Befriedetes Besitztum

Alles rund um Anbauvereinigungen
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Peter Zwiebel
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Befriedetes Besitztum

Beitrag von Peter Zwiebel »

Freunde des gemeinschaftlichen Anbaus,


Nach meiner Lesart sehe ich ein weiteres großes Spannungsfeld in dem Gesetzestext.

Anbau und Weitergabe an Mitglieder muss im befriedeten Besitztum der Anbaugemeinschaft erfolgen.

Das befriedete Besitztum der Anbaugemeinschaft darf sich nicht vollständig oder teilweise innerhalb einer privaten Wohnung befinden.

Dementsprechend bleiben nur solche gewerblichen Immobilien, welche die Abstandsregeln zu Kindergärten, Schulen, etc. einhalten und verfügbar sind.

Gewerbliche Immobilien dieser Art finden sich regelmäßig nicht in Stadtteilen, welche für die Mitglieder einer Anbaugemeinschaft einfach zu erreichen sind, sondern am Stadtrand oder außerhalb.

Die Umwidmung von Immobilien und der damit verbundene Aufwand wurde an anderer Stelle in diesem Forum bereits diskutiert.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Mitglieder weite Wege auf sich nehmen müssen, um das befriedete Besitztum zu erreichen, wodurch die Attraktivität einer Mitgliedschaft gen Null geht.

So wie ich das sehe ist es vom Gesetzgeber nicht gewünscht, Anbau- und Ausgabeort räumlich voneinander getrennt zu haben, was die Abschnitte zum Transport des im Anbauverein gezognen Cannabis verdeutlichen.

Seht Ihr dies genau so oder interpretiere ich das alles vollkommen falsch?

Viele Grüße
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Martin Mainz
Board-Administration
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Re: Befriedetes Besitztum

Beitrag von Martin Mainz »

Das trifft es in etwa. Trotzdem haben die aktuell in den Startlöchern steckenden CSCs reichlich Zulauf. Ich denke wenn es die Clubs wirklich geben wird bei all den Regelungen, ist der Standort in Industriegebieten noch die geringste Hürde. Da in den CSC ja auch nicht konsumiert werden darf, wird das eine reine Arbeitsstätte sein.
Freno
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Re: Befriedetes Besitztum

Beitrag von Freno »

Es ist sowieso illusorisch, Cannabis für >100 Mitglieder in eine Wohnung aufzuziehen, ebenso wie die "Mini-CSC", über die wir hier auch mal nachgedacht haben und aus <10 Mitgliedern bestehen, die Masse schikanöser Vorschriften des CanG bewältigen könnten.

Wie Martin schon richtig sagte: die Aufzuchtstation wird ein reiner Arbeitsplatz werden, ähnlich wie bei den Solidarischen Landwirtschaften, wo auch nix als ackern auf ihrer Betriebsfläche erfolgt - das "socialising" (so nennt man es heute wohl, wenn man miteinander redet) findet anderweitig statt, informell, in kleinen "Clubs im Club", zu denen es für einzelne newbies sehr schwer sein kann, Zugang zu finden.

Gewerbeimmobilien, die sich für einen CSC eignen, sind so schwer nicht aufzufinden: Kleinunternehmen haben oftmals, als das Geld noch locker saß, kleinere oder mittelgroße Hallen errichtet oder ausgebaut - und dann "die Grätsche gemacht". Faktischer Eigentümer ist oftmals eine regional tätige Bank und man ist froh, von irgendjemandem auch nur eine bescheidene Miete zu bekommen. In den ostdeutschen Großstädten gibt es aus DDR-Zeiten überkommene größere Gebäude, in denen sich heute zahlreiche - und häufiger wechselnde - Kleinunternehmen tummeln: allerlei Handwerksbetriebe, Kleinfabrikationen von Lebensmitteln bis hin zu "Yoga von Frauen für Frauen" usw usw. In den unsanierten Teilen dieser Gebäude ist oftmals auch Platz genug für einen CSC.

Eine langfristige Bleibe ist sowas natürlich nur ausnahmsweise - aber ein CSC kann verhältnismässig leicht umziehen und einen Erwerb zu Eigentum wird den CSC ohnehin frühestens in einem mittelfristigen Zeitraum möglich sein, wenn sich die Nachhaltigkeit der Vereine erwiesen und sich die Spreu vom Weizen getrennt haben wird und auch Bankfinanzierungen erreichbar werden, auch das CanG "als solches" sich als nachhaltig erwiesen haben wird. Aktuell sieht es ja so aus, daß die nächste Regierung eine von C-Parteien "+ x" sein wird und die C-Parteien wollen das CanG ja wieder aufheben ... das ist alles noch ziemlich "wackelig" und für mittel- bis langfristige Investitionen keine Basis.
Peter Zwiebel
Beiträge: 3
Registriert: Fr 5. Apr 2024, 17:00

Re: Befriedetes Besitztum

Beitrag von Peter Zwiebel »

Danke für Eure Antworten.

@Freno: Die Sache mit den Lagerhallen ist eine gute Idee. Das wird für die meisten Clubs die einzig gangbare Lösung sein. Ein Problem könnte natürlich sein, dass Banken als bekanntermaßen risikoaverse Akteure möglicherweise Anbauvereinigungen als Mieter ablehnen, um mögliche Reputationsrisiken abzuwenden. Ein Kauf ist nur solchen Vereinen möglich, die genügend Eigenkapital aufbringen können, da es, wie in anderen Posts zu sehen, schwierig sein könnte von potentiellen Mitgliedern im voraus Geld einzuziehen um eine solche Immobile erwerben zu können.

@Martin: Ich bin zufällig über das FAQ zum CanG des BMG gestolpert: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ntrol-7609

Dort heißt es unter Frage 33

Nein. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an Mitglieder oder sonstige Personen weder versenden noch liefern oder liefern lassen.

Sind die Anbau- oder Weitergabeorte einer Anbauvereinigung räumlich nicht verbunden (z. B. Vereinshaus in der Stadt, Anbaufläche im Umland), so darf die Anbauvereinigung Cannabis in begrenztem Umfang zwischen den verschiedenen Anbau- und Weitergabeorten transportieren. Der Transport unterliegt Voraussetzungen: Er muss vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde angemeldet und von mindestens einem Mitglied mit Mitgliedsausweis, einer Transportbescheinigung sowie einer Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung begleitet werden. Das transportierte Cannabis muss gegen den Zugriff Dritter gesichert sein.
Dies ermöglicht dann natürlich wieder etwas mehr flexibilität.
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