Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_06.01.15)
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Danke!
Ich sage es mal so, irgendwas wird mit Sicherheit passieren, das sagt mir mein Gefühl irgendwie - leider.
Bußgeld wäre noch akzeptabel, wenn es nicht utopisch ist. Immerhin hab ich ja wirklich was illegales zuhause gemacht. Damit könnte ich leben. Fahrverbot/MPU/what ever, nö, also das kann ich nicht akzeptieren. Dazu fehlt mir das nötige Verständnis - irgendwie.
Es wird nicht mehr lange dauern, dann wissen wir auf jeden Fall mehr.
Ich sage es mal so, irgendwas wird mit Sicherheit passieren, das sagt mir mein Gefühl irgendwie - leider.
Bußgeld wäre noch akzeptabel, wenn es nicht utopisch ist. Immerhin hab ich ja wirklich was illegales zuhause gemacht. Damit könnte ich leben. Fahrverbot/MPU/what ever, nö, also das kann ich nicht akzeptieren. Dazu fehlt mir das nötige Verständnis - irgendwie.
Es wird nicht mehr lange dauern, dann wissen wir auf jeden Fall mehr.
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
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GrüneHilfe@BW
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Also ich kapier dein handeln nicht. Wenn das Bußgeld ok wäre, hättest du es doch zahlen können.
Die Drogenfahrt kriegt man in der Regel mit Anwalt eingestellt. Die kann zwar auch fahrlässig begangen werden, aber man argumentiert dann in der Regel so, dass man nicht wusste das man noch "bedrogt" ist. Meist stellen die Gerichte das dann ein.
Bei dir wurden Ausfallerscheinungen durch den Arzt festgestellt, da ist das schon schwer. Es könnte sogar noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Darauf steht theoretisch 1 Jahr Knast. Keine Ahnung was dein Anwalt dir geraten hat - das einfachste wäre es gewesen die Geldstrafe zu akzeptieren und du hättest auch den Anwalt gespart. Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen.
Über ne MPU wird nicht entschieden. Die kann dann noch folgen. Ganz unabhängig von dieser Sache. 1 Monat Fahrverbot hättest du absitzen können.
Dein Kampfesmut in allen Ehren, aber du kämpfst hier gegen Windmühlen und verhälst dich immernoch so falsch wie in der Situation wo du "erwischt" wurdest. Wenns dir um den Führerschein geht, hast du hoffentlich schon genug Abstinenznachweise gesammelt.
Die Drogenfahrt kriegt man in der Regel mit Anwalt eingestellt. Die kann zwar auch fahrlässig begangen werden, aber man argumentiert dann in der Regel so, dass man nicht wusste das man noch "bedrogt" ist. Meist stellen die Gerichte das dann ein.
Bei dir wurden Ausfallerscheinungen durch den Arzt festgestellt, da ist das schon schwer. Es könnte sogar noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Darauf steht theoretisch 1 Jahr Knast. Keine Ahnung was dein Anwalt dir geraten hat - das einfachste wäre es gewesen die Geldstrafe zu akzeptieren und du hättest auch den Anwalt gespart. Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen.
Über ne MPU wird nicht entschieden. Die kann dann noch folgen. Ganz unabhängig von dieser Sache. 1 Monat Fahrverbot hättest du absitzen können.
Dein Kampfesmut in allen Ehren, aber du kämpfst hier gegen Windmühlen und verhälst dich immernoch so falsch wie in der Situation wo du "erwischt" wurdest. Wenns dir um den Führerschein geht, hast du hoffentlich schon genug Abstinenznachweise gesammelt.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Nein ich kann den Monat Fahrverbot eben nicht absitzen. Ich hab keinen Urlaub mehr, bzw ist dieser verplant, die Firma braucht mich und ich kann nicht leben ohne Auto. Das geht eben nicht.
Ausfallerscheinungen kann der überhaupt nicht festgestellt haben. Dann hätte meine Ärtzin wohl (bei der ich seit 10 Jahren bin) das gleiche gesehen. Aber sie sagte gestern erst: "Herr XXXX wenn sie etwas an dem Tag genommen hätten, glauben sie mir, das hätte ich gesehen bei ihnen, sie waren völlig normal."
Und das attestiert sie mir sogar, von sich aus.
Außerdem, Ausfallerscheinungen mit 1,1ng im Serum? Ich sagt dir dieser Typ konnte mich einfach nur nicht leiden, zumal er all seine komischen Tests nach einem Kreislaufzusammenbruch meinerseits getätigt hat.
Ich persönlich finde das alles absolut nicht in Ordnung und total ungerecht!
Und bitte nicht von "erwischt" reden, ich war nicht bekifft/berauscht an dem Tag!
Dann kämpf ich eben ausweglos gegen Windmühlen. Soll ich etwa klein bei geben, bei dieser Ungerechtigkeit?
Sollen wir alle immer nur akzeptieren und Ja und Ahmen sagen zu dieser Schei**?
Dann macht euren Verein zu, und den DHV gleich mit! Dann spar ich mir auch mein von mir aus erhöhtes Sponsoring.
Als Nachweise hab ich meine Haare. Sollte ausreichen. Allerding sind die 12 Monate erst im Februar um.
EDIT:
EDIT2:
Ich sehe das in etwa so:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorwur ... 18170.html
Ausfallerscheinungen kann der überhaupt nicht festgestellt haben. Dann hätte meine Ärtzin wohl (bei der ich seit 10 Jahren bin) das gleiche gesehen. Aber sie sagte gestern erst: "Herr XXXX wenn sie etwas an dem Tag genommen hätten, glauben sie mir, das hätte ich gesehen bei ihnen, sie waren völlig normal."
Und das attestiert sie mir sogar, von sich aus.
Außerdem, Ausfallerscheinungen mit 1,1ng im Serum? Ich sagt dir dieser Typ konnte mich einfach nur nicht leiden, zumal er all seine komischen Tests nach einem Kreislaufzusammenbruch meinerseits getätigt hat.
Ich persönlich finde das alles absolut nicht in Ordnung und total ungerecht!
Und bitte nicht von "erwischt" reden, ich war nicht bekifft/berauscht an dem Tag!
Dann kämpf ich eben ausweglos gegen Windmühlen. Soll ich etwa klein bei geben, bei dieser Ungerechtigkeit?
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Als Nachweise hab ich meine Haare. Sollte ausreichen. Allerding sind die 12 Monate erst im Februar um.
EDIT:
Wie darf ich das bitte einordnen? Über ein paar mehr Infos wäre ich wirklich dankbar!GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen.
EDIT2:
Ich sehe das in etwa so:
Quelle:Nach einer Verkehrskontrolle mit positivem Drogentest folgt nach einigen Wochen zunächst der Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von ca. 500,- €, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Dagegen sollte vorsorglich stets sofort Einspruch eingelegt werden, weil nämlich später seitens der Führerscheinbehörde zusätzlich auch noch die komplette Entziehung der Fahrerlaubnis folgt!
Leider wird dies von den meisten Betroffenen übersehen - in dem guten Glauben, noch mal mit einem „blauen Auge” und lediglich 1 Monat Fahrverbot davongekommen zu sein, legen die meisten Beschuldigten leider keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Bescheid wird nun rechtskräftig, obwohl eigentlich die Möglichkeit bestanden hätte, eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Absatz 2 OWiG zu erreichen. Wochen später kommt dann plötzlich überraschend weitere Post vom Führerscheinbüro mit eingeleitetem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren bzw. einer MPU-Anordnung.
Besser wäre es da gewesen, gleich gegen den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot vorgegangen zu sein:
Denn allein der Konsum von Cannabis am Vortag ist nämlich in der Regel nicht ausreichend um Fahrlässigkeit zu begründen, denn es muss dann der Nachweis darüber erfolgen, dass der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden Wirkung des Rauschmittelkonsums erkannt hat oder hätte erkennen müssen. An dieser Erkennbarkeit fehlt es allerdings, wenn zwischen Konsum und Autofahrt längere Zeit vergangen ist.
Vorliegend hat der Betroffene abends THC konsumiert und ist am darauffolgenden Tag Auto gefahren. Das Amtsgericht hat ihn wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt und ihm ein Fahrverbot auferlegt.
Die Annahme der Fahrlässigkeit wird damit begründet, dass der Betroffene zwar gehofft hat, dass die Wirkstoffe des Cannabis inzwischen aus seinem Körper herausgetreten seien, er aber wusste, dass er am Abend zuvor Cannabis konsumiert hatte. Gegen dieses Urteil hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Er hält den Nachweis fahrlässigen Handelns für nicht erbracht.
Bei Fahrlässigkeit gilt es zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt bzw. nicht voraussieht. Bewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn zwar die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung erkannt wird, aber der Betroffene mit ihr nicht einverstanden ist und ernsthaft darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werde.
Demnach musste seitens des Gerichts in diesem Fall ein Nachweis darüber erfolgen, dass der Bertoffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Cannabiskonsums entweder erkannt oder zumindest hätte erkennen können und müssen. Der Vorwurf bezieht sich nicht nur auf den Konsumvorgang an sich, sondern auf die Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt.
An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist.
Das Urteil des AG hielt der Rechtsbeschwerde nicht stand. Es wird angeführt, dass das AG hätte nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können. Allein die Tatsache des Konsums am Vortag reicht für eine Annahme der Fahrlässigkeit nicht aus. Hieraus lässt sich als Faustregel ableiten: Je länger der Konsum zurückliegt, umso eher ist die Fahrlässigkeit zu verneinen. Das Verfahren ist einzustellen.
(KG Berlin, 2 Ss 131/09)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorwur ... 18170.html
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Ich sehe das genauso wie du und mir würde es ebenfalls sehr schwer fallen, das was
da Recht sein soll, doch pure Willkür ist, zu schlucken. Nach dem Beitrag der Grünen
Hilfe ist mein Eindruck, du bist anwaltlich von Anfang an falsch beraten worden.
Ich denke, du solltest schleunigst den Anwalt wechseln und nächste Schritte klären.
Mir wurde in einer anderen Angelegenheit, doch auch was mit Hanf, von dieser Kanzlei
http://www.menschenundrechte.de/
optimal geholfen.
da Recht sein soll, doch pure Willkür ist, zu schlucken. Nach dem Beitrag der Grünen
Hilfe ist mein Eindruck, du bist anwaltlich von Anfang an falsch beraten worden.
Ich denke, du solltest schleunigst den Anwalt wechseln und nächste Schritte klären.
Mir wurde in einer anderen Angelegenheit, doch auch was mit Hanf, von dieser Kanzlei
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Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Ja.. Wahrscheinlich habt ihr sogar recht.
Ich habe gerade lange mit einer Anwältin vom Rechtsschutz telefoniert. Die sind ja zum Glück 24/7 erreichbar.
Die Frau sagte mir genau das gleiche!!
Ich entziehe morgen meiner aktuellen Anwältin das Mandat und such mir jemand der sich A auskennt und B auch mal kümmert. Und meiner Versicherung soll ich schreiben, dass sie diese Rechnung nicht bezahlen sollen.
So.. Ich Google jetzt seit bestimmt 30min einen Fachanwalt für BTM Verkehrsrecht.
Im Raum Frankfurt, Darmstadt, Hanau, Offenbach oder Darmstadt. Irgendwie ohne Erfolg, oder ich bin nicht schlau genug die korrekten Begriffe für Google zu finden.
Es muss doch möglich sein, nen richtig bissigen Anwalt zu finden, der richtig Ahnung von der Materie hat!!
Danke für deinen Link Gerd, aber das ist in Hamburg
Ich habe gerade lange mit einer Anwältin vom Rechtsschutz telefoniert. Die sind ja zum Glück 24/7 erreichbar.
Die Frau sagte mir genau das gleiche!!
Ich entziehe morgen meiner aktuellen Anwältin das Mandat und such mir jemand der sich A auskennt und B auch mal kümmert. Und meiner Versicherung soll ich schreiben, dass sie diese Rechnung nicht bezahlen sollen.
So.. Ich Google jetzt seit bestimmt 30min einen Fachanwalt für BTM Verkehrsrecht.
Im Raum Frankfurt, Darmstadt, Hanau, Offenbach oder Darmstadt. Irgendwie ohne Erfolg, oder ich bin nicht schlau genug die korrekten Begriffe für Google zu finden.
Es muss doch möglich sein, nen richtig bissigen Anwalt zu finden, der richtig Ahnung von der Materie hat!!
Danke für deinen Link Gerd, aber das ist in Hamburg
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GrüneHilfe@BW
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
devilfish hat geschrieben:Nein ich kann den Monat Fahrverbot eben nicht absitzen. Ich hab keinen Urlaub mehr, bzw ist dieser verplant, die Firma braucht mich und ich kann nicht leben ohne Auto. Das geht eben nicht.
Wusste ich nicht - das erklärt deine Entscheidung. In der Regel kommt man ja auch durch mit der Einstellung von StVG24a - finanziell betrachtet lohnt es nur nicht, weil Anwaltskosten in etwa in Höhe der Strafe+Blutentnahme liegen (ausser man hat Rechtsschutz). Meist ist es aber so, dass dieser Monat eh verfällt, weil vorher die Führerscheinstelle den Lappen kassiert. Da du aber schriebst, dass Du mit einem Bußgeld leben kannst, ging ich davon aus, dass der Monat nicht wichtig sein kann - denn das eine geht ohne das andere nicht.
Hinweis, du hast ca 3-4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten - muss nicht sofort sein.
Deine Schilderung des Sachverhalts las sich aber so. Zumal auch strafrechtliche Konsequenzen angedroht worden sind (StGB 316), wofür die Ausfallerscheinungen eine Vorraussetzung sind. Kann natürlich auch Einschüchterungstaktik sein, in der Regel wird das aber nicht angedroht. Der Aussage deiner Hausärztin würde man wohl nicht viel Gewicht beimessen, denn die hat wohl keine wirkliche Begutachtung mit Tests usw durchgeführt. Probieren kann man das natürlich.Ausfallerscheinungen kann der überhaupt nicht festgestellt haben.
Der Wert hat damit nichts zu tun.Außerdem, Ausfallerscheinungen mit 1,1ng im Serum?
Es gibt ja eben keinen Grenzwert wie bei Alkohol, Ausfallerscheinungen können grundsätzlich immer festgestellt werden - egal ob der Wert bei 1,0 oder bei 24 ist. Es kommt in der Praxis aber selten vor - meist kommen diese Feststellungen von der Polizei, nicht von den Ärzten.
Mir musst Du die Ungrechtigkeit nicht erklären, leider geht es aber nicht darum ob man berauscht war, sondern nur ob der Wert über 1,0 lag. Es gibt viele Studien und auch Gutachter die das kritisieren - aber das ist die aktuelle Praxis.Und bitte nicht von "erwischt" reden, ich war nicht bekifft/berauscht an dem Tag!![]()
Es ist gut wenn Leute "kämpfen". Ich wusste auch nicht, dass der 1 Monat für dich so entscheidend ist. Für die meisten ist er das nicht, da geht es meist eher um die drohende MPU oder das Fahrverbot. Ich versuche in der Regel jedem den Rat zu geben, damit sie Ihrer Situation entsprechend am besten wegkommen. Deswegen sage ich nicht jedem "opfere dich für die gute Sache" sondern "Sieh zu das du da am besten durchkommst".Dann kämpf ich eben ausweglos gegen Windmühlen. Soll ich etwa klein bei geben, bei dieser Ungerechtigkeit?
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Dann macht euren Verein zu, und den DHV gleich mit! Dann spar ich mir auch mein von mir aus erhöhtes Sponsoring.![]()
Wenn bei dir der 1 Monat nicht verhandelbar ist, ist das was anderes. Auch wenn man meist die Owi angehen kann, folgt danach in der Regel die Führerscheinstelle (manchmal auch davor). Dass die noch nicht gekommen ist, ist verwundernswert (gibt es aber auch ab und zu), denn das Ordnungswidrigkeitsverfahren hemmt das nicht. Da hast du bisher viel Glück gehabt.
Oft ist es auch so, dass die Führerscheinstelle den Lappen vorher kassiert und dann kommt viel später der Monat Fahrverbot.
Wichtiger Hinweis: Mittlerweile ist es z.T. nicht mehr möglich eine Haarprobe über 12 Monate abzugeben. Frag mich nicht wo das steht und ob es für alle Prüfstellen und Bundesländer gilt. Mach mal lieber gleiche eine Haaruntersuchung über die letzten 6 Monate (wenn es zeitlich passt, hab jetzt nicht den genauen Zeitraum verglichen).Als Nachweise hab ich meine Haare. Sollte ausreichen. Allerding sind die 12 Monate erst im Februar um.
EDIT:
Es hängt davon ab wie sie die Erkennungsdienstliche Maßnahme begründet haben. Variante 1 oder 2.GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen. Wie darf ich das bitte einordnen? Über ein paar mehr Infos wäre ich wirklich dankbar!
Vermutlich um zukünftige Straftaten zu verhindern. Zu dem Zeitpunkt bestand lediglich ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit (z.B. mit 0,5 Promille Alkohol angehalten, Rot über Ampel mit gefährdung). Es kann nicht verhältnismäßig sein, Lichtbild und Fingerabdrücke von Rotsündern zu sammeln.
Ich würde das wahrscheinlich nicht tun. Dein Anwältin berät dich wahrscheinlich nicht gut, aber StVG 24a zur Einstellung zu bringen, braucht in der Regel keinen Experten. Man argumentiert eben, dass die fahrlässigkeit nicht erkennbar war, deine Krankheit ist dafür noch ein gutes Argument. In der Regel stellt das Gericht das Verfahren dann ein, weil man das gar nicht so genau erörten will und widerlegen kann.Ja.. Wahrscheinlich habt ihr sogar recht.
Ich habe gerade lange mit einer Anwältin vom Rechtsschutz telefoniert. Die sind ja zum Glück 24/7 erreichbar.
Die Frau sagte mir genau das gleiche!!
Anwalt wechseln ist umständlich und teuer. Aber das musst du wissen, ich kenne deine Anwältin ja nicht.
P.S: Mein Kommentar klang vielleicht negativer als er gemeint war. Mir war nur diese Satz aufgefallen, dass Du ein Bußgeld akzeptieren würdest, ein Fahrverbot/MPU aber nicht. Wie gesagt, geht Bußgeld ohne 1 Monat Fahrverbot nicht. Und MPU hat mit dem ganzen nichts zu tun. Auch ist eine MPU keine "Strafe" (auch wenn sie das für dich effektiv wäre). Deswegen gehts auch nicht darum ob du was illegales gemacht hast.
Hier wurdest Du irgendwie nicht richtig beraten, Du siehst das alles (verständlicherweise) noch alles als große persönliche Ungerechtigkeit. Das ist ne gut Haltung, wenn man was als Aktivist bewegen will. Wenn man in einem Verfahren das beste für sich rausholen möchte, sollte man das nüchtern betrachten.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Das Fahrverbot flatterte leider mit einer Frist von 14 Tagen ins Haus.
Ich musste im Mai 2013 meinen Lappen schon mal abgeben, weil ich trottel innerhalb 2 Monaten 2 mal zu schnell war.
Damals hatte ich die 4 Monate zum einrichten des nicht Fahrens noch nutzen können. Aber diesmal wär das das K.O gewesen. Ich hab noch ne schöne Eigentumswohnung ab zu zahlen und möchte nur wirklich ungern meinen Job verlieren!
In sämtlichen unterlagen wurde alle meine Eigenschaften als normal bzw gut eingestuft. Im Arzt sowie auch im Polizeibericht. Nur ganz unten im artzbericht steht: deutlich merkbar Drogen angekreuzt !
Der Polizeibericht ist total fehlerhaft. Da steht nichts von der Verweigerung des ersten Urintests, da steht nichts von dem Besuch bei meiner Ärztin und der zweiten Aufforderung zum Urintest.
Die 316 wurde ca 1 Monat nach dem Vorfall schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Jetzt geht es um eine OWI.
Der Grenzwert ist minimal überschritten, ohne sonstige Auffälligkeiten. Die Messung ist im Serum gemacht nicht im Blut. Der Wert im Serum ist um den Faktor 2 höher!
Es ist laut Rechtslage nicht zwingend das eine Fahruntüchtigkeit bei 1,1ng vorliegen muss!! Sie kann in Betracht kommen ist aber ohne weitere Umstände nicht definitiv und zu 100% belegt.
Ich zieh mir diesen Kram täglich, seit Ende Februar rein. Und ich möchte mal behaupten, man muss sich nicht alles gefallen lassen und ebenfalls nichts unversucht lassen
Wenn ich schon untergehe dann bitte richtig. Aber net mit so nem blöden Brief, wo die mal eben was wollen, vorschlagen oder annehmen und ich soll da zustimmen. Ganz bestimmt nicht! Ich seh das nicht ein. Und ich geb erst Ruhe, wenn die letzte Möglichkeit erschöpft ist. Die Kohle ist mir egal. Aber mein Lappen ist nunmal lebensnotwendig !!
Warum die Führerscheinstelle sich noch nicht gemeldet hat weiß ich ebenfalls nicht. Evtl. warten die wirklich den Ausgang der OWI ab.. Wer weiß.
Nen Anwalt hab ich jetzt auch gefunden. Der ruft mich morgen an (hoffentlich)
Fachanwalt für Strafrecht, BTMG und Verkehrsrecht.
Mich macht das noch irre irgendwann...
Ich hätte statt der Wohnung kaufen damals wirklich in die USA auswandern sollen. damn! Wochen hab ich mir nen Kopf gemacht und dann doch falsch entschieden *lach..
Ich musste im Mai 2013 meinen Lappen schon mal abgeben, weil ich trottel innerhalb 2 Monaten 2 mal zu schnell war.
Damals hatte ich die 4 Monate zum einrichten des nicht Fahrens noch nutzen können. Aber diesmal wär das das K.O gewesen. Ich hab noch ne schöne Eigentumswohnung ab zu zahlen und möchte nur wirklich ungern meinen Job verlieren!
In sämtlichen unterlagen wurde alle meine Eigenschaften als normal bzw gut eingestuft. Im Arzt sowie auch im Polizeibericht. Nur ganz unten im artzbericht steht: deutlich merkbar Drogen angekreuzt !
Der Polizeibericht ist total fehlerhaft. Da steht nichts von der Verweigerung des ersten Urintests, da steht nichts von dem Besuch bei meiner Ärztin und der zweiten Aufforderung zum Urintest.
Die 316 wurde ca 1 Monat nach dem Vorfall schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Jetzt geht es um eine OWI.
Der Grenzwert ist minimal überschritten, ohne sonstige Auffälligkeiten. Die Messung ist im Serum gemacht nicht im Blut. Der Wert im Serum ist um den Faktor 2 höher!
Es ist laut Rechtslage nicht zwingend das eine Fahruntüchtigkeit bei 1,1ng vorliegen muss!! Sie kann in Betracht kommen ist aber ohne weitere Umstände nicht definitiv und zu 100% belegt.
Ich zieh mir diesen Kram täglich, seit Ende Februar rein. Und ich möchte mal behaupten, man muss sich nicht alles gefallen lassen und ebenfalls nichts unversucht lassen
Wenn ich schon untergehe dann bitte richtig. Aber net mit so nem blöden Brief, wo die mal eben was wollen, vorschlagen oder annehmen und ich soll da zustimmen. Ganz bestimmt nicht! Ich seh das nicht ein. Und ich geb erst Ruhe, wenn die letzte Möglichkeit erschöpft ist. Die Kohle ist mir egal. Aber mein Lappen ist nunmal lebensnotwendig !!
Warum die Führerscheinstelle sich noch nicht gemeldet hat weiß ich ebenfalls nicht. Evtl. warten die wirklich den Ausgang der OWI ab.. Wer weiß.
Nen Anwalt hab ich jetzt auch gefunden. Der ruft mich morgen an (hoffentlich)
Fachanwalt für Strafrecht, BTMG und Verkehrsrecht.
Mich macht das noch irre irgendwann...
Ich hätte statt der Wohnung kaufen damals wirklich in die USA auswandern sollen. damn! Wochen hab ich mir nen Kopf gemacht und dann doch falsch entschieden *lach..
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Kopf oben behalten, du bist kein Krimineller 
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Stimmt. Danke
Mein Umfeld ist zum Glück der gleichen Meinung. Und irgendwie sagt mir jeder, egal ob Eltern, Verwandte, Freunde, Bekannte und sogar meine Arbeitskollegen und die Ärztin, das gleiche. Die sind sich alle, warum auch immer, einig, das da net viel passieren wird. Ich glaub das ist noch so ein Grund, warum ich es drauf ankommen lassen werde.
Falls es schief geht hat es zumindest den Effekt, das die alle das mitbekommen werden und bestimmt die aktuelle Rechtslage zu Cannabis und der herrschenden Strafverfolgung zum kotzen finden werden. (Tschuldigung).
Mein Umfeld ist zum Glück der gleichen Meinung. Und irgendwie sagt mir jeder, egal ob Eltern, Verwandte, Freunde, Bekannte und sogar meine Arbeitskollegen und die Ärztin, das gleiche. Die sind sich alle, warum auch immer, einig, das da net viel passieren wird. Ich glaub das ist noch so ein Grund, warum ich es drauf ankommen lassen werde.
Falls es schief geht hat es zumindest den Effekt, das die alle das mitbekommen werden und bestimmt die aktuelle Rechtslage zu Cannabis und der herrschenden Strafverfolgung zum kotzen finden werden. (Tschuldigung).
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GrüneHilfe@BW
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Dass die Führerscheinstelle mal länger braucht, kommt wie gesagt schonmal vor. Ordnungswidrigkeiten hemmen das eigentlich nicht, nur Straftaten, da müssen sie warten. Könnte gut sein, dass die das erstmal aufgeschoben haben weil erstmal wegen 316 gegen dich ermittelt wurde und die es dann vergessen haben oder sie nicht über die Einstellung informiert wurden
Sowas kann dann indirekt auch mal positiv sein.
Manchmal braucht die Führerscheinstelle länger als 1 Jahr, dann dürfen sie nicht mehr direkt entziehen - aber immer noch MPU fordern.
Und theoretisch können die auch noch Jahre später ankommen. Kommt in der Regel nicht vor, aber gabs auch schon.
Ich wünsch dir wie gesagt viel Erfolg, die Owi-sache ist eigentlich gut verhandelbar, ich würde mal schätzen das man in 90% der Fälle damit durchkommt. Kernproblem ist eigentlich die Führerscheinstelle.
Manchmal braucht die Führerscheinstelle länger als 1 Jahr, dann dürfen sie nicht mehr direkt entziehen - aber immer noch MPU fordern.
Und theoretisch können die auch noch Jahre später ankommen. Kommt in der Regel nicht vor, aber gabs auch schon.
Ich wünsch dir wie gesagt viel Erfolg, die Owi-sache ist eigentlich gut verhandelbar, ich würde mal schätzen das man in 90% der Fälle damit durchkommt. Kernproblem ist eigentlich die Führerscheinstelle.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Hi devil !
Ich weiss jetzt zwar nicht genau, ob das mit Dir vergleichbar und hilfreich ist, aber interessant ist es allemal :
http://blog.beck.de/2014/09/02/olg-brem ... i-24a-stvg
Kommentar #1,4 und 7
Ich weiss jetzt zwar nicht genau, ob das mit Dir vergleichbar und hilfreich ist, aber interessant ist es allemal :
http://blog.beck.de/2014/09/02/olg-brem ... i-24a-stvg
Kommentar #1,4 und 7
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Hier ein aktueller Fall, der mit deinem identisch ist. Eine Frau hatte zugegeben, Stunden
vor einer Autofahrt Hanf konsumiert zu haben. Einmaliger Konsum reicht aber nicht aus,
um den Führerschein zu entziehen, so das OVG Hamburg.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehre ... 64028.html
vor einer Autofahrt Hanf konsumiert zu haben. Einmaliger Konsum reicht aber nicht aus,
um den Führerschein zu entziehen, so das OVG Hamburg.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehre ... 64028.html
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Und der nächste Supergau ... Es gibt kein Labor in ganz Deutschland, wo mir bis zum 14.11 das Ergebnis einer sechsmonatigen Drogen-Haaranalyse liefern kann.
Wie steh ich denn jetzt da vor Gericht, bitte..? Seit vorgestern Versuch ich eins zu finden, keine Chance. Der Brief zur Hauptverhandlung kommt 14 Tage vor dem Verhandlungstermin. Und alle Labore sagen einem: "das dauert in der Regel 3 Wochen und beschleunigen kann man das nicht".
Wie steh ich denn jetzt da vor Gericht, bitte..? Seit vorgestern Versuch ich eins zu finden, keine Chance. Der Brief zur Hauptverhandlung kommt 14 Tage vor dem Verhandlungstermin. Und alle Labore sagen einem: "das dauert in der Regel 3 Wochen und beschleunigen kann man das nicht".
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Hast Du diese Aussagen schriftlich ? Wenn nein, es sich schriftlich geben lassen und mitnehmen.
Wundert mich allerdings nicht, das die alle über/ausgelastet sind, wenn ich mir die Meldung der Polizei Bodenseekreis anschaue. Allein dort über 17000 Cannabisdelikte in einem Jahr angezeigt, hauptsächlich aus Verkehrskontrollen.
Wundert mich allerdings nicht, das die alle über/ausgelastet sind, wenn ich mir die Meldung der Polizei Bodenseekreis anschaue. Allein dort über 17000 Cannabisdelikte in einem Jahr angezeigt, hauptsächlich aus Verkehrskontrollen.
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GrüneHilfe@BW
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Wozu brauchst du das denn? Es geht bei der Verhandlung doch nur um die Frage ob du dich den Tag vorsätzlich oder fahrlässig unter Drogeeinfluß (1,0ng) hinters Steuer gesetzt hast. Das Du danach vielleicht ein braver Junge warst, bringt ein Fleißbienchen, ist aber letztlich nicht relevant für die Sache die verhandelt wird.
Zuletzt geändert von GrüneHilfe@BW am Do 6. Nov 2014, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Ist leider absolut richtig! Es geht in der Verhandlung nur um "die Sache", die Gegenstand des Verfahrens ist. Und der steht in der "Einladung"...GrüneHilfe@BW hat geschrieben:Du danach vielleicht ein braver Junge warst, bringt ein Fleißbienchen, ist aber letztlich nicht relevant für die Sache die verhandelt wird.
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
@Gerd50: Das hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun, da gehts um die Enziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
StVG24a kriegt man nur über ein Schlupfloch "gekippt". Es setzt Fahrlässigigkeit vorraus. Man könnte nun argumentieren, dass man sich zum dem Zeitpunkt in keinsterweise mehr berauscht gefühlt hat und daher auch nicht von Fahrlässigkeit die Rede sein kann. Das reicht aber nicht aus.
Der Gesetzgeber verlangt vom Strassenverkehrteilnehmer eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört eben auch, dass man wenn man Cannabis konsumiert eine entsprechende Pause einlegt, denn es ist allgemein bekannt, dass Cannabis länger im Blut ist und es allein nicht ausreicht sich wieder fit zu fühlen.
Wenn aber keine wirkliche zeitliche Nähe des Konsums zur Autofahrt mehr besteht (>24h) kann man argumentieren, dass der Verkehrsteilnehmer es auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht objektiv nicht erkennen konnte, dass die Blutkonzentration noch über 1,0ng/ml lag, sich selbst testen kann man ja nicht. Somit läge keine Fahrlässigkeit vor.
Dan könnte dann Gutachter holen, die versuchen den Konsumzeitpunkt anhand der gemessenen Werte zu bestimmen.
Oft wird das den Gerichten zu aufwändig, da es hier ja nur um eine Kleinigkeit geht und sie stellen ein. Wenn die Gegenseite aber partout nicht will, hat man schlechte Karten, ein echter Freispruch ist da normalerweise nicht drin.
Im Zweifelsfall unterstellen die einfach eine Schutzbehauptung - Klappe zu, Affe tot.
Die grundsätzlichen Werte passen für so eine Argumentation. Der Anwalt zitiert dann noch etliche Studien und Gutachten was im Kern nicht wirklich was bringt, aber es geht manchmal auch nur um die Summe der Argumente und Verhandlungen in die Länge zu ziehen. Man könnte die aber alle einfach mit dem Argument "Grenzwertkommission" wegwischen.
Deswegen will man hier einfach auf eine Einstellung hinaus, weil Staatsanwalt und Richter irgendwann keinen Bock mehr haben mehrere Verhandlungstage für so eine Lappalie anzusetzen.
StVG24a kriegt man nur über ein Schlupfloch "gekippt". Es setzt Fahrlässigigkeit vorraus. Man könnte nun argumentieren, dass man sich zum dem Zeitpunkt in keinsterweise mehr berauscht gefühlt hat und daher auch nicht von Fahrlässigkeit die Rede sein kann. Das reicht aber nicht aus.
Der Gesetzgeber verlangt vom Strassenverkehrteilnehmer eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört eben auch, dass man wenn man Cannabis konsumiert eine entsprechende Pause einlegt, denn es ist allgemein bekannt, dass Cannabis länger im Blut ist und es allein nicht ausreicht sich wieder fit zu fühlen.
Wenn aber keine wirkliche zeitliche Nähe des Konsums zur Autofahrt mehr besteht (>24h) kann man argumentieren, dass der Verkehrsteilnehmer es auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht objektiv nicht erkennen konnte, dass die Blutkonzentration noch über 1,0ng/ml lag, sich selbst testen kann man ja nicht. Somit läge keine Fahrlässigkeit vor.
Dan könnte dann Gutachter holen, die versuchen den Konsumzeitpunkt anhand der gemessenen Werte zu bestimmen.
Oft wird das den Gerichten zu aufwändig, da es hier ja nur um eine Kleinigkeit geht und sie stellen ein. Wenn die Gegenseite aber partout nicht will, hat man schlechte Karten, ein echter Freispruch ist da normalerweise nicht drin.
Im Zweifelsfall unterstellen die einfach eine Schutzbehauptung - Klappe zu, Affe tot.
Die grundsätzlichen Werte passen für so eine Argumentation. Der Anwalt zitiert dann noch etliche Studien und Gutachten was im Kern nicht wirklich was bringt, aber es geht manchmal auch nur um die Summe der Argumente und Verhandlungen in die Länge zu ziehen. Man könnte die aber alle einfach mit dem Argument "Grenzwertkommission" wegwischen.
Deswegen will man hier einfach auf eine Einstellung hinaus, weil Staatsanwalt und Richter irgendwann keinen Bock mehr haben mehrere Verhandlungstage für so eine Lappalie anzusetzen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Danke für die Information. Ich hoffte, dass das Urteil des OVG Hamburg ein Schlupfloch sein
könnte. Doch da eine Bußgeldsache verhandelt wird, verstehe ich jetzt, dass es zwei paar
Schuhe sind.
könnte. Doch da eine Bußgeldsache verhandelt wird, verstehe ich jetzt, dass es zwei paar
Schuhe sind.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Es geht vielleicht nur um eine Kleinigkeit für die Richterin und oder den Staatsanwalt. Für mich persönlich ist das aber ne riesen Sache! Das dubioseste und schlimmste, was mir jemals in meinem ganzen Leben passiert ist.
Soweit ich heute Abend alles richtig gelesen habe, könnte man, wenn man verurteilt wird, sogar noch Rechtsbeschwerde einlegen. Nö, also ich bleib dabei, und ich geh da hin. Ich sag wie es ist bzw war.. und wenn sie mir nicht glauben wollen oder können, dann hab ich eben Pech gehabt an dem Tag ,oder mit der Frau Richterin und dem Staatsanwalt.
Wisst ihr mein Kopf trennt ziemlich gut zwischen Unrecht und Recht, möchte ich mal behaupten. Und es ist ja auch nicht so, das ich etwas zu verbergen oder befürchten hätte, zumindest nicht vor mir selbst. Ich hab aus meiner Sicht, sowie auch der von vielen vielen anderen Menschen, nichts kriminelles, böses, mutwilliges oder gefährliches getan! Mir stärkt jeder den ich kenne den Rücken, also kann ich mich da auch guten gewissens hinsetzen. Natürlich entschuldige ich mich für meinen "kleinen/großen" unbewussten Fehler und gelobe Besserung (totale Abstinenz), aber ich bin ebenfalls auch der Auffassung, das ein Fahrverbot bzw. die komplette Strafe sowie sämtliches vorgehen total ungerecht und überzogen ist. Letzteres behalte ich natürlich für mich
Wie auch immer, wir werden es erleben.
Edit:
Im Attest meiner Ärztin steht:
Herr Patient ist seit 2005 in meiner hausärztlichen Behandlung.
Er stellte sich am 24.2.2014, gegen 12 Uhr, in Begleitung zweier Polizisten, wegen Schmerzen in meiner Sprechstunde vor.
Sein psychischer Zustand sowie sein Verhalten war bisher, wie auch speziell an diesem Tage unauffällig.
-----
-----
Ich hab die Frau weder dafür bezahlt noch gebeten oder gebettelt. Lediglich abends angerufen und gefragt ob ich auf sie einen Eindruck gemacht hätte, als hätte ich unter Drogeneinfluss gestanden. Das verneinte sie. Darauf hab ich gefragt, ob sie mir das auch für den Ernstfall schriftlich bestätigen würde, was sie auch direkt bejahte. Die Sprechstundenhilfe war ebenfalls entsetzt, als ich denen die Story erzählt habe.
So, und ich soll mir wirklich von dem Blutabnahmearzt, nach nem Kreislaufzusammenbruch und darauf folgenden Tests, Unterstellungen ala "deutlich unter Drogeneinfluss" gefallen lassen? AUF KEINEN FALL!
Soweit ich heute Abend alles richtig gelesen habe, könnte man, wenn man verurteilt wird, sogar noch Rechtsbeschwerde einlegen. Nö, also ich bleib dabei, und ich geh da hin. Ich sag wie es ist bzw war.. und wenn sie mir nicht glauben wollen oder können, dann hab ich eben Pech gehabt an dem Tag ,oder mit der Frau Richterin und dem Staatsanwalt.
Wisst ihr mein Kopf trennt ziemlich gut zwischen Unrecht und Recht, möchte ich mal behaupten. Und es ist ja auch nicht so, das ich etwas zu verbergen oder befürchten hätte, zumindest nicht vor mir selbst. Ich hab aus meiner Sicht, sowie auch der von vielen vielen anderen Menschen, nichts kriminelles, böses, mutwilliges oder gefährliches getan! Mir stärkt jeder den ich kenne den Rücken, also kann ich mich da auch guten gewissens hinsetzen. Natürlich entschuldige ich mich für meinen "kleinen/großen" unbewussten Fehler und gelobe Besserung (totale Abstinenz), aber ich bin ebenfalls auch der Auffassung, das ein Fahrverbot bzw. die komplette Strafe sowie sämtliches vorgehen total ungerecht und überzogen ist. Letzteres behalte ich natürlich für mich
Wie auch immer, wir werden es erleben.
Edit:
Im Attest meiner Ärztin steht:
Herr Patient ist seit 2005 in meiner hausärztlichen Behandlung.
Er stellte sich am 24.2.2014, gegen 12 Uhr, in Begleitung zweier Polizisten, wegen Schmerzen in meiner Sprechstunde vor.
Sein psychischer Zustand sowie sein Verhalten war bisher, wie auch speziell an diesem Tage unauffällig.
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Ich hab die Frau weder dafür bezahlt noch gebeten oder gebettelt. Lediglich abends angerufen und gefragt ob ich auf sie einen Eindruck gemacht hätte, als hätte ich unter Drogeneinfluss gestanden. Das verneinte sie. Darauf hab ich gefragt, ob sie mir das auch für den Ernstfall schriftlich bestätigen würde, was sie auch direkt bejahte. Die Sprechstundenhilfe war ebenfalls entsetzt, als ich denen die Story erzählt habe.
So, und ich soll mir wirklich von dem Blutabnahmearzt, nach nem Kreislaufzusammenbruch und darauf folgenden Tests, Unterstellungen ala "deutlich unter Drogeneinfluss" gefallen lassen? AUF KEINEN FALL!
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Mir kamen hier beim lesen noch 2 gedanken-gänge.
Du hattest ja vor der Kontrolle schon eine Weile starke Schmerzen.
Hast du hier über die Möglichkeit nachgedacht, dass du das Cannabis natürlich nur zu medizinischen Zwecken genommen hast? Das sieht vor Gericht vll. auch anders aus, als jemand der sich nur zum Spaß "zu dröhnt". Desweiteren könnte das in den Medien populärer werden, wenn Sie dir wegen deiner selbst verschriebenen "Medizin" den Lappen weg nehmen (insofern du überhaupt möchtest, dass dein Fall an die große "Glocke" gehangen wird).
Da werden die ungerechten Gesetze im Straßenverkehr und Drogen aufgearbeitet.
Ich habe da mal etwas gelesen, dass die Strafe angemessen sein muss. Eine Strafe darf Ihren "Sinn" nicht verlieren. Wenn du aber ein Bußgeld zahlen musst und dir dann trotzdem der Lappen abgenommen wird, steht die Strafe nicht im Verhältnis. Weil du ja aus deiner Bußgeldstrafe nichts lernen kannst, wenn dir eh der Lappen mit MPU und allen drum und dran abgeonmmen wird.
Leider weiß ich nicht mehr wie genau das hieß. Aber so oder so ähnlich stand das da drin. Da kannst du ja auch nochmal deinen Anwalt fragen. Und wenn du das Buch noch nicht hast, kann ich dir das wirklich nur empfehlen!! Kannst du gleich bei Amazon in der Kindelversion runterladen. Dann kannst du heute gleich noch anfangen mit lesen^^
Du hattest ja vor der Kontrolle schon eine Weile starke Schmerzen.
Hast du hier über die Möglichkeit nachgedacht, dass du das Cannabis natürlich nur zu medizinischen Zwecken genommen hast? Das sieht vor Gericht vll. auch anders aus, als jemand der sich nur zum Spaß "zu dröhnt". Desweiteren könnte das in den Medien populärer werden, wenn Sie dir wegen deiner selbst verschriebenen "Medizin" den Lappen weg nehmen (insofern du überhaupt möchtest, dass dein Fall an die große "Glocke" gehangen wird).
Hast du schon das Buch "Cannabis und Führerschein" gelesen?devilfish hat geschrieben:Natürlich entschuldige ich mich für meinen "kleinen/großen" unbewussten Fehler und gelobe Besserung (totale Abstinenz), aber ich bin ebenfalls auch der Auffassung, das ein Fahrverbot bzw. die komplette Strafe sowie sämtliches vorgehen total ungerecht und überzogen ist. Letzteres behalte ich natürlich für mich
Da werden die ungerechten Gesetze im Straßenverkehr und Drogen aufgearbeitet.
Ich habe da mal etwas gelesen, dass die Strafe angemessen sein muss. Eine Strafe darf Ihren "Sinn" nicht verlieren. Wenn du aber ein Bußgeld zahlen musst und dir dann trotzdem der Lappen abgenommen wird, steht die Strafe nicht im Verhältnis. Weil du ja aus deiner Bußgeldstrafe nichts lernen kannst, wenn dir eh der Lappen mit MPU und allen drum und dran abgeonmmen wird.
Leider weiß ich nicht mehr wie genau das hieß. Aber so oder so ähnlich stand das da drin. Da kannst du ja auch nochmal deinen Anwalt fragen. Und wenn du das Buch noch nicht hast, kann ich dir das wirklich nur empfehlen!! Kannst du gleich bei Amazon in der Kindelversion runterladen. Dann kannst du heute gleich noch anfangen mit lesen^^
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Danke für die Empfehlung .. Ich hab das Buch schon seit Monaten hier.
Da greift man sich aber an den Kopf beim lesen!!
Medizinisch weiß ich nicht. Ich hab das halt gemacht, aber nicht wirklich mit dem Hintergrund es soll jetzt helfen.
Ich wollte einfach mal n paar Stunden entspannt auf dem Sofa liegen und PlayStation mit spielen wenn ich ehrlich bin. Im Bett hält man es nach einer Woche ja auch nicht mehr aus.
Mal angenommen ich würde das so auslegen wollen, wie du schreibst. Dann sagt Frau Richterin: aha, und wenn sie wieder Schmerzen haben, nehmen Sie es wieder" oder "nehmen Sie das immer, wenn sie Schmerzen haben?"
Ich bin echt froh wenn der Termin gelaufen ist, ganz egal wie das ausgeht. Aber ich will jetzt endlich wissen was Sache ist!
Edit:
Und ja natürlich, es gehört jeder verdammte Fall an die große Glocke gehängt, wenn dieses Unrecht wirklich Realität ist!
Da greift man sich aber an den Kopf beim lesen!!
Medizinisch weiß ich nicht. Ich hab das halt gemacht, aber nicht wirklich mit dem Hintergrund es soll jetzt helfen.
Ich wollte einfach mal n paar Stunden entspannt auf dem Sofa liegen und PlayStation mit spielen wenn ich ehrlich bin. Im Bett hält man es nach einer Woche ja auch nicht mehr aus.
Mal angenommen ich würde das so auslegen wollen, wie du schreibst. Dann sagt Frau Richterin: aha, und wenn sie wieder Schmerzen haben, nehmen Sie es wieder" oder "nehmen Sie das immer, wenn sie Schmerzen haben?"
Ich bin echt froh wenn der Termin gelaufen ist, ganz egal wie das ausgeht. Aber ich will jetzt endlich wissen was Sache ist!
Edit:
Und ja natürlich, es gehört jeder verdammte Fall an die große Glocke gehängt, wenn dieses Unrecht wirklich Realität ist!
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Dieses Unrecht ist leider Realität. Zum an die große Glocke hängen braucht es
Netzwerke. Hast du diesen Termin
https://www.facebook.com/events/465804513559424/?ref=22
mitbekommen?
Netzwerke. Hast du diesen Termin
https://www.facebook.com/events/465804513559424/?ref=22
mitbekommen?
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Nein, aber jetzt hab ich ihn mitbekommen
Ich werd da aber entweder extrem zu spät kommen oder gar nicht hin können.. Mal gucken.. Bei meinem Glück klappts eh net^^
Ich werd da aber entweder extrem zu spät kommen oder gar nicht hin können.. Mal gucken.. Bei meinem Glück klappts eh net^^
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
So also...
Ich hab das jetzt mit 3 Anwälten durchgekaut. Meine Anwältin hat mich heute auch zurück gerufen. Das Ding (Die OWi) zu drehen wird nicht möglich sein. Das einzige was möglich sein wird, ist gegen den Entzug der Führerschienstelle vor zu gehen. Und in diesem Fall wohl dann auch mit (sehr) guten Karten.
Gegen die 1,1ng der OWi wird man aber keinerlei oder nicht genügend Argumente vorbringen können. So jedenfalls die Aussage von gleich 3 Fachleuten.
Also.. knappe 1000€ weg und ein Monat Fahrverbot werden angetreten. Wie das gehen soll weiß ich zwar noch nicht, aber es muss ja irgendwie.
Ich hab das jetzt mit 3 Anwälten durchgekaut. Meine Anwältin hat mich heute auch zurück gerufen. Das Ding (Die OWi) zu drehen wird nicht möglich sein. Das einzige was möglich sein wird, ist gegen den Entzug der Führerschienstelle vor zu gehen. Und in diesem Fall wohl dann auch mit (sehr) guten Karten.
Gegen die 1,1ng der OWi wird man aber keinerlei oder nicht genügend Argumente vorbringen können. So jedenfalls die Aussage von gleich 3 Fachleuten.
Also.. knappe 1000€ weg und ein Monat Fahrverbot werden angetreten. Wie das gehen soll weiß ich zwar noch nicht, aber es muss ja irgendwie.
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)
Ich presse Daumen und große Zehen, dass es dann wenigstens mit der FS Stelle gut
für dich ausgehen wird
An anderer Stelle hast du von verletzten Gefühlen geschrieben, was ich gut nachvollziehen
konnte. Hab da so meine Erfahrungen mit der Justiz und auch anderen Behörden.
Deswegen habe ich den Link der Frankfurter Hanfinitiative gepostet. Mit dieser
Gefühlslage umgehen ist leichter, wenn man sich mit Menschen im direkten
Gespräch austauschen kann, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Behörden
gemacht haben.
Passend dazu höre ich grad einen schönen Song von Fela Kuti - Gimme shit, i give you shit
für dich ausgehen wird
An anderer Stelle hast du von verletzten Gefühlen geschrieben, was ich gut nachvollziehen
konnte. Hab da so meine Erfahrungen mit der Justiz und auch anderen Behörden.
Deswegen habe ich den Link der Frankfurter Hanfinitiative gepostet. Mit dieser
Gefühlslage umgehen ist leichter, wenn man sich mit Menschen im direkten
Gespräch austauschen kann, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Behörden
gemacht haben.
Passend dazu höre ich grad einen schönen Song von Fela Kuti - Gimme shit, i give you shit
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.