Dass Legalisierungsaktivismus eine Auswirkungen auf die Anstellung haben kann, ist eine berechtigte Befürchtung wenn auch eine unbegründetete:
..Fragen nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind im Einstellungsverfahren nicht zulässig
Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Religionsgemeinschaften...
https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arb ... gespraech/
Grundsätzlich gilt, den Arbeitsgeber geht es nichts an was man so in seiner Freizeit tut, solange man die Thematik nicht selber in den Betrieb trägt und dort breittritt (Störung des Betriebsfriedens/Arbeitsablaufes).
Man muss soetwas nicht beantworten bei Einstellungsgesprächen! Falls man sonst keine Hobbys hat, kann man auch Lügen, da es sich um eine unzulässige Frage handelt.
Erfährt der Arbeitgeber nach der Einstellung davon, hat man auch nichts zu befürchten. Eventuelle Probleme kann man arbeitsrechtlich angehen, wobei die Gewerkschaften auch sehr gut helfen können.
Soweit zum Arbeitsrecht, natürlich könnt ihr eure Engagement öffentlich machen und wir sind alle interessiert daran, von positiven oder negativen Arbeitgeberreaktionen zu hören
