Dein Denkfehler besteht m.E. darin, Spekulationen über eine Änderung der Gesetzeslage anzustellen, von der wir alle annehmen, daß sie demnächst kommt, aber keiner von uns sagen kann, wie sie konkret aussehen wird.
Es ist müssig, all die "Konjunktive" hin und her denken zu wollen. Auch wenn es hart klingen mag: es hilft jetzt nur Geduld haben, bis die künftigen Regelungen zum neuen Grenzwert und eventuell auch der Behandlung von "Altfällen" (also uU Erleichterungen bei Betroffenen, deren Fahrerlaubnis "aufgrund THC-Gehalten" entzogen wurden, die unter den neuen Grenzwerten liegen) verabschiedet sind.
Liebe Grüße zurück !