natürlich bin ich mir sicher, immer ^^ wenn nicht schreib ichs dazu.
entschuldige bitte vielmals dass ich nur sinngemäß und nicht wortwörtlich zitiert habe, das was eine klare fehlentscheidung aus schreibfaulheitsgründen.
"Absehen der Verfolgung" muss natürlich "so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen." heissen.
deine fazits sind richtig aber nicht komplett, in absatz eins kommt es zu keiner anklage, und ins absatz 2, nachdem eine anklage gestellt wurde kann das verfahren vom gericht jederzeit eingestellt werden... und zwar unter den VORRAUSSETZUNGEN des Absatz 1 (mit der Zustimmung der Staatdsanwaltschaft[die die Anklage gestellt hat, wird dann sicher plötzlich die meinung ändern

]).
mit vorraussetzungen sind die begebenheiten und bedingungen gemeint, unter denen Absatz 1 anwendung finden kann.
damit ist NICHT die art und weise gemeint, WIE absatz 1 anwendung findet.
und die Art und weise WIE absatz 1 anwendung findet ist die folgende:
bullerei nimmt wen hops, macht ne akte, akte geht zur staatsanwaltschaft, staatsanwaltschaft entscheidet den absatz 1 anzuwenden. und nichts weiter
die akte bleibt bei der staatsanwaltschaft liegen, in der ein fall zu einer straftat geschildert ist, verjährung glaube 10jahre?
solange kann die staatsanwaltschaft daraus eine anklage stricken und denjenigen vor gericht bringen.
soll heissen wenn denen mal richtig langweilig wird, könnte es paar unschöne überraschungen für konsumenten geben.
daher meine vermutung, das in solchen fällen grundsätzlich keine herausgabe der beweise stattfindet.
So hoffe das war ausreichend argumentiert, Gesetze muss man leider immer wörtlich nehmen, aber nun meine Frage an dich Martin:
Hast du denn schon irgendwann einmal von jemandem gehört, dass er jemanden kennt der einmal gehört hat, dass jemand beschlagnahmte Betäubungsmittel von der Polizei/vom Gericht wiederbekommen hat? :>
Ausserdem:
"So was kann doch nicht einfach irgendwann wieder "aufgenommen" werden, höchsten bei einer erneuten Straftat "berücksichtigt" werden."
das is nur in den USA so. hier kann dich die staatsanwaltschaft auch wegen dem gleichen verbrechen ohne irgendwelchen änderungen bei der beweislage oder gesetzeslage erneut vor gericht zerren. es wird bloß nicht gemacht weil der ausgang der gleiche sein würde. ne ausnahme würden da aber zb einstellungen, die aufgrund der zustimmung der staatsanwaltschaft zustande kamen, darstellen. also absatz 2. das wäre allerdings echt schlechte presse für den staatsanwalt ^^