Bei Facebook werden gerade (anonymisiert) die Strafbefehle bzw. Anklageschriften wegen Cannabisbesitzes gesammelt und veröffentlicht. 3 staatliche Briefe sind schon online.
- Anklageschrift wegen des Handels von 2 Gramm
- Strafbefehl 150 € wegen 2,5 Gramm besitz
- Strafebefehl 1.000€ wegen 10 Gramm besitz bzw. einfuhr
Mit dieser Aktion kann aufgezeigt werden, dass Konsumenten nicht entkriminalisiert sind.
Meine Frage ist, ob diese "Anzeigen" die Regeln sind wenn jemand mit Cannabis aufgegriffen wird. Sollen diese Strafbefehle die Entkriminalisierung sein? Sind diese üblich (in NRW) oder eher die Ausnahme. Ich dachte, dass die Staatsanwälte das Strafverfahren in den meisten Fällen (mit geringer Menge) fallen lassen und der "kriminelle" Cannabisbesitzer straffrei ausgeht.
Wie seht es in Wahrheit aus?
PS: Geschwärzten Anklageschriften werden weiter gesammelt. Einfach versendne per Facebook oder an kontakt@hanfverband.de
Strafbefehle bei Facebook
Strafbefehle bei Facebook
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Re: Strafbefehle bei Facebook
Kann dazu aus Erfahrung nur sagen, dass es sich in Rheinland-Pfalz auch nicht anders Verhält.
-Strafbefehl 12XX € wegen Besitz von 90 Gramm
-Strafbefehl/Auflage zur Einstellung des Verfahrens: 300 € an die Kinderkrebshilfe bei Besitz von 1,5 Gramm
Aber das ist eben Patzak-Land
-Strafbefehl 12XX € wegen Besitz von 90 Gramm
-Strafbefehl/Auflage zur Einstellung des Verfahrens: 300 € an die Kinderkrebshilfe bei Besitz von 1,5 Gramm
Aber das ist eben Patzak-Land
Hanfige Gruesse
Vorarim
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Re: Strafbefehle bei Facebook
Moinsen Dr. Gonzo..
So wie ich es bei dir rauslesen kann geht es um 2 Punkte. Der Konsum(gelegentlich) ist ja nicht strafbar, aber der Besitz, und bei dir erschwerend der Handel und Einfuhr machen die ganze Sache kritischer. berichtige mich wenn ich mich täusche. Und daher rührt wohl der Strafbefehl.
So wie ich es bei dir rauslesen kann geht es um 2 Punkte. Der Konsum(gelegentlich) ist ja nicht strafbar, aber der Besitz, und bei dir erschwerend der Handel und Einfuhr machen die ganze Sache kritischer. berichtige mich wenn ich mich täusche. Und daher rührt wohl der Strafbefehl.

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Re: Strafbefehle bei Facebook
Einstellung des Verfahrens ist nicht ein Freispruch!
Je nach Grund der Einstellung kann es theoretisch sogar wiederaufgenommen werden
Je nach Grund der Einstellung kann es theoretisch sogar wiederaufgenommen werden
Re: Strafbefehle bei Facebook
@silversurfter: ja der strafbefehl ist wohl aufgrund des besitzes.
meine frage bezog sich aber darauf, ob dies genau die regel bei den fallengelassenen strafanzeigen ist.
wird in der mehrzahl der fälle die anzeige fallen gelassen und als "ersatz" ergeht ein strafbefehl mit summe X?
meine frage bezog sich aber darauf, ob dies genau die regel bei den fallengelassenen strafanzeigen ist.
wird in der mehrzahl der fälle die anzeige fallen gelassen und als "ersatz" ergeht ein strafbefehl mit summe X?
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Re: Strafbefehle bei Facebook
wird in der mehrzahl der fälle die anzeige fallen gelassen und als "ersatz" ergeht ein strafbefehl mit summe X?[/quote]
Wenn ich aus meiner Erfahrung und den meiner Bekannten ausgehe wurde es zu 99 % eingestellt/fallen gelassen, im Erstfall. Folgende neue Verstösse werden in der Regel dann mit Geldstrafen/Sozialstunden geahndet. Dann kommen dann langsam die "härteren" Geschütze
..Gegenwärtig.
In der Vergangenheit war das anders..In Baden Württemberg.
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990
Also wie du siehst "ganz" so heiss wird es nicht mehr gegessen....

Wenn ich aus meiner Erfahrung und den meiner Bekannten ausgehe wurde es zu 99 % eingestellt/fallen gelassen, im Erstfall. Folgende neue Verstösse werden in der Regel dann mit Geldstrafen/Sozialstunden geahndet. Dann kommen dann langsam die "härteren" Geschütze

In der Vergangenheit war das anders..In Baden Württemberg.
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990

Also wie du siehst "ganz" so heiss wird es nicht mehr gegessen....



Re: Strafbefehle bei Facebook
hast du es geschafft trotzdem den glauben an den rechtsstaat beizubehalten?SilverSurfer hat geschrieben:...
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990
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Re: Strafbefehle bei Facebook
Ehrliche Antwort...Nein! ich könnte dies hier noch ausführen in welchen Irrsinn das alles gipfelte..würde aber den Rahmen sprengen...DrGonzo hat geschrieben:hast du es geschafft trotzdem den glauben an den rechtsstaat beizubehalten?SilverSurfer hat geschrieben:...
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990
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