mich interessiert das Thema, um eventuell den eigenen Garten nun sinnvoll zu nutzen und war am recherchieren, wie der Laden in Aschheim „Natur Erlebniswelt GmbH“ gar Stecklinge verkaufen darf, wobei dies eigtl garnicht erlaubt wäre. Diese importieren die Pflanzen/Same aus Österreich und verkaufen ganz offen weiter. Auch mit Facebook-Postings der „Plantage“, und Werbung via Zeitungsartikel über den 72.000,- Eur Umsatz im April.
Ich möchte gerne eine Art regionalen Cannabis-Hofladen über den eigenen Garten starten. Dazu kam mir auch folgender Gedanke: Pflanzen aus dem eigenen Garten gelten als Urproduktion gemäß § 6 GewO und man muss dafür kein Gewerbe anmelden (wenn man alles unverarbeitet lässt).
Wie es rechtlich aussieht…puh….
Habe das Bundesministerium für Ernährung angeschrieben, da diese für das Cannabis Saatgut zuständig sei und ein Sprecher von denen sagte, der Handel wäre auch innerhalb Deutschlands erlaubt! Desweiteren auch das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft usw. quasi alles abgeklappert
Gleichzeitig eine Nachricht an die Polizeidienststelle zuständig für Aschheim geschrieben und angefragt, ob nun der Verkauf von Setzlinge nicht mehr als Straftat gilt und der Laden in Aschheim nun Vorreiter wäre bzw. ich dies einfach auch machen könnte und habe um Stellungnahme gebeten.
Das Ordnungsamt in Aschheim hat sich bereits gemeldet:
„ vielen Dank für Ihre Anfrage.
Laut § 69 c Bay. Zuständigkeits-Verordnung (ZustV) ist für den Vollzug des KCanG das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig.
Sie werden daher gebeten, sich an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu wenden.“
Mir geht es hierbei nun um das Prinzip:
wenn eine Handelsgesellschaft als GmbH nun Cannabisvermehrungsmaterial ganz offen verkaufen darf, dann würde doch ein kleiner regionaler Hofladen erst recht erlaubt sein.
Weitere Institutionen, die ich nun kontaktiert habe:
Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt. Ministerium für Gesundheit, Ordnungsamt in meiner Region, Polizeidienststellen in meiner Region + um Aschheim herum, Staatsanwaltskanzlei im Raum München, sowie bei mir in Rheinland-Pfalz. Stets mit der Bitte um Prüfung meiner Anfrage für einen regionalen Hofladen unter Berücksichtigung des Ladenverkaufes der GmbH in Aschheim, welches offensichtlich geduldet wird
Gibt es im Hanfverband eventuell Ansprechpersonen, an die ich mich wenden kann und dies ggf. ebenfalls unterstützen?