GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Schwierig, aber nicht unmöglich: Kostenübernahme durch Krankenkassen.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Fristen über Fristen:
1) Ja: Eingang bei der GKV
2) Ja: GKV hat die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen ohne und 5 Wochen mit MDK abzulehnen
2a) "Trickreicher Sonderfall" der GKV.... MDK wird erst später einschaltet aber GKV lehnt schon mal ab.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p67316
M.E. keine "gesetzeskonforme" Handhabung
3) Ja 3 Monate
4) Naja... Wer behauptet es haben Unterlagen gefehlt...?
Wenn dieser Vorwurf berechtigt, dann bleibt es m.E. trotzdem ein Widerspruchsfall also 3 Monate Zeit und
dann Möglichkeit "Untätigkeitsklage". Keine GF
Ggf. kann man jedoch prüfen ob die Unterlagen schon vorab hätten gefordert werden können / müssen.
Je nach Einzelfall bedeutet das Nachschieben, das diese Rückfragen vorab hätten gestellt werden können.
Eventuell sind dann die Kriterien der GF doch erfüllt. Fall mit 2a verbunden?

Speziell bei 2a sollte Anwalt mit Akteneinsicht eingeschaltet werden.... Dann bestehen m.E.
gute Aussichten.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Ab wann mancht es eigentlich Sinn besser einen neuen Antrag zu stellen?
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Wann ist eine neuer Antrag sinnvoll?
Das kann man vermutlich nicht generell beantworten.

Nur nochmal zur Klarstellung: Ein "neuer Antrag" heißt nicht ich schreibe den bisherigen Antrag nur nochmal....ab
Nein, der neue Antrag muss sich schon vom alten so unterscheiden, dass auch wirklich von einem neuen Antrag gesprochen werden kann.

z.B.
a) veränderte Darreichungsform: z.b. neu Blüten bisher Dronabinol
b) anderer Schwerpunkt in der Krankheiten z.b. bisher nur ADHS jetzt mindestens zusätzlich Diagnose Schmerzen oder/oder
c) neue Atteste in der Deine Situation noch klarer dargestellt wird.

Ein bisschen Mühe und Fantasie muss / sollte m.E. schon sein.... damit die GKV nicht einfach mit Verweis auf den bisherigen Antrag gleich ablehnen kann
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BUMMBUMM
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von BUMMBUMM »

Witzig dass du fragst Martin, hatte mich im September schon mal über das Thema des erneuten Antrages mit Gunter unterhalten. Damals war ich aber mangels umfassender Informationen noch nicht bereit mich zu dem Thema aus dem Fenster zu lehnen.

Gunter hat da nach wie vor eine konservative und überfleissige Einstellung zu, ich sehe das etwas lockerer.
Meiner Meinung nach ist es bissle viel verlangt sich jedes mal ne neue Krankheit aus den Fingern zu saugen für jeden Folgeantrag, kommt sich die KK sicherlich auch irgendwann verarscht vor ^^

Ich denke es reicht wenn, man die von der KK bemängelten Sachen abstellt, die geforderten Informationen hinzugefügt werden.
bzw wenn gesagt wird die Diagnose rechtfertigt nichts, dann erfolglose andere Therapien belegen oder die besonderen Erfolgsaussichten zu unterfüttern.
Man ist als Antragsteller zwar in der Bringschuld, aber die Krankenkasse muss ihr Ablehnungen auch nachvollziehbar begründen.

Und daraus kann man zwar keine universelle aber eine prinzipielle Handlungsempfehlung stricken:
  • Ein neuer Antrag / Folgeantrag ist dann sinnvoll, wenn man sich dazu in der Lage sieht, aufgrund des Inhalts des gestellten Antrags und dem Inhalt der Ablehnung, einen besseren Antrag verfassen zu können.
  • Und das macht so lange Sinn, wie man da Verbesserungspotenzial sieht, die Ablehnungen der Krankenkasse sinnvoll/hilfreich begründet sind und man einen Arzt hat der da bereitwillig seine Unterschrift drunter setzt.
Die Gründe warum ich das so sehe sind folgende:
-Nach spätestens 5 Wochen hält man eine erneute Entscheidung in Händen, damit ist ein Folgeantrag schneller als alle Alternativen
-Folgeantrag kost nur paar Ausdrucke/Kopien und Porto, ist damit also günstiger als alle Alternativen

Nun weiss ich natürlich, das die Ablehnungen der Krankenkassen nicht selten Substanzlos sind, oder klingen als wären sie von nem Legastheniker aus Satzbausteinen zusammengewürfelt.
In diesem Fall muss man das MDK Gutachten zu Rate ziehen für Verbesserungen des Antrags. Das MDK Gutachten kann man sich auch ohne Anwalt von der Krankenkasse besorgen, einfach mal anschreiben und nett fragen. Wenn das nichts hilft sich auf §25 SGB X beziehen und sagen man braucht diese Informationen für den Widerspruch oder Folgeantrag. Wenn man das innerhalb der Widerspruchsfrist macht, liegt der MDK Bericht auf jeden Fall noch vor und der einzige Grund der dagegenspricht ist die schützenswerte Patienteninformation. Also nichtig wenn man seinen eigenen Kram einsehen will.

Lässt die Krankenkasse hingegen keinerlei Professionalität, Wille zur Zusammenarbeit oder Interesse an einer patientengerechten Gesundheitsversorgung durchblicken, kann man sich die Zeit für Folgeanträge sparen und kommt mit Anwalt oder Kassenwechsel vllt doch schneller zum Ziel.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Wann könnte statt dem Widerspruch ein neuer Cannabis-Antrag ggf..sinnvoll sein?

- Das Widerspruchsverfahren kann dauern (bis zu 3 Monate)
- Ein Neuantrag hat ggf. die Change, dass sich die Voraussetzungen
der Genehmigungsfiktion in neuen Antrag dann erfüllen (z.B 5 Wochen mit MDK sind abgelaufen)
- Eventuell wechselt der Sachbearbeiter bei der GKV oder der “Sachverständige“ beim MDK
- Du hast die Möglichkeit aus gemachten Erfahrungen besser zu lernen und kannst quasi neu starten.
- Festgefahrene Argumentationen könnten neu “gestaltet“ werden.
- Ggf. hast Du ja noch ein Krankheitsbild, bei dem es eine klare „Studienlage“ gibt.
- Ein Gerichtsverfahren kann leicht 2 Jahre dauern bis Du – wenn überhaupt - zu Deinem Recht kommst.
- Etc.

Klar das macht sicher sehr viel Arbeit aber Du kommst vermutlich nicht drum rum die - jetzt neunen - Voraussetzungen des Gesetzes in Detail mindestens darzulegen.
Gemeint ist das Vorliegen der Punkte 1 bis 4 des nachfolgenden Links für Deine jetzt in Neuantrag genannte Krankheit bzw Darreichungsform
Siehe hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7701

Lediglich Klarstellungen und Ergänzungen zu Deinem bisherigen Antrag zu liefern erfüllen m.E. nicht die Voraussetzungen eines „neuen Antrags“ sondern werden – in aller Regel - dem laufenden Widerspruchverfahren – mit allen Besonderheiten – zuordnet.

Übriges: Gibt es im Netz auch Fachanwälte die von der Rücknahme eines Widerspruchs eher abraten, weil trotz neuem Antrag der alte doch nicht „Aus der Welt“ ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/canna ... 24263.html
"Der Ansatz, keinen Widerspruch einzulegen oder den Widerspruch zurückzunehmen, ist weniger sinnvoll. Die Hoffnung dabei ist häufig, dass ein erneuter Antrag von der Krankenkasse bewilligt wird. Diese Situation trifft aber selten ein. Im Gegenteil wirkt sich die erste Ablehnung häufig auch auf spätere Anträge negativ aus."
(Hinweis: Vorletzter Absatz)
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TOM 1
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von TOM 1 »

Gunter_H hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 11:32 Fristen über Fristen:
1) Ja: Eingang bei der GKV
2) Ja: GKV hat die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen ohne und 5 Wochen mit MDK abzulehnen
2a) "Trickreicher Sonderfall" der GKV.... MDK wird erst später einschaltet aber GKV lehnt schon mal ab.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p67316
M.E. keine "gesetzeskonforme" Handhabung
3) Ja 3 Monate
4) Naja... Wer behauptet es haben Unterlagen gefehlt...?
Wenn dieser Vorwurf berechtigt, dann bleibt es m.E. trotzdem ein Widerspruchsfall also 3 Monate Zeit und
dann Möglichkeit "Untätigkeitsklage". Keine GF
Ggf. kann man jedoch prüfen ob die Unterlagen schon vorab hätten gefordert werden können / müssen.
Je nach Einzelfall bedeutet das Nachschieben, das diese Rückfragen vorab hätten gestellt werden können.
Eventuell sind dann die Kriterien der GF doch erfüllt. Fall mit 2a verbunden?

Speziell bei 2a sollte Anwalt mit Akteneinsicht eingeschaltet werden.... Dann bestehen m.E.
gute Aussichten.


Dankeschön Gunter H für die Informationen :)

- Behauptet hat es die GKV/AOK daß Unterlagen fehlen :roll:
- Es wurde Unterlagen nachgereicht :!:
- ab 2a wurde auch ein Anwalt zur Akteneinsicht eingeschalten 8-)
Drescobar
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Drescobar »

Bei mir geht es jetzt per eil verfahren vorran sehen wir mal was dabei Rum kommt. Jemand eine Ahnung wie lange das dauern kann?
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Ein Eilverfahren in der ersten Instanz kann in wenigen Tagen.... eher aber in 1 bis 2 Monaten abgeschlossen sein.
Es soll jedoch Fälle gegeben haben bei denen es mehr als 6 Monate gedauert hat
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Drescobar
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Drescobar »

Danke habe ich mir gedacht das ein "Eilverfahren" sich auch nur gut anhört!
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BUMMBUMM
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von BUMMBUMM »

Fälle in denen sich eine gerichtliche Lösung des Patientenantrags empfiehlt:

Bezugnehmend auf diesen Post:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 355#p72355
vor allem dem Schlusssatz:
Lässt die Krankenkasse hingegen keinerlei Professionalität, Wille zur Zusammenarbeit oder Interesse an einer patientengerechten Gesundheitsversorgung durchblicken, kann man sich die Zeit für Folgeanträge sparen und kommt mit Anwalt oder Kassenwechsel vllt doch schneller zum Ziel.
Die Sache ist die, man sollte nur vor Gericht ziehen wenn man eine Chance auf Erfolg hat. Das hat einerseits monetäre Gründe (Gerichtskosten&Anwaltshonorare wachsen nicht auf Bäumen), anderseits ist es echt arschig das Justizsystem unnötig zu blockieren.
Nur weil man moralisch im Recht ist (als notleidender Patient), heisst das nicht dass man vor Gericht Recht bekommt. Nicht in dieser Welt, Sorry Pal ^^
Also bevor man rechtliche Schritte einleitet sollte der eigene Fall mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- die Krankenkasse hat nicht den MDK für die Entscheidung über den Antrag eingeschaltet
Die sesselfurzenden Bürokraten bei der Krankenkasse sind idr bestenfalls fortgebildete Call-Center-Mitarbeiter, sie haben von medizinischen Belangen idr so viel Ahnung wie eine Kuh von Blitzen. Kein MDK bedeutet keine fundierte medizinische elaborierung des Falls, also keine Gerichtsfestigkeit der Entscheidung.
- die Krankenkasse gibt den MDK Bericht nicht heraus
wenn nach den, im oben genannten post, genannten Maßnahmen trotzdem keine Herausgabe der MDK Unterlagen erfolgt, handelt es sich entweder um ein Fehlverhalten der Krankenkasse, oder um ein Scheissgutachten des MKD... ja die kochen auch nur mit Wasser und nicht alles was die in Gutachten tippen hat tatsächlich was mit dem Fall zu tun.
- die Krankenkasse macht Äußerungen
Ich halte das bewusst allgemein weil !!! wenn auch nur irgendeine Formulierung in der KK Korrespondenz darauf schliessen lässt dass sie sich von Gefühlen beeinflussen lassen bei der Entscheidung über den Antrag, sie verwaltungsrechtlich ein böses Faux-pas begehen. Das beinhaltet aber schliesst anderes nicht aus: Bezugnahme auf vorherige Erkrankungen, vorherige Anträge, Diagnosen, Lebensituationen, Sonstiges.... Jeder [geänderte und damit neuer] Antrag ist per se seine eigene Geschichte, rück- oder vorrausschliessende Stellungnahmen und damit einhergehende Entscheidungen sind verwaltungsrechtlich unzulässig.
- natürlich die in diesem Thread zur genüge behandelte überschrittene Frist aka. Genehmigungsfiktion die nicht von der KK anerkannt wird
No fukcing around there! ihr kennt die fristen, werden sie nicht eingehalten sind die anträge vor gericht (fast) immer durchboxbar.

Und natürlich gilt, solltet ihr den Gang vors Gericht in Erwägung ziehen, stellt das Zurateziehen eines professionellen Juristen; aka. ANWALT, eine durchaus empfehlenswerte Maßnahme dar.
Ausnahme wäre wenn alles oben genannte für euch eine Selbstverfreilichkeit und selbsterklärend haltet, dann würd ich sagen pauk noch den ein oder anderen Gesetzestext und fiste die KK-Brüder selbst ;)
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Wann sollte man klagen?

Ja, wenn die GKV eindeutig gegen geltendes Recht (Gesetz und/ oder Rechtsprechung mit grundsätzlicher Bedeutung) entscheidet.
BUMMBUMM hat recht…denn
Dazu gehört natürlich, auch wenn die Kasse das MDK Gutachten nicht rausrückt (Pflicht zur Akteneinsicht § 25 SGB) oder der Fall einer Genehmigungsfiktion klar gegeben ist.
Eine Entscheidung ohne MDK ist rechtlich m.E. auch nicht OK siehe hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p66580

Im weiteren Fällen ist es dann manchmal sehr schwer zu entscheiden, wann diese Voraussetzungen außerdem noch gegeben sind. Wie BUMMBUMM schreibt ist die eigene subjektive Wahrnehmung für eine solche Entscheidung oft nicht immer klar genug.
(Bin ein notleidender Patient…)

So wird man in der Regel nicht drum rumkommen den eigenen Fall an den Voraussetzungen des Gesetzes „vorbeizuführen“
(Was ist schwere Krankheit / Wo haben die klassischen Medi in meinem Fall konkret welche Nebenwirkungen / Warum besteht Hoffnung, dass Cannabis mir helfen kann ..etc.)

Ein gutes Hilfsmittel bei der rechtlichen Prüfung ist sicher auch diese Unterlage:

https://www.menschenundrechte.de/img/us ... 052017.pdf

Übrigens vom Sozialgericht darf mal nicht zu viel erwarten, denn im Sozialversicherungsrecht dauert es – bis zu einem Urteil - nicht selten 2 Jahre und länger und leider lauten nur etwa ca 30% aller Entscheidungen „pro Patient“. (S49 ff)

https://www.researchgate.net/publicatio ... nkenkassen
https://www.researchgate.net/publicatio ... n/download

Achtung : Button.... "Download full-text pdf"

Trotzdem: Kämpfen lohnt sich immer, z.B. auch ohne SG !!!
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User78
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Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Beitrag von User78 »

Hallo meine Lieben,
meine Krankenkasse hat heute die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, dass Wirksamkeit hierfür wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert sei und darüber hinaus hätte sich die Behandlung bei ADHS bisher nicht erfolgversprechend bewährt, eine medizinische Notwenigkeit sei daher nicht nachvollziehbar,…..
ziemlich schwach formuliert finde ich, zumal dem mein behandelnder Arzt eine super Empfehlung geschrieben hat und mich weiterhin mit Cannabis behandeln möchte und er hatte auch zwei wissenschaftlich Studien der Therapieempfehlung beigelegt,….
was soll ich machen?
Widerspruch? Mit welcher Begründung? Oder gleich zum Anwalt?
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

ADHS
M.E. ist sicher folgender Weg denkbar:
1) Vorab Widerspruch einlegen (Verweise Detailgründe folgen)
Frist beachten!

2) Falls MDK-Gutachten Dir nicht vorliegt anfordern:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... d6e#p52068

3) Mit Deinem Arzt das MDK Gutachten und Strategie besprechen.
Ggf gibt es weitere Studien: (Ziff 3) und weitere Überlegungen die man anführen kann.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7701

4) Ggf. hat sich Deine Kasse von diesem Urteil „inspirieren“ lassen:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=11584
M.E. ein Sonderfall der bei Dir vermutlich eh nicht passt.
Schau nochmal bei diesem Link (mit Verweis auf Studie)
https://news.feed-reader.net/ots/415866 ... anerkannt/

5) Ggf. Anwalt einschalten
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
User78
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von User78 »

Ich werde erst mal Pro-Forma Widerspruch einlegen und das MDK Gutachten anfordern.
In der Ablehnung war ja nichts der Gleichen, nur dieser Standarttext.
Eventuell hilft es, wenn mein Arzt mal freundlich telefonisch nachfrägt,…
Und das Urteil vom LSG Niedersachsen kenne ich, aber in dem wurde ja nicht nur sehr fraglich die Wirksamkeit angezweifelt, sondern es gab ja auch noch gar keine eindeutige ADHS Diagnose.
Befürworter und Gegner von Cannabis, und zahlreiche Studien, wird es immer geben, aber letztendlich zählen doch die Erfahrung des Patienten und die Erfahrung des behandelnden Arztes,…
Und was hatte ich jetzt noch gelesen, SGB V Leistungsempfänger haben nur im Ausnahmefall Anspruch auch Kostenübernahme? Das kann doch nicht sein!?
Also ich bin SGB II Leistungsempfänger, zahle aber den normalen vollen Tarif in meiner privaten Krankenversicherung.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Drücke die Daumen.
Tja... schreib dann mal später Deine Erfahrung.
Wir reden von der gesetzlichen Krankenversicherung... nicht von der privaten Krankenversicherung???
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bulfy
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Kostenübernahme Abgelehnt - wie weiter

Beitrag von bulfy »

Hallo... Meine Ärztin hat mit mir einen Antrag zur Verschreibung von Cannabis als Medizin gestellt und bei der AOK in Leipzig eingereicht.
Die Kostenübernahme wurde abgelehnt. Neben vielen für mich nicht nachvollziehbaren Gründen wurde auch auf Psychotherapie zur Schmerzverarbeitung hingewiesen... Was für ein Hohn.
In dem Brief steht zwar das ich ein privates BtM Rezept bekommen dürfe, jedoch befürchte ich, das sowas privat nicht bezahlbar ist, bei den Preisen die gemunkelt werden.

Ich möchte gern in Einspruch gehen.
Wie müsste dieser Einspruch aussehen und sollte er mit der Ärztin erarbeitet werden?
Bin über hilfreiche Tipps dankbar
Fazer
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Registriert: Fr 11. Jan 2019, 14:25

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Fazer »

da bei mi die gehnemigungsfiktion eingetreten ist und ich ein für mich missverständliches schreiben der kk bekommen haabe. hatte ich einen anwalt eingeschaltet der die unterlagen anforderte, als die da waren . schrieb ich noch ne e- mail an die kk , wie und was ich jetzt darf ?. rückruf der kk mein arzt darf jede sorte verschreiben auf privatrezept und sie bezahlen nach rechnungseingang durch mich. nun hat die kk das zweiterezept auch bezahlt 1x 620.- und 1x 580.-.

MERKE DIE KRANKENKASSE FÜRCHTET DEN ANWALT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER.............beim rückruf der kk an mich wurde nämlich gleich gesagt............ ohhh ihr anwalt hat ja die unterlagen angefordert. :lol: :lol:
Drescobar
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Drescobar »

Kann ich leider nicht sagen das die BKK den Anwalt fürchtet :lol: ! Die kämpfen gerade bis zum schluss,ich bin schon mit meinem anwalt per eilverfahren vor gericht! Jetzt heißt es abwarten!
Aber kommt Zeit,kommt Rat! :D :lol: 8-)
Daniel098
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von Daniel098 »

Heute meine Ablehnung bekommen, werde mir jetzt auf jeden Fall das MDK Gutachten für meine Unterlagen von der Kasse zuschicken lassen und schauen ob Einspruch Sinn macht oder ich erst noch andere Therapien nach Rücksprache mit meine Arzt testen muss.
Hat jemand Erfahrung ob diese Aussage bezüglich Migräne überhaupt zulässig ist?

Hab mit meine Arzt auch schon viel getestet und es hatte entweder starke Nebenwirkungen oder nicht geholfen, Cannabis hat das beste Ergebnisse erzielt.

Vielleicht kann mir jemand paar sinnvolle Tipps geben ich wäre sehr dankbar.
Dateianhänge
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Das MDK Gutachten kannst Du zusammen mit Deinem Arzt durchgehen, er hat es laut Brief ja erhalten.

Ansonsten schau mal hier in der neuen Praxisleitlinie auf Seite 49 zu Migräne:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 455#p73455
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Daniel098
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von Daniel098 »

Ach so, also macht es keinen Sinn das ganze von der Kasse für die Unterlagen anzufordern, dachte es zeigt der Kasse direkt das man nicht mit der entscheidung einverstanden ist und man alles ganz genau für sich dokumentiert.

Diese neuen praxisleitlinien sind meiner Meinung nach sehr schwammig geschrieben, dazu steht dort, so wie ich es verstehe. Das noch keinen aussagekräftigen Studien für triptanresistent Migräne vorhanden sind, aber einige Aussagen bestehen das es hilft.
Was meiner Meinung nach, dadurch das es einige Leuten hilft mehr als begründet ist das zu verschreiben, schließlich sollte man doch jedem helfen.

Naja dann werde ich auf jeden Fall erstmal mit dem Arzt sprechen und notfalls bei jedem mir bekannten Arzt vorsprechen und mir verschreiben lassen was diesem so einfällt und ich noch nicht getestet habe. Ein Neurologe hatte schon keine Idee mehr was er mir noch verschreiben kann und gegen medizinisches Cannabis war er komplett auch wenn es hilft, deswegen habe ich einen anderen arzt gesucht, der aufgeschlossener war.
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M. Nice
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von M. Nice »

Daniel098 hat geschrieben: Fr 12. Apr 2019, 07:46 Ach so, also macht es keinen Sinn das ganze von der Kasse für die Unterlagen anzufordern, dachte es zeigt der Kasse direkt das man nicht mit der entscheidung einverstanden ist und man alles ganz genau für sich dokumentiert.
Kannst das MDK Gutachten trotzdem für dich anfordern. Das schadet nie, wenn man sowas in der Hand hat.

MfG
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Abgelehnte Anträge auf Kostenübernahme

Beitrag von Andi76 »

Ich habe letztens bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Dronabilon bei therapieresistenten ADHS gestellt.Der Antrag wurde abgelehnt und unten auf dem Schreiben stand das dieses maschinell erstellt wurde.
Ich frage mich nun sind die Zahlen von den Krankenkassen was abgelehnte Anträge angeht nur die wo der MDK sich mit beschäftigt hat oder vorm Sozialgericht waren.
Ich kann mir nicht vorstellen das die abgelehnten Anträge die maschinell erstellt wurden mitzählen.
In meinem Fall wollte ich kein Wiederspruch einlegen und vor das Sozialgericht.
Da noch nicht lange her ein ADHS Patient gescheitert ist vorm Sozialgericht.
Vielleicht geht es vielen so?Die wenig Erfolgsaussichten haben oder keine Nerven dafür.
Ich dachte vielleicht ist die tatsächliche Zahl der Ablehnungen wesentlich höher wie das was uns die Krankenkasse erzählt da sie solche Fälle wie bei mir nicht mitzählen.
Wäre mal interessant zu wissen.Würde da nämlich mehr als 50% rauskommen wäre dies ein Skandal und wiederspäche der Aussage das nur in begründeten Fällen abgelehnt werden darf.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Glaub nicht, daß die rausfallen. Jeder gestellt Antrag müsste mitzählen.
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Lt.Gucky
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Registriert: Fr 26. Apr 2019, 11:45

Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Lt.Gucky »

Einen wunderschönen guten Tag allerseits,

Vornweg etwas zu meiner Person, bevor ich mein Anliegen schildere und Euch um Euren Rat ersuche:

Ich, M/26 leide an einer Komplexen posttraumatischen Belastungsstörung.

Für jene, die sich darunter nichts vorstellen können möchte ich versuchen es so genau wie möglich zu beschreiben.

Unter einer K.Ptbs versteht man ein psychisches Krankheitsbild, dass sich infolge schwerer, über einen längeren Zeitraum anhaltender Traumatisierungen entwickeln kann.

Ich wurde von meiner Erzeugerin fast zwei Jahrzehnte lang sowohl Physisch als auch Psychisch misshandelt.
Gerade merke ich wieder, dass es mir sehr schwer fällt darüber zu reden, trotz der Sicherheit, die das Internet mit Distanz und Anonymität teilweise gewährleistet.

Ich bin auf Grund dieser Erkrankung seit 2012 arbeitsunfähig. Mir ist es kaum möglich am Sozialen Leben teilzunehmen, geschweige denn einer Arbeit nachzugehen obschon ich dies gern täte.

Die Symptome und deren Ausprägung variieren natürlich von Mensch zu Mensch. In meinem Fall wird der Alltag dominiert von:

Suizidalität; Dissoziation; Derealisation; Depersonalisation; Sozialer Isolation; Panikattacken; Depression, Schlafstörungen aller Art;
Angstzuständen; Vermeidungsverhalten.

Einen Versuch, mich selbst zu töten gab es ebenfalls schon.

Seit fast drei Jahren, bin ich bei einer Psychologin in Behandlung. Die ambulante Therapie aufzusuchen war mir nur möglich wegen der Einnahme von Cannabis.
Ich habe viele verschiedene Psychopharmaka verschrieben bekommen, die meinem Zustand verschlimmert haben selbst nach der Eingewöhnung.

Die Verschlechterung der Symptome umfasst im Einzelnen:

Deutlich erhöhte Suizidalität; Häufige Dissoziationen mit Amnesien; Soziale Isolation; Starke Angstzustände ohne äußerlichen Reiz;
Schwere depressive Episoden mitunter wochenlang; Vermehrte Alpträume mit starken Ein -und Durchschlafstörungen.

Erst mit der Einnahme von Cannabis zeigte sich eine deutlich spürbare positive Beeinflussung meines Zustandes.

Durch die Einnahme von Cannabis verbessert(e) sich mein Zustand wie folgt:

Keine suizidalen Gedanken; Seltener Fälle von Dissoziation, Derealisation und Depersonalisation. Die soziale Interaktion funktioniert
ungehemmter und mit verringerten Ängsten; Panikattacken bleiben weitestgehend aus; deutlich leichtere verkürzte depressive
Episoden; Seltener Alpträume - Ein oder Durchschlafstörungen; Ängste sind gepuffert wahrnehmbar und überfordern nicht.

Mir ist bewusst, das Cannabis kein Wundermittel ist welches meine Krankheit heilen kann. Allerdings muss ich sagen, dass Cannabis mir den Weg in ein neues, selbstbestimmtes Leben wies. Bereits bei der ersten Einnahme spürte ich, dass es für mich weit mehr ist als der nette Rausch für zwischendurch.
Es war ( und ist heute noch so ) das ich durch die Wirkung der bewährten Heilpflanze meinem Schicksal entgegen treten und mich dem Schmerz und der Angst stellen kann.

Ich besitze seit einiger Zeit Atteste von zwei verschiedenen Ärztinnen, welche mir den Besitz von Medizinischem Cannabis gestatten.
Dieser erste Schritt in eine sorgenfreie(re) Zukunft hat mir sehr viel Mut gemacht.

Da ich wie erwähnt seit nun fast 8 Jahren arbeitsunfähig bin, ist es mir leider nicht möglich die Medizin selbst zu finanzieren, obwohl ich mit 10 G im Monat (130€) gut zurecht komme.

Das führt den, wohl schon etwas angestrengten Leser zu meinem eigentlichen Anliegen.^^

Am 03.01.2019 wurde mein Antrag auf die Kostenübernahme für die Sorte Pedanios 22/1 abgelehnt. Mit der Begründung:

Im stationären Rahmen wird eine gute Stabilisierung unter der Psychotherapie beschrieben; Psychopharmaka kamen nicht zum Einsatz; eine dringende Notwendigkeit der ambulanten Psychotherapie und Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe wurden empfohlen.

Jedes dieser Argumente ist haltlos und wurde bereits von vornherein wiederlegt. Von mir und beiden Ärztinnen.

Am 14.01.2019 wurde mein Widerspruch zur Zweitbegutachtung an den MDK weitergeleitet. Anbei der Widerspruch meiner Ärztin.

Nach über drei Monaten und einer Nachfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass der MDK trotz mehrfacher Erinnerung nichts getan hat. :?

Heute wurde mir am Telefon gesagt, dass die "Bearbeitung" noch unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann.

Da sich die KK an sich, gar nicht an den MDK halten muss sondern deren Einschätzung nur als Empfehlung zu werten ist, frage ich mich ob es sinnvoll ist meiner Krankenkasse Druck zu machen.

Ich kann nicht noch einmal monatelang warten, bis sich die Damen und Herren über mein Schicksal einig sind. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Deswegen spiele ich derzeit mit dem Gedanken meiner Krankenkasse Druck zu machen. Denen zu sagen, dass ich, falls der Widerspruch abgelehnt wird vor das zuständige Sozialgericht ziehen werde, notfalls auch vors Bundesgericht. Soweit ich weiß kann ich erst nach 6 Monaten rechtlich gegen meine Krankenkasse vorgehen. ( Untätigkeitsklage etc. ) Allerdings frage ich mich, ob die Begründung der Krankenkasse ( MDK agiert nicht ) ausreicht um die Frist von 3 auf 6 Monate zu erhöhen.

Laut § 88 :
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Könnte ein erneutes Schreiben von mir, in dem ich § 88 erwähne und zusätzlich dazu bekannt gebe, dass ich eine Klage vor dem Sozialgericht anstrebe, den Prozess beschleunigen ?

Ich bedanke mich im voraus für Euer Interesse an meiner Geschichte und hoffe Ihr könnt mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Liebe Grüße
Lt.Gucky

Fragen per PN beantworte ich gerne.
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