Hallo Community,
Ich habe momentan mal eine Frage zu den Screenings. Ich hatte bis jetzt zwei Verhandlungen wegen Btm. Einmal für den Kauf von einem Gramm mit einem 3/4 Jahr lang Urinscreenings als Folge. Die zweite Verhandlung fand aufgrund einer Kontrolle und der dabei erfolgten Sicherstellung von 1,5 Gramm statt. Das Urteil ergab einen Freizeitarrest und 1 Jahr lang Abstinenznachweis durch Haaranalysen. Nun zur eigentlichen Frage:
In meinem ersten Brief für einen Screeningtermin stand "Haaranalysen auf Bewährung".
Wie ist das zu verstehen, da ich keine Bewährungsauflagen besitze?
Auf Nachfrage wurde mir bis jetzt nur gesagt, dass ich bei einem positiven Test nochmals in den Arrest müsse. Weiß jemand, wie das dann mit dem Fortgang der Screenings aussehen würde?
Mit Grüßen,
Niko
Drogenscrrenings auf Bewährung
- bushdoctor
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- Wohnort: Region Ulm
Re: Drogenscrrenings auf Bewährung
Lies Dir mal diesen Beitragsfaden durch:
viewtopic.php?f=12&t=5442
...interessieren würde mich noch, ob Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wurdest?
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...interessieren würde mich noch, ob Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wurdest?
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Allefarben
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- Registriert: Di 10. Mai 2016, 07:13
Re: Drogenscrrenings auf Bewährung
Vielen Dank für den Link 
Wurde in beiden Verhandlungen nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Wurde in beiden Verhandlungen nach Jugendstrafrecht verurteilt.
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Allefarben
- Beiträge: 3
- Registriert: Di 10. Mai 2016, 07:13
Re: Drogenscrrenings auf Bewährung
Falls ein Test nun positiv wäre und ich dafür den Arrest antreten muss, wäre anschließend die komplette Strafe verbüßt?
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
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Re: Drogenscrrenings auf Bewährung
Ich denke schon... (bin aber kein Jurist)