Ich stelle mir gerade die Frage, welche Hanf-Samen ich bestellen werde. Ist das jetzt schon legal, es gilt ja noch das BtMG.
Da ja das CanG zeitnah in Kraft tritt und ich nicht vorhabe, die Samen vorher zu erden (man könnte sie aber schon vorkeimen lassen



Bitte überzeugt mich doch wer, argumentativ, daß das illegal ist.
Anlage I (zu § 1 Abs. 1), (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
[kommt nach § 41]
...
-Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
- ausgenommen
a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist
...
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg ... 10981.html
oder
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Cannabis sativa L. sowie das enthaltene Cannabinoid Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) unterliegen den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Anlage I zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Diese sind ebenso wie das Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel nach Anlage I eingestuft. Laut Anlage I des BtMG, unter der Position „Cannabis“, Buchstabe a sind Samen von Cannabis, die in der Regel keine Cannabinoide enthalten, von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/FAQ/ ... mmt%20sind.