Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

pepre
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von pepre »

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... or-156283/
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist erneut erfolgreich gegen den Cannabis-Vertrieb über eine Plattform vorgegangen.
Soweit nix Neues aus dem Prohibitionisteneck. Passt aber zur obigen Meldung:
Warken will Plattformen schließen
...
Ob die Regierung allerdings entsprechende Onlineplattformen von Anbietern aus dem Ausland stoppen kann, bleibt abzuwarten. Beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Lifestyle-Arzneimittel ohne Rezept oder dem Handel auf Onlinemarktplätzen ist dies der Politik bislang nicht gelungen.
Tja... Da müsste schon eine heftige Gesetzesänderung her, damit das klappt. - Bisher ging nichts, obwohl bei den Online-Ausland-Apotheken einiges im Argen liegt, zB keine Teilnahme am Notdienst und keine "Verfügbarkeit" von Hochpreisern. Ist halt ein BWL-Modell zum Abgreifen von Profit ohne Beteiligung an den Kosten.
pepre
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von pepre »

https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... rt-warken/
„Kranke unter Generalverdacht“
Grünhorn-Chef attackiert Warken
...
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hatte Warken die Zahl der Cannabis-Verordnungen mit möglichem Missbrauch in Verbindung gebracht und von einer „Rauschdroge“ gesprochen, deren Online-Verschreibung zu leicht zugänglich sei.

Fritsch sieht darin eine Stigmatisierung von Patientinnen und Patienten: „Wer versucht, Medizinalcannabis zu politisieren, nimmt die Bedürfnisse vieler Patientinnen und Patienten nicht ernst, gefährdet deren medizinische Versorgung und stellt die Anwendung einer wirksamen Therapieoption auf fahrlässige Art und Weise erneut in Frage. ...
Recht so! Hoffentlich begreift Warken noch, dass Cannabis ein sehr wirksames Arzneimittel mit einem sehr breiten Wirkungsspektrum bei nur leichten Nebenwirkungen ist. Da ist die Zunahme der Verschreibungen überhaupt kein Wunder, sondern nur folgerichtig.
nightcap
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von nightcap »

pepre hat geschrieben: Mi 28. Mai 2025, 15:36 https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/ ... rt-warken/
„Kranke unter Generalverdacht“
Grünhorn-Chef attackiert Warken
...
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hatte Warken die Zahl der Cannabis-Verordnungen mit möglichem Missbrauch in Verbindung gebracht und von einer „Rauschdroge“ gesprochen, deren Online-Verschreibung zu leicht zugänglich sei.

Fritsch sieht darin eine Stigmatisierung von Patientinnen und Patienten: „Wer versucht, Medizinalcannabis zu politisieren, nimmt die Bedürfnisse vieler Patientinnen und Patienten nicht ernst, gefährdet deren medizinische Versorgung und stellt die Anwendung einer wirksamen Therapieoption auf fahrlässige Art und Weise erneut in Frage. ...
Recht so! Hoffentlich begreift Warken noch, dass Cannabis ein sehr wirksames Arzneimittel mit einem sehr breiten Wirkungsspektrum bei nur leichten Nebenwirkungen ist. Da ist die Zunahme der Verschreibungen überhaupt kein Wunder, sondern nur folgerichtig.
...es stehen doch alle Kiffer seit jeher unter permanenten Generalverdacht und so lange die Flachmänner neben den Ü-Eiern stehen, könnte man es fast mit Humor nehmen - zumindest so lange bis man mal Bekanntschaft mit der Staatsmacht gemacht hat...
pepre
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von pepre »

https://www.lvz.de/lokales/leipzig/konk ... 37KSI.html
Das Leipziger Cannabis-Unternehmen Grünhorn muss sich am Dienstag am Landgericht Leipzig erklären: Eine Hamburger Firma klagt, die Sachsen hätten gezielt Patienten getäuscht. Bei dem Unternehmen handelt es sich allerdings um einen Konkurrenten. ...
Dort wirft die Teleklinik DrAnsay, ein Hamburger Unternehmen mit Sitz auf Malta, dem Leipziger Cannabis-Start-Up Grünhorn einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot vor. ... Demnach habe Grünhorn seine Patienten von seiner hauseigenen Teleklinik CanDoc gezielt mit Cannabis-Rezepten an die eigene Versandapotheke weitergeleitet – und sie so um die freie Wahl einer Apotheke gebracht. DrAnsay sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wirft Grünhorn außerdem vor, überteuerte Produkte aus eigener Herstellung zu verkaufen. ...
Ausgerechnet "Dr. Ansay"! Der Ausbund an Seriosität! :lol:
pepre
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von pepre »

https://www.ptaheute.de/aktuelles/2025/ ... -indiziert
...
Bei diesen schwerwiegenden Erkrankungen hat sich Cannabis bewährt

Laut dem Abschlussbericht der von April 2017 bis März 2022 dauernden nichtinterventionellen Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln (gefordert in § 31 Absatz 6 SGB V) erhielten Patienten (16.809) Cannabisarzneimittel am häufigsten zur Behandlung von
  • chronischen Schmerzen (76,4 %),
  • Tumorerkrankungen (14,5 %),
  • Spastik (9,6 %),
  • Multipler Sklerose (5,9 %),
  • Anorexie/Wasting (5,1 %),
  • Depression (2,8 %),
  • Übelkeit/Erbrechen (2,2 %),
  • Migräne (2,0 %).
Weitere Erkrankungen/Symptomatiken von Cannabispatienten umfassten
  • Appetitmangel,
  • entzündliche Darmerkrankungen,
  • ADHS,
  • Restless-Legs-Syndrom, Epilepsie,
  • Insomnie/Schlafstörungen,
  • Tics inklusive, Tourette-Syndrom und
  • Cluster-Kopfschmerzen (je 0,6 bis 1,2 %).
...
Schöne und kompakte Aufzählung. :)
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Hans Dampf
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von Hans Dampf »

Soweit ich das sehe, sind da die Privatverschreibungen nicht erfasst.
Da würde sich prozentual einiges verändern
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
moepens
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von moepens »

Bun­des­re­gie­rung will Ver­sch­rei­bung von Cannabis bremsen

Angekündigt hatte es die CDU-Bundesgesundheitsministerin schon länger, jetzt macht sie ernst: Die Abgabe von Cannabis an Kranke soll nur noch nach vorherigem, persönlichem Kontakt mit dem Arzt erfolgen. Auch der Versand wird verboten.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits klargemacht, was sie von der von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachten Teil-Legalisierung von Cannabis hält: nämlich nichts. "Ich habe das Gesetz nicht unterstützt", stellte sie in einem FAZ-Interview klar. In diesem kündigte sie auch an, welche Schritte sie gehen wird, um das missliebige Gesetz offenbar wieder zurückzudrehen.

Als erstes hat sich Warken nun das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vorgeknöpft. LTO liegt ein Referentenentwurf vor, der an diesem Montag auch mit Frist zum 1. August an die Verbände geschickt wurde. Konkreter Hintergrund der Gesetzesinitiative ist eine aus Sicht des Gesundheitsministeriums (BMG) inflationäre Zahl von Cannabis-Verschreibungen infolge des Ampelgesetzes.


BMG: "Cannabis-Import um 170 Prozent gesteigert"

Im Medizinal-Cannabisgesetz hatte diese geregelt, dass Cannabis für Kranke wie etwa Schmerzpatienten, zwar weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden muss. Da Cannabis aber nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, braucht es seit der Gesetzesliberalisierung durch die Ampel auch kein besonderes Betäubungsmittelrezept mehr. Ein reguläres Rezept reicht. Auch ist der Versand der Blüten durch Apotheken möglich.

In der Folgezeit stellte sich nun heraus, dass die Erteilung derartiger Rezepte durch Ärzte deutlich zunahm. Wurde die Verschreibung etwa durch das Ampelgesetz zu leicht gemacht? Oder konnten vielleicht auch Menschen ohne medizinische Indikation auf diese Weise leicht an Cannabis gelangen?

"Unser Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat ermittelt, dass sich der Verbrauch seit April 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahrs von 31 auf 100 Tonnen verdreifacht hat", beklagte Warken im Mai. Im nun vorgelegten Gesetzentwurf (Bearbeitungsstand 18.6.2025) heißt es, der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 habe sich um 170 Prozent gesteigert. "Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen: Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erhält ein Onlinerezept", so die Gesundheitsministerin.


Verschreibung nur nach Besuch beim Arzt

Nun soll dieser Entwicklung ein Riegel vorgeschoben werden. Erste Maßnahme: Die Verschreibung von Cannabis darf künftig nur nach vorherigem, persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.

"Es wird geregelt, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in der Arztpraxis oder im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuches erfolgen darf. Damit wird eine ausschließliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zuvor sei es für Patienten möglich gewesen, nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens auf einer Telemedizinplattform und durch die Versendung der Cannabisblüten über kooperierender Versandapotheken an Cannabis zu gelangen.

Da allerdings der Gesetzgeber 2018 ein absolutes Fernbehandlungsverbot durch Ärzte ausgeschlossen hat, sieht Warkens Entwurf nun vor, dass jedenfalls bei einer Erstverschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken die Möglichkeit der Videosprechstunde ausgeschlossen ist. "Bei Folgeverschreibung ist eine Konsultation pro vier Quartale vorgesehen. Bei Gemeinschaftspraxen müssen die Folgerezepte dabei nicht zwangsläufig von derselben Ärztin oder demselben Arzt, aber in derselben Arztpraxis ausgestellt werden."


Beratung und Aufklärung in der Apotheke

Zweite Maßnahme, die der Entwurf vorsieht: Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken dürfen künftig nicht mehr im Wege des Versandes an Endverbraucher abgegeben werden. Stattdessen müsse eine umfassende Aufklärung und Beratung persönlich in der Apotheke erfolgen. So sei ein Inverkehrbringen von Cannabis im Wege des Versandes "zu riskant" und "mit Blick auf die Patientensicherheit nicht sachgerecht".

Als grundlegendes Motiv für die geplanten Verschärfungen betont Warkens Gesetzentwurf den Gesundheitsschutz von Cannabis-Patienten: "Bei der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ist unter anderem wegen der Suchtgefahr sowie weiterer Gesundheitsrisiken, Nebenwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten", heißt es. Zudem müsse die Patientin oder der Patient im Lichte der bestehenden Chancen und Risiken ausdrücklich in die Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken einwilligen. "Eine solche ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Aufklärung und Einwilligung sollten bei der Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der ärztlichen Behandlung und Beratung vor Ort durchgeführt werden."

Abzuwarten bleibt nun, ob der Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten auch beim Koalitionspartner SPD, der die geltende Rechtslage zu verantworten hat, auf Zustimmung trifft. Eine Anfrage von LTO in der SPD-Bundestagsfraktion blieb bis zum Erscheinen dieses Artikels unbeantwortet.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... rztbesucht
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