Gemeinnützigkeit eines CSC

Alles rund um Anbauvereinigungen
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CarstenGoe
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Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von CarstenGoe »

Was ich bisher noch nicht gesehen habe ist auch das Problem dass so wie die bisherigen Vorgaben sind die Vereine nicht möglich sind, da meines Verständnisses nach eine Gemeinnützigkeit aus zwei Gründen schwierig werden kann.
Zum einen könnten die Aufnahmebeschränkungen von Anzahl und Weitern gegen
§ 52 Absatz 1 AO
<Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, „wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann“.>
verstoßen.
Auch denke ich könnte der Vereinszweck zur reinen Herstellung und Abgabe (ohne Vereinsleben) ein Problem für die allgemeine Gemeinnützigkeit werden.
Was mich daran hindert ganz ich selbst zu sein? - Das Strafgesetzbuch
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Tictak
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Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von Tictak »

Ich rechne auch nicht mit einer Anerkennung als Gemeinnützig. Ist das ein Malus? Wir kommen bestimmt auch ohne aus, oder?

Ein wirklicher showstopper wäre nur zugelassenes "Vermehrungsmaterial" ich weiß nicht, welcher Teufel sich das ausgedacht hat, aber das würde den Anbau für 10 bis 20 Jahre verhindern und deshalb rechne ich nicht wirklich damit, dass das im Gesetz bleiben wird. Einfach viel zu crazy.
Es will ja keiner Nutzhanf anbauen, oder?
Für mich macht so eine offizielle Sortenzulassung für Cannabis eigentlich auch gar keinen Sinn.

Tic
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
CarstenGoe
Beiträge: 12
Registriert: Sa 10. Jun 2023, 00:19

Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von CarstenGoe »

Also zuerst ist es steuerlich ein großer Nachteil,
Zudem sind die Möglichkeiten helfende Mitglieder zu vergüten stark eingeschränkt, da nur in gemeinnützigen Vereinen ehrenamtliche Arbeit möglich ist.
Nicht zuletzt dass es natürlich dann niemals "e.V" werden.
Und das sind nur die Dinge die mir als Laie spontan einfällt.
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tribble
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Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von tribble »

Meiner Meinung nach mit 20 Jahren Arbeit im für die Bildung als gemeinnützig anerkannten H.A.N.F. e.V. (Hanf Als Nutzpflanze Fördern), der das Hanf Museum in Berlin trägt,

ist das mit der "Allgemeinheit" wie im Startbeitrag genannt eine echte Hürde.

Ein guter Ansatzpunkt wäre in der AO "die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, [..]"

Allerdings ändert sich die Abgabenordnung, die bestimmt, welche Tätigkeiten genau Gemeinnützig sind, ab und zu.

Vor kurzem wurde erst "Freifunk", also offen und frei nutzbare WLAN-Internetzugänge als gemeinnütziger Zweck eingeführt.

Vielleicht wäre eine Kampagne "CSCs fördern die öffentliche Gesundheitspflege" um den expliziten Zweck in die AO aufzunehmen, sinnvoll. Bestimmt was für den CSC-Dachverband :-)

grüße,
martin
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Martin Mainz
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Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von Martin Mainz »

Ich habe ein Jahr lang mit dem Finanzamt verhandelt, um unseren Verein Cannabis Initiative Mainz, der "nur" politisch für die Legalisierung kämpft, zu bekommen. Aussichtslos, wir hätte die Satzung in eine Art Suchthilfeverein umbauen müssen, um da weiter zu kommen.

Mein Freifunk Verein in Mainz ist dagegen seit Jahren schon als gemeinnützig anerkannt. Die Neuerung geht in Richtung politische Vereinigungen, die ggf. gemeinnützig werden können. Da fallen CSCs sicherlich nicht drunter.

Also meine Meinung: Gemeinnützigkeit kann man sich für solche Vereine abschminken.
Georg Wurth
Beiträge: 403
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Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von Georg Wurth »

Gemeinnützigkeit für Anbauvereine ist derzeit m.E. laut Gesetz nicht vorgesehen und ich halte es auch für recht unwahrscheinlich, dass das durchsetzbar wäre.

Aber: Auch ohne Gemeinnützigkeit kann ein Verein als e.V. im Vereinsregister eingetragen werden, ehrenamtliche und angestellte Mitarbeiter haben etc.
CCS e.V.
Beiträge: 1
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Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von CCS e.V. »

Hallo zusammen,

das FA Stuttgart lehnt die Gemeinnützigkeit ab:

1. Wir haben in der Satzung den Anbau definiert. Es gibt bisher keine Gesetzgebung, die den Anbau legalisiert; ergo Anbau ist in Teilen bisher illegal und nicht gemeinnützig. Damit disqualifiziert!
2. Ein Mitgliederlimit von 500 widerspricht dem Nutzen für die Allgemeinheit (das FA will klären, wie damit generell umgegangen werden soll), aber auch hier ist ein juristischer Fallstrick.

Bisher fehlt der Verwaltung die juristische Grundlage um einen positiven Freistellungsbescheid zu vergeben.

Gibt es einen Verein der Anbau in der Satzung hat und als gemeinnützig anerkannt wurde ?
pepre
Beiträge: 992
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Gemeinnützigkeit eines CSC

Beitrag von pepre »

Wie schon Georg geschrieben hat: es dürfte höchst unwahrscheinlich sein, dass ein CSC eine Gemeinnützigkeit bekommt.

Vielleicht in 20 Jahren, wenn sich die Drogen-Hysterie gelegt hat. :roll:

Eine Gemeinnützigkeit ist aber auch gar nicht notwendig; ein normaler Verein tut's auch.
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