Ich weiss jetzt zwar nicht genau, ob das mit Dir vergleichbar und hilfreich ist, aber interessant ist es allemal :
http://blog.beck.de/2014/09/02/olg-brem ... i-24a-stvg
Kommentar #1,4 und 7

Ist leider absolut richtig! Es geht in der Verhandlung nur um "die Sache", die Gegenstand des Verfahrens ist. Und der steht in der "Einladung"...GrüneHilfe@BW hat geschrieben:Du danach vielleicht ein braver Junge warst, bringt ein Fleißbienchen, ist aber letztlich nicht relevant für die Sache die verhandelt wird.
Hast du schon das Buch "Cannabis und Führerschein" gelesen?devilfish hat geschrieben:Natürlich entschuldige ich mich für meinen "kleinen/großen" unbewussten Fehler und gelobe Besserung (totale Abstinenz), aber ich bin ebenfalls auch der Auffassung, das ein Fahrverbot bzw. die komplette Strafe sowie sämtliches vorgehen total ungerecht und überzogen ist. Letzteres behalte ich natürlich für mich
Das kann man so oder so sehen. Es war ja nur eine Idee. Schließlich gibt es schon positive Gereichtsurteile über Cannabis-Patienten. Zwar passen die nicht direkt auf deine Situation, aber ich denke, dass das vll. etwas ausmachen könnte. Schließlich hättest du es dann nicht zum Spaß gemacht. Da könnte die Richterin das ja auch so sehen: "Aha, und wenn Sie das nächste mal Spaß haben wollen, nehmen Sie es wieder?"^^devilfish hat geschrieben:Medizinisch weiß ich nicht. Ich hab das halt gemacht, aber nicht wirklich mit dem Hintergrund es soll jetzt helfen.
Ich wollte einfach mal n paar Stunden entspannt auf dem Sofa liegen und PlayStation mit spielen wenn ich ehrlich bin. Im Bett hält man es nach einer Woche ja auch nicht mehr aus.
Mal angenommen ich würde das so auslegen wollen, wie du schreibst. Dann sagt Frau Richterin: aha, und wenn sie wieder Schmerzen haben, nehmen Sie es wieder" oder "nehmen Sie das immer, wenn sie Schmerzen haben?"
Ja das habe ich mir auch gedacht... man bedenke, dass die Leute (Polizei, Richter etc.) auch von unseren Steuergeldern bezahlt werden...devilfish hat geschrieben:Danke für die Empfehlung .. Ich hab das Buch schon seit Monaten hier.
Da greift man sich aber an den Kopf beim lesen!!
Hoffe, Du hast nicht den TAZ-Artikel (http://taz.de/Drogenkontrolle-in-Ungarn/!151915/) über Drogenscreenings in Ungarn gelesen...devilfish hat geschrieben: Bei der Dekra kostet dies 495€. Ich habe dort mal angerufen und vorsichtshalber nachgefragt, ob es möglich ist auch eine Haaranalyse mit einfließen zu lassen, was auch für weitere 185€ machbar wäre.
Ich denke, die Extra-Kosten für die Haaranalyse könntest Du Dir sparen... Bei den von Dir angegenbenen Werten, die bei der damaligen Verkehrskontrolle festgestellt wurden (15ng THC-COOH / ml) kannst Du auf einmaligen Probierkonsum plädieren und durch das Dekra-Gutachten nachweisen, dass Du seit dem "clean" bist. Das sollte der Führerscheinstelle reichen...devilfish hat geschrieben: Mit ist nun am 18.12.2014 eine Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten ins Haus geflattert. Darin steht es muss das Konsumverhalten geklärt werden. Einmalig, gelegentlich oder regelmäßig.
Bei der Dekra kostet dies 495€.