Crush4r hat geschrieben:Hi.
Wie sieht das eigendlich mit den Inhaltstoffen aus? ist bei Cannabis mit unter 1% das selbe dilemma wie mit Normalem Cannabis zu befürchten?
Das "Dilemma" dürfte aus rechtlicher Sicht das selbe sein, da der "Gesetzgeber" zuerstmal nur EIN "Cannabis" kennt, das als ganze Pflanze dem BtmG unterliegt.
Für den §24a StVG ist allerdings THC als Wirkstoff einzeln aufgeführt und der "Grenzwert" für THC wurde gerichtlich in der BRD auf 1ng pro Milliliter Blutserum festgesetzt.... und diesen "Grenzwert" dürfte man als medizinischer Gebraucher von THC-armen Hanfblüten bei Dauergebrauch auch überschreiten!
Wenn es allerdings bei Cannabis um ein verschriebens Medikament handelt, kommt der §24a StVG gar nicht in Betracht. Dann zählt einzig und allein, ob die Fahrerlaubnisbehörde "berechtigte Zweifel an der Fahreignung" äußert.
Dazu kannst Du hier im Forum genügend Beispiele und Diskussionen finden.
...das Dilemma ist also genau das selbe!
Crush4r hat geschrieben:
Gibt es da schon Erfahrungsberichte oder Präzedenzfälle? würde mich nämlich mal brennend Interessieren!
Meines Wissens nach gibt es noch keine Präzedenzfälle... Du kannst Dich also hier als "Pionier" betätigen!