Scheint so, als sei SR von orange auf hellgrün gewechselt. In trockenen Tüchern ist das aber noch nicht.Saarland: SPD lehnt CDU-Antrag gegen Cannabis-Gesetz mit Stimmenmehrheit ab
Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
https://www.tagesschau.de/inland/region ... b-100.html
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Interview zur drohenden Verzögerung des Cannabisgesetzes:
"Wir leisten in den Ländern Überzeugungsarbeit"
Carmen Wegge, Rechtspolitikerin der SPD im Bundestag, glaubt weiterhin an die pünktliche Freigabe von Cannabis zum 1. April.
....
"Rückwirkender Straferlass ist verfassungsrechtliches Gebot"
LTO: Die Ausschüsse des Bundesrates plädieren ja teilweise nur für eine Verschiebung der Anwendung der Amnestie.
Carmen Wegge: Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben in der Koalition mit den Ländern über das Thema lange geredet. Der rückwirkende Straferlass ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Mit der Beseitigung von Unrecht weiter zu warten, halte ich für falsch.
Die Justiz ist im Übrigen dazu da, an der Beseitigung dieses Unrechts mitzuwirken. Zumal sich inzwischen auch jegliche Befürchtungen erledigt haben, dass sich Mitarbeiter:innen in der Strafjustiz strafbar machen, wenn sie nicht sogleich zum 1. April mit der Prüfung der Fälle fertig sind. Auch die Sorge, dass in diesem Kontext Entschädigungsansprüche auf das Land zukommen, wurde juristisch widerlegt.
....
Dass eine Personengruppe, die nach Überzeugung des Gesetzgebers über Jahre zu Unrecht kriminalisiert wurde, das ausbaden soll, ist nach meiner Überzeugung inakzeptabel.
....
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
"Wir leisten in den Ländern Überzeugungsarbeit"
Carmen Wegge, Rechtspolitikerin der SPD im Bundestag, glaubt weiterhin an die pünktliche Freigabe von Cannabis zum 1. April.
....
"Rückwirkender Straferlass ist verfassungsrechtliches Gebot"
LTO: Die Ausschüsse des Bundesrates plädieren ja teilweise nur für eine Verschiebung der Anwendung der Amnestie.
Carmen Wegge: Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben in der Koalition mit den Ländern über das Thema lange geredet. Der rückwirkende Straferlass ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Mit der Beseitigung von Unrecht weiter zu warten, halte ich für falsch.
Die Justiz ist im Übrigen dazu da, an der Beseitigung dieses Unrechts mitzuwirken. Zumal sich inzwischen auch jegliche Befürchtungen erledigt haben, dass sich Mitarbeiter:innen in der Strafjustiz strafbar machen, wenn sie nicht sogleich zum 1. April mit der Prüfung der Fälle fertig sind. Auch die Sorge, dass in diesem Kontext Entschädigungsansprüche auf das Land zukommen, wurde juristisch widerlegt.
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Dass eine Personengruppe, die nach Überzeugung des Gesetzgebers über Jahre zu Unrecht kriminalisiert wurde, das ausbaden soll, ist nach meiner Überzeugung inakzeptabel.
....
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
BMJ hält kurzfristige Änderung im Cannabisgesetz für möglich
Innerhalb der Bundesregierung gibt es Überlegungen, wie beim Cannabisgesetz ein Vermittlungsverfahren vermieden werden kann. Das BMJ hat nun angeregt, den Bundesländern entgegenzukommen, was das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes angeht.
....
Aus Sicht des BMJ ist es möglich, noch in dieser Woche ein Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen
....
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rung-cang/
Innerhalb der Bundesregierung gibt es Überlegungen, wie beim Cannabisgesetz ein Vermittlungsverfahren vermieden werden kann. Das BMJ hat nun angeregt, den Bundesländern entgegenzukommen, was das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes angeht.
....
Aus Sicht des BMJ ist es möglich, noch in dieser Woche ein Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen
....
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rung-cang/
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
1042. Sitzung des Bundesrates 22.03.2024
Tagesordnung und Ausschuss Empfehlungen
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... 42/06.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... nn=4352766
Tagesordnung und Ausschuss Empfehlungen
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... 42/06.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... nn=4352766
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Warum der Cannabis-Legalisierung das Aus droht
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... 24233.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... 24233.html
Ist das so? Frau Wegge klang hier noch so optimistisch:Rechtlich möglich wäre etwa das Verzögern einer Amnestieregelung für Fälle, die bisher strafbar, aber künftig erlaubt sind, wie es am Donnerstag aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß.
Über ein entsprechendes Änderungsgesetz könnte noch im Bundestag beraten werden. So könnten Forderungen der Länder nach Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie um sechs Monate entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden.
Das federführende Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. Insbesondere notwendige Fristverkürzungen im Verfahren des Bundestags und auch eine einvernehmliche Aufsetzung des Gesetzes am 22. März im Bundesrat erschienen „äußerst zweifelhaft“, heißt es in einem Papier des Ressorts zu den möglichen Abläufen, das dem Handelsblatt vorliegt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Das war meine Email
Heute bekam ich von norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de folgende Antwort: (Die sich gut anfühlt):Beteff: Warum soll ich zukünftig die Grünen wählen???
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten der Grüne,
ich habe eben erschreckender Weise gelesen, dass Emails in Verbindung
mit dem CanG an Ihr Haus als Spam abgeurteilt werden?
Es scheint viele Menschen zu geben, die keine weitere Verzögerungen
bezüglich der Freigabe zum 1.4. dulden. Das ist alles!!!
Das sind zum größten Teil Wähler, die langjährig die Grünen wählen.
Sie sollten sich im Klaren sein, dass all diese "noch kriminellen"
Bürger nicht länger ihre Wahlstimme an Sie abgeben.
Informieren Sie sich in Foren, auf Twitter etc. Das wird sich rächen und
die Grünen werden noch weiter abstürzen.
Zu diesen Wählern gehöre auch ich dann nicht mehr!!
Wirken Sie auf den Ministerpräsidenten ein!!!
Hier ein Link zu einem aktuellen Video vom Rechtsanwalt Alexander
Grubwinkler. Dem ist nichts hinzuzufügen!!!!!
https://www.youtube.com/watch?v=XFPeMbeVnFE
Mit freundlichen Grüßen
Thom66
vielen Dank für Ihre zahlreichen Zuschriften an die Grüne Landtagsfraktion, die ich als Zuständiger für Drogen- und Suchtpolitik beantworten möchte.
In dieser Woche habe ich weitere Gespräche zum Thema geführt. Dabei wurde mir unter anderem von LEAP Deutschland - FÜR EINE HUMANITÄRE DROGENPOLITIK (leap-deutschland.de) bestätigt, dass die vermeintlichen Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes beherrschbar seien.
Bereits letzte Woche haben wir im Landtag eine Aktuelle Debatte zum Thema Cannabis geführt haben. In der Mediathek können Sie diese nachverfolgen:
https://www.landtag-bw.de/home/mediathe ... 090_1.html
(TOP 3 ab 2:07h, mein Redebeitrag ab 2:19h)
In der Diskussion wurden die gegensätzlichen Positionen noch einmal klar: Während CDU und AfD auf ein weiter so setzen, möchten die an der Ampelregierung in Berlin beteiligten Parteien grundsätzlich etwas ändern.
Leider gab und gibt es beim Zeitplan dieser Änderung keine Einigkeit. Der Bundestag hätte bereits im letzten Jahr das neue Gesetz beschließen können, doch die SPD äußerte Bedenken und das Vorhaben wurde verschoben.
Nun hat der Bundestag zugestimmt, die Beratung im Bundesrat wird aber erst am 22. März stattfinden. Da sich viele Ihrer Fragen um die mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses drehen, gehe ich darauf näher ein.
Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der Landesregierungen, also der Exekutive zusammen. In den Fachausschüssen des Bundesrats gilt das Ressortprinzip, d.h. jedes Ministerium kann hier die eigene Auffassung vertreten. Dass CDU geführte Ministerien Änderungsanträge einbringen und den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, ist also wenig überraschend. Auch Sozialminister Lucha, der sich für ein späteres Inkrafttreten ausgesprochen hat, vertritt hier die Linie seines Hauses.
In der Fraktion und im zuständigen Arbeitskreis haben wir über das Thema kontrovers diskutiert. Ich persönlich halte eine Verzögerung des Gesetzes für unnötig und setze mich für ein Inkrafttreten zum 1. April ein. Entscheidend ist aus meiner Sicht aber vor allem, dass sich die Landesregierung inhaltlich hinter das Gesetz stellt. Wir brauchen eine vernunftgeleitete Drogenpolitik, die den Gesundheitsschutz in den Fokus rückt und auf Prävention statt Repression setzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Knopf MdL
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Sa 16. Mär 2024, 08:24, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beitrag gestrafft und in Kommetartags zur besseren Lesbarkeit eingefügt
Grund: Beitrag gestrafft und in Kommetartags zur besseren Lesbarkeit eingefügt
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... 45202.html
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jennifer Jasberg, findet "Aus Sicht unserer Fraktion ... sollte kein VA angerufen werden".Weil sich die Koalition nicht einig ist, wird sich Hamburg bei der Abstimmung im Bundesrat wohl enthalten.
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Zum Arbeitsaufwand durch die Amnestie:
Es ist m.E. nicht richtig, daß eine Zahl von 150.000 Akten "händisch" geprüft werden müssten. Möglicherweise gibt es so viele "aktuelle" Verurteilungen "wegen Cannabis" - aber wegen des künftig legal werden sollenden Besitzes von 25/50 g Cannabis wird normalerweise bei Ersttätern keine vollstreckbare Freiheitsstrafe ausgeworfen, sondern eine Geldstrafe.
Freiheitsstrafen werden idR verhängt für Wiederholungstäter, höhere Mengen und bei "Qualifikationen" - also bei über den Grundstraftatbestand des Besitzes hinausgehenden Umständen, die nach dem Gesetz zur Strafverschärfung führen sollen. Die wesentlichen Qualifikationen beim BtMG sind va das Handeltreiben, zumal wenn es "gewerbsmässig" vom "hauptberuflichen dealer" betrieben wird und die Abgabe an Minderjährige.
Die meisten dieser Umstände lassen sich schon durch einen Blick in die "Vorstrafen", wie der "uneingeschränkte Bundeszentralregisterauszug" im Justizjargon genannt wird. Darin sind alle Verurteilungen mit Angabe des verurteilenden Gerichts, des Strafmaßes und der Strafvorschriften enthalten, so wie sie im Urteilstenor benannt worden sind. Die Gerichte sind insofern sehr penibel. Dh man kann die o.g. "Qualifikationen", die eine Anwendung des Amnestiegesetzes ja ausschließen, schon an diesen "Vorstrafen" leicht und zuverlässig erkennen, ebenso wie Mehrfachtäter. Mit den "Vorstrafen" verhält es sich nämlich wie mit den "Flensburger Punkten": kommen Neue hinzu, werden die Alten nicht gelöscht, die Löschungsfrist beginnt von neuem zu laufen.
Dh ein Großteil der Prüfung kann sich auf diese "Vorstrafen" beschränken und nur in einer Minderheit der Fälle muß man sich die (letzte) Verurteilung (und eventuell frühere) anschauen. Es sind praktisch nur diejenigen Fälle, in denen keine "Qualifikationen" vorliegen und vordringlich sind natürlich die Fälle, in denen trotz Nichtvorliegens von Qualifikationen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die in der Vollstreckung ist, der Betroffene "sitzt", was leicht zu ermitteln ist. Auch hier wird in den allermeisten Fällen ein "Überlesen" des Urteils um einen Großteil der Fälle auszuscheiden, nämlich wegen Überschreitung der 25/50 g und einen weiteren Großteil unkompliziert zu amnestieren.
Kompliziert und Arbeitsaufwendig sind m.E. nur diejenigen Fälle, in denen "amnestiewürdige" Verurteilungen in Gesamtstrafenbildungen mit anderen Delikten eingeflossen sind und das Herausfallen der "amnestiewürdigen" Verurteilung(en) daher eine erneute Gesamtstrafenbildung erforderlich macht und diejenigen Fälle, in denen eine "amnestiewürdige" Verurteilung zum Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung geführt hat.
[Edit 20.3.24) Wenn eine erneute Gesamtstrafenbildung nötig ist, muß diese durch das Gericht aufgrund entsprechenden Antrages der Staatsanwaltschaft erfolgen und erfordert eine mündliche Verhandlung. Das ist in der Tat mit beträchtlichem Aufwand verbunden - auch der Betroffene braucht einen Anwalt ! Aber, wie gesagt, die Anzahl dieser Fälle dürfte überschaubar bleiben und keinesfalls 6-stellige Fallzahlen erreichen, meiner Einschätzung nach "ein paar Tausend" in ganz Deutschland.
Es ist m.E. nicht richtig, daß eine Zahl von 150.000 Akten "händisch" geprüft werden müssten. Möglicherweise gibt es so viele "aktuelle" Verurteilungen "wegen Cannabis" - aber wegen des künftig legal werden sollenden Besitzes von 25/50 g Cannabis wird normalerweise bei Ersttätern keine vollstreckbare Freiheitsstrafe ausgeworfen, sondern eine Geldstrafe.
Freiheitsstrafen werden idR verhängt für Wiederholungstäter, höhere Mengen und bei "Qualifikationen" - also bei über den Grundstraftatbestand des Besitzes hinausgehenden Umständen, die nach dem Gesetz zur Strafverschärfung führen sollen. Die wesentlichen Qualifikationen beim BtMG sind va das Handeltreiben, zumal wenn es "gewerbsmässig" vom "hauptberuflichen dealer" betrieben wird und die Abgabe an Minderjährige.
Die meisten dieser Umstände lassen sich schon durch einen Blick in die "Vorstrafen", wie der "uneingeschränkte Bundeszentralregisterauszug" im Justizjargon genannt wird. Darin sind alle Verurteilungen mit Angabe des verurteilenden Gerichts, des Strafmaßes und der Strafvorschriften enthalten, so wie sie im Urteilstenor benannt worden sind. Die Gerichte sind insofern sehr penibel. Dh man kann die o.g. "Qualifikationen", die eine Anwendung des Amnestiegesetzes ja ausschließen, schon an diesen "Vorstrafen" leicht und zuverlässig erkennen, ebenso wie Mehrfachtäter. Mit den "Vorstrafen" verhält es sich nämlich wie mit den "Flensburger Punkten": kommen Neue hinzu, werden die Alten nicht gelöscht, die Löschungsfrist beginnt von neuem zu laufen.
Dh ein Großteil der Prüfung kann sich auf diese "Vorstrafen" beschränken und nur in einer Minderheit der Fälle muß man sich die (letzte) Verurteilung (und eventuell frühere) anschauen. Es sind praktisch nur diejenigen Fälle, in denen keine "Qualifikationen" vorliegen und vordringlich sind natürlich die Fälle, in denen trotz Nichtvorliegens von Qualifikationen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die in der Vollstreckung ist, der Betroffene "sitzt", was leicht zu ermitteln ist. Auch hier wird in den allermeisten Fällen ein "Überlesen" des Urteils um einen Großteil der Fälle auszuscheiden, nämlich wegen Überschreitung der 25/50 g und einen weiteren Großteil unkompliziert zu amnestieren.
Kompliziert und Arbeitsaufwendig sind m.E. nur diejenigen Fälle, in denen "amnestiewürdige" Verurteilungen in Gesamtstrafenbildungen mit anderen Delikten eingeflossen sind und das Herausfallen der "amnestiewürdigen" Verurteilung(en) daher eine erneute Gesamtstrafenbildung erforderlich macht und diejenigen Fälle, in denen eine "amnestiewürdige" Verurteilung zum Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung geführt hat.
[Edit 20.3.24) Wenn eine erneute Gesamtstrafenbildung nötig ist, muß diese durch das Gericht aufgrund entsprechenden Antrages der Staatsanwaltschaft erfolgen und erfordert eine mündliche Verhandlung. Das ist in der Tat mit beträchtlichem Aufwand verbunden - auch der Betroffene braucht einen Anwalt ! Aber, wie gesagt, die Anzahl dieser Fälle dürfte überschaubar bleiben und keinesfalls 6-stellige Fallzahlen erreichen, meiner Einschätzung nach "ein paar Tausend" in ganz Deutschland.
Zuletzt geändert von Freno am Mi 20. Mär 2024, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Petra Köpping
Die @spdsachsen wird eine Anrufung des #Vermittlungsausschusses zum #CanG nicht mittragen. Wir erwarten, dass sich #Sachsen enthält. Das haben wir entschieden, weil die #CDU den #VA nicht für eine Verbesserung des Gesetzes, sondern für eine Totalblockade nutzen möchte.
https://twitter.com/Koepping/status/1770103755129622592
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 4910661025
Die @spdsachsen wird eine Anrufung des #Vermittlungsausschusses zum #CanG nicht mittragen. Wir erwarten, dass sich #Sachsen enthält. Das haben wir entschieden, weil die #CDU den #VA nicht für eine Verbesserung des Gesetzes, sondern für eine Totalblockade nutzen möchte.
https://twitter.com/Koepping/status/1770103755129622592
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 4910661025
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Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Lauterbachs "Protokollerklärung" gibt Rätsel auf
Kluger politischer Schachzug, aber letztlich unverbindlich? Mit dem Versprechen späterer gesetzlicher Änderungen will der Gesundheitsminister beim Cannabisgesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses am Freitag verhindern.
...dass drei Punkte in seine Protokollerklärung im Bundesrat aufgenommen werden: die Verbesserung der Prävention, die Verringerung der Mengen und die Ausweitung des Abstands zu Kitas und Schulen.....
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ausschuss/
Kluger politischer Schachzug, aber letztlich unverbindlich? Mit dem Versprechen späterer gesetzlicher Änderungen will der Gesundheitsminister beim Cannabisgesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses am Freitag verhindern.
...dass drei Punkte in seine Protokollerklärung im Bundesrat aufgenommen werden: die Verbesserung der Prävention, die Verringerung der Mengen und die Ausweitung des Abstands zu Kitas und Schulen.....
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ausschuss/
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Das #Cannabis|G darf nicht scheitern!
Ein Offener Brief von rd. 170 Grünen, darunter Abgeordnete, Mandatsträger aus Kommunen, @PolizeiGruen etc. nimmt die grün-mitregierten Länder in die Pflicht. Starkes Signal. Initiiert von MdA @VasiFranco (@GrueneFraktionB)
Wir Grünen sind die Retter des Cannabisgesetzes!
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 5549807823
Ein Offener Brief von rd. 170 Grünen, darunter Abgeordnete, Mandatsträger aus Kommunen, @PolizeiGruen etc. nimmt die grün-mitregierten Länder in die Pflicht. Starkes Signal. Initiiert von MdA @VasiFranco (@GrueneFraktionB)
Wir Grünen sind die Retter des Cannabisgesetzes!
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 5549807823
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Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Marlene Mortler, CSU
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Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... -1042.html

Die Rednerliste:TOP 6: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
- Reiner Haseloff, CDU, Sachsen-Anhalt
- Michael Kretschmer, CDU, Sachsen
- Thomas Strobl, CDU, Baden-Württemberg
- Manfred Lucha, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Baden-Württemberg
- Judith Gerlach, CSU, Bayern
- Susanne Hoffmann, CDU, Brandenburg
- Benjamin Limbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nordrhein-Westfalen
- Felor Badenberg, parteilos, Berlin
- Karl Lauterbach, SPD, BMG

- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4663
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Die Seite vom Bundesrat ist down: Service Unavailable - The service is temporarily unavailable.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4663
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Das ist aber Bundestag, oder?M. Nice hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 09:11 YT funktioniert:
https://www.youtube.com/watch?v=JaplsEd936k
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Stimmt, aber in der Phoenix Programm-Vorschau ist es aufgelistet.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Hier sollte es auch kommen:
https://www.youtube.com/@bundesrat/streams
https://www.youtube.com/@bundesrat/streams
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4663
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
Livestream der 1042. Sitzung des Bundesrates
https://www.youtube.com/watch?v=IlaEvT_TVKs
7200 Zuschauer und der Zähler rennt weiter, der Chat wird mit Brokkoli und 420 gespammt
https://www.youtube.com/watch?v=IlaEvT_TVKs
7200 Zuschauer und der Zähler rennt weiter, der Chat wird mit Brokkoli und 420 gespammt

Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Re: Bundesrat und Vermittlungsausschuss
OmG! Wie staatstragend, wie moralisierend, die betroffen! Der sorgenvolle Habitus! Als würden die vier apokalyptischen Reiter losgelassen!
GsD können sie ihre Sorgen ja in Schnaps ertränken, von dem sie Hektoliter im Keller haben dürfen.
GsD können sie ihre Sorgen ja in Schnaps ertränken, von dem sie Hektoliter im Keller haben dürfen.
