Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24

Entkriminalisierung und gemeinschaftlicher Anbau sind nur ein Zwischenschritt: aber wohin?
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LaMaria
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Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24

Beitrag von LaMaria »

Zum Download der Kabinettsentwurf CanG vom 16.8.2023:

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html


edit:

Vom Bundestag angenommene Fassung CanG
an den Bundesrat

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
Zuletzt geändert von LaMaria am Sa 2. Mär 2024, 16:18, insgesamt 5-mal geändert.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Den einzigen Unterschied zum Refentenentwurf den ich bisher entdeckt habe: die Extraktion von CBD ist ausdrücklich erlaubt.
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pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

§28
(4) Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Anschriften und elektronische Kontaktdaten folgender Personen zu erheben und zu verarbeiten soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §27 erforderlich ist:
1. vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
2. Mitglieder der Anbauvereinigung
...
§27 regelt übrigens, die Behörde den CSC prüfen darf und muss. Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendjemand im 200m Radius des CSCs kiffen wird, ist der komplette Datenabzug (oder gar die Schließung) des CSCs vorprogrammiert.

Ergo: der Schwarzmarkt wird für all jene erhalten bleiben, die sich vor dem Staat nicht komplett nackig machen wollen. Also die Mehrheit.
Zuletzt geändert von pepre am Mi 16. Aug 2023, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

§36 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder § 3 Absatz 1 Satz 1 mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,
2. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder § 9 Absatz 1 Nummer 1 mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut,
...
Das Problem, dass 3 (abgeerntete) Pflanzen schon weit mehr als 25g sind, bleibt ungelöst.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Die vielen Stellungnahmen der Verbände usw. zum Referentenentwurf sind offensichtlich ungelesen im Papierkorb gelandet
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pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Mi 16. Aug 2023, 17:59 Die vielen Stellungnahmen der Verbände usw. zum Referentenentwurf sind offensichtlich ungelesen im Papierkorb gelandet
Ja, die haben sich voll auf "Denkt doch an die armen Kinder!!!" konzentriert :cry:
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Dass z. Bsp. drei Freunde einfach so zusammen 9 Pflanzen anbauen geht ja wohl nicht. An die Wohnadresse gebunden. Und wenn sie zusammen einen Garten mieten?
Und wenn Papa, Mama und ein noch zuhause lebendes älteres Kind konsumieren? Dürfen die dann 9 Pflänzchen haben?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Paragraf 43

Nicht nur die vielen erfassten Daten der Vereìne werden ausgewertet, die Mitglieder und Mitarbeiter können auch persönlich befragt werden!

Das soll wohl das entkriminalisieren zu wissenschaftlichen Zwecken sein....
Zuletzt geändert von LaMaria am Mi 16. Aug 2023, 21:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

@LaMaria: nicht aufregen. Teilen wir doch einfach geduldig Georgs Einschätzung:
“Heute ist vor allem deshalb ein guter Tag, weil nun das Parlament die Hoheit über die weiteren Beschlüsse hat und nicht mehr Karl Lauterbach”
;)
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Auch ein Argument
👍🏼
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Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

Zu meiner Zerknirschung muß ich gestehen, den Kabinettsentwurf derzeit wg meiner flatterigen Psyche nicht lesen zu können. Ich weiß leider nicht, wann ich das kann - vielleicht schon morgen, vielleicht erst in 1 paar Wochen.

Wenn es so ist, wie oben gepostet, daß der bekannte Referentenentwurf unverändert durch's Kabinett gegangen ist und bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge dann auch im BT keine erheblichen Korrekturen mehr erfolgen, dann heißt das für mich:

1) "Scheiss auf CSC" - das Thema kammer ersma abhaken. In den Cannabis-freundlichen Regionen wie Leipzig wird sich kaum einer diesen Wust antun wollen, wozu auch ? Die Versorgungslage ist stabil und die Polizei duldet kiffen schon seit wenigsten 1 Jahr völlig offen, bemüht sich garnicht mehr ums weggucken. In den Cannabis-feindlichen Regionen dagegen muß man schon "moralischer Masochist" (Sigmund Freud) sein, um sich von einem Sumpf von Repression verschlingen zu lassen. Man geht existenzbedrohliche Risiken ein, wenn man auch nur Mitglied in so einem Verein wird und wer dort Verantwortung übernimmt, kann schon das Köfferchen für die U-Haft bereitstellen.

2) Richten wir den Blick doch auf's Positive: die Legalisierung von Besitz und Erwerb bis zu 25 g und die "3 Pflanzen" - auch wenn dieser sattsam bekannte Widerspruch vielleicht schon bald in Karlsruhe landen wird.

3) Von eminenter praktischer Bedeutung sind va auch die "Amnestieregelungen" für Altfälle, in denen schon rechtskräftige Verurteilungen vorliegen für Taten, die nach dem neuen Gesetz straffrei sein sollen und der Umgang mit den derzeit laufenden Verfahren.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

pepre hat geschrieben: Mi 16. Aug 2023, 21:50 @LaMaria: nicht aufregen. Teilen wir doch einfach geduldig Georgs Einschätzung:
“Heute ist vor allem deshalb ein guter Tag, weil nun das Parlament die Hoheit über die weiteren Beschlüsse hat und nicht mehr Karl Lauterbach”
;)
Leider liegt der Ball jetzt erstmal beim Bundesrat. Also die nächsten 6 Wochen wo wenig passiert ausser dass die Unionsländer (die im BR die Mehrheit stellen) Verschärfungen am GE verlangen werden.
Mit diesen Stellungnahmen geht es dann in den GA. Hab mir mal die 42 Mitglieder angesehen. Ob sich da die vier, fünf Stimmen die im GA pro Legalisierung sind, wesentliche Änderungen durchsetzen, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Enthält der Entwurf der dann verabschiedet wird nicht auch Punkte zu denen der BR Stellung genommen hat, wird dort mit sicherheit der Vermittlungsausschuß angerufen, wenn die Union sogar das ganz große Besteck rausholt und versucht das Gesetz vors BVerfG zu brimgen, wo es dann erstmal 3 - 8 Jahre rumgammelt.

Das ganze ist nur noch zum K****

HabAuchNeMeinung
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bad guy
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von bad guy »

Okay jetzt glaube ich wirklich dass die Legalisierung absichtlich verbockt wird. Der Entwurf ist immernoch so offensichtlich mangelhaft, da kann doch kein Politiker dafür stimmen. Allein 3 Pflanzen und 25g ist eine klare Unmöglichkeit worauf bereits zuhauf hingewiesen wurde und nicht korrigiert wurde. Zum scheitern entworfen. Ein Skandal.
Parade
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Parade »

Parade hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 19:19
der private Eigenanbau scheitert an der 25g-Grenze
Das frage ich mich seitdem ich von 3 Pflanzen Eigenanbau plus der 25g-Grenze hörte, wie das zusammenpassen soll.
Ich habe dazu hier
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... binett.pdf
was gefunden, Seite 109 unter "Zu Absatz 2"
Eine erwachsene Person
soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Also, Pflanze immer nur bis max 25g abernten, den Rest an der Pflanze lassen :P
Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

Zwischenbemerkung zum Verfahren: eine abstrakte Normenkontrollklage, etwa durch 1 Bundestagsfraktion oder 1 Bundesland hat keinen Suspensiveffekt, wie man ihn zB vom Widerspruch im Verwaltungsverfahren kennt. Das angegriffene Gesetz bleibt in Kraft, bis es - möglicherweise - durch eine abschließende Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben wird. Der Suspensiveffekt kann jedoch auch bei der abstrakten Normenkontrolle durch das BVerfG durch eine einstweilige Anordnung herbeigeführt werden, die einen entsprechenden Antrag des Klägers voraussetzt.

Das BVerfG ist jedoch mit dem Erlaß solcher einstweiliger Anordnungen bei der abstrakten Normenkontrolle recht zurückhaltend. Es gab sie zwar, aber ein konkretes Beispiel ist mir nicht erinnerlich.
Zuletzt geändert von Freno am Fr 18. Aug 2023, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Parade hat geschrieben: Do 17. Aug 2023, 21:51 ... was gefunden, Seite 109 unter "Zu Absatz 2"
Eine erwachsene Person
soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Also, Pflanze immer nur bis max 25g abernten, den Rest an der Pflanze lassen :P
Ist doch erstaunlich, wie viel Fachwissen die Verantwortlichen wirklich haben...
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Die vielen, grob sachlichen Fehler und das Kontrollmonster Anbauvereinigung. Kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies alles in den paar Sitzungen noch korrigiert wird, ist schliesslich schon der Regierungsentwurf. Und jetzt kommt auch noch die CDU/CSU zu Wort.
Wenigstens darf man hoffen, es bleibt am Ende zumindest irgendwie eine 25 gr. Grenze. Besser als nichts......

edit:
...aber 25 gr. sind ja schon Dealermengen
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bad guy
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von bad guy »

Also solange ich nicht am konsumieren bin darf ich mit einer 20g Blütenstengel in der Hand überall bekifft rumstolzieren und tanzen? :geek: :mrgreen: ;)
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

pepre hat geschrieben: Mi 16. Aug 2023, 14:03
§36 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder § 3 Absatz 1 Satz 1 mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,
2. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder § 9 Absatz 1 Nummer 1 mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut,
...
Das Problem, dass 3 (abgeerntete) Pflanzen schon weit mehr als 25g sind, bleibt ungelöst.
Also da muss noch deutlich daran geschraubt werden. Und zudem ist nicht eindeutig geklärt wie nicht zum Genuss bestimmtes (rest)Pflanzenmaterial entsorgt werden muss ohne sich gleich strafbar zu machen. Die Reste einfach in die ungesicherte Biomülltonne zu werfen ist logischerweise nicht möglich - DA könnten sich Jugendliche und Kinder bedienen. Oder habe ich im Gesetzesentwurf etwas übersehen?
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Man soll sukzessive ernten, im Ernst...

😂
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

Wäre ja auch möglich wenn man die maximal drei-Pflanzenregelung geschickt ausnutzt und jeweils nur eine Pflanze in die Blüte schickt, eine in der Wachstumsphase hält und sich als dritte einen steckling zieht. So kann man schon durchgehend für Ertrag sorgen. Aber das dies trotzallem völlig unsinnig ist, ist unbestreitbar - alleine schon wegen dem zeitlichen und Kostentechnischen Aufwand um das so zu bewerkstelligen.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Wenn die Pflanzen nicht zu lange in der Vegi bleiben, damit die Ernte nicht zu gross wird.
Und Outdoor?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

Outdoor? Unmöglich. Die 25gr, Regelung die derzeit vorgelegt wurde ist realistisch gesehen einfach so nicht umsetzbar, weil man so oder so mit einem Bein im Gefängnis steht, sobald man mehr als 25gr (im nachhinein getrocknetes Material) von der Pflanze entfernt. Entsorgen muss man den Rest der Pflanze auch und hier fehlt eindeutig eine Regelung.
Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

Also mir kommt das auch so vor, als ob jeder Bürger zuhause auf dem Balkon 1 Schwein mästen dürfte, daß er aber aus Tierschutzgründen nicht schlachten, sondern sich nur 1x pro Woche 1 Schnitzel abschneiden darf.

Zum Gebot der Rechtsstaatlichkeit von Gesetzen gehört es, daß sie verhältnismässig und eben auch geeignet sind, um den verfolgten Zweck zu erreichen. Diese Dichotomie von 25 g einerseits und 3 Pflanzen andererseits ist nicht die einzige, aber die am grellsten aufleuchtende verfassungsrechtliche Bruchstelle.

Ich nehme den Mund mal etwas voll - aber der 1. Richter, der mit dieser Regelung ze tun bekommt, wird den Quatsch sofort nach Karlsruhe schicken, dh das Verfahren aussetzen und einen Vorlagebeschluß zum BVerfG erlassen.
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Grünzeugs
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grünzeugs »

Habe gerade im Entwurf gestöbert und habe mir das hier mal teilweise durchgelesen. Also, nein, ich werde ganz sicher nicht Mitglied in irgendeinem Club.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... binett.pdf
§ 28
Befugnisse der Behörden zur Überwachung

Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Personen können die für ihre Aufgabenerfüllung nach § 27 erforderlichen Unterlagen und Informationen von der Anbauvereinigung, deren vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern oder entgeltlich Beschäftigten anfordern. Die betroffene Anbauvereinigung oder die betroffenen Personen sind über den Grund der Anforderung zu informieren.

(4) Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten sowie die bei Ausübung der Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 3 erlangten Informationen folgender Personen zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 27 oder zur Sicherung von Beweisen erforderlich ist:

1. vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
2. Mitglieder der Anbauvereinigung,
3. entgeltlich Beschäftigte einer Anbauvereinigung,
4. von der Anbauvereinigung beauftragte Dritte,
5. sonstige im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung angetroffene Personen oder -
6. Personen, die Cannabis oder Vermehrungsmaterial von der Anbauvereinigung erhalten habe

Die zuständige Behörde ist befugt, die Angaben nach § 26 Absatz 1 und 3 sowie die Aufzeichnungen nach § 26 Absatz 2 zu erheben und zu verarbeiten.

(5) Die zuständige Behörde ist befugt, personenbezogene Daten, die sie im Rahmen
ihrer Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 4 sowie § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3
erhoben oder verarbeitet hat, an andere Behörden weiterzugeben, soweit dies zum Zwecke
der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz oder ande-
ren gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist..."
Also, wenn auch Ordnungswidrigkeiten ausreichen, um die Daten von allen Mitgliedern an andere Behörden weiterzureichen, dann empfehle ich jedem der einen Club gründen will, sich sehr genau anzuschauen, wie die Vorschriften für die Beschriftung des Notausganges aussehen. Bitte ganz genau auf Schriftart, -farbe und -größe achten. Nicht, dass ihr ein dunkles Rot verwendet, statt einem hellen Rot, denn das wäre dann ja eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihr den Notausgang nicht ordnungsgemäß beschriftet und dann kann die zuständige Behörde alle Daten von allen Menschen anfordern, die nur irgendwie mit dem Club in Verbindung stehen und die Daten weitereichen. Es reicht passives Mitglied zu sein. Und ich prophezeihe, dass die Daten bei jeder Gelegenheit gegen euch verwendet werden, z.B. beim Führerschein.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
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