Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24

pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
SPD-Lan­des­mi­nister wollen Lega­li­sie­rung bremsen

SPD-Minister aus Hamburg, Thüringen und Niedersachsen wollen das Cannabis-Vorhaben der Ampel im Bundesrat torpedieren und pochen auf die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes.
... Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen. Mit seinem "wir" ist offenbar die gesamte Regierung des Stadtstaates gemeint, inklusive der Grünen. Aus dem Büro der grünen Justizsenatorin Anna Gallina kam zu Grotes Ankündigung kein Widerspruch: Die Legalisierung von Cannabis sei zwar ein langjähriges Anliegen der Senatorin, aber trotz der grundsätzlich positiven Positionierung sehe auch ihr Ministerium "insbesondere hinsichtlich einer praxisgerechten Ausgestaltung Änderungsbedarfe".
...
Überraschend ist dabei das Abstimmungsverhalten von Ländern, in denen Grüne mitregieren: So sprach sich eine Mehrheit im BR-Rechtsausschuss etwa dafür aus, die Altersgrenze für die Freigabe von Cannabis von 18 Jahren auf 21 Jahre anzuheben. ... Eine deutliche Mehrheit fand auch der Vorschlag, von der geplanten Tilgung von Eintragungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabis im Bundeszentralregister wieder Abstand zu nehmen. ... Auf volle Härte und kein Pardon setzen zehn Bundesländer auch in puncto Strafvollstreckung bei Cannabis-Taten, die unter der alten Rechtslage begangen wurden. ... Beim Verdacht von Straftaten nach dem neuen Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz müssten Maßnahmen wie die Telefonüberwachung oder die Online-Durchsuchung möglich bleiben.
...
Von LTO befragte Juristen sehen keine Notwendigkeit für die Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

pepre hat geschrieben: Di 19. Sep 2023, 12:46 https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
SPD-Lan­des­mi­nister wollen Lega­li­sie­rung bremsen

(...)
Von LTO befragte Juristen sehen keine Notwendigkeit für die Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Ich selbst kann mir zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes keine Meinung bilden - ich war nie ein Verfassungsrechtler, mit dieser besonderen Materie des "Staatsorganisationsrechts" (also der Rechtsverhältnisse der Verfassungsorgane untereinander) seit meinem 1. Staatsexamen nie mehr befasst gewesen.

Im Prinzip kann - meiner veralteten Kenntnisse nach - sowohl der Bundesrat als solcher, als auch jedes einzelne Bundesland in einem "Organstreitsverfahren" ein solches Verfahren vor dem BVerfG einleiten, weil die Verletzung der Rechte des Bundesrates - der Vertretung der Länder auf Bundesebene - gleichzeitig auch einen Eingriff in die verfassungsmässigen Rechte jedes einzelnen Bundeslandes darstellen würde. In der Praxis wurden derartige Klagen - soweit ich nach meiner insofern nicht sehr zuverlässigen Erinnerung weiß - nur von einzelnen Bundesländern, niemals jedoch vom Bundesrat als solchem erhoben.

Obendrein kann auch noch der Bundespräsident die Ausfertigung und Verkündung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes verweigern, wenn er zu der Überzeugung gelangt, daß es auf verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Diese Fälle waren in der Geschichte der BRD nicht sehr häufig - meiner Erinnerung nach weniger als 10 - aber ausgeschlossen ist das auch hier nicht. In den mir bekannt gewordenen Fällen wurde dieses "Veto" des Bundespräsidenten bzw dessen Begründung sodann vom Bundestag in einer Neufassung des Gesetzes berücksichtigt und sodann ausgefertigt. Allerdings handelte es sich bei diesen Gesetzen um Materien, die weil jenseits des "politischen Diskurses" standen wie zB die Flugsicherung.

Was die von LTO befragten Juristen anbelangt: es gibt da einen Rechtsanwalt Homberg, der von LTO als "Cannabis-Experte" bezeichnet wird und einen Prof. Thiele aus Berlin. Wieso jener Homberg "Experte" sein soll, wird ebensowenig dargestellt, wie ein Hintergrund zu diesem Prof. Thiele angegeben wird.

Ist dieser Prof. Thiele ein Lehrstuhlinhaber oder ein Honorarprofessor ? Er hat zudem nur "nach dem ersten Durchlesen" kein Anzeichen für eine Zustimmungsbedürfigkeit erkennen können - das heißt eigentlich garnichts, weil dieser Prof. Thiele überhaupt keine sorgfältige Prüfung vorgenommen hat, worauf er auch selbst hinweist. (Und überhaupt: "wofür" ist diese Prof. Thiele überhaupt Professor: für Staats- und Verfassungsrecht ? Für Zivil- und Zivilprozessrecht ? Für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht ? - auch auf diese Fragen gibt LTO keine Antwort. Man nennt ihn "Verfassungsrechtler".)

Ausgewiesene juristische Experten - die "cracks" - halten sich in solchen Situationen normalerweise sehr bedeckt, weil sich die an juristische Experten gestellte "Rechtsfrage" ständig verändert durch die Änderungen, die gerade ein solcher Gesetzesentwurf bis zu seiner Verabschiedung erfahren kann.

Die "cracks" - das sind die Inhaber von Lehrstühlen für Staats- und Verfassungsrecht, die Verfasser von den gängigen Kommentaren zum Grundgesetz (mit einer großen Schnittmenge) und diejenigen Autoren, die vom BVerfG in seinen Entscheidungen regelmässig zitiert werden. Auch hier gibt es eine große Schnittmenge.

Zudem brauchen sorgfältige rechtswissenschaftliche Untersuchungen recht viel Zeit, es vergehen einige Wochen, manchmal Monate.

Machen wir uns nichts vor: der aktuelle Entwurf bietet Angriffsflächen für die Anrufung des BVerfG "ohne Ende".

Jede "Familje" (in der Diktion von Helmut Kohl) kann "abstrakte Normenkontrollklage" binnen 1 Monats nach Inkrafttreten oder Verkündung (auch hier ist meiner Erinnerung etwas trüb) erheben mit der Begründung, daß eine "Bannmeile" von "nur" 200 m um Schule, Kindergärten, Spielplätze etc für die CSC. sie ihn ihren Rechten aus Art. 6 GG - Schutz der Familie - verletzte und die "Bannmeile" wenigstens 500 m oder 2000 m oder 20 km betragen müsse, weil blablabla.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

Falls das schon gepostet wurde, bitte ich um Entschuldigung...

Am 29. September 2023 kommt der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause zusammen - mit einem umfangreichen Programm: Er berät neben 7 Gesetzesbeschlüssen des Bundestages über 39 Gesetz- und 12 Verordnungsentwürfe der Bundesregierung sowie 17 Landesinitiativen.

Darunter auch der Tagesordnungspunkt 25 - 367/23 Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... =25#top-25


Empfehlenswert sich das ganze mal durchzulesen. Insbesondere die PDF's zu "Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt" sowie die knapp 90 Seitige Ausschussempfehlung. Ich hoffe wir können hier ein paar Punkte aufgreifen.

Seite 15-17:
Die Mengenbegrenzung von 25 Gramm für den Besitz von Cannabis ist deutlich zu hoch angesetzt und geht weit über den Eigenbedarf hinaus, ebenso wie die täglichen und monatlichen Bezugsmengen von Cannabis von Anbauvereinigungen von maximal 25 Gramm pro Tag beziehungsweise maximal 50 Gramm pro Monat, für Heranwachsende 30 Gramm pro Monat. Die große Diskrepanz der Abgabe von 50 Gramm Cannabis pro Monat für Menschen ab 21 Jahren und die Möglichkeit der heimischen Zucht von drei Cannabispflanzen (der Ertrag pro einzelner Pflanze wird von 30 Gramm bis über 500 Gramm geschätzt) liegt auf der Hand. Auch die Anzahl der im Eigenanbau zulässigen Cannabispflanzen ist daher als deutlich zu hoch abzulehnen.
Auch interessant:
Die Einhaltung der Vorgaben für den privaten Eigenanbau (Anzahl anzulässigen Pflanzen, geeignete Sicherungsmaßnahmen et cetera) sind in der Praxis für Vollzugsbehörden aufgrund des besonderen Schutzbereichs der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) faktisch nicht kontrollierbar und es ist nicht nachvollziehbar, wie im Sinne eines funktionierenden Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes die Qualität des privat angebauten Cannabis überprüft und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen beziehungsweise Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff von Dritten (insbesondere Kindern und Jugendlichen) objektiv kontrolliert werden können.

Es fehlt an einer Ermächtigungsgrundlage für das Betreten und die Kontrolle von Wohnungen. Diese ist aufgrund
des schwerwiegenden grundrechtlichen Eingriffs ohne konkreten Verdacht verfassungsrechtlich auch nicht zu rechtfertigen. Hierdurch wird eine nicht überprüfbare Grauzone geschaffen. In diesem Zusammenhang
werden auch die Straftatbestände ins Leere gehen, da diese Verstöße nur zufällig ermittelt werden können.
Seite 61
62. Zu Artikel 1 (§ 34 Absatz 1 KCanG)
Artikel 2 (§ 25 Absatz 1 MedCanG)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es vor
dem Hintergrund des Ziels der einheitlichen Rechtsanwendung nicht angezeigt
ist, Regelungen zu den Konkurrenzverhältnissen der Tathandlungen der § 34
Absatz 1 KCanG beziehungsweise § 25 Absatz 1 MedCanG zu treffen.

Begründung:
Dem Gesetzentwurf lassen sich bislang keine Ausführungen hinsichtlich der Konkurrenzen der einzelnen Tatbestandsvarianten des § 34 Absatz 1 KCanG und des § 25 Absatz 1 MedCanG untereinander entnehmen. So ergibt sich zum Beispiel nicht, ob der Besitztatbestand – wie § 29 Absatz 1, Satz 1, Nummer 3 BtMG – als Auffangtatbestand oder als ein selbstständig neben den übrige Tatbestandsvarianten stehender Tatbestand verstanden werden soll. Aus diesen gesetzlichen Unklarheiten können sich relativ schnell praktische Probleme ergeben. So ist gemäß § 9 des Gesetzentwurfs der private Eigenanbau von drei Cannabispflanzen erlaubt.

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Aufzucht wird pro Pflanze im Fall der Hochrechnungen aktuell von lediglich 25 Gramm Ertrag ausgegangen. Dies ist jedoch regelmäßig die Untergrenze. Je nach Züchtung können bis zu 40 Gramm Marihuana aus einer Pflanze gewonnen werden. Gelegentlich wurden bereits einzelne Pflanzen sichergestellt, die einen Ertrag von 75 Gramm Marihuana aufwiesen und damit die nicht geringe Menge erreichten. Werden diese Pflanzen nunmehr abgeerntet, überschreiten sie die erlaubt zu besitzende Menge von 25 Gramm und gegebenenfalls auch die nicht geringe Menge.

Es stellen sich eine Reihe von Fragen: Gilt die Mengenobergrenze von 25 Gramm auch für den Besitz der eigenen Ernte? Gibt es eine Höchstgrenze für die Erntemenge? Stehen Besitz und Anbau hier in Tatmehrheit? Wenn es keine Höchstgrenze für die eigene Ernte gibt, soll dann der Besitz einer abgernteten nicht geringen Menge straflos sein? Wenn es eine Höchstgrenze gibt, welche Sanktionen sind dann für den Fall der unterlassenen Vernichtung des privaten Ernteüberschusses vorgesehen? Der Gesetzentwurf verhält sich zu diesen Fragestellungen nicht. Eine Regelung zu den Konkurrenzen der einzelnen Tatbestandsvarianten, gegebenenfalls in Anlehnung an die Konkurrenzen des Betäubungsmittelgesetzes, erscheint daher zielführend.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Der Pfusch soll also noch weiter verpfuscht werden.
Zur Einführung gleich:

...." Gesetz soll zustimmungspflichtig werden"...

....."mit Genschere über 10% THC"....
😂🤣

...."25 gr. gehen weit über Eigenbedarfsmengen hinaus"....

...."Mindestalter: 25 Jahre"....

...."kein outdoor grow"...

"Legales" Cannabis soll also irgendwie markiert werden, oder wie will man es sonst unterscheiden wenn illegal erworbene 25 gr. verboten werden sollen.

natürlich Lieblingsthema Jugendschutz:
....."erzieherische Massnahmen für jugendliche Konsumenten"....

und zum Schluss:
...." Gesetz soll erst am 1. Juli 2025 in Kraft treten"...


Ob hier wohl die nächsten Wochen vom Bundestag auch mal positive, dringend notwendige Veränderungen vorschlagen werden? Vom Bundesrat kann man sicher nichts mehr erwarten ausser der Forderung nach einem ganzen Stop vielleicht.

Dass die SPD nicht geschlossen hinter der Legalisierung steht war bekannt. Der Lauterbach selbst ist nicht mal überzeugt davon. Aber dass die Grünen im Bundesrat auch einknicken ist schon enttäuschend. Allen voran der Kretschmann in BW.
Buuh 😣
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pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von pepre »

https://www.aerztezeitung.de/Politik/La ... 43156.html
Länder drohen Cannabis-Legalisierung im Bundesrat zu stoppen
...
Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den zu erwartenden Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. ... Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll.
...
Die Ampel geht von bundesweit 1.000 Anbauvereinigungen im ersten Jahr aus. ... Die Ausschüsse des Bundesrats schätzen, dass 1.000 „deutlich zu niedrig gegriffen sein dürfte“. ... Entweder möge der Bund mit seinen Behörden kontrollieren, oder er stellt den Ländern die dafür nötigen Finanzmittel bereit. ... „Das Konstrukt der Anbauvereinigungen ist vielmehr generell abzulehnen.“ ... Die Dauer der Erlaubnis für diese Vereinigung würden die Länder initial auf zwei Jahre befristen wollen ... Bei einer Verlängerung empfehlen sie eine Befristung von „höchstens fünf“ Jahren.
...
Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“ sowie „Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen und Suchtberatungsstellen“. Das Konsumverbot in Fußgänzerzonen soll zudem von 7 bis 22 und nicht nur bis 20 Uhr gelten.
...
Sorge bereitet den Innenpolitikern der Ländern, dass der Cannabis-Besitz und -Erwerb künftig unter anderem auch dann straffrei sein soll, wenn es auf dem Schwarzmarkt beschafft wurde. Auch stoßen sie sich daran, dass die Abgabe von Cannabis an Minderjährige kein Verbrechenstatbestand mehr sein soll. Auch die Mengenbegrenzung von 25 Gramm erscheint den Ländern als „deutlich zu hoch“.
...
Ebenso finden die Länder die Altersgrenze von 18 Jahren für die Freigabe von Cannabis zu niedrig und empfehlen das 21. Lebensjahr als Grenze. Anbauvereinigungen sollen nur an mindestens 25-Jährige abgeben dürfen ... Last but not least möchten die Fachausschüsse der Länderkammer, dass die Cannabis-Legalisierung, so sie kommt, nicht „am Tag nach der Verkündigung“ des Gesetzes in Kraft tritt, sondern am 1. Juli 2025.
Die Ärztezeitung hat es sich auch mal angesehen.

Im PDF ist mir noch das aufgefallen:
In Artikel 1 ist dem § 5 Absatz 2 folgende Nummer anzufügen:
„7. an Bahnhöfen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Bahnhöfen“...

Begründung: Wenn in Fußgängerzonen zur Tageszeit der Konsum im Hinblick auf den Jugendschutz untersagt ist, sollte dies auch für Bahnhöfe gelten. Diese werden auch von zahlreichen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Fahrt zur und von der Schule beziehungsweise zu Freizeitaktivitäten aufgesucht.
Ok, das ist jetzt interpretationsfähig: Züge, S-Bahn, U-Bahn, Busse?! - Wenn das den gesamten ÖPNV umfassen wird, dann ist ganz D tabu; öffentlicher Konsum nur im tiefsten Wald.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Jetzt kommen am 29.9. noch Landespolitiker zu Wort, die es zu ihrem Wahlkampf Thema gemacht haben. Da erwarte ich noch mehr folgenschwere Forderungen. Es wird vielleicht noch eng werden.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Martin Mainz »

Da ist der Aufstand beim Heizungsgesetz ja nix dagegen :shock:
Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

Ich würde das Gebell der Hunde nicht überbewerten und den Weiterzug der Karavane abwarten wollen.

Zur real existierenden Demokratie gehört es nun mal, daß gewisse "Politikfelder" alle möglichen Kläffer anziehen, die sich vor "ihren Wählern" profilieren wollen. Wenn der Entwurf jedoch erst einmal von der "Kanzlermehrheit" im Bundestag beschlossen wurde (wobei auch dort selbstredend gekläfft werden wird ohne Ende), werden so einige den Schwanz wieder einziehen und sich leise seufzend dem Fraktionszwang beugen.

"Wer Gesetze und Würste liebt, sollte niemals bei ihrer Herstellung zuschauen." (Otto v. Bismarck (Erfinder des nach ihm benannten Herings))
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

Freno hat geschrieben: Mo 25. Sep 2023, 19:14 Ich würde das Gebell der Hunde nicht überbewerten und den Weiterzug der Karavane abwarten wollen.
Du hast Recht behalten. Die CDU/CSU ist im wesentlichen im Bundesrat gescheitert. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Stoppung der Legalisierung sowie die Zustimmungspflicht. Hier gab es keine Zustimmung des Rates. Auch die meisten anderen in der Empfehlung genannten Punkte haben keine Mehrheit erhalten.

Das bedeutet nun, dass die Länderkammer das CanG nicht gänzlich blockieren wird, sondern höchstens in gewissem Maße verzögern könnte, falls es später Einsprüche gibt.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Hat mich mal positiv überrascht.
Bleibt noch die Forderung des Bundesrats:
Anbau nicht im Garten/Freien.
Und die Mengen zu begrenzen.
Findet hoffentlich im Bundestag keine Zustimmung

Am 4./12. Oktober geht es dann im Bundestag weiter
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

Mich auch. Bemerkenswert finde ich aber wieder unsere Medien. Größtenteils wird die Tagung des Bundesrats (initiiert seitens der CDU/CSU) als großer Erfolg gefeiert. Dass die CDU/CSU dort aber kläglich gescheitert ist wird natürlich nicht erwähnt.
LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 15:31 Anbau nicht im Garten/Freien.
Und die Mengen zu begrenzen.
Findet hoffentlich im Bundestag keine Zustimmung
War aber klar dass der Anbau im freien jetzt in der ersten Phase nicht durchgehen wird. Die Gefahr dass die Pflanzen oder Teile davon "entwendet" werden ist wirklich zu hoch. Egal ob es Jugendliche sind oder schlimmer noch Kriminelle/Drogensüchtige. Das will ich auf meinem Grund und Boden nicht haben. Und meinen Garten in ein Hochsicherheitsgelände mit Kameraüberwachung umzubauen noch weniger. Der eigene Balkon oder die Terasse auf dem Dach gilt nicht als Anbau im "freien" sofern sie nicht ohne geringe Hürden überwunden werden können. So gesehen alles i.O.

Bei der Menge gibt es keine Diskussion jedoch ist eine Neufassung der 3 Pflanzen-Regelung sowie der daraus resultierenden Ernte absolut notwendig. Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 War aber klar dass der Anbau im freien jetzt in der ersten Phase nicht durchgehen wird.
In Spanien darf es nicht von aussen sichtbar sein, das reicht doch auch.

Und Anbauvereinigungen?
Uñd was ist mit einem Gewächshaus im Garten?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?
😁
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grünzeugs »

Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 14:01 ...
Das bedeutet nun, dass die Länderkammer das CanG nicht gänzlich blockieren wird, sondern höchstens in gewissem Maße verzögern könnte, falls es später Einsprüche gibt.
Weiß jemand wie lange die Länderkammer das CanG maximal verzögern könnte? Ich vermute da gibt es einen rechtlichen Rahmen?

Darüber hinaus wische ich mir nur noch den Schweiß von der Stirn und atme erleichtert auf, dass nicht nur die CDU, sondern auch die SPD im Bundesrat mit der Zustimmungspflicht gescheitert ist. Puh.
Zuletzt geändert von Grünzeugs am Fr 29. Sep 2023, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grünzeugs »

LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 18:12
Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?
😁
Von wegen Biotonne! Da kocht man Butter draus. ;-)
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Grünzeugs hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 20:31
LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 18:12
Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?
😁
Von wegen Biotonne! Da kocht man Butter draus. ;-)
Schnippelabfälle und Kleinzeugs klar! Alles kann man verwerten. 👍🏼
Ich dachte an das Grobzeugs, Stamm, Äste und Schattenblätter
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Freno »

Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 ((...) War aber klar dass der Anbau im freien jetzt in der ersten Phase nicht durchgehen wird. Die Gefahr dass die Pflanzen oder Teile davon "entwendet" werden ist wirklich zu hoch. Egal ob es Jugendliche sind oder schlimmer noch Kriminelle/Drogensüchtige. Das will ich auf meinem Grund und Boden nicht haben. Und meinen Garten in ein Hochsicherheitsgelände mit Kameraüberwachung umzubauen noch weniger. Der eigene Balkon oder die Terasse auf dem Dach gilt nicht als Anbau im "freien" sofern sie nicht ohne geringe Hürden überwunden werden können. So gesehen alles i.O.

Bei der Menge gibt es keine Diskussion jedoch ist eine Neufassung der 3 Pflanzen-Regelung sowie der daraus resultierenden Ernte absolut notwendig. Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
Auf öffentlich einsehbarem und zugänglichen Freigelände wird niemand, der bei klarem Verstand ist, Cannabis anbauen wollen: eben weil es geklaut werden wird. Die bislang illegale Aufzucht von Konsumenten für ihren Eigengebrauch erfolgt meiner Beobachtung nach (die freilich nicht repräsentativ ist) entweder "indoor" mithilfe von UV-Lampen oder "outdoor" in abgelegenen, schwer ereichbaren "Biotopen". Die "Balkonpflanzen" dürften so ein Mittelding sein. Ich glaube auch kaum, daß die CSC "in Gründung" ernsthaft einen Anbau "auf der grünen Wiese" nach Art der in Mode gekommenen "Solidarischen Landwirtschaften" in Erwägung ziehen. Das Zeux, das die "SoLaWi" anbauen, will eh keiner wirklich haben: "Der Sklave des Spitzkohls" war mal die Überschrift eines Artikels bei FAZ-online. Den Artikel brauchte ich darob nicht mehr zu lesen. Denen ihr Zeux klaut eh keiner, der bei klarem Verstand ist.

Wenngleich die überwiegende Mehrzahl der Cannabis-Konsumenten "ganz normale Leute" sind - Cannabis wird auch begehrt von einem nicht unerheblichen Teil des "Präkariats": dem Bodensatz der Gesellschaft im Grenzbereich zum (klein-)kriminellen Milieu einerseits und extremistischen politischen Positionen andererseits, für die Eigentum sowieso Diebstahl ist. Es sind im Grunde "arme Schweine": (Grenz-)debile, psychisch Kranke, Abhängige von allerlei psychoaktiven Substanzen, Langzeit-Arbeitslose ...

Man kann trefflich darüber diskutieren und streiten, ob diese meine Ausdrucksweise schon "diskriminierend" sein könnte und wie man diesen armen Leuten helfen könnte usw - das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es ein paar Millionen solcher Leute in diesem unserem Lande gibt, "denen alles egal ist" und die überhaupt kein Problem damit haben, Cannabispflanzen zu klauen, auch wenn sie über Zäune klettern oder Fenster und Türen aufbrechen müssen.

Deswegen halte ich die Forderung nach einem Verbot des Freiland-Anbaus nicht für "diskussionswürdig" in dem Sinne: Freiland-Anbau von Cannabis ist in diesem unseren real existierenden Deutschland ohnehin praktisch unmöglich. Man sollte sich da nicht unnötig aus "prinzipiellen Gründen" drüber aufregen.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 18:12 Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?
😁


:D Wenn das so einfach wäre. Du kennst doch den deutschen Bürokratiewahn. Lieber jetzt schon um solche Dinge Gedanken machen als das später durch die derzeitige Opposition blockieren zu lassen. Weils keine Regelung dazu gibt. Sie haben es doch schon angekündigt Blockade und Verzögerung.

Die Kanadier sind da schon viel weiter: https://open.alberta.ca/dataset/765cd31 ... ct2018.pdf
Solid Cannabis Waste Non-hazardous solid cannabis waste generated from homegrown cannabis, medical cannabis, retail cannabis and cannabis products must be made unusable and unrecognizable by grinding the cannabis solid waste and mixing it with at least an equal amount of other non-cannabis material prior to disposal. The decision on what material to mix with the waste should be based on where the cannabis waste will be disposed
@Freno vielen Dank für deinen Beitrag. Besser hätte ich es nicht schreiben können. :!:
Freiland-Anbau von Cannabis ist in diesem unseren real existierenden Deutschland ohnehin praktisch unmöglich.
Unmöglich vielleicht nicht aber mit deutlichen Erschwernissen. In Spanien beschwert man sich schon über den unkontrollierten (Aus Gärtnerischer Sicht) Anbau im freien aufgrund der Luftbelastung durch Pollen. Ein Umstand der dann auch in Deutschland zutreffen wird. Wer seine Ernte schützen will wird ohnehin kontrolliert Indoor oder im Gewächshaus :winke: @ LaMarie anbauen.
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LaMaria
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von LaMaria »

Grüner Daumen hat geschrieben: Sa 30. Sep 2023, 00:50 ... aufgrund der Luftbelastung durch Pollen....
Die allermeisten bauen ja doch Sinsemilla an
😁
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023

Beitrag von Grüner Daumen »

LaMaria hat geschrieben: Sa 30. Sep 2023, 01:39
Grüner Daumen hat geschrieben: Sa 30. Sep 2023, 00:50 ... aufgrund der Luftbelastung durch Pollen....
Die allermeisten bauen ja doch Sinsemilla an
😁
Das geht jetzt eher Richtung Anbau und Zucht was Modseitig wohl nicht ganz so gerne gesehen wird. Aber um darauf zu Antworten:

Wunschdenken.

Kein vernünftiger und Kostenbewusster Gärtner wird sich jedes Mal neue feminisierte Samen zu Apothekerpreisen im Social-Club oder im Online Shop kaufen (Mal von den Stecklingen abgesehen). Zu Preisen jenseits von gut und Böse (5-100+ € JE Samen). Was ist mit den Leuten die Ihre Daten nicht im Social Club angeben wollen?

Wie man selbst feminisierte Samen herstellt ist kein Geheimwissen und nichts ist leichter als das. Der Gärtner wird sich seine eigene Samenbank anlegen und das bedeutet zwansgweise Pollination. Nächster Punkt sind die "lieben" Nachbarn die sich ein Teufel um deine Pflanzen kümmern und dir deine Ernte durch Züchtung von Männlichen Pflanzen (Männliche Pflanzen sind nicht verboten, jeder kann dann nach geltender Rechtslage unzählig viele Pflanzen halten) verderben. Einfach nur weil sie es können. Gibt noch viel mehr Punkte. Aber lassen wir das...
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