Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Ein Beitrag von Franjo Grotenhermen :

"

Liebe Leserin,
lieber Leser,

mit dem Beschluss der Bundesregierung am 4. Mai 2016, das geplante Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis auf den Weg zu bringen, wurde ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung getan.

Ich könnte jetzt bei der Erläuterung des Gesetzes seine Mängel hervorheben, aber das würde diesem Gesetzentwurf im internationalen Kontext nicht gerecht. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird Deutschland zu den 10 Ländern mit den besten Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten durch ihre Bürger zählen. Wie wir in der Medical Cannabis Declaration aufzeigen, gibt es in den allermeisten der 200 Länder der Erde überhaupt keine Möglichkeiten zum Zugang zu Cannabis-basierten Medikamenten. Diese deutsche Bundesregierung ist damit eine der fortschrittlichsten Regierungen der Welt, wenn es um Cannabis als Medizin geht.

Bei allen Unzulänglichkeiten sollten wir uns glücklich schätzen, auf welch gutem Weg Deutschland sich in diesem Bereich befindet.

Ja, es gibt die sadistischen Mitarbeiter von Führerscheinstellen, die von ihren Bürosesseln aus weiterhin Cannabispatienten quälen dürfen, ihnen Führerschein und damit oft ihre berufliche Perspektive und finanzielle Grundlage nehmen, ohne dass dies in irgendeiner Weise der Verkehrssicherheit dienen würde. Ja, es gibt die fürchterlichen Psychiater, die ihren Patienten mit dem Hinweis auf den angeblichen Cannabismissbrauch ein wirksames Medikament beispielsweise gegen ADHS oder posttraumatische Belastungsstörung und damit ein halbwegs normales Leben verweigern. Diese und andere Geschichten sind angesichts der vielen Ungerechtigkeiten und schweren Schicksale oft herzzerreißend. Ich kenne zu viele von diesen Geschichten.



Aber die Dinge ändern sich. Sie ändern sich nicht über Nacht. Es sind noch viele Köpfe und Herzen zu gewinnen. Lasst uns weiter gemeinsam dafür sorgen, dass wir die Veränderungen beschleunigen. Lasst uns unsere Empörung und Wut weiterhin in kluge Entschlossenheit und kreative Tatkraft umwandeln. Wir haben durch unsere Solidarität und Aktivität bereits viel Gutes erreicht. Wir werden Weiteres erreichen. Wir brauchen und haben heute starke Verbündete.

Das Gesetz soll nun im März 2017 in Kraft treten. Einen Monat später feiern wir das 20-jährige Bestehen der am 12. April 1997 in Köln gegründeten Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Wir haben gemeinsam einen langen und erfolgreichen Weg zurückgelegt. Wir haben Grund zum Feiern.

Besten Dank und viele Grüße
Franjo Grotenhermen"


http://news.doccheck.com/de/blog/post/3 ... s-medizin/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Übernommen von der DHV-fb-Seite. Danke Flo !

"»Selber anbauen soll weiterhin nicht möglich sein«
Bundesregierung plant Cannabisfreigabe für Schwerkranke mit strengen Restriktionen. Vielen hilft das nicht. Gespräch mit Ingrid Wunn
...
Jetzt hat das Bundeskabinett vergangene Woche einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Schwerkranke Cannabis auf Kosten der Krankenkasse erhalten sollen. Ist das ein Erfolg?

Nein, wir feiern nicht. Das Parlament wird sich nun mit dem Gesetz befassen, 2017 soll es in Kraft treten: Sicher, die Krankenkassen sollen künftig die Kosten für die Cannabismedikamente übernehmen. Das klingt gut, ist aber keine Lösung. Zur Zeit beziehen nur knapp 650 Patienten in Deutschland Cannabisextrakt oder getrocknete Blüten legal über Apotheken. Es gilt, einen aufwendigen Antrag zu stellen und eine Genehmigung abzuwarten. Das kann dauern.
...
Welche Hürden gibt es, wenn man Cannabis auf Rezept erhalten will?

Der Arzt muss darlegen, warum andere Therapien bisher unwirksam waren oder starke Nebenwirkungen verursacht haben. Die größte Unsicherheit bei vielen Ärzten und Patienten besteht bei der Frage, wann ein Kranker mit den üblichen Verfahren als »austherapiert« zu betrachten ist: Nur dann ist ein Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis erfolgversprechend. Das plant die Bundesregierung auch im Gesetz festzuschreiben."


https://www.jungewelt.de/2016/05-09/064.php

Was mir immer noch fehlt in der ganzen Diskussion, ist die Rolle des MdK. Eigene Erfahrungen in der Familie + Kommentare im Netz über gehandhabte Praxis z.b. im Pflegebereich lassen mich das Schlimmste befürchten. Dann kann der Arzt noch so für den Einsatz sein, wenn der MdK meint Njet, dann steht einem wieder ein langer Weg mit Widerspruch etc. bevor.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"...
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. In der Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) werde derzeit an Qualitätsanforderungen und Empfehlungen zur Darreichungsform gearbeitet, heißt es in einer Mitteilung.

Auch der Phytotherapeutika-Hersteller Bionorica begrüßt die zu erwartende Verbesserung der Versorgung von Schwerstkranken mit den Wirkstoffen aus der Hanfpflanze, so das Unternehmen auf Anfrage. Aus pharmazeutischer Sicht sei die Abgabe von getrockneten Blüten aber "nicht der ideale Weg, da dabei automatisch Freizeitkonsum und therapeutischer Einsatz vermischt werden". Das könne man auch an den USA sehen, wo der ganz überwiegende Teil des sogenannten "medical cannabis" eher dem Freizeitkonsum zuzurechnen ist.

Daher sprächen sich alle relevanten ärztlichen Fachverbände für die Verwendung von standardisierten Extrakten und magistralen Rezepturen aus, wie sie Bionorica seit 2002 in Form von Dronabinol für den therapeutischen Einsatz anbiete. Das Unternehmen benötige aber weitere Konkretisierungen über "den Umfang dieses Projektes, um die Versorgung der Patienten sicherstellen zu können".

Positiv sieht Bionorica die Erleichterungen beim kontrollierten Anbau von Cannabis, da Cannabisblüten als Rohstoff für die Herstellung qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer Cannabismedikamente weiter an Bedeutung gewinnen werden. "Die wissenschaftliche Begleitforschung wird sicher dazu beitragen, dass die Debatte um den Nutzen von Cannabis und Cannabinoiden wieder rationaler und stärker patientenorientiert verläuft, als das in der Vergangenheit der Fall war", heißt es weiter.

Bionorica verweist weiter darauf, dass "die durchschnittlichen Therapiekosten von Dronabinol mehr als die Hälfte günstiger sind als die Versorgung mit Cannabisblüten, obwohl die Auflagen für uns als pharmazeutischer Hersteller und die qualitativen Anforderungen beträchtliche Kosten verursachen". Letztlich werde die Begleitforschung auch darüber Aufschluss geben können, warum die therapeutisch benötigten Mengen an THC in den Cannabisblüten gut 10 bis 30 Mal höher liegen, als dies beim therapeutischen Einsatz von Dronabinol in der Regel der Fall sei."


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ommen.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Bundesrat berät Anbauverhinderungsgesetz für medizinisches Cannabis

IRATEN fordern, dass Anbau und Konsum von Hanf endlich so reglementiert werden , dass eine kontrollierte Selbstversorgung und der Umgang selbstverständlich werden!

Am Freitag wird im Bundesrat über den Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums zum medizinischen Cannabis beraten.

Der Referentenentwurf ist ein Schnellschuss vom Team „Gröhe-Mortler“, der zu Lasten der leidenden Patienten geht und letztlich den Anbau einer alten Heilpflanze verhindern soll, die ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur war und ist.

Nach dem Entwurf soll die Entscheidung den Krankenkassen überlassen werden, welche Krankheitsbilder mit Cannabis behandelt, finanziert und evaluiert werden. Klassische Studien, die es bereits gibt oder auszuschreiben wären, finden keinen Platz in dem Gesetzentwurf. Die Änderungsvorschläge, die am Freitag Teile der Beratung sind, korrigieren das leider auch nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht, welches einem Patienten im April dieses Jahres das Recht zugesprochen hat, sich selbst zu versorgen, ist dem Gesetzesvorschlag weit voraus, denn der sieht weiterhin ein „Anbauverbot“ vor. Auch die vielen Gerichtsverfahren, die wegen „gerechtfertigtem Notstand“ eingestellt wurden, widersprechen dem Gesetzentwurf,
der eher als ein „Anbauverhinderungsgesetz“ zu verstehen ist.

Konkrete Lösungen, wie die bestehenden Versorgungslücken der ca. 600 Patienten mit Ausnahmegenehmigung geschlossen werden sollen, gibt es bis heute nicht. Wenn der Gesetzentwurf zum Tragen käme, gäbe es Millionen Rezepte, die zu bedienen wären….

Die Artenvielfalt der Pflanze wird im vorliegenden Gesetzentwurf völlig außer acht gelassen, obwohl bekannt ist, dass unterschiedliche Sorten individuelle Linderung oder Heilung bewirken.

Andreas Vivarelli, Themenbeauftragter für Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland: »Die PIRATEN sprechen sich ganz klar und entschieden gegen dieses unsinnige „Anbauverhinderungsgesetz“ aus und fordern eine moderne, am Menschen und seinen Therapiebedürfnissen ausgerichtete Cannabis-Politik. Das geht auch anders, wir bieten gern in der gesellschaftlichen Debatte eine Lösung von morgen an, statt dieses unausgegorenen Entwurfs. Bitte entsorgen, liebe Bundesregierung, das hilft niemandem.«"


https://www.piratenpartei.de/2016/06/16 ... -cannabis/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Piraten NRW: „Unterlassene Hilfeleistung per Gesetz“

Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW über die anstehende Beratung des Gesetzesentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesrat, der den Zugang zu Cannabisblüten und Cannabisextrakten aus der Apotheke regeln soll: ...
...
Die Piratenfraktion NRW fordert für die kommende Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2016 hierzu einen eigenen Tagesordnungspunkt. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens soll sich hier zu ihrem Verhalten im Bundesrat äußern und ihre Position erklären.

„Ich bin gespannt wie sich Frau Steffens am Freitag positionieren wird. Auf Bundesebene bringen die Grünen ein Cannabiskontrollgesetz ein. Darin fordern sie den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Wenn Frau Steffens dem Entwurf in der derzeitigen Form zustimmt, unterschreibt sie das Armutszeugnis der Grünen-Wendehalspolitik und verliert nochmals an Glaubwürdigkeit.“"


http://www.xtranews.de/2016/06/16/pirat ... 86140.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Hier läuft der Live-Stream

http://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html

Wann aber das Thema (TOP 25) dran ist, kann ich leider selbst aus der chronologischen Auflistung unten drunter nicht entnehmen.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Gesetz im Bundesrat
Cannabis-Begleitforschung nur mit Zustimmung des Patienten

Der Verkauf von Medizinalhanf in der Apotheke soll einfacher werden. Nun hat der Bundesrat zu den gesetzgeberischen Plänen der Regierungskoalition Stellung genommen. Die Länder empfehlen unter anderem, Cannabis-Patienten nicht zur Teilnahme an einer Begleitforschung zu verpflichten.
...
Die Länder haben keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben. Allerdings hatte der federführende Gesundheitsausschuss empfohlen, die im Gesetzentwurf (§ 31 Absatz 6 SGB V) vorgesehene verpflichtende Teilnahme der Patienten an einer Begleiterhebung zu streichen. An der Erhebung will er zwar festhalten – aber: „Die Zustimmung zur Teilnahme an einer Begleiterhebung und zur Übermittlung entsprechender Daten zur Leistungsvoraussetzung zu machen, ist rechtlich und unter Versorgungsgesichtspunkten kritisch zu sehen und daher abzulehnen“. Die behandelnden Vertragsärzte sollen nach Vorstellung der Länder verpflichtet werden, die Daten an das BfArM in anonymisierter Form zu übermitteln, soweit die oder der Versicherte dem zustimmt.

Ferner hat der Ausschuss empfohlen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei Cannabis in Form von getrockneten Blüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) erfolgen sollte. Damit soll die gleichbleibende Qualität und Wirksamkeit von „Cannabis in Form von getrockneten Blüten“ sichergestellt werden.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hat zudem empfohlen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung zur Überwachung des Anbausvon Nutzhanf vorzusehen.

Das Plenum des Bundesrats hat diese Empfehlungen angenommen. Jetzt ist der Bundestag wieder am Zug. "


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... -patienten
Ernst Berlin
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Ernst Berlin »

Danke Aurora, ich hatte leider zu spät eingeschalten und fand bißher nur den Entwurf und die geplanten BtmG änderungen. Endlich kenne ich nun das ergebnis. Also ich weiß ja nicht was sich die CSU dabei denkt. Ich war in den end80 anfang der 90 Heroin abhängig, damals gab es ohne BtM Rezept hochprozentigen Codeinsaft, wir nannten das so eigentlich was es eine 2,5% Lösung mit Codein, in Berlin soll es sogar 6,5% gegeben haben. Schlaftabletten, waren auch sehr gefragt. Nun wurden die Tabletten zumindest auf Btm Rezept verschrieben was aber lediglich den Schwarzmarktpreis erhöte. Was ist hier die Lösung gewesen? Man hat die schwelle runtergeschraubt für Codein und später Heroin vom Arzt und Zeitgleich das Angebot für Tabletten reduziert. Zumindest den Schwarzmarkt hat man von einem offenen zu einen versteckten gemacht.

Von daher glaube ich wird es weiterhin Cannabis geben, nun aber aus der Apotheke von der Krankenkasse bezahlt. Mit dem Gewinn kaufen sich die Leute dann Heroin. Ich freue mich trotzdem auf die änderung, mein Arzt wird es mir dann auch sofort verschreiben, am 7.7.16 werden wir aber trotzdem noch nen Antrag stellen, wer weiß was kommt.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Als Rezepturarznei zum Inhalieren oder Trinken

Ab 2017 könnte es Cannabis-haltige Arzneimittel auf Kassenkosten geben. Das wird für Patienten einiges einfacher machen - ein Cannabis-Boom ist unwahrscheinlich.
...
Joints und Kekse seien als Applikationswege ungeeignet, weil deren Dosis zu stark schwanke, sagte der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer bei einem BAK-Symposium am Dienstag in Berlin.
In der Diskussion sind deswegen abgeteilte Cannabisblüten und -extrakte zur Inhalation mit einem Verdampfer, außerdem abgeteilte Cannabisblüten und -extrakte zur peroralen Gabe, wobei bei den Blüten an ein Dekokt, eine Art Teezubereitung, gedacht wird.

Kiefer lobte die Intention des Gesetzgebers, den Eigenanbau durch Patienten zu unterbinden: "Beim Morphium drücken wir den Patienten auch keinen Schlafmohn in die Hand und lassen sie ihre Schmerztherapie alleine machen."

Auch der Leiter der Bundesopiumstelle beim BfArM, Dr. Peter Cremer-Schaeffer, begrüßte das Vorhaben: "Aktuell haben 779 Patienten Ausnahmegenehmigungen. Das sind keine Ausnahmen mehr."

Das derzeitige Bewertungsprozedere, bei dem das BfArM auf Basis von Akten entscheidet, ob die Genehmigung erteilt wird, sieht Cremer-Schaeffer sehr kritisch: "Wir können das gar nicht umfassend beurteilen, weil es kein tragfähiges Arzt-Patienten-Verhältnis gibt."

Die interessante Frage der nächsten Jahre wird sein, wie sich der einfachere Zugang zu Cannabis-Rezepturen inklusive Kostenerstattung durch die GKV auf den Konsum von medizinischem Cannabis auswirken wird.

Szenarien, wonach bis zu 800.000 Patienten als Zielgruppe in Frage kommen, hielten die bei einem Symposium der Apothekerkammer zusammengekommenen Experten für übertrieben.

"Das ist sicher kein Arzneimittel, auf das wir gewartet haben. Es gibt gerade bei Schmerzpatienten viele Optionen. Cannabis kann da ein Baustein sein, aber im Gesamtkonzept einer Therapie", betonte Cremer-Schaeffer.

50-prozentige Schmerzlinderung erreiche niemand
...
Eine 50-prozentige Schmerzlinderung erreiche niemand. Und unerwünschte Wirkungen wie Müdigkeit, Schwindel und Gangunsicherheit seien häufige Gründe für einen Therapieabbruch.
Nur eine geringe Rolle spielt Cannabis Schäfer zufolge bisher bei der in politischen Diskussionen oft als Anwendungsgebiet genannten Palliativtherapie.
...
Die Frage ist, ob die Zahl der Patienten am Ende ausreicht, um jene Entwicklung anzustoßen, die von der Bundesopiumstelle als wünschenswert angesehen wird. Die Rezepturregelung sei aus seiner Sicht eine Übergangslösung, so Cremer-Schaeffer.

Langfristiges Ziel sollten geprüfte und zugelassene Fertigarzneimitteln sein."


http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... inken.html

Sorry, was will mir ein Arzt beibringen, der Null (persönliche) Erfahrung mit Cannabis hat?! Wenn es ein "guter" Arzt ist, kann er damit umgehen und davon profitieren. Leider gibt es genügend "schlechte", die meinen, sie sind das Maß aller Dinge und haben die theoretische Weisheit mit Löffeln gefressen.

Und wegen diesen Nebenwirkungen machen sie so ein "Geschiss"? Da gibts selbst bei freiverkäuflichen Mitteln schlimmere.

Das ein neues Medikament erst mal skeptisch betrachtet wird, ist ja ganz natürlich, aber so wie medizinisches Cannabis immer wieder von Ärzten und Co. schon im Vorfeld negativ beurteilt wird, so wird das nichts. Selbsterfüllende Prophezeiung etc.
Stelle mir gerade vor, ein Patient möchte Cannabis ausprobieren und hat nun einen Arzt vor sich, der vielleicht nicht total gegen Cannabis ist, aber doch so seine Vorbehalte hat. Wenn nun nicht alles bei Beginn der Behandlung so klappt, wie gewünscht (falsche Dosierung etc.), dann ist doch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das auch der Arzt bewußt oder unterbewußt signalisiert, abzubrechen und Cannabis als unwirksam abzutun.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis: Apotheker definieren Standards
...
Sollte Cannabis als Arzneimittel in der Therapie angewandt werden, müssten „Eckpfeiler“ eingeschlagen werden, so BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.
...
Am Kabinettsentwurf kritisiert Kiefer, dass eine Höchstabgabemenge von 100 Gramm Cannabisblüten pro Person für 30 Tage genannt wird – ohne Bezug zur Cannabissorte. Die sei entscheidend für den Wirkstoffgehalt. Zudem könnten den Patienten nicht Blüten in die Hand gedrückt werden: „Wir dürfen die Patienten mit der Anwendung nicht allein lassen“, betont er.
Cannabis als Rezepturarzneimittel soll nach Ansicht der BAK mit einer Gebrauchsanweisung, Anwendung und einem geringen Gehalt von Leitsubstanzen abgegeben werden. Kiefer nennt einen Richtwert von von 3,3 Prozent bis 10 Prozent Wirkstoffgehalt im Vergleich zum Suchtbereich.
...
Die Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) hat eine Monographie zu Cannabisblüten der Cannabis sativa erarbeitet, die von Dr. Michael Hörnig vorgestellt wurde.
...
In der Monographie wird von einer niedrigen therapeutischen Dosierung von zweimal täglich 5 bis 10 mg THC ausgegangen. Je nach Pflanzensorte entspricht das etwa 23 bis 80 mg der getrockneten Pflanze. Hörnig schätzt, dass 1 Gramm der Blüten um 20 Euro kosten werden. Statt auf die Grammangabe sollte auf den THC- oder CBD-Gehalt abgestellt werden, empfiehlt er.
...
Cremer-Schaeffer kritisiert die aktuelle Regelung: Ob Cannabis als Arzneimittel eingesetzt werde, sei derzeit die Entscheidung einer Behörde, nicht eines Arztes. Zudem trage der Patient zu viel Verantwortung, da es sich um eine ärztlich begleitete Selbsttherapie handele – ohne „vernünftige Anwendungsanleitung“ für das Cannabis. Daher begrüße er den Gesetzesentwurf. "


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... ed4fc2e7bd
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"“Cannabis ist kein Wundermittel”

Derzeit werden Ärzte und Apotheker mit einer Reihe von Anfragen ihrer Patienten konfrontiert, ob diese mit ihrer Indikation für eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln in Frage kommen. Der Grund für den erhöhten Informations- und Diskussionsbedarf ist ein noch vom Bundesrat zu beschließender Gesetzentwurf, der die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Präparaten wie getrockneten Cannabisblüten und Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sicherstellen soll.
...
Dabei machten die Experten deutlich, dass “Cannabis kein Wundermittel” sei, das für eine große Anzahl von Patienten völlig neue Therapieperspektiven eröffne. Dafür sei die Wirksamkeit der Präparate im Vergleich zu anderen Medikamenten zu gering und zu spezifisch, betonte beispielsweise Professor Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, in seinem Vortrag.

Studien belegen begrenzte Wirksamkeit

Insbesondere die Palliativmedizin gilt allgemein als der Bereich, in dem Cannabis-Präparate wirksam eingesetzt werden könnten. Studienauswertungen würden allerdings ein eher beschränktes mögliches Einsatzfeld zeigen, so Schäfer. Bei neuropathischen Schmerzen und rheumatischen Erkrankungen gebe es zum Beispiel deutlich wirksamere Medikamente. Bei abdominellen Schmerzen oder Erkrankungen, die mit Spastizität einhergehen, hätte sich in Studien zwar eine Besserung der Symptome gezeigt – aber nur in beschränktem Umfang. “Bei HIV- und Alzheimer-Patienten können Cannabinoide eine Verbesserung des Gewichts herbeiführen”, sagte Schäfer. “Bei Tumorpatienten hingegen lassen sich weder eine Besserung von Schmerzen, der Kalorienaufnahme noch der Schlafstörungen feststellen.” Für den Anästhesisten ist deshalb klar: “Cannabinoide können im Einzelfall mit einer Steigerung der Lebensqualität herbeigehen. Sie sind aber kein Medikament für die breite Masse.”
...
Problematisch sei, dass selbst die relativ geringe Zahl von 779 Patienten keine Ausnahme im rechtlichen Sinne mehr darstelle und deshalb eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss, erklärte Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
...

Ärzte und Apotheker sollen überzogene Erwartungen dämpfen

Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, sieht bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes Apotheker und Ärzte gleichermaßen gefordert: “Wir müssen Patienten aufklären und überschießende Erwartungen auf eine naturwissenschaftliche Basis stellen.” "


https://www.esanum.de/cannabis-ist-kein-wundermittel/

So scheibchenweise kommen die ganzen Abwiegelungen zu Tage, Patient sollte sich nicht wundern, wenn er beim Arzt ist, das dort weiterhin abgeraten und hingehalten wird. Nur mit anderen Worten. Jetzt ist Cannabis nicht mehr soo gefährlich, dafür unwirksam.
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overturn
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

Ich persönlich gehe davon aus, dass ein großer Teil derer, die gespannt auf die Gesetzesänderung warten, bereits ganz genau weiß, ob und wie Cannabis bei ihnen wirkt.
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis ist kein Wundermittel, waren sich die Experten beim Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK) einig. Apotheker mit ihrem naturwissenschaftlichem Hintergrund sollten die eventuellen zu großen Hoffnungen ihrer Kunden dämpfen, findet BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.

Kiefer berichtet von verstärkten Kundennachfragen zu Cannabis-Produkten in der Apotheke. Dass der Gesetzentwurf Cannabis als Droge verharmlosen könnte und zu einem Missbrauch führen könnte, sei nicht von der Hand zu weisen. Wichtig sei, bei Anfragen rational und auf naturwissenschaftlicher Basis aufzuklären, um die Erwartungen der Patienten ins richtige Verhältnis zu rücken, so Kiefer.

Cannabisprodukte seien zwar komplexe Arzneimittel; dennoch schätzt er den Beratungsaufwand bei der Anwendung für die Apotheker nicht als übermäßig hoch ein. Das Honorar der Apotheker für die Cannabis-Abgabe werde sich nach der Arzneimittelabgabeordnung richten, so Kiefer.

Damit Apotheker nicht auf den Kosten des Rezepturarzneimittels sitzen bleiben, schlägt Kiefer einen „Ansatz aus der Praxis“ vor: Bei einer Erstverordnung oder bei einem Apothekenwechsel des Patienten sollte der Apotheker im Zweifelsfall bei der Krankenkasse nachfragen.
...
Professor Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, geht nicht davon aus, dass sich mit der Freigabe von Cannabis als Arzneimittel ein „Patientenansturm“ auf das Medikament entwickelt. Der Stoff werde vor allem bei austherapierten Patienten eingesetzt. „Nach anfänglicher Euphorie wird es nur wenige Verschreibungen geben“, prognostiziert er."


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... f0853dc13f

Runterspielen, abwiegeln und so weiter und so fort. :roll:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"183. Sitzung, Donnerstag, 07.07.2016, 09.00 - ca. 03.50 Uhr

Tagesordnungspunkt 24

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 18/…
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten
Drucksache 18/6361
(TOP 24, 00:30 Stunden)"


http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... 183/295952



"Cannabis für schwer kranke Patienten
Gesundheit/Gesetzentwurf - 29.06.2016

Berlin: (hib/PK) Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird.

Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Anfang April 2016 besaßen den Angaben zufolge 647 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Nutzung von Cannabis als Medizin.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Die Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur.

Der Eigenanbau von Medizinalhanf für eine Selbsttherapie ist nicht vorgesehen, weil in dem Fall die Qualität der Substanzen nicht garantiert wäre. Zudem wird dies aus gesundheits- und ordnungspolitischen Gründen abgelehnt.

Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter ab."


http://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/433868
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Das ABDA-"Fakten"-Blatt zu Cannabis

Auszüge:

"...
Auch die Bundesregierung lehnt den Eigenanbau ab: „Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht ist es nicht vertretbar, dass sich Patientinnen und Patienten mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren“.
Eine Schädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlingsbefall oder Über- und Unterdosierungen sei bei
der Anwendung von selbst angebautem Cannabis nicht auszuschließen.
...
Der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) und das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) werden von der DAC/NRF-Kommission verantwortet. Herausgeber ist die ABDA. Diese beruft die mit unabhängigen Experten besetzte DAC/NRF-Kommission.
...
Die Bundesapothekerkammer ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem BfArM standardisierte Rezepturvorschriften für die sichere Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu entwickeln, z.B.
› Cannabisblüten in Einzeldosen zur Einnahme oder zur Dampfinhalation mit einem standardisierten Dronabinol-Äquivalent oder
› auf eine definierte Dronabinol-Konzentration standardisierte flüssige Cannabis-Extrakte zum Einnehmen, bei Bedarf auch in Kombination mit Cannabidiol.
...
Cannabidiol steht den Apotheken als Rezeptursubstanz zur Verfügung. Cannabidiol ist im Gegensatz zu Dronabinol nicht dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, das Verfahren zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht ist fortgeschritten."


http://www.abda.de/fileadmin/assets/Fak ... i_2016.pdf

Versteh ich das richtig, das CBD rezeptpflichtig werden soll ?
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overturn
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von overturn »

Aurora hat geschrieben: Versteh ich das richtig, das CBD rezeptpflichtig werden soll ?
Leider ja.
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Für die Patienten, die wenig Geld zur Verfügung haben, mag das finanziell eine Erleichterung sein.
ABER : jetzt hat mal wieder ein Arzt (oder der MDK?) darüber zu entscheiden, ob man es bekommt oder auch nicht ...

Ein neuer Schwarzmarkt dürfte entstehen.

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Revil O
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Revil O »

Allen ernstes??
War für mich nur ne Frage der Zeit.^^
Da ist in der Zwischenzeit bei einigen Damen und Herren die Gier doch reichlich gewuchert anhand der Fakten und Meldungen die CBD in der öffentlichen Diskussion einnimmt.
Manchmal fehlt hier irgendwie ein kotz Smiley.^^
Es zeigt auch wieder mal bestens auf von was für Scharlatanen und Verbrechern wir hier regiert und verwaltet werden.

Greetz
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Fängt jetzt die Presse an, Druck zu machen? Schön wärs ja!

"Eine Frage der Zeit

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf, nach dem Schwerkranke unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisarzneimittel auf Kassenrezept erhalten, im Frühjahr gebilligt. Doch bis es tatsächlich so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Zeit, die die Betroffenen nicht haben.

Theoretisch könnte es jetzt schnell gehen. Wie der DONAUKURIER gestern aus der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin erfahren hat, ist der 33 Seiten umfassende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag. Sind sich die Parteien einig, beschließt das Gesetz normalerweise unmittelbar nach dem Bundestag der Bundesrat. Ist es endgültig verabschiedet, muss es vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger verkündet werden. Am Tag danach tritt es in Kraft. So ist der Weg - wenn alles glattläuft.

Auf einen Termin, ab wann die gesetzlichen Krankenkassen Patienten wie dem chronisch kranken Ingolstädter Luigi Spangenberg (kleines Foto), einem von 647 Patienten in Deutschland, die eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Nutzung von Cannabis als Medizin haben, will sich die Pressesprecherin nicht einlassen. "Wir können nicht abschätzen, wie lange Bundestag und Bundesrat für ihre Beratungen brauchen." Das heißt im Klartext: Es könnte auch noch einige Zeit dauern. Zeit, die Patienten wie Luigi Spangenberg nicht haben.
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Einen Prozess gegen seine Krankenkasse, die AOK, hat er verloren. Spangenberg ist zunehmend verbittert, verkündet auf Videobotschaften im Internet, dass er seinen Zustand nicht mehr lange aushalte und zur Sterbehilfe nach Belgien gehen werde. Es ist die nackte Angst, dass er es nicht mehr erleben wird, bis er die für ihn so nötigen Cannabisblüten bezahlt bekommt."


http://www.donaukurier.de/lokales/ingol ... 99,3237887
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Politik macht Dampf
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Wer zu große Erwartungen hat, wird jedoch enttäuscht werden, denn Cannabis ist trotz allem kein Wundermittel.
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Es gibt momentan keine Hinweise darauf, dass Cannabisblüten oder -extrakt eine andere oder bessere Wirkung entfalten als THC.
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Man könnte auch sagen, dass die Patienten mit der Therapie alleine gelassen werden – ein unhaltbarer Zustand bei einem so potenten Arzneimittel wie Cannabis.
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Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Betäubungsmittel (BtM)-Verschreibungsverordnung dahingehend geändert werden, dass Ärzte einem Patienten künftig bis zu 100 g getrocknete Cannabisblüten für 30 Tage auf BtM-Rezept verordnen können. Cannabisextrakt ist bereits verordnungsfähig. Die Höchstmenge für 30 Tage beträgt hier 1000 mg bezogen auf den THC-Gehalt. Da die Erstattungsfähigkeit an Bedingungen geknüpft ist, können Apotheker auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht davon ausgehen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Sie sollten sich daher zumindest vor der Erstabgabe an einen Patienten bei dessen Krankenkasse rückversichern, dass diese auch wirklich zahlt, riet Kiefer.

Wie für andere Betäubungsmittel auch, muss auf einem Cannabis-Rezept eine Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe angegeben sein. »Für eine therapeutische Anwendung wird Cannabis nur in sehr geringen Mengen benötigt, die der Patient nicht mit der erforderlichen Genauigkeit abwiegen kann«, sagte Kiefer. Die Apotheke werde also die Aufgabe übernehmen (müssen), die einzelnen Dosen der pulverisierten Droge abzuteilen.
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Dekokt und Inhalation seien die einzigen Applikationswege, die infrage kommen, so Kiefer.
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Professor Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, rechnet aufgrund der Vielfalt der möglichen Anwendungsgebiete bei Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Ansturm auf Praxen und Ambulanzen. Bereits jetzt seien vermehrt Anfragen von Patienten zu verzeichnen. Cannabis sei aber sicher kein Medikament für die breite Masse. "


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=64162

Was denn nun? Kein Medikament für die breite Masse, aber potent?!
Cannabisblüten bringen nicht viel mehr als Synthetik?
Für wie blöd halten die die Patienten? Ein Patient kann keine 1-xx Gramm selber abmessen? Hä, aber kochen mit selbst abgemessenen Dosen dürfen die Menschen noch?
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