Hallo zusammen,
ich wollte hier eine wichtige Erfahrung teilen und gleichzeitig eine Frage in die Runde stellen, da ich kürzlich auf ein Problem gestoßen bin.
Ich habe die Apotheke gewechselt und meine 100g medizinisches Cannabis bestellt. Leider habe ich festgestellt, dass die Apotheke die Ware nicht in der Originalverpackung, sondern in zwei Dosen zu je 50g abgegeben hat, was für mich sehr problematisch ist. Ich möchte sicherstellen, dass ich mein Cannabis immer in der Originalverpackung erhalte
Jetzt meine Frage: Was muss der Arzt auf dem Rezept vermerken, damit die Apotheke das medizinische Cannabis nicht umfüllt und es in der Originalverpackung abgibt? Gibt es spezielle Formulierungen oder Anforderungen, die hier beachtet werden müssen?
Falls jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder eine Lösung kennt, wäre ich für Tipps sehr dankbar!
Viele Grüße
Abgabe von Medizinischem Cannabis in Originalverpackung
Re: Abgabe von Medizinischem Cannabis in Originalverpackung
Apotheken sind bei Cannabis gesetzlich verpflichtet, die Ware zu prüfen. IdR wird nach der Prüfung eine neue Verpackung verwendet, allein schon aus Hygienegründen.Gibt es spezielle Formulierungen oder Anforderungen, die hier beachtet werden müssen?
Sprich mit deiner Apotheke, ob sie das für dich zurück in die Originalverpackung stecken können. Falls das keine Apothekenkette mit fixen Abläufen ist, sondern eine traditionelle Einzelhandels-Apotheke (Apotheker = Besitzer; wird leider immer seltener), so sollte das machbar sein. Frag' einfach nett.

Re: Abgabe von Medizinischem Cannabis in Originalverpackung
Hi,
ich stelle mir gerade zuerst die Frage, ob die Original-Verpackungseinheit, in der die Apotheke das Medikament vom Lieferanten erwirbt, überhaupt 100g sind. Gibt es da so einen Standard? Das wäre mir nämlich neu.
Und falls ja, könnte es noch andere Gründe geben, z.B. wenn die OVP, wegen fehlender Kindersicherung, nicht zur Abgabe an Patient:innen geeignet wäre.
ich stelle mir gerade zuerst die Frage, ob die Original-Verpackungseinheit, in der die Apotheke das Medikament vom Lieferanten erwirbt, überhaupt 100g sind. Gibt es da so einen Standard? Das wäre mir nämlich neu.
Und falls ja, könnte es noch andere Gründe geben, z.B. wenn die OVP, wegen fehlender Kindersicherung, nicht zur Abgabe an Patient:innen geeignet wäre.
"OMG, ich bin so stoned!" ist "die trockene Sommerhitze dieses Jahrganges bringt die Aromen der Vulkanerde dieses Sizialianischen Syrah's besonders zur Geltung" in Terpenen. 

Re: Abgabe von Medizinischem Cannabis in Originalverpackung
Nein, differiert von Lieferant zu Lieferant, bei den Produkten selbst und dann gibt's noch die Mindestabnahmemengen obendrauf.
Was der Doc auf's Rezept schreibt kann völlig von dem abweichen, was die Apotheke geliefert bekommt. Blüten sind halt "Rezeptur", da wird's immer kompliziert mit der Abgabe.
Trifft ebenfalls zu.