Arztes widerlegt wird.
2) Das Cannabis, welches bei Durchsuchungen von Personen, Wohnungen usw gefunden und beschlagnahmt wurde, könnte doch ein ganz anderes Cannabis sein, als auf dem Rezept, die ärztliche Verschreibung insofern "heimtückisch" zur Verdeckung von BtMG-Straftaten mißbraucht oder sogar zu diesem Zwecke erschlichen worden sein - Betrug gegenüber der Krankenversicherung ? Das dauert nun freilich länger, bis eine Laboruntersuchung von beschlagnahmtem Cannabis diesen Verdacht widerlegen kann.
Ich habe hier unlängst ein paar allgemeine Empfehlungen für "Repressionsfälle" zu geben versucht: viewtopic.php?f=12&t=168&p=88683#p88683.
Für Cannabis-Patienten gelten m.E. andere Regeln, nämlich das sofortige "Hosen-runterlassen", alles zugeben, nur Beschlagnahmen sollte man widersprechen, um sich den Herausgabeanspruch (und Schadensersatz wg unbrauchbar gewordenem Cannabis) zu sichern. Aber auch alle entlastenden Umstände sollte man sofort zur Kenntnis bringen: Rezept sofort vorlegen, Schweigepflichtsentbindung ankündigen oder auch sofort - schriftlich - erteilen (1 Satz genügt dafür). Das ist übrigens nötig: ohne Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten darf der Arzt auch keine entlastenden Angaben gegenüber Behörden machen. Man sollte auch versuchen, sofort zu erklären, warum man Cannabis nimmt und was es im konkreten Einzelfall therapeutisch bewirkt.
Viele Cannabis-Patienten werden auch - wie ich selbst - über eine Reihe von Attesten und Gutachten verfügen, aus denen die Indikation von medizinischem Cannabis erkennbar wird oder zumindest als "vertretbar" erscheint. Auch das sollte man evtl. erwähnen. Auch die Rechnungen der Apotheke sollte man zu diesem Zweck gut aufbewahren, sofern man - wie ich - "Selbstzahler" ist. Ich bezahle mein Cannabis auch deswegen grundsätzlich per Banküberweisung. Einen Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse kann man - in Kopie - auch meist im Geldbeutel mitführen, evtl. auch ein Attest. Ich selbst habe davon abgesehen, meinen verschreibenden Arzt um so ein Attest zu bitten - das Rezept reicht mir.
Okay - ich bin Jurist, "Rechtsanwalt a.D." und tue mich im Kontakt mit "der Staatsmacht" etwas leichter. Der Umgang mit ihr war 20 Jahre lang mein täglich Brot gewesen, als Referendar war ich selbst auch mal Teil der "Staatsmacht" gewesen. Auch wenn ich seit 10 Jahren aus dem Beruf bin - ich weiß noch, wie man mit "der Staatsmacht" zielführend kommunzieren kann, spreche deren Sprache, habe weniger Ängste, als der "Laie". Aber auch für den gilt hier: einfach "offen sein", Vertrauen zur Staatsmacht haben oder wenigstens so tun, als ob man es hätte, die Ängste "irgendwie" überwinden. Es hilft schon, den "Repressionsfall" in der Phantasie mal "durchzuspielen".
"Bullen sind Schweine!" - dieses Credo der Anarcho-Punks ist ein Aberglaube. Bullen sind keine Schweine, sondern Bullen. Sie machen ihren Job, der kein Job ist, wie jeder andere. Sie haben auch Jagdinstinkte - aber der richtet sich nicht gegen "kleine Kiffer" und erst recht nicht gegen Patienten mit medizinischem Cannabis. Der Bundesverband deutscher Kriminialbeamter fordert schon seit über 10 Jahren die Legalisierung von Cannabis.
Der Jagdinstinkt kann aber geweckt werden, wenn ein Cannabis-Patient sich bei der Konfrontation mit der Staatsmacht "wie ein ertappter Krimineller" verhält - oder noch schlimmer: provokativ. Wenn man sich während der Polizeikontrolle einen joint ansteckt, empfindet das die Staatsmacht völlig zurecht als Beleidigung und fährt ihr gesamtes Instrumentarium an Folterwerkzeugen auf. So einen Fall hatte es vor 2 Jahren in meiner Stadt mal gegeben - die illegale Konsumentin ist zu 1 Jahr mit Bewährung verknackt worden (zuhause bei ihr fand man noch so einiges).
Auch als Cannabis-Patient sollte man sich vor solchen Provokationen hüten und "diskret" konsumieren.
Wenn man dies beherzigt, sind m.E. die Chancen sehr gut, daß eine polizeiliche Kontrolle glimpflich verläuft, es keine "Weiterungen" gibt und das "aufgefundene" Cannabis auch nicht beschlagnahmt wird.
- FraFraFrankenstein
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Die Firma Cansativa hat einen QR-Code als Zertifikat erstellt. Quasi als Ausweis für Patienten.
https://krautinvest.de/cansativa-starte ... patienten/
FraFra
https://krautinvest.de/cansativa-starte ... patienten/
FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
Hallo hast du einen link für mich?littleganja hat geschrieben: ↑Do 7. Sep 2017, 22:22 Der ist eindeutig von IACM!
Das ist meiner, Mitglied werden dann bekommt ihr auch einen wenn ihr Patient seit!
"""Mitglieder des SCM können einen Ausweis über ihre Mitgliedschaft im SCM erhalten. Teilen Sie in diesem Fall bitte auch Ihr Geburtsdatum mit.""""IACM Mitglied Formular.
LG
Sarah
Re: Der Cannabis-Ausweis ist da
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Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!