groooveman85 hat geschrieben:
Eine derartige Rechtsbeugung sehen wir aber auch bei Kontaktläden und Druckräumen für Konsumenten harter Drogen. Die Polizei weiß, das die Menschen die da rein gehen illegale Drogen dabei haben, aber sie verpflichten sich selbst, die Leute nicht vor der Tür abzufangen.
Tut mir leid, aber bei den Drogenkonsumräumen handelt es sich nicht um "Rechtsbeugung":
Der Betrieb von diesen Räumen ist über
§10a BtmG und den entsprechenden Verweisen in den "Strafparagraphen" §§29-31 BtmG geregelt.
Die SOLL-Vorschriften dort zeigen der Exekutive an, dass Strafverfolgung hier "keinen Sinn" macht, da die Staatsanwaltschaft und die Gerichte das Verfahren in der Regel (allermeistens) einstellen. Deshalb gibt es sicher Weisungen der Innenministerien an ihre Polzei, gar nicht erst tätig zu werden. Das Ganze ist also rechtlich einwandfrei geregelt...
Sowas brauchen wir bei Cannabis auch!
Wie gesagt, gegen einen Test spricht eigentlich nichts, solange der rechtlich sauber geregelt ist! Wenn ein Bundesland einen Versuch starten will, dann klappt das auch, wenn sich die Herren und Damen Politiker einig sind. Möglichkeiten, dies rechtlich wasserdicht zu regeln gibt es genug.