Der Vernichtungsvorgang

Alles rund um Anbauvereinigungen
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Tictak
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Der Vernichtungsvorgang

Beitrag von Tictak »

Wenn ein Verein übermäßig viel Cannabis auf Lager hat, das die Mitglieder absehbar nicht in den nächsten 3 Monaten verbrauchen können, muss wohl eine offizielle Vernichtung stattfinden.

Unter drei anwesenden Zeugen wird die Menge auf die Waage gelegt und anschließend im Kaminzimmer oder draußen in einer Metallröhre mit einem Brenner verbrannt. Der Zeitpunkt (Datum)und die Menge (in Gramm) werden aufgeschrieben und alle 3 Anwesenden unterschreiben mit ihrem Blut, dass sie sich die Verbrennung nicht blos eingebildet haben.
Das Dokument wird vom Vorstand abgeheftet.

Feuchtes, nicht konsumfähiges Material kann auch mit Erde vermischt und vergraben werden. So wird verhindert, dass Sporen weiterverbreitet werden. Auch vorher wiegen und in Anwesenheit der Zeugen vergraben. Dokument unterschrieben zu Vorstand.

Tic
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
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LaMaria
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Re: Der Vernichtungsvorgang

Beitrag von LaMaria »

Sind diese 3 Monate eine offizielle Vorgabe?
Was machen outdoor grower mit nur einer Ernte im Jahr?
Gras lässt sich in der Tiefkühltruhe ohne Qualitätsverlust mindestens ein Jahr aufbewahren. Die Produktion kostet Geld, das verteuert nur unnötig das Ganze.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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pepre
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Re: Der Vernichtungsvorgang

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 10:46 Sind diese 3 Monate eine offizielle Vorgabe?
Du darfst die Posts von Tictak (aka FraFra) nicht allzu ernst nehmen. Der verliert sich gerne in überregularischen Phantasie-Welten.

Im PDF findet sich nur die Vorgabe für ein MHD (ohne konkret zu werden). Zur Entsorgung steht dies drin (Seite 108):
Zu Absatz 3

Die Regelung trägt dem Gedanken Rechnung, dass Anbauvereinigungen als Erzeugerin-
nen die Risiken von nicht weitergabefähigem Cannabis und Vermehrungsmaterial tragen
und ein Eigeninteresse an der Vernichtung nicht weitergabefähigen Cannabis und Vermeh-
rungsmaterial haben. Sie haben die Kosten und den Aufwand für die Vernichtung zu tragen.
Die Vernichtung muss umweltschonend erfolgen und darf nicht zu Gefahren für Gewässer
führen. Sie hat so zu erfolgen, dass keinerlei für den Konsum verwertbaren Bestandteile
von Pflanzen oder Vermehrungsmaterial bestehen bleiben. In Betracht kommt beispiels-
weise ein Verbrennen in einer geschlossenen Feuerstelle, gegebenenfalls mit Luftfilteran-
lage.

Zu Absatz 4

Es wird definiert, wann Cannabis und Vermehrungsmaterial nicht weitergabefähig ist und
daher nicht weitergegeben werden darf, sondern unverzüglich vernichtet werden muss ge-
mäß Absatz 3. Die Regelung enthält eine abschließende Aufzählung, in denen die Weiter-
gabefähigkeit fehlt. Aus einer Einordnung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial als
nicht weitergabefähig entsteht die Pflicht der Anbauvereinigung, abnehmende Personen
sowie die Überwachungsbehörde umgehend zu informieren (vgl. § 26 Absatz 4)
Das klingt für mich nach: Einlieferungsbeleg für die Müllverbrennung reicht aus.
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LaMaria
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Re: Der Vernichtungsvorgang

Beitrag von LaMaria »

Es geht also nur um nicht weitergabefähiges Cannabis, Vermehrungsmaterial:
sprich belastetes Cannabis usw.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
pepre
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Re: Der Vernichtungsvorgang

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 12:42 Es geht also nur um nicht weitergabefähiges Cannabis, Vermehrungsmaterial: sprich belastetes Cannabis usw.
Korrekt. Durch den Zwang zum MHD muss auch der "überalterte" Hanf entsorgt werden. — Wenn die Hysterie nicht wäre, dann könnte man das Zeug einfach auf den Kompost werfen. Aber wahrscheinlich wird befürchtet, dass sich die Rauschgiftsüchtigen mit der Suppe, die unten aus dem Komposthaufen raus läuft, Spritzen aufziehen werden. 🤪
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