Falls trotz Ablauf der Frist noch kein Bescheid seitens der Krankenkasse vorliegt siehe Link

Er geht wie folgt vor:
Optionen für Mittellose - geringes Einkommen ( http://www.pkh-rechner.de )
1. Beratungshilfeschein beim eurem zuständigen Amtsgericht beantragen, Antrag sowie Öffnungszeiten siehe Homepage zuständiges Amtsgericht. *Kosten maximal 15€ für das Gespräch

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
2. Rechtsanwalt für Sozialrecht suchen.
3. Rechtsanwalt Eilantrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen lassen!
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A ... chtsschutz
Wer wie ich ungeduldig ist, kann den Widerspruch auch selbst schreiben und sofort den Eilantrag auf Einstweilige Anordnung selbst stellen (euer zuständiges Sozialgericht). In der Regel antwortet das Gericht wenn man den Antrag per Fax stellt, in wenigen Stunden!
Damit der Eilantrag auch als zulässig vom Gericht anerkannt wird, sind Vorgaben die das Gericht verlangt zu erüllen.
1. Die Mittellosigkeit d.h. Medizin kann aus eigenen mitteln nicht bis zur Hauptverhandlung ausgelegt werden.
2. Die Dringlichkeit d.h. z.b. Akute Schmerzen die nur mit Cannabis behandelt werden können.
3. Der Anspruch Atteste sowie Ablehnung Krankenkasse (alles was für den Eilantrag hilfreich ist).
4. Unzulässigkeit der Ablehnung unterstreichen, den Fall darstellen.
*Der Rechtsanwalt kann später dazu kommen
**Widerspruch kann nachgereicht werden
***Bei Eintritt Genehmigungsfiktion darauf verweisen!
-> https://sozialversicherung-kompetent.de ... ttung.html
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Eilverfahren
1. Was kann ich tun, wenn es um einen Eilfall geht?
Droht die Durchführung einer belastenden Entscheidung (zum Beispiel die Vollstreckung einer Beitragsforderung oder der sofortige Entzug einer Sozialleistung) oder ist ein Anliegen besonders eilbedürftig (zum Beispiel die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse für die Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung), kann beim Sozialgericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden. Dieses trifft dann durch Beschluss eine vorläufige Entscheidung, in der Regel ohne mündliche Verhandlung. Für die Antragstellung gelten die gleichen Anforderungen wie an eine Klageschrift (siehe die Frage „Wie erhebe ich Klage vor dem Sozialgericht?").
2. Welche Voraussetzungen müssen im Einstweiligen Rechtsschutz erfüllt sein?
Im Rahmen des Einstweiligen Rechtsschutzes muss unterschieden werden zwischen einer einstweiligen Anordnung und der Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Bei der einstweiligen Anordnung handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, mit der die Behörde - falls dem Antrag stattgegeben wird - vorläufig zu einem bestimmten Handeln, meistens der Zahlung bisher abgelehnter Leistungen, verpflichtet wird.
Zwingende Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist, dass ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird. Das bedeutet: Sie als Antragsteller müssen darlegen, dass Sie einen Anspruch auf die geltend gemachte Leistung haben. An diese sogenannte Glaubhaftmachung sind geringere Anforderungen zu stellen, als an die Beweisführung im Klageverfahren. Außerdem muss ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Das bedeutet, es muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegen. Es muss Ihnen durch das Verhalten der Behörde eine Notlage drohen, sodass Ihnen ein Abwarten des Widerspruchs- oder des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht zugemutet werden kann.
Zu beachten ist, dass man auch eine einstweilige Anordnung oft nicht innerhalb weniger Tage erhält, da beispielsweise der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muss. Außerdem werden einstweilige Anordnungen im Regelfall nicht für vergangene Zeiträume erlassen, sondern erst für Zeiträume ab Antragstellung bei Gericht.
Bei dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung handelt es sich ebenfalls um ein gerichtliches Eilverfahren. Während mit der einstweiligen Anordnung die Behörde zu einem bestimmten Handeln, meist zur Zahlung bestimmter Leistungen, verpflichtet werden soll, ist dieses Verfahren darauf ausgerichtet, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage, beispielsweise gegen einen Sanktionsbescheid, herzustellen.
Die Voraussetzungen für diese gerichtliche Anordnung unterscheiden sich geringfügig von den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Anstelle des Anordnungsanspruchs muss glaubhaft gemacht werden, dass der angefochtene Verwaltungsakt mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist und in einem Klageverfahren aufzuheben sein würde. Der Anordnungsgrund wird ersetzt durch eine Interessensabwägung in Form des Vollzugsinteresses der Behörde einerseits und dem Interesse des Leistungsempfängers an der Aussetzung des Vollzuges andererseits.
Zu beachten ist, dass ein erfolgreich durchgeführtes Eilverfahren nicht zwangsläufig bedeutet, dass Sie auch in einem späteren Hauptsacheverfahren Recht bekommen, weil im Eilverfahren die Sach- und Rechtslage vom Gericht nicht so umfangreich geprüft wird wie im Klageverfahren.
Quelle: http://www.sozialgericht-braunschweig.n ... verfahren/
Ich hoffe ich konnte helfen
Hier mein Weg, der dank Genehmigungsfiktion zum Erfolg geführt hat, es ging nur um wenige Tage die über der 5 Wochenfrist waren, angefangen hat es mit einem Eilantrag

Wenn ihr alle Tipps befolgt, werdet ihr am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Positiven Bescheid in Händen halten.
Viel Glück!