Geringe Menge in SH

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riobrucksch
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Geringe Menge in SH

Beitrag von riobrucksch »

Hallo,
ich beschäftige mich eigentlich sehr viel mit dem Thema Cannabis. Nur rechtlich war meine Devise
bisher immer: "Lass dich einfach nicht, mit Unkraut auf Tasch, erwischen, dann musst du dich darum auch
nicht kümmern", aber nun wurde ich letztens von einer Freundin gefragt, wie es mit der geringen Menge
bei uns in Schleswig-Holstein aussieht und ehrlich gesagt, hat es mich schon irgendwie gewurmt ihr keine Antwort geben zu können. Da der Forumbereich "SH", meiner Meinung nach, aber sowieso ein wenig tod ist hab ich mich
dann dafür entschieden hier nachzufragen.
Jetzt ist aber mal genug mit meinem Prolog. Kommen wir zu meiner Frage. Wie sieht es denn genau bei uns in Schleswig-Holstein mit der geringen Menge aus und warum gibt es da kein einheitliches System für die klomplette BRD? Ich finde das so eigentlich viel verwirrender. Zwischendurch hörte ich ja sogar Gerüchte darüber, dass die Exekutive sogar selbst entscheiden darf, wann, wo und wie sie eine geringe Menge einstuft.
Ich muss zugeben, dass ich diesen ganzen Bereich der geringen Menge nicht so ganz raffe, aber vielleicht ist hier ja
jemand, der mir das mal auf Deutsch (und damit mein ich kein Juristendeutsch) erklären kann.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grüne Grüße :mrgreen:
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DrGonzo
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von DrGonzo »

Hi,

wikipedia sollte die meisten deiner Fragen beantworten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geringe_Menge

Eine einheitliche geringe Menge gibt es (noch) nicht, da sich die Länder nicht auf eine geringe Menge einigen können.
Das mit der geringen Menge ist sowieso so eine Sache, denn bis dahin KANN der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. (Was auch nicht vor einer (Geld-)Strafe schütz.) In Bayern soll diese Möglichkeit aber kaum angewendet werden.
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
riobrucksch
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von riobrucksch »

Danke DrGonzo,
das System und die Idee, die dahinter steckt leuchten mir nun ein, aber wie sieht das ganze denn in
der Praxis aus. Was ist denn die Grenze dieser geringe Menge? Gibt es da eine juristische Vorgaben
wie z.B. bis zu 2 Gramm nehmen wir dir nur den Kram ab aber petzen nicht oder entscheidet das die
Exekutive vor Ort. Irgendwie wirkt dieses System auf mich ein bisschen larifari. Hier machen wir das so
und in der anderen Region so und wenn wir keinen Bock haben auch garnicht...
Allein der Satz "Es kann Anklage erhoben werden, muss aber nicht." aus diesem Wiki-Eintrag ist doch wohl mal eine Klasse für sich. :?
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DrGonzo
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von DrGonzo »

Die Polizei wird immer ermitteln und jemanden der Cannabis besitzt als Straftäter einstufen/behandeln.
Der Staatsanwalt der letztendlich über eine Anklage entscheidet kann bis zur geringen Menge bei Ersttätern von einer Anklage absehen und das Verfahren einstellen. Unter welchen Voraussetzungen er das tut bleibt ihm überlassen.
Die Polizei vorort entscheidet gar nichts. Alles (auch ein Tütchen mit Restanhaftungen) muss von der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Und ja, dass ist eine KANN Vorschrift. Der Staatsanwalt entscheidet hier im Einzelfall.
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riobrucksch
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von riobrucksch »

Gut, das habe ich soweit verstanden. Es geht also um eine Regelung die ein Entgegenkommen sein kann, der Staatsanwalt kann sich aber bei dem Urteil bzw. der Frage bezüglich der Eröfnung eines Prozesses durchaus von seiner täglichen Laune und seiner Einstellung gegenüber Cannabis etc. leiten lassen, oder irre ich mich da?
Nun ist ja aber immernoch die Frage, um welche Zahl es sich bei dieser geringen Menge handelt. Ich habe jetzt von 6 Gramm in Brandenburg und sogar 15 Gramm in Berlin gehört, was ja schon fast in den Kleindealerbereich geht.
Ich bedanke mich aber ansonsten schonmal für die netten Antworten auf diese ziemlich "dummen" Fragen. ;)
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DrGonzo
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von DrGonzo »

Ja, es ist so wie du das selbst geschrieben hast. Der Staatsanwalt kann sich von seiner Laune beeinflussen lassen. Netter Ausgedrückt, er muss jeden Fall individuell beurteilen. Aber das gilt nur für Ersttäter! Bein zweiten Mal darf die Anzeige nicht fallengelassen werden. Und die geringe Menge ist pro Bundesland anders. So wie es auch andere Regelungen für die Polizei oder die Schulen geben kann, ist auch die geringe Menge in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich.
Warum? Weil Sie sich nicht einigen können. Einige Politiker sagen "Gebt das Hanf frei". Andere sagen "Wer den freien Genuss von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf"
Zwischen diesen Meinungen liegen halt 9 Gramm. ;-)

PS: Ein Kleindealer mit 15 Gramm ist unrealistisch oder ausverkauft.
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riobrucksch
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von riobrucksch »

Gut. Ich glaube jetzt habe ich es auch verstanden, aber ich finde das ganz schön undurchsichtig.
Ich danke aber auf jeden Fall für die Antworten! :mrgreen:
Florian Rister
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von Florian Rister »

In manchen Bundesländern darf auch beim zweiten oder zehnten Mal eine Anzeige noch von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. In Berlin ist das auch relativ üblich.
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riobrucksch
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von riobrucksch »

Gut. Hab in der Zwischenzeit auch mal Oma-Google befragt.. Die geringe Menge hier in Schleswig-Holstein beträgt, wie in vielen anderen Bundesländern auch, 6 gramm... Zusammengefasst sollte das ja nun heißen, dass ich beispielsweise mit 5,4 gramm Bruttogewicht von der Polizei erwischt werde und wenn der Staatsanwalt kein großes Problem mit dem Thema Cannabis, oder seine Frau ihn heute morgen nicht unnötig angemault hat, ich ungeschoren oder mit einer kleinen Geldstrafe davon komme. Richtig, oder noch irgendwas vergessen/nicht verstanden? :?
Vorarim
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von Vorarim »

Soweit richtig, bedenke aber auch, dass sich viele Staatsanwälte nach dem 10. mal mit 5,4g "erwischen lassen" denken könnten/werden:"Nu is aber doch mal gut hier.. Dem geb ich nu mal einen Warnschuss vor den Bug"
Hanfige Gruesse

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DrGonzo
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Re: Geringe Menge in SH

Beitrag von DrGonzo »

ungeschoren?! hast du einen führerschein? hier kann es auch probleme geben.
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