Falscheinformationen von Polizeiinspektion an Landratsamt

Antworten
smokeweednotwar
Beiträge: 1
Registriert: Do 19. Sep 2019, 19:19

Falscheinformationen von Polizeiinspektion an Landratsamt

Beitrag von smokeweednotwar »

Guten Abend,

Mir wurde heute ein Brief von meinem Landratsamt zugestellt. Dort konnte ich lesen, Das mein Landratsamt ein schreiben vom 04.09.19 von der zuständigen Polizeiinspektion erhalten hatte. In diesem Schreiben, wird mir vorgeworfen, dass Ich den Besitz von 3,01 und 0,5 g ( Grinder Anhaftungen) einräumte.

Vorgeschichte:

4 Monate zuvor gerieten 2 Kollegen und ich in eine Polizeikontrolle. Dort wurden bei einem der beiden 3,01 und ein Grinder gefunden. Er bestätigte an Ort und stelle das es seines war. Daraufhin musste ich eine Zeugenaussage gegen ihn machen. Dort belastete ich ihn( er hatte kein Problem damit)


Nun frage ich mich warum das Wort "einräumte" in diesem Brief steht. Wollen die mir ernsthaft vorwerfen das ich den erwähnten Besitz gestanden haben ?

MFG :)
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4587
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Falscheinformationen von Polizeiinspektion an Landratsamt

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo smokeweednotwar und herzlich willkommen im Forum!

Das hört sich fast so an. Kannst Du das Schreiben anonymisiert hier hochladen? Wollen die eine Stellungnahme von Dir oder ist das eine Vorladung? Ohne das Schreiben ist das schwer zu sagen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 775
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Falscheinformationen von Polizeiinspektion an Landratsamt

Beitrag von M. Nice »

Es geht um den Führerschein!

Was ist denn strafrechtlich, mit deinem Freund passiert?

Da geht es wohl um eine Verwechslung. Ich würde erst mal versuchen telefonischen, oder persönlichen Kontakt, mit der Führerscheinstelle auf zu nehmen und die Situation klären. Du könntest auch Kontakt mit dem Verursachenden Polizisten auf nehmen und um Richtigstellung bitten.

Hilft das nicht, wird es schwierig, Verwaltungsrecht! Ein Anwalt kann nicht schaden, der hat es trotzdem schwer, wegen der Beweislastumkehr, im Verwaltungsrecht. Du mußt beweisen, daß die Vorhaltungen nicht zutreffen.

Hast Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Hilft dir dein Freund, durch, z. B. ein Sicherstellungsprotokoll der Polizei?


MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“