Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachten

IcemanJ24
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Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachten

Beitrag von IcemanJ24 »

Hallo!

Folgendes Problem.

Im April 2011 bin ich in einer Routinekontrolle angehalten worden. Am Abend vorher einen geraucht. Schnelltest verweigert, Blutuntersuchung ergab THC 5.6 ng, THC-COOH 52 ng... Also sofort aufgehört zu kiffen. 2 Monate später musste ich zu einem ärztlichen Gutachten zu dem ich auch selbstbewußt ging, habe ja 2 Monate nichts geraucht. Gutachten ergab "sauberen" Blutwert, nur im Urin wurden noch 10ng THC-COOH gefunden. Also war kein Hinweis auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum, allerding lassen sich die Werte nicht in "Einklang bringen". Also Führerschein sofort entzogen mit der Auflage 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen und MPU zu machen.
Daraufhin gleich zum Anwalt. Beschwerde eingelegt - abgewiesen mit der Begründung "die Werte sind nicht plausibel in Einklang zu bringen". Allerdings steht in dem Gutachten auch "kein Verdacht auf regelmäßigen oder gelegentlichen Konsum", da geht das Gericht einfach drüber hinweg.
Jetzt ist demnächst Verhandlung beim Verwaltungsgericht, mein Anwalt macht sich allerdings sorgen um diesen einen Satz im Gutachten.
Ich habe in den 2 Monaten wirklich nichts geraucht, habe davor 2 Wochen regelmäßig geraucht (was ich natürlich nirgendwo gesagt habe, war ja schließlich offiziell Probierkonsum), wie kommt nun nach der langen Zeit (sollten ja eigentlich nach dem Konsum nur 6 Tage nach Daldrup sein) dieser THC-COOH-Wert zustande?
Gibt es da irgendwo Material anhand dessen man vor Gericht aufzeigen kann woran es liegt (Gewichtsabnahme oder ähnliches)? Ärzte die so etwas bestätigen?
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bushdoctor
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von bushdoctor »

IcemanJ24 hat geschrieben: Im April 2011 bin ich in einer Routinekontrolle angehalten worden. Am Abend vorher einen geraucht. Schnelltest verweigert, Blutuntersuchung ergab THC 5.6 ng, THC-COOH 52 ng...
Rein interessehalber: Wielange war der Konsum her (in Stunden)?
Würde mal max. 8 Stunden schätzen bei dem Wert von 5,6ng THC. Ansonsten ist das schon ungewöhnlich, da man ja davon ausgehen kann, dass unter 10ng keine merkbare psychoaktive Wirkung mehr besteht und der Cannabis-Rausch laut wissenschaftlicher Literatur etwa 3 Stunden dauert...
:?: :?: :?:
IcemanJ24 hat geschrieben: Also sofort aufgehört zu kiffen. 2 Monate später musste ich zu einem ärztlichen Gutachten zu dem ich auch selbstbewußt ging, habe ja 2 Monate nichts geraucht. Gutachten ergab "sauberen" Blutwert, nur im Urin wurden noch 10ng THC-COOH gefunden. Also war kein Hinweis auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum,
Bin kein Experte, aber das hört sich schon komisch an. Nix im Blut und trotzdem was im Urin!?
Ich würde das so deuten, dass Du vorher regelmäßig gekifft hast und das nicht zu knapp... :?: Ein Nachweis von THC-COOH ist bei entsprechendem Metabolismus bis zu drei Monate lang möglich.
Nur wie kommt das Zeug bei Dir aus den Fettdepots bis zu den Nieren, wenn NIX im Blut ist?

Würde auf Mess- und/oder Analysefehler tippen. Diese Mengen kann man ja nur in einem Labor nachweisen und dort haben die Laboranten auch mit anderen "Proben" zu tun oder kiffen gar selber, so dass eine "Verunreinigung" Deiner Urinprobe bei der Analyse nicht unwahrscheinlich ist.
IcemanJ24 hat geschrieben: allerding lassen sich die Werte nicht in "Einklang bringen". Also Führerschein sofort entzogen mit der Auflage 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen und MPU zu machen.
Diese Leute sind echt hammerhart... Das Naheliegendste ist wirklich der Fehler im Labor wenn die "Werte nicht im Einklang" sind!
Da macht das Analyselabor vermutlich Murks und DU musst beweisen, dass diese Werte gar nicht sein können! Es ist echt zum Kotzen mit dieser "Staatsmacht"!
IcemanJ24 hat geschrieben: wie kommt nun nach der langen Zeit (sollten ja eigentlich nach dem Konsum nur 6 Tage nach Daldrup sein) dieser THC-COOH-Wert zustande?
Gibt es da irgendwo Material anhand dessen man vor Gericht aufzeigen kann woran es liegt (Gewichtsabnahme oder ähnliches)? Ärzte die so etwas bestätigen?
Also wie gesagt, Menschen sind verschieden, so dass man diese "6 Tage" schonmal grundsätzlich vergessen kann. Diese 6 Tage gelten auch nur, wenn man vorher laaannge nicht gekifft hat. Die Laborwerte zeigen sowas dann aber auch schon an.
Du hast aber recht, wenn Du "Gewichtsabnahme" ins Spiel bringst, denn THC-COOH wird im Fettgewebe gespeichert und wenn man durch Gewichtsreduktion die "Fettpölsterchen" abbaut, dann hat man natürlich vermehrt wieder THC-COOH im Körper (allerdings dann auch im Blut)

War da nicht mal ein Fall vor Gericht, der nach über einem Jahr nach einer Diät erhöhte THC-COOH-Werte hatte und dann aber glaubhaft machen konnte, dass es an der Diät lag.
Eigentlich sollte noch immer der Rechtsgrundsatz gelten: im Zweifel für den Angeklagten!
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Elli »

IcemanJ24 hat geschrieben:Hallo!

Folgendes Problem.

Im April 2011 bin ich in einer Routinekontrolle angehalten worden. Am Abend vorher einen geraucht. Schnelltest verweigert, Blutuntersuchung ergab THC 5.6 ng, THC-COOH 52 ng... Also sofort aufgehört zu kiffen. 2 Monate später musste ich zu einem ärztlichen Gutachten zu dem ich auch selbstbewußt ging, habe ja 2 Monate nichts geraucht. Gutachten ergab "sauberen" Blutwert, nur im Urin wurden noch 10ng THC-COOH gefunden. Also war kein Hinweis auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum, allerding lassen sich die Werte nicht in "Einklang bringen". Also Führerschein sofort entzogen mit der Auflage 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen und MPU zu machen.
Daraufhin gleich zum Anwalt. Beschwerde eingelegt - abgewiesen mit der Begründung "die Werte sind nicht plausibel in Einklang zu bringen". Allerdings steht in dem Gutachten auch "kein Verdacht auf regelmäßigen oder gelegentlichen Konsum", da geht das Gericht einfach drüber hinweg.
Jetzt ist demnächst Verhandlung beim Verwaltungsgericht, mein Anwalt macht sich allerdings sorgen um diesen einen Satz im Gutachten.
Ich habe in den 2 Monaten wirklich nichts geraucht, habe davor 2 Wochen regelmäßig geraucht (was ich natürlich nirgendwo gesagt habe, war ja schließlich offiziell Probierkonsum), wie kommt nun nach der langen Zeit (sollten ja eigentlich nach dem Konsum nur 6 Tage nach Daldrup sein) dieser THC-COOH-Wert zustande?
Gibt es da irgendwo Material anhand dessen man vor Gericht aufzeigen kann woran es liegt (Gewichtsabnahme oder ähnliches)? Ärzte die so etwas bestätigen?
Ich habe auch mal einen Test verweigert und bekam daraufhin den Führerschein entzogen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ergab der Bluttest ja schon regelmäßigen Konsum. Das rechtfertigt wahrscheinlich schon das Urteil. Warum nach 2 Monaten noch ein Test gemacht wurde weiß ich nicht. Man muß glaub ich auch berücksichtigen, dass Recht dehnbar ist und mal locker und mal sehr streng ausgelegt werden kann.
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bushdoctor
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von bushdoctor »

Man sollte doch einfach ZUERST googeln... ;)
Hier ein Link der Dich interessieren könnte: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=23800

Zitat:
Wenn ich das richtig lese, werden Cannabis und seine Abbauprodukte vor allem im Fettgewebe gespeichert, nicht im Blut. Aus dem Fettgewebe werden sie über Wochen (bis Monate) freigesetzt ins Blut und aus diesem durch die Nieren entfernt.

Ich nehme daher an, daß die Konz. im Blut bei dieser langsamen Freisetzung äußerst gering ist und vielleicht deshalb die Nachweis-/Meßgrenzen der Labors unterschreitet. Im Urin werden die Abbauprodukte aber auf ein relativ geringes Urinvolumen wieder konzentriert. Es laufen ja stündlich hunderte von Litern Blut durch die Nieren, aus denen die Giftstoffe rausgeholt und mit dem recht geringen Urinvolumen von unter 1, 5 Liter ausgeschieden. Dadurch müsste die Konzentration im Urin deutlich höher sein, als im Blut.
Dann bedeutet wohl in Deinem Fall "nicht in Einklang", dass es nicht zu Deiner Aussage "Gelegenheitskonsum" bzw. "Probierkonsum" passt.
Darauf hätte ich bei Diesen werten auch getippt. Sorry!

Dir bleibt aber immer noch die Argumentation mit der Gewichtsreduktion. Denn solltest Du bis kurz vor der erneuten Probe zugenommen und dann eben plötzlich mit der Diät angefangen haban, dann könnten diese Werte auch zustande gekommen sein.
Solange der Körper Fett einlagert, leeren sich die Depots ja nicht. Und weil Du eben langsam "fett" wurdest hast Du "ein paar Tage" (so genau kann sich da ja niemand erinnern) vor dem Screening beschlossen "jetzt die Bremse reinzuhauen" und angefangen abzunehmen und vermehrt Sport zu treiben...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Dake schonmal für eure schnellen Antworten.

Hab wie gesagt 2 Wochen, vielleicht auch 3 Wochen regelmäßig abends 2-3 Joints geraucht. Das gute aus Amsterdam... Ansonsten ist mein Konsum im Jahr davor gegen Null. Hab aber halt in der Stellungnahme fürs Gericht geschrieben das ich einmalig gekifft habe, also Probierkonsum. Der letzte Joint war irgendwann nachts bis morgens und die Blutentnahme war um ca 14 Uhr... von den Werten her könnten sie selbst in der Blutentnahme nicht von gelegentlichem Konsum ausgehen soweit ich weiß.
Wichtig ist mir jetzt wie ich nachweisen könnte das es entweder ein Messfehler im Labor war (Labor ist die Rechtsmedizin der medizinischen Hochschule Hannover) oder das es eben daran liegt da ich kurz vor dem Gutachten wieder mit Sport angefangen habe und somit auch Gewicht verloren habe.
Auf Nachfrage in der MHH meinte der leitende Arzt das er es sich nur so erklären kann das ich vorher Dauerkonsument war oder aber kurz vor dem Gutachten noch geraucht habe. Beides trifft ja sogesehen nicht wirklich zu. Dennoch wird er nicht davon abweichen und da ich ja die Landeshauptstadt verklage bin ich natürlich auch in der Beweispflicht...
Ist einfach alles sehr ärgerlich, habe ja auch 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte und 500 Euro Ordnungswidrigkeit auferlegt bekommen. Zudem habe ich meinen Job verloren und bin seit Führerscheinentzug arbeitssuchend... Aber sowas interessiert die Richter ja sowieso nicht...

edit:
Sorry, warst schneller... Naja, aber die Blutwerte und so deuten ja auch für die Rechtsmediziner auf einmaligen Konsum. Das einzige Problem sind eben die 10ng COOH die sie nach 2 Monaten gefunden haben... Werde das mit der Diät aber an meinen Anwalt weitergeben, vielleicht findet sich ja auch irgendwo ein Arzt oder Toxikologe der sowas bestätigt...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Elli »

Ich halte nichts von irgendwelchen Tricks. Die Richter haben sicher Erfahrung mit so etwas und haben solche Situationen schon hundert Mal durchgemacht. Du hast gesagt, Du hast regelmäßig 2 oder 3 Wochen gekifft und in dieser Zeit bist Du leider kontrolliert und damit straffällig geworden. Wenn die Richter nun streng sind, gibts Führerscheinentzug, wenn sie gnädig sind gibts eine Verwarnung (beim ersten Mal). Mein Tipp ist: Ehrlich sein, nicht dumm-ehrlich, so dass du jeden Quatsch raußposaunst, sondern, gib allen zu verstehen, dass du verantwortungsvoll mit dir deinem Umfeld und dem Kiffen umgehen kannst.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Stimm ich dir leider nichtmehr zu. Ehrlich sein ist gut, aber leider nicht in solchen Fällen.
Dummerweise war ich sofort ehrlich als die Polizei mich angehalten hat. Habe den Polizisten sofort gesagt das ich in der letzten Nacht konsumiert habe. Den Schnelltest habe ich verweigert weil ja sowieso ein Arzt dort war und mir Blut entnehmen konnte. Leider haben die Polizisten in ihrem Bericht etwas anderes behauptet, nämlich das ich nicht kooperativ war, den Schnelltest verweigert hätte und allerlei solches Zeug. Zum Glück konnte ich das in der ersten Instanz durch Zeugenaussagen entkräften.
Zudem bin ich NICHT straffällig geworden, es besteht lediglich eine Orndungswidrigkeit. Der Führerschein wurde mir aufgrund fehlenden Trennungsvermögens entzogen (ich sei eine Gefahr für das Leben und Gut anderer Menschen...).
Zu meinem Fehler stehe ich, habe seitdem auch nichts mehr angefasst, nur finde ich es nicht gerechtfertigt mir aufgrund dieses Fehlers (auch wenn er 2-3 Wochen gedauert hat ) jegliche Lebensgrundlage ( Führerscheinentzug bedeutet in meinem Fall leider keine Arbeit mehr! ) zu entziehen. Zumal ich als Freiberufler mehr Steuern in 3 Monaten gezahlt habe als die meisten Leute in einem Jahr zahlen...
Mich stört es zudem sehr das wir einheitliche Promillegrenzen haben aber noch keine Grenzen für Cannabis festgelegt werden konnten. Zumal ich ja auch nicht wirklich berauscht war mit 5,6ng/l... Zum Vergleich, mir wird eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille zur Last gelegt. Mit 1,6 Promille könnte ich wahrscheinlich nichtmal mehr stehen...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

@Elli: Polizisten im Dienst kann man nicht zu verstehen geben, das man verantwortungsvoll mit Drogen umgeht, das geht nicht.

Was die Geschichte von Iceman angeht, gibt es ein paar mögliche Erklärungen die mir so einfallen, es gibt sicherlich noch mehr Möglichkeiten:

-Laborfehler bei einem Test

-die von bushdoctor beschriebenen Fettdepots

-bösartige Führerscheinstelle (regional sehr unterschiedlich)

Ich empfehle auf jeden Fall: Mitglied im DHV und in der Grünen Hilfe werden und langfristig gegen die Prohibition kämpfen.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Mitglied im DHV bin ich.
Bösartige Führerscheinstelle trifft definitiv zu, dazu kommt noch bösartige Richterin die in Deutschland wohl bekannt dafür ist.
Ich werd morgen mal beim DHV und der Grünen Hilfe anrufen...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

Schön dass du Mitglied bist, aber warum willst du beim DHV anrufen?
Der DHV ist keine Rechtsberatung, und kann dir da auch nicht mehr dazu sagen als wir hier.

Die Grüne Hilfe ist noch am ehesten der richtige Ansprechpartner, aber wenn du eh schon einen Anwalt hast dann bist du eigentlich schon drei Schritte weiter, von daher bringt dir so ein Telefonat relativ wenig. Was sagt dein Anwalt? Relativ chancenlos die ganze Sache wahrscheinlich. Die Gesetzgebung öffnet Tür und Tor für Willkürhandlungen...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

naja, so schlecht sieht es nicht aus. Es muss eben nur plausibel erklärt werden warum der THC-COOH Gehalt im Urin beim ärztlichen Gutachten bei 10 ng/l lag. Dachte ich frag mal DHV nach ob die Toxikologen oder Gutachter kennen die sich mit der Thematik intensiv beschäftigen um mal Gespräche mit denen zu führen.
Alle anderen Argumente der 1. Instanz wurden schon widerlegt, Zeugen zu meinen Gunsten stehen auch bereit. Aber wie du leider richtig gesagt hast ist doch eine gewisse Willkür zu erwarten...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von bushdoctor »

IcemanJ24 hat geschrieben:naja, so schlecht sieht es nicht aus. Es muss eben nur plausibel erklärt werden warum der THC-COOH Gehalt im Urin beim ärztlichen Gutachten bei 10 ng/l lag.
Dann bleibt Dir wohl nur übrig, auf die "Gewichtsreduktion" zu setzten, denn ansonsten kann eben dieser (wenn auch sehr geringe) THC-COOH-Wert nach so einer relativ langen Zeit nicht plausibel erklärt werden. Die Freigabe von ganz geringen Mengen aus den Fettdepots und die Konzentration der Stoffe im Harn (10ng sind ja fast nix!) können plausibel erklärt werden.
Dass es keine "echter" Dauerkonsum war, können die schon selber an den Werten erkennen...
Mach auf ahnungslos, beteuere Deine Aussage "Probierkonsum", Du bist ja kein Mediziner/Toxikologe, woher sollst DU denn wissen woher diese "komischen Werte" kommen!?
Du wirst aber auf jeden Fall einen Gutachter brauchen, der das bestätigt.
Vor Gericht dann auf "in dubito pro reo" plädieren!

Bleibt mir noch eine Frage:
Du sagtest, dass Du keine Straftat begangen hast, sondern eine Ordungswidrigkeit. Klär mich bitte auf, denn ich dachte, jede THC-Konzentration über 1ng sei automatisch eine "Drogenfahrt" und damit eine Straftat.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Warum ich strafrechtlich nicht belangt werde kann ich dir ehrlich gesagt auch nicht genau sagen, da muss ich nochmal meinen Anwalt fragen. Jedenfalls meinten die Polizisten schon das es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Ordnungswidrigkeit kostet mich wie gesagt 500 Euro plus Auslagen, 4 Punkte und einem Monat Fahrverbot. Strafrechtliche Maßnahmen wurden nicht eingeleitet, auch kein Ermittlungsverfahren, da ich keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt habe. Aber wie gesagt, auf welcher Gesetzesgrundlage das ist kann ich dir nicht genau sagen...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

Meines Wissens nach kann eine Drogenfahrt nur eine Straftat sein, wenn man "Ausfallerscheinungen" hat, unabhängig von der Substanz und des gemessenen Wertes. Wie diese Ausfallerscheinungen jetzt praktisch aussehen, entscheiden natürlich die Beamten und der Doktor im Revier.
-edit: Nur bei Alkohol gibt es imho diese Grenze

Ich habe ganz vergessen, dich auf die Führerscheinberatung von Theo Pütz hinzuweisen, DHV Mitglieder bekommen ein kostenloses Erstgespräch. Theo ist ziemlich fit und beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Führerscheinrecht.
http://hanfverband.de/index.php/nachric ... erstuetzer
Inwiefern dir das hilft, musst du selber sehen. Du hast ja schon einen Anwalt, von daher bist du wie gesagt schon weiter, aber eventuell ist der nicht sonderlich gut? Vielleicht kann dir Theo diesbezüglich noch Tips geben.

Ich wünsche dir viel Glück.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

super, danke! Hab ihm gleich mal geschrieben und um einen Termin gebeten.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Also:

1 Jahr Abstinenz - lass mich raten, das war NRW. Die haben dafür nen Runderlass.

THC-COOH ist bei regelmäigen Konsum 3 Monate nachweisbar, gibt einige Ausnahmefälle wo es sogar länger so war. Ist sehr vom Stoffwechsel abhängig, aber auch von der Dosis.
Auf der Hanfverband Seite findest du was von Dr. Franjo Grotenhermen, der zitiert ausdrücklich Studien dazu.

52ng THC-COOH deuten erstmal nicht direkt auf einen gelegentlichen Konsum hin, die aktuellen Studien sind da mehr als widersprüchlich, man kann es allerdings so auslegen.
In der Regel geht man ab ca 70 ng. davon aus. Es gibt auch andere Studien die bei 10ng beginnen und wieder andere bei 100ng. Diese argumentation kann man noch gegenüber der FEB führen, gegenüber dem Gericht wird das nicht reichen. Wobei es im SchleHol eine Rechtssprechung gibt, dass jeder der auffält, sowieso mindestens gelegentlicher Konsument sei, da es ja der Lebenserfahrung widerspräche gleich beim ersten Mal erwischt zu werden. Die schauen dann gar nicht auf den Wert! Münster in NRW argumentiert auch so.

Meiner Erfahrung nach, wird dir der verwaltungsrechtliche Weg nicht viel bringen - das beste ist tatsächlich mit der FEB zu verhandeln (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung).
Ich will dich nicht entmutigen, aber vorrausichtlich wirst du da nichts reissen. Es ist kaum möglich zu belegen, dass die einen Fehler gemacht haben. Verwaltungsrechtlich kann man nur was reissen, wenn man eklantante Fehler nachweisen kann.
Hoffentlich bezahlt deinen Anwalt deine Rechtsschutzversicherung. Da wird vermutlich nichts bei rumkommen.

Was ich nicht verstehe ist, warum beim FÄG Blut- und Urinuntersuchungen gemacht wurden. Ist doch medizinisch das gleiche Verfahren und genauso Àussagekräftig und schon daher komisch weil du dann ja mehr dafür zahlen müsstest als die regulären 4XX € - das kann sich doch für den Facharzt gar nicht rechnen.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Danke erstmal.
Niedersachsen ist es, FEB Landeshaupstadt Hannover.
Leider zahle ich meinen Anwalt selbst, ist sehr schwierig da ich ja durch den Verlust meines Führerscheins nichtmehr als Journalist arbeiten konnte...
Verhandlungen mit der FEB laufen seperat weiter.
Das "Problem" ist halt das das ärztliche Gutachten klar sagt kein Verdacht auf gelegentlich oder regelmäßigen Konsum. Legt man die Befragung und die Blutergebnisse zugrunde bestand einmaliger Probierkonsum. Allerdings sind die Befunde nicht plausibel in Einklang zu bringen...
Ein Jahr Abstinenznachweis ist in sofern hart weil ich dummerweise nicht gleich angefangen habe Screenings zu machen... Das heisst ich könnte jetzt anhand einer Haaranalyse ca 6 Monate abstinenz nachweisen, also wäre ich dann insgesamt wohl 1,5 Jahre ohne Führerschein... Für mich ein Desaster weil ich nach der langen Zeit nichtmehr in meinen Beruf einsteigen kann...
Heute (09.05.12) habe ich noch ein Gespräch mit Herrn Pütz ausgemacht, werde mich aber wohl auf die MPU einstellen müssen...
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Fabius »

Du hast keine Chance. Du hast bewiesen das du Konsum und Fahren nicht trennen kannst. Dein aktiver Wert ist deutlich über 1,0ng ml. Zusätzlich sagt dein Passiv Wert das du gelegentlich Konsumierst. Der gelegentliche Cannabiskonsum in Verbindung mit dem fehlenden Trennungsvermögen, macht dich ungeeignet KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Deswegen wird dir der FS entzogen. Entweder du wartest 15 Jahre oder du machst eine MPU. Nach bestandener MPU bekommst du den FS wieder. Mit 6 monatiger Abstinenz solltest du durchkommen, wenn du nur Mißbraucht hast. Bei Sucht sind 12 Monate erforderlich. Das Verwaltungsgericht wird ganz klar gegen dich stimmen. Das hat auch nichts mit Ausfallerscheinungen zu tun. Es gibt auch hier kein Dubio Pro Reo. Hier geht es um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Du bist eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr, deswegen wird dir die Fahrerlaubnis auch nicht belassen werden. Theo Pütz wird dir genau das gleiche sagen. Mit der FEB zu verhandeln bringt auch nichts. Oder meinst du die halten den Kopf für einen Drogenkonsumenten hin ? Nein die hassen Drogenkonsumenten. Es bringt auch nichts mit irgendwelchen Studien aus der Grow da aufzutauchen. Der ganz normale Wahnsinn seit Jahren.
„Je tiefer man in die lebendige Natur hineinsieht, desto wunderbarer erkennt man sie. Ich glaube, man fühlt sich dann auch geborgen.“
Zitat: Albert Hofmann
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Radulf »

Hängt zwar nicht direkt mit diesem Fall zusammen, aber...
Ich hatte mal einen Job gekündigt weil ich gesundheitlich zu stark belastet war. Ich ging zum Arzt um mir das bescheinigen zu lassen damit ich keine Arbeitslosengeld-Sperre bekam.
Der Arzt machte u.a. auch einen Urintest mit Drogenscreening. Dieser Test fiel bezüglich THC irgendwie positiv aus, obwohl mein letzter Konsum 100% sicher zweieinhalb Jahre zurück lag!
Vermutlich hat der Arzt dies in seinem Bericht an das Arbeitsamt vermerkt.
Weitere 5 Jahre später war ich wieder auf Arbeitssuche und saß bei der Arbeitsvermittlerin. Sie kramte alte Vorgänge aus der Datenbank und meinte: Oh, sie haben ja mal Drogen genommen!
IcemanJ24
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Also, hab mit Theo Pütz heute gesprochen. Es sieht nicht gut aus, das ist richtig. Inzwischen hat der Arzt der Begutachtungsstelle aber gesagt das er auch vor Gericht aussagt das kein Verdacht auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum besteht, auch nicht wenn 10 ng (was gerade mal der cutt-off ist) im Urin gefunden wurden. Ob ich jetzt die Klage zurückziehe oder nicht liegt an der FEB. Theo meinte es bringt sehr wohl etwas mit denen zu verhandeln, zumal in dem laufenden Verfahren auch einige Fehler aufgetaucht sind. Also werde ich jetzt abwarten was die FEB für einen Vergleich vorschlägt und dann entscheiden wie es weitergeht.
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