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Ziggy_Stardust

Re: Jetzt schon Marijuana Samen bestellen?

Beitrag von Ziggy_Stardust »

Bei den Äusserungen mancher Gegner des CanG nach der Bundesratabstimmung kann man das fast vermuten...... Die parlamentarische Demokratie soll sogar ausser Kraft gesetzt werden, indem der Bundespräsident aufgefordert wird, das durch Parlament und Bundesrat gegangene Gesetzt letztendlich nicht zu
unterschreiben. Ich schätze z.B. den Herrn Innenminister NRW Reul sehr aber was er nach der Bundesratsabstimmung vom Stapel gelassen hat war schon erstaunlich gestrig in von Schnappatmung begleiteter Verzweiflung, fast weinend artikuliert. Ich sag hier nichts mehr .
Freno
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Re: Jetzt schon Marijuana Samen bestellen?

Beitrag von Freno »

Ziggy_Stardust hat geschrieben: Mi 27. Mär 2024, 19:34 (...Bei den Äusserungen mancher Gegner des CanG nach der Bundesratabstimmung kann man das fast vermuten...... Die parlamentarische Demokratie soll sogar ausser Kraft gesetzt werden, indem der Bundespräsident aufgefordert wird, das durch Parlament und Bundesrat gegangene Gesetzt letztendlich nicht zu unterschreiben. Ich schätze z.B. den Herrn Innenminister NRW Reul sehr aber was er nach der Bundesratsabstimmung vom Stapel gelassen hat war schon erstaunlich gestrig in von Schnappatmung begleiteter Verzweiflung, fast weinend artikuliert. Ich sag hier nichts mehr .
Gemach - gemach ! Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten ist ein Teil der "unserer" parlamentarischen Demokratie. Sie soll verhindern, daß verfassungswidrige Gesetze in Kraft treten und erst nach Jahr und Tag durch verfassungsgerichtliche Urteile aufgehoben werden, was regelmässig mit erheblichen Problemen für sehr viele Einzelfälle behaftet ist. Das Bundespräsidalamt verfügt über eine eigene Abteilung für die diese Prüfung, die mit hochqualifizierten Verfassungsjuristen besetzt ist. Viele von diesen waren zuvor wissenschaftliche Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gewesen und davor im "richterlichen Dienst". Zudem übt der Bundespräsident, wenn man in die Vergangenheit schaut, sein Prüfungsrecht mit großer Zurückhaltung aus. Der König von Großbritannien hat übrigens ein ähnliches Prüfungsrecht, das schon bei Gesetzesinitativen des Parlaments beginnt und machte davon in der Vergangenheit - konkret: HM Elisabeth II. - auch weitaus größeren Gebrauch, als die bisherigen Bundespräsidenten. Allerdings ist die Verfassung des Vereinigten Königreichs weitaus komplexer, als die der BRD ...

Das "populistische Gepupse", das aktuell in Richtung des Bundespräsidenten von Probhibitionisten veranstaltet wird, sollte man nicht zu ernst nehmen. "Der steht da drüber."
Freno
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Re: Jetzt schon Marijuana Samen bestellen?

Beitrag von Freno »

"post scriptum": Wie ich über MDR-online gerade erfahren habe, hat die Bundesratspräsidentin als Urlaubsvertretung des Bundespräsidenten das CanG heute ausgefertigt.

Damit erübrigen sich wohl weitere Überlegungen darüber.
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M. Nice
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von M. Nice »

Nah Goa Jail
https://www.youtube.com/watch?v=iRXgzgv ... rw&index=2

Ich weis, falscher Fred, aber ich freue mich so :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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M. Nice
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von M. Nice »

Lieber Martin, bitte nicht böse sein :roll: :!:

https://www.youtube.com/watch?v=xlQ9fOYPBCI
Grobschnitt – Mary Green wird legal


Ich freu mich immer noch sooooooo seeeehhhhhr :D :mrgreen: :D :mrgreen: :D

Das kann sich keiner vorstellen, jetzt im Ernst, daß ich das noch erlebe, ~40Jahre Verfolgung, Stigmatisierung, etc., unglaublich :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: und das sage ich als Patient.
Ich freue mich für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nein, nein, diese Gruppe sollte kein Cannabis konsumieren, natürlich, aber sie machen es trotzdem. Da sind wir uns wohl alle einig, Strafverfolgung macht alles nur noch schlechter.


PS:
Hab diese Meldung bekommen "Smiley", in rot!
Dein Beitrag enthält zu viele Smileys. Die maximal erlaubte Anzahl von Smileys ist 10.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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Hans Dampf
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Hans Dampf »

Tstsächlich! :mrgreen: :mrgreen:
:mrgreen: :mrgreen:
:mrgreen: :mrgreen:
:mrgreen: :mrgreen:
:mrgreen: :mrgreen:

(test)

Dein Beitrag enthält zu viele Smileys. Die maximal erlaubte Anzahl von Smileys ist 10.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
pepre
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Re: Laberecke

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 08:59 Weil ich nicht glaube, als einziger den Stein der Weisen entdeckt zu haben...
Viel wahrscheinlicher ist, dass du dir das einredest. Der Geist ist mächtig!¹ - Die hirnchemische Wirkungsweise der Cannabinoide und des Endo-Cannabinoid-Systems ist hinreichend bekannt um die aktiven Substanzen zu bestimmen.² Mittlerweile haben wir auch genug Rechenpower in den Computern, um die 3D-Struktur von Substanzen relativ schnell berechnen zu können.³

Klar können da noch Überraschungen kommen: im Hanf sind Hunderte von Substanzen drin, beileibe nicht alle sind erforscht, schon gar nicht in der Kombinatorik und/oder unter Einfluß von Hitze beim Vapen/Rauchen. Aber dann wäre auch die Wirkung eine andere als beim Klassiker THC. Das gilt aber auch für alle anderen Pflanzen, nicht nur für den Hanf. Ich sage nur "Pilze". Die sind hochkomplexe Chemiefabriken!

---
¹ Der Trigger könnte "Geruch" sein. Da dieser unmittelbar vom limbischen System verarbeitet wird, wirkt er auch umittelbar auf die Gefühlswelt.
² Beispiel: Warum wirkt THC und THC-OH psychoaktiv, nicht aber THC-COOH? Das liegt an der 3D-Struktur der Moleküle: die einen können an Rezeptoren und Transmitter andocken, die anderen nicht.
³ S. zB rosetta@home.
Freno
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Freno »

M. Nice hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 00:12 (...)

Ich freu mich immer noch sooooooo seeeehhhhhr :D :mrgreen: :D :mrgreen: :D

Das kann sich keiner vorstellen, jetzt im Ernst, daß ich das noch erlebe, ~40Jahre Verfolgung, Stigmatisierung, etc., unglaublich :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: und das sage ich als Patient.
Ich freue mich für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nein, nein, diese Gruppe sollte kein Cannabis konsumieren, natürlich, aber sie machen es trotzdem. Da sind wir uns wohl alle einig, Strafverfolgung macht alles nur noch schlechter.

(...)
Also meine Freude hält sich in Grenzen. "Persönlich" geht mich die Legalisierung eigentlich gohrnüschdt an - mein Gras kommt aus der Apotheke. Und "ganz allgemein gesprochen" ist, bei Lichte betrachtet, nach dem CanG nur ein Besitz von THC-haltigem Cannabis wirklich legal, der aus Aufzucht der "Drei Balkonpflanzen" oder einer Anbauvereinigung stammt und unterhalb der Grenzwerte bleibt.

Ansonsten gilt - ab dem 1. April - daß zwar der Besitz von 25/50 g Cannabis als solcher zwar legal ist, selbst wenn er illegal erworben wurde - aber jede Verschaffung dieses Besitzes ist, von den o.g. Ausnahmen abgesehen, weiterhin strafbar. Nur der Erwerb von Samen für die Balkonpflanzen ist ausnahmsweise gestattet. Selbst die Weitergabe eines joints in geselliger Runde ist nun strafbar, ebenso wie die Entgegennahme des joints, den man aber dafür total legal besitzen kann, um sich bei der Weitergabe erneut strafbar zu machen. Das gemeinsame Rauchen eines joints in kleiner Runde, bei der jeder 3-4 x dran zieht, macht alle zu Mehrfachtätern, was zur Strafverschärfung herangezogen werden kann (wenn nicht ein gnädiger Richter von vorneherein "Mitbesitz" aller Beteiligter annehmen will) !

Wer also bei einer polizeilichen Kontrolle oder Hausdurchsuchung mit Cannabis angetroffen wird, und dessen legalen Erwerb nach den o.g. Möglichkeiten nicht nachweisen kann, muß weiterhin mit Strafverfolgung rechnen, weil er sich den Besitz verbotenerweise verschafft hat, wozu zB auch das Decarboxylieren von CBD-Kraut aus dem shop gehören kann. Es nützt - polemisch ausgedrückt - dem Betroffenen herzlich wenig, wenn statt "BtMG" in einem evtl. existenzvernichtenden Strafurteil "CanG" steht.

Als Nicht-Gärtner habe ich keine Ahnung, ob die "Balkonpflanzen" in diesem Jahr noch zur Erntereife gebracht werden können, die Anbauvereine dürften frühestens um den Jahreswechsel herum erste Erträge ihrer indoor-Aufzucht (outdoor ist wohl kaum praktikabel) verteilen können. Denn erst nach dem 1.4. können sie tatsächlich loslegen und das ist nicht ganz einfach, denn es muß recht viel Geld in die Hand genommen werden und das muß erst einmal aufgebracht werden. "Mini-CSC" aus einer Handvoll Leuten mit Aufzucht in der Garage, im Keller oder auf dem Dachboden halte ich heute für keinen tragfähigen Weg mehr, weil die Masse von Verpflichtungen, die den CSC im CanG auferlegt werden, von solchen "Stammtisch-Vereinen" kaum zu stemmen sind.

Dazu kommt: die schikanösen "Regulierungen" des CanG geben Cannabis-feindlich gesinnten Bundesländern, Regierungsbezirken, Landratsämtern und Oberbürgermeistern, Polizeipräsidenten und Dienststellenleitern, nicht zuletzt den Staatsanwaltschaften und Gerichten alle Handhabe zur Repression - das ist hier oftmals erörtert worden. Die Kgl. Bayrische Republik hat schon angekündigt, alle diese Handhaben auch zu nutzen "bis zum Anschlag".

Es gibt noch einen Aspekt: nach bisheriger Rechtslage durfte aufgrund des "Haschisch-Urteils" des BVerfG aus den 1990er Jahren eine geringfügige Menge von Cannabis nicht mehr verfolgt werden, in den meisten Bundesländern wurden "Geringfügigkeitsverordnungen" erlassen, die sich allgemein bei 6 g eingependelt hatten. Ob diese Geringfügigkeitsverordnungen noch lange Bestand haben werden und ob das "Haschisch-Urteil" in Ansehung des CanG überhaupt noch Geltung beanspruchen kann, das steht m.E. in den Sternen.

Demokratischen Kommunikationsgepflogenheiten nach kann man natürlich gleichwohl von "einem guten Tag für Deutschland" sprechen und einem "großen Schritt in eine gute Richtung" usw - aber 'bei Lichte betrachtet' ändert sich für die große Masse der Konsumenten: aischändlisch gohrnüschdt - und für einige wird sie sich möglicherweise sogar verschlechtert haben.
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LaMaria
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Muss Dr. Ansay und sein Kollege mit der Aptheke jetzt schon spammen?
😂🤣
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pepre
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Re: Laberecke

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 18:56 ... aber jede Verschaffung dieses Besitzes ist ... weiterhin strafbar.
"Ich verweigere die Aussage" ist die Antwort auf die Herkunft des Besitzes. Punkt. Der Staat muss die Straftat beweisen. Der bloße Besitz ist kein hinreichender Anfangsverdacht. Das ist der große Unterschied zu vorher.
Freno hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 18:56 Das gemeinsame Rauchen eines joints in kleiner Runde, bei der jeder 3-4 x dran zieht, macht alle zu Mehrfachtätern...
Also nicht anders als jetzt auch. Die geselligen Runden kennen sich, bleiben unter sich und damit unter dem Radar. - Ja, hier hätte man sich weit mehr gewünscht. Es bleibt bei: Augen auf, ob nicht ein Verräter anwesend ist. Leider wird dieser Paranoia-Faktor nicht gemildert. Sehr schade ist das.
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bad guy
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Re: Laberecke

Beitrag von bad guy »

pepre hat geschrieben: Di 26. Mär 2024, 08:27
bad guy hat geschrieben: Mo 25. Mär 2024, 20:38 Ich will auf dem Balkon (nicht abschließbar) eine Pflanze haben.
Mach ihn abschließbar. ;)
Danke für den Tipp :)
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Re: Laberecke

Beitrag von Freno »

pepre hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 20:26
Freno hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 18:56 ... aber jede Verschaffung dieses Besitzes ist ... weiterhin strafbar.
"Ich verweigere die Aussage" ist die Antwort auf die Herkunft des Besitzes. Punkt. Der Staat muss die Straftat beweisen. Der bloße Besitz ist kein hinreichender Anfangsverdacht. Das ist der große Unterschied zu vorher.

(...)
Die erste Aussage sehe ich rechtstheoretisch zwar auch so - aber ich bin sehr gespannt auf die ersten Urteile der Strafgerichtsbarkeit zu dieser Konstellation.

Es gibt eine juristische Konstruktion, die "Wahlfeststellung" genannt wird. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlfeststellung. Sie ermöglicht eine Bestrafung in den Fällen, in denen feststeht, daß der Angeklagte einen von zwei vergleichbaren Tatbeständen verwirklicht hat, aber unklar bleibt, welchen der beiden. Gleiches gilt, wenn feststeht, daß der Angeklagte den Tatbestand verwirklicht hat, aber unklar bleibt, durch welche Handlung.

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß cannabis-feindliche Richter unter Anwendung der Wahlfeststellung zu einer Verurteilung eines schweigenden Angeklagten kommen könnten.

Was ich jedoch nicht sehe, daß der weitere Ermittlungen rechtfertigende (Anfangs-)Verdacht durch eine Aussageverweigerung bezüglich der Herkunft von Cannabis entfallen würde - ganz im Gegenteil: der Verdacht erhärtet sich, weil der Beschuldigte eine legale Herkunft ja ohne weiteres angeben könnte und die Aussageverweigerung offenkundig zu dem Zweck erfolgt, einen strafbaren Erwerb zu verdecken.

Die "in dubio"-Regel gilt nämlich im Ermittlungsverfahren nicht - https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht

In dieser Konstellation bleiben also weitere Ermittlungsmaßnahmen zB Hausdurchsuchung ohne weiteres zulässig.
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LaMaria
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

pepre hat geschrieben: So 31. Mär 2024, 11:24 Man muss aufpassen: es werden zuhauf "Goldgräber" aufpoppen, die den schnellen Euro machen wollen. ZB Aufnahmegebühr einsacken und dann mit "Sorry, wird doch nichts!" abtauchen; schlimmstenfalls hat man für monatlich 150€ ein Abo für 25g Irgendwas an der Backe. Und Kündigungen werden aus unerfindlichen Gründen höchst schwierig sein. ;)
Du musst nur mal googeln.
z.Bsp.:

https://anbaugesellschaft.de/
Erinnert mich stark an Juicy Fields

https://csc-anbauservice.de/
UNSER RUNDUM-SORGLOS-PAKET FÜR CANNABIS SOCIAL CLUBS

https://www.anbau-allianz.de/
Das Portfolio erstreckt sich von Anbauflächen über die Pflege der Pflanzen bis zur Ernte.

usw.

Da sind Clubs und Investoren das Opfer
und natürlich werden auch etliche unseriöse Clubs auftauchen

Selbst würde ich mir die rechtliche Grundlage für ein Rundum - Sorglos - Paket wünschen. Würde für Anbauvereinigungen vieles erleichtern, wenn Profis anbauen.
Aber das CanG sollten die schon wenigstens mal lesen, zumindest die CSC.
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bad guy
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Re: Laberecke

Beitrag von bad guy »

It's happening!! :mrgreen: :shock: 8-)

Doch irgendwie aufregend jetzt kurz davor. Cannabis jetzt illegal und in 10min nicht.
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LaMaria
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Warum ist Cannabis verboten?
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M. Nice
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Re: Laberecke

Beitrag von M. Nice »

April, April :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Laberecke

Beitrag von Freno »

Von wegen "betrügerischer CSC":

Rein praktisch gesehen halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß Wirtschaftskriminelle mit einem CSC "Mitgliedsbeiträge abzocken" wollen, für recht gering: die dafür erforderliche "kriminelle Energie" ist sehr groß - die zu erwartenden Erträge dagegen sehr niedrig und schließlich ist die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Strafverfolgung auch recht hoch: kaum wird sich darauf einlassen, Mitgliedsbeiträge auf die Caiman-Inseln oder nach Süd-Ossetien zu überweisen oder Beiträge von mehr als dem unteren dreistelligen Bereich pro Jahr akzeptieren. Kriminelle, die einen betrügerischen CSC mit halbwegs ansehnlichem Erfolg durchziehen könnten, widmen sich lieber ertragreicheren und risiko-ärmeren Geschäftsfeldern vom "Enkeltrick" bis zu Krypto-Währungs-Börsen, mit denen man Milliarden scheffeln kann.

Schon größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß CSC, die nicht mit hinreichendem Verstand "gemanagt" werden, die Grätsche machen. Sie können zivilrechtlich insolvent werden, weil die "Verantwortlichen" ihrer Verantwortung nicht gerecht werden können und von den Behörden "dicht gemacht" werden, weil die vielfältigen Verpflichtungen des CanG nicht eingehalten, bzw deren Einhaltung nicht in erforderlichem Maße dokumentiert wurden. Besonders in Cannabis-feindlichen Regionen wird man sehr genau hinsehen "auf dem Amt".

Das Risiko, einen oder zwei Jahresbeitrag zu verlieren, ohne je etwas herauszubekommen, ist also durchaus vorhanden.

Auch das Risiko, daß die organisierte Kriminalität einen CSC "vorschiebt", um Cannabis "legal" in Deutschland anbauen und dann schwarz vertickern zu können, halte ich für sehr gering. Diese Subkultur hat ihre zT Jahrzehntelangen Geschäftsverbindungen zu Anbauländern mit günstigen klimatischen wie "rechtspolitischen" Verhältnissen, die großflächigen outdoor-Anbau ermöglichen und ist auf so komplizierte Sachen wie die CSC durchaus nicht angewiesen.

Auch die illegale Einfuhr funzt offenbar sehr gut. Ich vermute, daß die zig Tonnen von Cannabis, die hier illegal vertickert werden, im Wesentlichen in großen Mengen "zentnerweise" von international tätigen Speditionen und Fuhrunternehmen bzw deren Fahrern auf der Ladefläche der LKW oder im Güterwagen der Bahn, evtl. auch im Motorenraum von Lokomotiven eingeführt werden, weil: davon liest man nie was von. Es ist wie immer: wer jahrelang jede Woche 2x mit dem LKW (oder dem Güterzug) von Spanien über den immer gleichen Grenzübergang nach Frankreich und dann nach Deutschland fährt, entwickelt ein Vertrauensverhältnis mit den Zöllnern, die irgendwann dem "Bekannten" gegenüber nur noch "Dienst nach Vorschrift" machen ...

Man liest immer nur von zT erheblichen Mengen, die irgendwo in Deutschland "aufgeflogen" sind oder erfolglosen Schmuggelversuchen in Privat-PKW im "Kilobereich".

Alles in Allem halte ich das Risiko des "Gestaltungsmißbrauchs" bei CSC für sehr gering - das Risiko des "Pleite-machens" aufgrund geschäftsunerfahrener Vorstände und Geschäftsführer einerseits und des "Plattmachens" durch Cannabis-feindliche Behörden für durchaus gegeben.
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Re: Laberecke

Beitrag von pepre »

moepens hat geschrieben: Mo 1. Apr 2024, 09:30 ... leider zieht er also aus Erkenntnissen die falschen Schlüsse.
Er zieht die richtigen Schlüsse - in seinem Weltbild.¹

Das ist ein Kulturkampf: auf der einen Seite "Drogen sind böse!" und auf der anderen Seite "Hey! Wenn's Spaß macht... so what?".

Diese Standpunkte sind unvereinbar, da sie auf konträren Weltbildern beruhen. Ich vermute, dass hier Kontrollismus (Selbstdisziplin, Kontrolle, Ehrgeiz, etc) und Laissez-Faire aufeinanderprallen. Psychoaktive Substanzen, die das Potential haben das eigene Weltbild in Frage stellen und die Wahrnehmung verändern: das kann nur Teufelswerk sein! Es ist für diese Leute schlicht unvorstellbar, wieso man das tun möchte. Der Wunsch auf Rausch wird zur Krankheit definiert. Deshalb sind sie so vehement dagegen.

So vehement, dass selbst Tatsachen verleugnet werden. Es unbestreitbar, dass die Prohibition ein wesentlicher Grundstein für die organisierte Kriminalität ist. Mit all ihren Nebenwirkungen: Korruption, Ausbeutung, Gewalt, Kriege, usw. Ebenso unbestreitbar ist, dass eine (echte) Legalisierung all diesem Elend ein Ende setzen würde. Als einziges Problem blieben jene wenigen Konsumten übrig, die ihren Konsum nicht im Griff haben: also klassisch "Süchtige". Aber die gibt es in allen Bereichen (Spiel, Medien, Sex, usw). Das ist also ein generelles Problem, das gesellschaftlich gelöst werden muss. — Das Verbot der psychoaktiven Substanzen ist offensichtlich die allerschlechteste Taktik um der Probleme Herr zu werden. Offensichtlicher geht es nicht. Das zu verleugnen kann nur durch "Glaube" begründet werden. Der Glaube, dass Konsumenten per se "krank" sind ist der zentrale Punkt in diesem Glaubens-Konstrukt.

---
¹ Sch... Dialektik ;)
moepens
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Re: Laberecke

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: Mo 1. Apr 2024, 11:01 Er zieht die richtigen Schlüsse - in seinem Weltbild.¹

Das ist ein Kulturkampf: auf der einen Seite "Drogen sind böse!" und auf der anderen Seite "Hey! Wenn's Spaß macht... so what?".
Seine Ansichten sind im Gegensatz zu seinen Schlussfolgerungen eher liberal, sagt z.B. dass der Opa der seit den 60ern kifft das doch weiter machen soll, aber sagt im übernächsten Satz dass nur 5g Besitz straffrei bleiben sollte und verschweigt die Konsequenzen der Verfolgung durch Polizei und Justiz für die Biographien der Bürger.

Oder anfangs kritisiert er Markus Lanz, dass er Lauterbach nichts entgegnet hat, als es darum ging dass die Drogenpolitik gescheitert ist. Er unterstellt Lauterbach, dass er keinen Kompromiss gesucht hat - dabei ist die ganze Säule 1 und der Weg dahin von Kompromissen geprägt.

Dann kommt er wieder mit politischen Scheinargumenten und lenkt die Diskussion da hin wo er sich wohl fühlt (kritisieren, dagegen sein), will aber als Mann der Wissenschaft wahrgenommen werden, der auch noch Pädagogik kann und vergleicht dabei Cannabis- mit Waffenbesitz... Argumente geprägt von der Null-Toleranz-Politik.

An diesem Punkt müsste er eigentlich informiert genug sein um zu erkennen, dass die grundlegende Kritik an der Verbotspolitik richtig ist, verbleibt aber in der sicheren Position der Gegner, weil das Gesetz weit weg von Perfektion ist und die Gesellschaft geteilter Meinung ist. So kann man einfach Sympathien sammeln. An anderer Stelle möchte er den Bürgern den Anbau näher bringen...

Sein Standpunkt ist also eher von opportunistischer Ignoranz geprägt: Sollen die Kiffer ruhig machen, aber ändern will ich nichts Grundlegendes, ist nicht mein Bier.

Da ist generell schon eine Menge Graubereich in den einzelnen Meinungen, auf Befürworter- sowie auf der Gegnerseite und bei denen die es nicht tangiert.
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LaMaria
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Re: Laberecke

Beitrag von LaMaria »

Grüner Daumen hat geschrieben: Do 4. Apr 2024, 15:36 Na dann starten wir mal mit Bayern.

Bayern hat als erstes Bundesland sein Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Konsumenten in Bayern sollten das CanG im wahrsten Sinne des Wortes auswendig kennen und Grauzonen, die das nun eingeführte CanG mit sich brachte auf keinen Fall ausnutzen - denn im schlimmsten Fall wird es gegen einen verwendet. Die aufgeführten Ordnungsgelder bzw. Geldstrafen haben es in sich.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files ... 24-152.pdf
Jetzt verstehe ich, warum die immer von mehr Arbeit sprachen.
Das muss natürlich alles strikt verfolgt und geahndet werden.
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